Rente für alle Erwerbstätigen

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Viele Unternehmer /innen haben zu wenig Geld, um die Altersvorsorge zu sichern. Deshalb müsste das deutsche Rentensystem umgebaut werden zu einer Erwerbstätigenversicherung, die eine Versorgung im Alter ermögliche. Diese müsse auch alle Selbstständigen umfassen.

Was ist geplant?

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vereinbart. Diese beinhaltet allerdings die Möglichkeit eines Opt-Out, also den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Rentenversicherung.

Außerdem betrifft die Verplfichtung zur Altersvorsorge nur Neugründungen und dies zudem bei einer Karenzzeit von zwei Jahren. Wer also bereits seit längerem selbstständig ist, hat keine Verpflichtung zur Altersvorsorge.

Ein solidarisches Sicherungssystem

Gewerkschaften und Arbeitnehmerkammern organisierten eine gemeinsame Konferenz zu der Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen, wie sie die Bundesregierung vorsieht und im Koalitionsvertrag vereinbart hat.

Ein Fazit der Veranstaltung lautete, dass viele Unternehmer/innen den Willen hätten „Teil eines verpflichtenden und solidarischen Sicherungssystems“ zu sein. Der größte Teil der Selbstständigen hätte außerdem gar nicht das Geld , um privat gut für das Alter vorzusorgen.

80 Prozent der Selbstständigen wollen eine Rentenversicherung

Eine Umfrage des DGB und der Arbeitskammer des Saarlandes hatte 2023 ergeben, dass vier von fünf Selbstständigen eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen wollten.

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Peter Rosenthal, der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, erläutert die Notwendigkeit einer für alle gültigen Altersvorsorge: „Ein solidarisches Rentensystem, in das alle einzahlen und von dem alle Arbeitenden profitieren, sorgt dauerhaft für sichere Alterseinkommen sowohl für Beschäftigte wie auch für Selbstständige.“

„Einheitliche und lückenlose Absicherung“

Karin Schulze Buschoff von der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf kritisierte, dass im Plan der Bundesregierung nur „neue“ Selbstständige zur Altersvorsorge verplichtet würden, und dies auch erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren. Nötig sei vielmehr einen einheitliche und lückenlose gesetzliche Absicherung.

Keine Ungleichbehandlung von Selbstständigen

Christoph Schmitz von ver.di stimmte zu, dass eine Verpflichtung zur Vorsorg Lücken nicht ausreichend schließe, wenn sie nur bei einer Neugründung gelte. Zudem müssten Ungleichbehandlungen zwischen Selbstständigen verhindert werden. Thomas Otto von der Arbeitskammer des Saarlandes warnte vor einer Ausstiegsoption aus dem gesetzlichen System, „mit dem sich die private Versicherungswirtschaft ihre Rosinen aus dem Kuchen picken“ könne.

Sozialversicherung für alle Erwerbstätigen

Otto sagte: „Eine starke und stabile Sozialversicherung braucht alle Erwerbstätigen ohne Ausnahme! Nur so können alle Risiken wie Alter, Erwerbsminderung und niedrige Einkommen angemessen und solidarisch abgesichert werden.“

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