Bürgergeld: Strafe darf Existenzminimum nicht gefährden

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Wer Bürgergeld bezieht und eine Geldstrafe zahlen muss, darf durch die Tagessätze nicht unter das Existenzminimum gedrückt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellte klar: Bei Menschen am Existenzminimum muss geprüft werden, ob ihnen nach Ratenzahlung noch mindestens 75 Prozent des Regelbedarfs verbleiben. Erst wenn das nicht möglich ist, darf die Tagessatzhöhe weiter abgesenkt werden. (18 Qs 23/25)

Geldstrafe bei Bürgergeld: Darum ging es vor Gericht

Ein Angeklagter erhielt einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Verletzung der Buchführungspflicht sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen.

Das Amtsgericht setzte eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen fest. Zunächst betrug ein Tagessatz 100 Euro, später senkte das Amtsgericht den Tagessatz auf 30 Euro.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen sofortige Beschwerde ein. Sie meinte, der Tagessatz müsse nach den tatsächlichen Sozialleistungen berechnet werden und liege deshalb bei 59 Euro.

Bürgergeld zählt bei der Tagessatzhöhe als Einkommen

Das Landgericht stellte klar: Für die Höhe eines Tagessatzes kommt es grundsätzlich auf das durchschnittliche tägliche Nettoeinkommen an.

Dabei zählen nicht nur Lohn, Gehalt oder selbstständige Einkünfte. Auch Sozialleistungen wie Bürgergeld können bei der Berechnung berücksichtigt werden, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und den Lebenszuschnitt bestimmen.

Im konkreten Fall erhielt der Angeklagte monatlich 1.788 Euro Bürgergeld inklusive Kosten der Unterkunft und Heizung. Daraus ergab sich rechnerisch ein Tagessatz von 59,60 Euro, abgerundet auf 59 Euro.

Miete wird nicht einfach vom Einkommen abgezogen

Das Amtsgericht hatte den Tagessatz wegen des hohen Mietanteils auf 30 Euro abgesenkt. Das Landgericht folgte dem nicht. Aus Sicht des Gerichts gehört auch die Übernahme von Unterkunftskosten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weil sie den tatsächlichen Lebensbedarf deckt.

Die Miete darf deshalb nicht schematisch herausgerechnet werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Geldstrafe so ausgestaltet wird, dass der notwendige Lebensunterhalt weiterhin gesichert bleibt.

Existenzminimum muss trotz Geldstrafe bleiben

Das Gericht betonte: Bei Menschen, die am Existenzminimum leben, darf eine Geldstrafe nicht dazu führen, dass der lebensnotwendige Bedarf unterschritten wird.

Als Grenze zog das Landgericht 75 Prozent des Regelbedarfs heran. Dieser Betrag muss nach Abzug der monatlichen Rate noch verbleiben.

Bei der Regelbedarfsstufe 1 lag der Regelbedarf im entschiedenen Fall bei 563 Euro. Davon 75 Prozent ergeben 422,25 Euro, die dem Verurteilten monatlich mindestens verbleiben mussten.

Ratenzahlung geht vor Senkung der Tagessatzhöhe

Besonders wichtig ist die Reihenfolge. Das Gericht entschied: Bevor der Tagessatz bei Bürgergeld-Beziehenden abgesenkt wird, muss geprüft werden, ob Ratenzahlung möglich ist.

Nur wenn auch mit Zahlungserleichterungen nicht gewährleistet werden kann, dass 75 Prozent des Regelbedarfs verbleiben, kommt eine weitere Korrektur der Tagessatzhöhe in Betracht.

Damit schützt das Gericht einerseits das Existenzminimum. Andererseits verhindert es, dass die Tagessatzhöhe vorschnell auf sehr niedrige Beträge reduziert wird.

Gericht muss Zahlungserleichterung selbst anordnen

Das Landgericht stellte außerdem klar: Zahlungserleichterungen nach Paragraf 42 Strafgesetzbuch müssen bereits im Erkenntnisverfahren geprüft und angeordnet werden.

Das Gericht darf diese Frage nicht einfach der Vollstreckungsbehörde überlassen. Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ratenzahlung nahelegen, muss das Strafgericht darüber entscheiden.

Das ist für Betroffene wichtig, weil eine klare Ratenregelung im Urteil oder Strafbefehl sofort Rechtssicherheit schafft.

Ratenzahlung im konkreten Fall

Das Landgericht setzte den Tagessatz auf 59 Euro fest. Bei 180 Tagessätzen ergab sich eine Gesamtgeldstrafe von 10.620 Euro.

Der Angeklagte durfte diese Summe in zwölf monatlichen Raten zu je 885 Euro zahlen. Nach Auffassung des Gerichts blieb ihm damit weiterhin mehr als 75 Prozent des Regelbedarfs.

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Zugleich ordnete das Gericht an, dass die Vergünstigung der Ratenzahlung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Warum Bürgergeld-Beziehende besonders betroffen sind

Eine Geldstrafe trifft Menschen mit niedrigem Einkommen besonders hart. Wer ohnehin nur den notwendigen Lebensunterhalt erhält, kann größere Beträge kaum sofort zahlen.

Gerade hohe Tagessatzzahlen können das Problem verschärfen. Dann geht es nicht nur um die einzelne Tagessatzhöhe, sondern um die Frage, wie lange und in welcher Höhe monatlich gezahlt werden muss.

Deshalb müssen Gerichte bei Bürgergeld-Beziehenden besonders sorgfältig prüfen, ob Ratenzahlung, Stundung oder eine Korrektur der Tagessatzhöhe notwendig ist.

Ersatzfreiheitsstrafe droht bei Nichtzahlung

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dann kann aus einer Geldstrafe Haft werden.

Gerade deshalb sind realistische Raten entscheidend. Eine Rate, die mit Bürgergeld nicht tragbar ist, erhöht das Risiko, dass Betroffene scheitern und später Vollstreckungsmaßnahmen drohen.

Wer die Rate nicht zahlen kann, sollte nicht abwarten, sondern sofort eine Änderung der Zahlungserleichterung beantragen.

Was Betroffene nach einem Strafbefehl tun sollten

Wer Bürgergeld bezieht und einen Strafbefehl erhält, sollte die Tagessatzhöhe sofort prüfen. Entscheidend ist, ob das Einkommen richtig ermittelt wurde und ob Zahlungserleichterungen angeordnet wurden.

Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann auf die Rechtsfolgen oder sogar nur auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden. Das kann sinnvoll sein, wenn die Schuldfrage nicht angegriffen werden soll, aber die Geldstrafe finanziell nicht tragbar ist.

Die Einspruchsfrist ist kurz. Deshalb sollten Betroffene den Strafbefehl nicht liegen lassen.

Diese Unterlagen sind wichtig

Betroffene sollten aktuelle Bürgergeld-Bescheide, Nachweise über Miete, Heizkosten, Unterhaltspflichten, Schulden, besondere Belastungen und Kontoauszüge bereithalten.

Wichtig ist auch, dem Gericht konkret mitzuteilen, welche monatliche Rate realistisch gezahlt werden kann. Pauschale Hinweise auf Armut reichen oft nicht aus.

Wer bereits Raten nicht zahlen kann, sollte frühzeitig mit Gericht, Staatsanwaltschaft oder Vollstreckungsstelle Kontakt aufnehmen und eine Anpassung beantragen.

FAQ zur Geldstrafe bei Bürgergeld

Zählt Bürgergeld bei der Tagessatzhöhe als Einkommen?

Ja. Bürgergeld kann bei der Berechnung des täglichen Nettoeinkommens berücksichtigt werden, auch wenn es existenzsichernde Sozialleistung ist.

Darf die Miete vom Bürgergeld einfach abgezogen werden?

Nicht automatisch. Unterkunftskosten gehören grundsätzlich zum berücksichtigten Bedarf. Entscheidend ist, dass nach Ratenzahlung das Existenzminimum gesichert bleibt.

Wie viel muss nach einer Rate mindestens bleiben?

Nach dieser Entscheidung müssen Menschen am Existenzminimum nach Zahlung der monatlichen Rate noch 75 Prozent des Regelbedarfs behalten.

Muss das Gericht Ratenzahlung prüfen?

Ja. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies nahelegen, muss das Gericht Zahlungserleichterungen bereits im Erkenntnisverfahren anordnen.

Was tun, wenn ich die Geldstrafe nicht zahlen kann?

Betroffene sollten sofort Einspruch oder einen Antrag auf Zahlungserleichterung prüfen. Bei bestehenden Ratenproblemen sollte frühzeitig eine Anpassung beantragt werden.

Fazit: Geldstrafe darf Bürgergeld-Beziehende nicht unter das Existenzminimum drücken

Das Landgericht Nürnberg-Fürth macht deutlich: Geldstrafen dürfen nicht den notwendigen Lebensunterhalt zerstören.

Für Betroffene heißt das: Strafbefehl sofort prüfen, Bürgergeld-Bescheid vorlegen, realistische Raten beantragen und nicht warten, bis aus einer unbezahlbaren Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe wird.