Rente: Nachhaltigkeitsfaktor soll Rentenerhöhungen einbremsen

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Wer heute Rente bezieht oder in den nächsten Jahren in Rente geht, sollte einen Termin im Kopf behalten: den 1. Juli 2031. An diesem Tag läuft die gesetzliche Haltelinie aus, die das Rentenniveau seit 2022 bei mindestens 48 Prozent festhält.

Laut Empfehlungen der Rentenkommission der Bundesregierung soll ab 2032 der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder voll wirken. Die Folge: Renten würden ab dann langsamer steigen als Löhne.

Das ist noch kein Gesetz. Die Rentenkommission unter Leitung von Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht am 20. Juni 2026 fertiggestellt und übergibt ihn am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas.

Ob und wie der Bundestag diese Empfehlungen umsetzt, entscheidet sich erst danach. Wer versteht, wie der Nachhaltigkeitsfaktor technisch funktioniert, kann besser einschätzen, was auf dem Spiel steht.

So wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor: Mehr Rentner, gedämpfte Rentenanpassung

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist kein neues Instrument. Die rot-grüne Bundesregierung hat ihn 2004 eingeführt, wirksam seit 2005, verankert in § 68 SGB VI. Sein Prinzip: Er misst das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern, den sogenannten Rentnerquotienten.

Steigt die Zahl der Rentner schneller als die der Beitragszahler, dämpft der Faktor die jährliche Rentenanpassung. Sinkt das Verhältnis, kann er die Anpassung sogar erhöhen.

Die demografische Verschiebung fließt mit einem Gewicht von einem Viertel in die Rentenanpassung ein. Bei einer zunehmend alternden Gesellschaft bedeutet das in den kommenden Jahrzehnten tendenziell dämpfende Wirkung.

Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Rentnerinnen und Rentnern gegenüber.

Haltelinie 48 Prozent läuft 2031 aus — was danach kommt

Seit dem 1. Juli 2022 schützt die gesetzliche Haltelinie das Rentenniveau. Sie verhindert, dass das Sicherungsniveau vor Steuern, also das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zu den Durchschnittslöhnen, unter 48 Prozent sinkt. Solange diese Schutzklausel gilt, ist der Nachhaltigkeitsfaktor faktisch außer Kraft gesetzt.

Das Gesetz nach § 255h SGB VI lässt keinen Mechanismus zu, der die Renten unter diese Grenze drückt. Deshalb stiegen die Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent: kräftig, weil die Löhne gut gewachsen sind.

Diese Schutzklausel läuft zum 1. Juli 2031 aus. Das steht seit Verabschiedung des Rentenpakets 2025 im Gesetz. Was danach kommt, sollte die Rentenkommission klären. Ihre Empfehlung: Der Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2032 wieder greifen. Laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung würde das Rentenniveau dann leicht absinken. Wie stark, hängt davon ab, wie sich der Arbeitsmarkt und die Geburtenrate entwickeln.

Ihre Rente sinkt nicht, sie wächst langsamer

Viele gehen davon aus, dass der Nachhaltigkeitsfaktor die Rente kürzt. Das stimmt nicht. Die allgemeine Rentengarantie verhindert, dass der aktuelle Rentenwert jemals sinkt. Wer 2031 eine Rente von 1.400 Euro bezieht, bekommt danach nicht weniger in Euro.

Der Faktor sorgt nur dafür, dass die jährlichen Erhöhungen kleiner ausfallen als ohne ihn. Die Rente wächst langsamer als die Löhne der Beschäftigten. Über viele Jahre summiert sich das zu einer realen Kaufkraftlücke.

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Was das konkret bedeutet, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Hätte der Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2026 bereits gegriffen, wäre die Rentenerhöhung um rund 0,2 Prozentpunkte kleiner ausgefallen.

Bei einer Rente von 1.200 Euro wären das etwa 2,40 Euro weniger Erhöhung in diesem Jahr. Der Betrag klingt überschaubar. Aber dieser Effekt wirkt jedes Jahr, und er wächst mit zunehmendem demografischen Druck. Wer 20 Jahre nach 2032 Rente bezieht, trägt das über zwei Jahrzehnte kumuliert.

Was die Rentenkommission noch empfiehlt und wen das direkt betrifft

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist nicht die einzige weitreichende Empfehlung. Die Rentenkommission schlägt außerdem vor, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) abzuschaffen, die sogenannte Rente mit 63. Wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, soll über eine neue Härtefallregelung früher in Rente gehen können.

Zusätzlich soll das Renteneintrittsalter ab 2032 schrittweise an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden: Für jedes gewonnene Lebensjahr würden Menschen acht Monate länger arbeiten.

Alle diese Punkte sind bisher nur Empfehlungen. Die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 und die Mütterrente III bleiben nach Kommissionsansicht unangetastet, obwohl viele Mitglieder sie kritisch sehen. Empfehlungen sind kein Gesetz. Wer jetzt Pläne für den Rentenbeginn macht, sollte die parlamentarischen Beschlüsse abwarten, bevor er konkrete Entscheidungen trifft.

Was Rentner und Beitragszahler jetzt tun können

Für alle, die heute Rente beziehen: Bis 2031 ändert sich nichts. Die Haltelinie schützt, der Nachhaltigkeitsfaktor bleibt außer Kraft. Wer in den nächsten fünf Jahren in Rente geht, startet mit dem Rentenniveau, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt.

Wer 2032 oder danach in Rente geht, sollte jetzt die eigene Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Dort steht der Anspruch auf Basis der bisherigen Beitragsjahre.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf Möglichkeiten, den eigenen Rentenanspruch zu stärken: freiwillige Beiträge, Anerkennung von Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten. Diese Zeiten sind bereits jetzt anrechenbar und erhöhen den Rentenwert unabhängig davon, wie die Formel ab 2032 aussieht.

Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsfaktor

Gilt die 48-Prozent-Haltelinie auch nach 2031 noch?

Nein. Nach dem aktuellen Gesetz (§ 255h SGB VI) läuft sie zum 1. Juli 2031 aus. Die Rentenkommission empfiehlt, diesen Termin zu respektieren und nicht in das geltende Recht einzugreifen. Eine Verlängerung wäre nur durch ein neues Gesetz möglich.

Können Bestandsrenten nach 2031 sinken?

Nein. Die allgemeine Rentengarantie schützt davor, dass der Rentenwert jemals gesenkt wird. Wer 2031 eine Rente von 1.400 Euro bezieht, bekommt danach nicht weniger. Die jährlichen Erhöhungen könnten aber kleiner ausfallen als bisher.

Ist die Rente mit 63 bereits abgeschafft?

Nein. Die Rentenkommission hat dies empfohlen, aber der Bundestag hat noch nicht entschieden. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, bleibt die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) bestehen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz: § 68 SGB VI – Aktueller Rentenwert (Rentenanpassungsformel und Nachhaltigkeitsfaktor)
Bundesministerium der Justiz: § 255h SGB VI – Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2031
ZDFheute: Rentenkommission – Eintrittsalter soll steigen, Rente mit 63 weg (20.06.2026)
t-online: Ideen für die Reform der Rente – Das empfehlen die Experten der Regierung (20.06.2026)
Deutsche Rentenversicherung: GRA zu § 68 SGB VI (Nachhaltigkeitsfaktor, Rentnerquotient)