Am 23. Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) ihren Abschlussbericht übergeben — 33 Empfehlungen, die das Rentensystem grundlegend verändern sollen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, alle Vorschläge umsetzen zu wollen.
Ein Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause erwartet, Inkrafttreten ist Anfang 2027 angepeilt. Beschlossenes Gesetz ist das alles noch nicht.
Alle 33 Empfehlungen der Reihe nach — mit Einordnung für Betroffene
Empfehlung 1: 70-Prozent als Ziel
Als Zielgröße soll gelten: Im Ruhestand mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Das ist bislang für die meisten Rentnerinnen und Rentner nicht erreicht; die durchschnittliche gesetzliche Rente liegt deutlich darunter.
Diese Empfehlung ändert nichts an konkreten Zahlbeträgen, sie setzt aber den Maßstab, an dem künftige Reformen gemessen werden sollen.
Empfehlung 2: Nettoersatzquote regelmäßig ausweisen
Neben dem bisherigen Rentenniveau vor Steuern soll künftig auch eine Nettoersatzquote veröffentlicht werden, also wie viel Prozent des letzten Nettoeinkommens die Rente tatsächlich ersetzt. Wer seine Versorgungslücke realistisch einschätzen will, bekommt bessere Daten. Heute erfährt man das oft erst mit dem ersten Rentenbescheid.
Empfehlung 3: Datenbasis für Altersvorsorge verbessern
Die Kommission stellt fest: Es fehlen belastbare Daten darüber, wie gut Menschen tatsächlich abgesichert sind. Bessere Statistiken sollen helfen, Altersarmut frühzeitig zu erkennen. Für einzelne Betroffene ändert das zunächst nichts; mittelfristig beeinflusst es aber, welche Gruppen politisch in den Fokus geraten.
Empfehlung 4: Digitale Rentenübersicht ausbauen
Alle eigenen Rentenansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge sollen an einem digitalen Ort sichtbar sein. Wer heute wissen will, was ihn im Alter erwartet, muss Daten aus drei verschiedenen Quellen zusammensuchen. Diese Empfehlung zielt auf Transparenz, und nicht auf höhere Leistungen.
Empfehlung 5: Rentenalter ab 2032 an Lebenserwartung koppeln
Das ist eine der einschneidendsten Empfehlungen für jüngere Jahrgänge. Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 im Verhältnis 2:1 an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Steigt sie um ein Jahr, steigt das Rentenalter um ein halbes Jahr. Bei mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes bedeutet das bis 2041 eine Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre.
Wer heute Mitte 50 ist, merkt davon kaum etwas. Wer heute 40 ist, plant mit anderen Zahlen, und sollte das in seine Rentenauskunft einrechnen.
Empfehlung 6: Rente mit 63 abschaffen
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren soll vollständig gestrichen werden. Im Volksmund heißt sie noch „Rente mit 63″, obwohl das Einstiegsalter für jüngere Jahrgänge längst bei 64 oder 65 liegt. Jedes Jahr machen davon mehrere hunderttausend Versicherte Gebrauch: vor allem Menschen in körperlich belastenden Berufen.
Für sie ist dieser Weg oft der einzige Ausweg ohne dauerhafte Rentenkürzung. Wer diesen Weg noch nutzen will, sollte prüfen, ob er die 45 Jahre noch vor einer möglichen Gesetzesänderung Anfang 2027 erreicht.
Empfehlung 7: Rente nach reinen Beitragsjahren — nein
Eine Regelung, die den Renteneintritt allein nach Anzahl der Beitragsjahre ermöglicht, lehnt die Kommission ab. Wer also hoffte, dass „40 Jahre eingezahlt gleich Rente” kommen könnte, wird enttäuscht.
Empfehlung 8: Früheste Altersrente mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anheben
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann heute mit 63 Jahren in Rente gehen: mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Diese Grenze soll auf 64 Jahre steigen. Wer heute mit 63 plant, hätte nach Umsetzung ein Jahr weniger.
Der Renteneintrittskorridor (Abstand zwischen frühester und regulärer Rente) soll laut Kommission bei drei Jahren bleiben.
Empfehlung 9: Abschläge und Zuschläge versicherungsmathematisch korrekt halten
Die finanziellen Konsequenzen eines frühen oder späten Rentenbeginns sollen für die Rentenversicherung kostenneutral bleiben. Wer früh geht, bekommt also dauerhaft weniger. Für Betroffene bedeutet das: Frühverrentung bleibt teuer.
Empfehlung 10: Gesundheitscheck ab 45 Jahren und besserer Zugang zur Rente bei Berufsunfähigkeit
Ab 45 Jahren soll ein freiwilliger berufsbezogener Gesundheitscheck angeboten werden: bereits seit Anfang 2026 läuft ein entsprechendes Pilotprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das die Kommission nun weiterentwickeln will. Wer danach nachweislich nicht mehr in seinem langjährigen Beruf arbeiten kann, soll einen vereinfachten Zugang zur Rente erhalten, ohne Pflicht zur Umschulung.
Außerdem soll der Wiedereingliederungsversuch für Erwerbsminderungsrentner von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden.
Empfehlung 11: Hinterbliebenenversorgung
Die Kommission empfiehlt, die Witwen- und Witwerrente an veränderte Lebensformen anzupassen. Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht oder plant, muss hier nichts unternehmen, sollte aber die weiteren Entwicklungen verfolgen.
Empfehlung 12: Rehabilitation stärken
Reha soll gezielter gefördert werden, um Menschen länger im Berufsleben zu halten und Frühverrentungen zu verhindern. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) soll ein bedarfsorientiertes Reha-Budget bekommen. Das ist grundsätzlich gut für alle, die nach einer Erkrankung wieder ins Arbeitsleben zurück wollen: konkrete Leistungsverbesserungen sind aber noch nicht beschlossen.
Empfehlung 13: Altersteilzeit erst ab 58 Jahren, kein Blockmodell mehr
Bisher ist Altersteilzeit ab 55 Jahren möglich. Die Kommission will die Grenze auf 58 Jahre anheben und das sogenannte Blockmodell (erst volle Arbeitszeit, dann null) abschaffen. Wer heute einen Altersteilzeitvertrag plant, sollte prüfen, ob er die aktuellen Bedingungen noch nutzen kann, bevor eine Neuregelung greift.
Empfehlung 14: Nachhaltigkeitsfaktor ab 2032 reaktivieren und verschärfen
Die gesetzliche Haltelinie nach § 255h SGB VI hält das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent und schaltet damit den Nachhaltigkeitsfaktor aus.
Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Rechenmechanismus, der die jährliche Rentenanpassung bremst, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern schlechter wird.
Ab 2032 soll er wieder wirken, und der sogenannte Alpha-Wert (sein Gewicht in der Formel) soll von 0,25 auf 0,33 steigen. Das bedeutet: Renten steigen nach 2031 langsamer als Löhne. Die absolute Rente in Euro sinkt aber nicht; das verhindert die Rentengarantie. Den Unterschied spürt man über Jahre kumuliert.
Empfehlung 15: Übergangsfaktor für Rentenneuzugänge ab 2032
Damit das sinkende Rentenniveau durch den Nachhaltigkeitsfaktor nicht auf dem Rücken der ersten betroffenen Jahrgänge landet, soll ein Übergangsfaktor aus Steuermitteln sicherstellen: Das Rentenniveau liegt für alle, die ab 2032 neu in Rente gehen, mindestens so hoch wie heute.
Dieser Faktor soll schrittweise abgebaut werden, sobald die gesetzliche Kapitalrente Erträge liefert. Wie hoch der Aufschlag konkret ist, steht noch nicht fest.
Empfehlung 16: Einheitlicher Beitragssatz bleibt, keine weiteren Einkommensarten
Der Rentenbeitrag soll weiterhin einheitlich auf Löhne und Gehälter bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben werden. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder andere Einkommensarten werden nicht einbezogen. Das ist eine bewusste Entscheidung gegen eine Bürgerversicherung in der Rente.
Empfehlung 17: Versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuern finanzieren
Leistungen der gesetzlichen Rente, für die keine Beiträge eingezahlt wurden, wie etwa Kindererziehungszeiten oder Kriegsfolgelasten, sollen vollständig vom Staat getragen werden, nicht mehr aus dem Beitragstopf. Das entlastet die Rentenkasse strukturell, ohne die Leistungen zu kürzen.
Empfehlung 18: Verdeckte Altersarmut bekämpfen
Viele Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätten, beantragen sie nicht: aus Scham, Unwissen oder wegen bürokratischer Hürden. Die Kommission empfiehlt einfachere Verfahren, mehr Beratung und bessere digitale Zugangswege.
Wer im Alter kaum über die Runden kommt und noch keinen Grundsicherungsantrag gestellt hat, sollte das prüfen, dieser Anspruch besteht unabhängig vom Rentenpaket bereits heute.
Empfehlung 19: Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung einführen
Heute gilt: Wer neben einer kleinen Rente Grundsicherung im Alter bezieht, verliert durch jede Rentenerhöhung fast vollständig an der Grundsicherung — die Rente wird nahezu vollständig angerechnet.
Die Kommission empfiehlt, auch für Menschen ohne Anspruch auf den bereits bestehenden Grundrentenzuschlag einen Freibetrag einzuführen. Wie hoch er sein soll, ist noch offen. Das wäre für viele Geringrentner ein echter Vorteil.
Empfehlung 20: Zwangsverrentung bei Bürgergeld dauerhaft abschaffen
Nach § 12a SGB II können Jobcenter ältere Leistungsbeziehende zur vorzeitigen Altersrente verpflichten, auch wenn das dauerhafte Abschläge bedeutet. Ein befristetes Moratorium schützt Betroffene bis zum 31. Dezember 2026.
Die Kommission empfiehlt, diese Regelung nicht nur zu verlängern, sondern dauerhaft abzuschaffen. Beschlossen ist das nicht. Bis der Bundestag entschieden hat, gilt: Schutz bis 31. Dezember 2026, danach offene Rechtslage.
Wer Bürgergeld bezieht und das Rentenalter nähert, sollte jetzt eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Wer ab Januar 2027 eine Aufforderung des Jobcenters erhält und sie nicht akzeptiert, legt innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Empfehlung 21: Erwerbstätigenversicherung als Fernziel
Langfristig sollen alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften. Das ist ein strukturelles Fernziel, kein konkreter Fahrplan. Die Stabilisierung der Rentenkasse durch mehr Einzahler ist der Kern dieser Überlegung.
Empfehlung 22: Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rente
Wer nach dem Stichtag neu eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt und nicht anderweitig obligatorisch abgesichert ist, soll verpflichtend in die GRV einzahlen: ohne Opt-out. Bestehende Selbstständige sollen ebenfalls einbezogen werden, aber mit der Möglichkeit, sich herauszuoptieren. Für Betroffene bedeutet das: höhere Pflichtbeiträge, aber auch ein gesetzlicher Rentenanspruch.
Empfehlung 23: Beamtenversorgung angleichen und Verbeamtungen reduzieren
Reformen in der gesetzlichen Rente sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Bund und Länder sollen weniger verbeamten und Verbeamtungen auf hoheitliche Aufgaben beschränken. Das würde langfristig mehr Beschäftigte in die GRV bringen.
Empfehlung 24: Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rente
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Heute haben sie ein eigenes Versorgungssystem. Die Empfehlung ist politisch symbolisch stark: ob die Abgeordneten sich selbst so verpflichten, ist die eigentliche Frage.
Empfehlung 25: Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rente
Auch AG-Vorstände, die heute keine Pflichtbeiträge zahlen, sollen in das System einbezogen werden. Für die Rentenkasse ist das volumenmäßig weniger entscheidend als die Einbeziehung von Selbstständigen, aber das Signal ist politisch gewollt: Alle zahlen ein.
Empfehlung 26: Minijobs in die Rentenversicherung einbeziehen
Wer heute im Minijob arbeitet und sich nicht aktiv zur Rentenversicherung anmeldet, zahlt keine Rentenbeiträge und baut keine Ansprüche auf. Das soll sich ändern: Minijobs sollen ohne Opt-out-Möglichkeit rentenversicherungspflichtig werden. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig würde der steuerliche Sonderstatus von Minijobs wegfallen.
Für Millionen Minijobberinnen und Minijobber bedeutet das: weniger Netto, aber erstmals eigene Rentenansprüche. Ob das ein Gewinn oder Verlust ist, hängt von der Lebensplanung ab.
Empfehlung 27: Kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken
Die Kommission befürwortet grundsätzlich mehr Kapitaldeckung in der Altersvorsorge und verweist auf internationale Vorbilder mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz. Das ist die Einleitung zur folgenden zentralen Empfehlung.
Empfehlung 28: Gesetzliche Kapitalrente einführen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen je zur Hälfte einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt 2 Prozent des Bruttolohns zahlen.
Dieses Geld wird nicht sofort als Rente ausgezahlt, sondern nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt, in einem staatlich verwalteten Fonds. Der bisherige Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent würde damit auf 20,6 Prozent steigen.
Wer heute 40 ist, zahlt mehr, mit der Aussicht auf Kapitalerträge im Alter. Wer heute 60 ist, zahlt den Aufbau mit, ohne die Früchte noch vollständig zu ernten.
Empfehlung 29: Betriebliche Altersversorgung (bAV) ausbauen
Im Jahr 2026 soll ein Sozialpartner-Dialog starten, der Maßnahmen für eine flächendeckende betriebliche Altersversorgung erarbeitet, und das gilt vor allem in bisher unterversorgten Branchen. Das Ergebnis soll in ein Gesetzgebungsverfahren münden. Wer heute keine Betriebsrente hat, sollte diesen Prozess verfolgen.
Empfehlung 30: Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen
Konkret sollen Bürokratie abgebaut, die Übertragbarkeit beim Jobwechsel verbessert und Geringverdiener stärker gefördert werden. Das ist die praktische Umsetzungsebene zu Empfehlung 29.
Empfehlung 31: Frühstart-Rente mit gesetzlicher Kapitalrente verzahnen
Die bereits von der Bundesregierung geplante Frühstart-Rente (ein Kapitalsparkonto für Kinder) soll mit der neuen gesetzlichen Kapitalrente verbunden werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Das betrifft vor allem jüngere Generationen, die von besonders langen Ansparzeiten profitieren könnten.
Empfehlung 32: Private Altersvorsorge eng beobachten
Die bereits beschlossenen Reformen bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sollen laufend auf ihre Wirkung überprüft werden. Prüfpunkte sind besonders, ob die Förderung wirklich bei denen ankommt, die sie brauchen, und was sie den Bundeshaushalt kostet.
Empfehlung 33: Deutsche Rentenversicherung modernisieren
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll organisatorisch effizienter, schneller und bürgerfreundlicher werden, und dies bei gleichzeitiger flächendeckender Präsenz. Für Betroffene heißt das im besten Fall: kürzere Bearbeitungszeiten, bessere Erreichbarkeit.
Im schlechtesten Fall bleibt es ein Prüfauftrag ohne Konsequenz.
Was jetzt gilt — und was nicht
Alle 33 Empfehlungen sind politische Vorschläge, kein geltendes Recht. Die Bundesregierung hat ihre Umsetzungsabsicht signalisiert, der Bundestag hat noch nicht abgestimmt. Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause 2026 erwartet. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage vollständig.
Für Bürgergeld-Beziehende ist die wichtigste laufende Frist der 31. Dezember 2026: Das Moratorium gegen Zwangsverrentung läuft dann aus. Wer betroffen sein könnte, holt sich jetzt eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung — kostenlos, per Post oder online. Wer ab 2027 eine Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Rente erhält und sie nicht akzeptiert, legt innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, 23. Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung Bund: Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 12a SGB II, § 68 Abs. 5 SGB VI, § 255h SGB VI




