Wer heute mit Mitte fünfzig in einem kleinen Betrieb ohne Tarifvertrag arbeitet, kennt das Gefühl: Die gesetzliche Rente wird kaum reichen, und für eine zusätzliche Vorsorge war nie Geld da. Genau diese Menschen hat der Deutsche Gewerkschaftsbund im Blick, wenn seine Vorsitzende Yasmin Fahimi eine Pflicht-Betriebsrente für alle Beschäftigten fordert.
Rund 20 Millionen Arbeitnehmer haben laut DGB bislang keine betriebliche Altersvorsorge. Sie sollen künftig nicht mehr außen vor bleiben. Ob eine erzwungene Betriebsrente im Alter aber wirklich mehr Geld bedeutet, lässt der Vorschlag offen.
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Pflicht-Betriebsrente für alle: Was der DGB-Vorstoß bedeutet
Fahimi sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien”. Diese Versorgung solle zusätzlich zur gesetzlichen Rente kommen. Wie sie im Detail bezahlt wird, ließ die DGB-Vorsitzende offen; die Eckpunkte will der Gewerkschaftsbund Ende des Monats vorstellen.
Der Kern des Vorschlags trifft eine konkrete Gruppe. Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, hat oft längst eine Betriebsrente. Die 20 Millionen ohne Absicherung arbeiten dagegen überwiegend in Betrieben, die keinem Tarifvertrag unterliegen. Das sind häufig kleine Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigen Löhnen, also genau die Menschen, denen im Alter die Grundsicherung droht.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums haben rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten überhaupt eine Betriebsrente; in kleinen Betrieben und bei Geringverdienern ist sie kaum verbreitet.
Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die Alterssicherung ohnehin neu verhandelt wird. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist erst am 22. Januar 2026 teilweise in Kraft getreten. Es verbessert die betriebliche Altersvorsorge, hält sie aber ausdrücklich freiwillig und sieht lediglich vor, bis Ende 2030 zu überprüfen, ob sich die Betriebsrente stärker verbreitet hat.
Erst danach soll die Bundesregierung eine echte Pflicht überhaupt prüfen. Parallel hat eine Alterssicherungskommission am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen; bis Mitte des Jahres soll sie Vorschläge für eine größere Rentenreform vorlegen. Der DGB greift dieser Kommission mit seiner Forderung vor.
Warum mehr Betriebsrente nicht automatisch mehr Geld im Alter heißt
Die meisten Menschen rechnen einfach: mehr Betriebsrente, mehr Geld im Ruhestand. Für gut verdienende Beschäftigte stimmt das auch. Für die Geringverdiener aber, die der DGB mit seiner Pflicht erreichen will, greift eine andere Logik. Zwei Mechanismen zehren an der Betriebsrente, bevor sie im Portemonnaie ankommt: die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer im Alter so wenig gesetzliche Rente bekommt, dass er ergänzend Grundsicherung beim Sozialamt beantragen muss, erlebt den ersten Effekt unmittelbar. Die Grundsicherung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Jeder Euro Einkommen, der über die Freibeträge hinausgeht, mindert sie. Eine Betriebsrente ist solches Einkommen.
Genau deshalb ist der Vorschlag des DGB für die Schwächsten zweischneidig: Eine Pflicht, die kleine Betriebsrenten erzwingt, hilft nur dann gegen Altersarmut, wenn diese Renten am Ende nicht fast vollständig wieder verrechnet werden.
Grundsicherung im Alter: Wie viel von der Betriebsrente übrig bleibt
Hier entscheidet ein Freibetrag, den viele Betroffene gar nicht kennen. Bei der Grundsicherung im Alter bleibt Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge teilweise anrechnungsfrei: die ersten 100 Euro vollständig, vom Rest 30 Prozent, gedeckelt auf die Hälfte des Regelsatzes (§ 82 Abs. 4 SGB XII).
Bei einem Regelsatz von 563 Euro im Jahr 2026 liegt dieser Deckel bei 281,50 Euro. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, kürzt die Grundsicherung Euro für Euro.
Was das bedeutet, zeigt ein Fall aus der Beratungspraxis. Heidrun., 72, aus Gelsenkirchen bezieht eine kleine gesetzliche Rente und ergänzend Grundsicherung. Dazu kommen 200 Euro Betriebsrente. Davon bleiben 100 Euro plus 30 Prozent der restlichen 100 Euro, also 130 Euro, anrechnungsfrei. Die übrigen 70 Euro zieht das Sozialamt von ihrer Grundsicherung ab.
Von ihrer Betriebsrente spürt Heidrun im Geldbeutel nur den Freibetrag — der Rest gleicht aus, was der Staat sonst zahlen müsste.
Eine zweite Hürde steckt im Detail: Der Freibetrag gilt nur für eine lebenslange monatliche Rente. Wer sich seine Betriebsrente auf einen Schlag als Kapital auszahlen lässt, verliert diese Begünstigung. Für langjährig Versicherte gibt es zusätzlich einen eigenen Freibetrag auf die gesetzliche Rente, der bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten greift. Wer beide Freibeträge übersieht, verschenkt jeden Monat bares Geld.
Wenn Kranken- und Pflegekasse zugreifen
Der zweite Mechanismus betrifft alle Betriebsrentner, nicht nur die in der Grundsicherung. Auf eine Betriebsrente werden in der Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, und zwar in voller Höhe, weil kein Arbeitgeber mehr die Hälfte übernimmt. Immerhin gibt es bei der Krankenkasse einen Freibetrag: 197,75 Euro bleiben im Jahr 2026 beitragsfrei, nur der darüber liegende Teil zählt (§ 226 SGB V).
Der Haken liegt bei der Pflegeversicherung. Dort gilt dieser Freibetrag nicht. Wer 250 Euro Betriebsrente bezieht, zahlt Krankenkassenbeiträge zwar nur auf 52,25 Euro — den Pflegebeitrag aber auf die vollen 250 Euro. Gerade für die kleinen Betriebsrenten, die der DGB mit seiner Pflicht erzwingen würde, frisst diese Doppelbelastung einen spürbaren Teil der ohnehin geringen Leistung wieder auf.
Was Beschäftigte mit Betriebsrente jetzt tun können
Auf die politische Entscheidung müssen Sie nicht warten; beim Bestehenden lässt sich schon heute Geld holen. Wer bereits einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandelt, hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Betrieb dadurch Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Wer diesen Zuschuss auf seiner Abrechnung nicht findet, sollte ihn schriftlich einfordern, denn viele Arbeitgeber zahlen ihn nicht von selbst. Nur wo ein Tarifvertrag eine abweichende Regelung trifft, kann der gesetzliche Zuschuss entfallen.
Wer auf die Grundsicherung im Alter angewiesen ist oder es bald sein wird, sollte auf die Auszahlungsform achten: Eine lebenslange monatliche Rente sichert den Freibetrag, eine einmalige Kapitalzahlung kann ihn kosten. Und wer beim Sozialamt einen Bescheid bekommt, in dem die Betriebsrente voll angerechnet wurde, sollte prüfen lassen, ob der Freibetrag überhaupt berücksichtigt ist.
Wurde er übersehen, lässt sich der Bescheid mit einem Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) auch nachträglich korrigieren, wobei die Nachzahlung für die Vergangenheit begrenzt ist. Wer eine laufende Betriebsrente bezieht, sollte außerdem die Beitragsabrechnung der Krankenkasse daraufhin kontrollieren, ob der aktuelle Freibetrag eingerechnet wurde.
Pflicht oder Anreiz: Der Streit um die Betriebsrente
Politisch ist der Vorschlag heftig umstritten. Rückendeckung kommt ausgerechnet aus der Union: CDA-Chef Dennis Radtke, Kopf des Arbeitnehmerflügels, nennt es „einen richtigen Schritt”, die betriebliche Altersversorgung verpflichtend für alle zu machen.
Auch die SPD-Fraktion stützt den Vorstoß; ihre Vize Dagmar Schmidt betont, die Arbeitgeber müssten die zusätzlichen Mittel „mindestens paritätisch mit erbringen”. Fahimi selbst zieht dieselbe Linie: „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.”
Den Gegenwind liefert der Wirtschaftsflügel. Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, hält dagegen, die Betriebsrente „lebt von Akzeptanz, nicht von Zwang”. Eine Pflicht bedeute vor allem neue Belastungen für die Betriebe, und das „zur Unzeit”. Der Streit dreht sich damit weniger um das Ob einer stärkeren Vorsorge als um die Frage, wer sie bezahlt.
Bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Die Koalition hat sich mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz gerade erst dafür entschieden, die Betriebsrente freiwillig zu lassen und einen Zwang frühestens nach einer Überprüfung 2030 zu erwägen.
Dass der DGB jetzt Tempo macht, ist Ausdruck eines politischen Kalküls: Solange die Verbreitung freiwillig stagniert, bleibt die Lücke bestehen, und mit ihr die Altersarmut.
Für die Betroffenen entscheidet eine nüchterne Rechnung. Eine Pflicht-Betriebsrente nützt nur, wenn von ihr im Alter mehr übrig bleibt, als Anrechnung und Beiträge wieder abziehen.
Wird dieser Punkt in den Eckpunkten nicht gelöst, sparen Millionen Menschen verpflichtend für eine Leistung, die der Staat ihnen an anderer Stelle wieder kürzt.
Häufige Fragen zur Pflicht-Betriebsrente
Gibt es die Pflicht-Betriebsrente schon?
Nein. Es handelt sich um einen Vorschlag des DGB, dessen Eckpunkte erst Ende des Monats vorgestellt werden sollen.
Bekomme ich den 15-Prozent-Zuschuss meines Arbeitgebers automatisch?
Nicht zwangsläufig. Der Zuschuss ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie Entgelt umwandeln und der Betrieb dabei Sozialabgaben spart. In der Praxis muss er aber oft eingefordert werden. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung lohnt sich, im Zweifel auch eine schriftliche Nachfrage beim Arbeitgeber.
Zählt eine einmalige Kapitalauszahlung auch zum Grundsicherungs-Freibetrag?
Nein. Der Freibetrag von 100 Euro plus 30 Prozent gilt nur für eine laufende, lebenslange monatliche Rente. Eine auf einen Schlag ausgezahlte Summe wird als Vermögen gewertet und kann den Grundsicherungsanspruch sogar vorübergehend ausschließen. Die Wahl der Auszahlungsform ist deshalb für künftige Grundsicherungsbezieher entscheidend.
Gilt der Krankenkassen-Freibetrag für alle Betriebsrentner?
Nein. Der Freibetrag von 197,75 Euro gilt nur für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die Betriebsrente vom ersten Euro an Beiträge. In der Pflegeversicherung gibt es für niemanden einen solchen Freibetrag.
Quellen
Sozialgesetzbuch XII: § 82 Absatz 4 – Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge in der Grundsicherung
Bundesregierung: Betriebsrente wird gestärkt – Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Redaktionsnetzwerk Deutschland: DGB-Vorsitzende Fahimi fordert verpflichtende Betriebsrente




