Daniela (Name geändert) ist an Multipler Sklerose erkrankt, hat mit Pflegegrad 5 die höchste Pflegestufe und die Pflegekasse ist verpflichtet, die dafür nötigen Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt eindeutig auch eine Verbesserung des Wohnumfeldes, um Barrierefreiheit zu fördern.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad 5: Daniela ist auf den Rollstuhl angewiesen
Daniela ist auf einen Rollstuhl angewesen. Für ein manuelles Gerät braucht sie eine Begleitung, da sie eine Spastik im rechten Arm und in der rechten Hand hat und diesen daher nicht eigenständig bewegen kann. Allerdings ist für sie auch nicht jeder Elektrorollstuhl geeignet.
Nur ein faltbarer Elektrorollstuhl ermöglicht Daniela den Rollstuhl auch außerhalb ihres Dorfes zu nutzen. Um ihren Elektrorollstuhl auch außerhalb ihres Dorfes bei Arztbesuchen und notwendigen Therapien Terminen nutzen zu können, braucht sie nämlich zwingend ein leichtes faltbares Modell, dass sich einfach im Auto verstauen und transportieren lässt.
Ein solches beschaffte sich die Familie privat, da die Pflegekasse abgelehnt hatte, sich an einen faltbaren Elektrorollstuhl zu beteiligen. Mit ihrem neuen Rollstuhl hätte Daniela zukünftig auch ohne fremde Hilfe ihr Grundstück ohne Sturzgefahr verlassen können, wenn es nicht einige bauliche Hindernisse gegeben hätte.
Es wurde auch eine Metall-Schiene von einem Rolltor entfernt, damit Daniela eigenständig und ohne Sturzgefahr das Grundstück verlassen kann. Nur so wird ihr eine soziale Teilhabe am Nachbarschafts – und Dorfleben gewährleistet
Unebener Grundstückszugang machte den Elektrorollstuhl praktisch nutzlos
Die Familie lebt in einem eigenen Haus mit Garten in einem kleinen Dorf. Für die Mobilität mit ihrem Elektrorollstuhl hatte Daniela ein Problem (das sich allerdings beheben ließ).
Der Boden am Zugang zum Grundstück hatte sich abgesenkt, bei Regen entstanden große und kleinere Pfützen, und allein durch die Unebenheit konnte sie den Zugang nicht eigenständig nutzen.
Familie ließ den Zugang barrierefrei umbauen und verlangte Kostenerstattung
Sie und ihr Ehemann beauftragten eine Firma, um den Zugang anzuheben, die Schiene aus dem Rolltor zu entfernen und den Weg neu anzulegen. Die Kosten dafür machten sie bei der Pflegekasse geltend, denn es handelte sich hier eindeutig um eine notwendige Maßnahme, die Daniela einen barrierefreien Zugang zu ihrem eigenen Grundstück erst ermöglichte.
Objektiv stand es für Daniela außer Frage, dass es sich hier um eine Verbesserung des Wohnumfeldes im Sinne des Sozialgesetzes handelte, die die Pflegekasse tragen musste.
Pflegekasse verweigerte die Zahlung mit falscher Begründung
Die Pflegekasse verweigerte die Zahlung jedoch und schrieb, sie sei nicht für “die Verschönerung des Gartens zuständig”. Daniela knickte nicht ein, sondern klagte schließlich vor dem Sozialgericht, um die Kostenübernahme zu erhalten, die ihr zustand. (Aktenzeichen: S 62 P 826/24, nicht veröffentlicht)
Sozialgericht musste über barrierefreien Zugang bei Pflegegrad 5 entscheiden
Das Verfahren war schnell vorbei. Die Pflegekasse hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass Daniela laut Gutachten auf eine Begleitsperson angewiesen sei, um einen Rollstuhl zu nutzen, also jemand da sein müsste, der diesen schiebt.
Pflegekasse stellte Danielas Selbstständigkeit zu Unrecht infrage
Damit schiede eine eigenständige Bewegung zum und vom Grundstück aus, und ebenso finanziere die Pflegekasse keine Baumaßnahmen, die mit dieser eigenständigen Bewegung begründet seien.
Daniela widerlegte die Pflegekasse im Gerichtssaal
Eine genaue Begründung durch die Klägerin und eine zähflüssige Beweisaufnahme durch die Richter war in diesem Fall unnötig. Daniela fuhr nämlich mit ihrem Elektrorollstuhl in den Gerichtssaal.
Damit waren die Steine, die die Pflegekasse ihr in den Weg legte, beiseite geräumt, und die Begründung der Beklagten ad absurdum geführt. Die Kasse musste die Kosten bis zur Höchstgrenze von 4.500 Euro übernehmen.
Welche Ansprüche bestehen bei Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Pflegegeld, sondern auch um Leistungen, die ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Umgebung sichern.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 monatlich 990 Euro. Werden professionelle Pflegedienste eingesetzt, stehen Pflegesachleistungen bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung; Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.
Entlastungsbetrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Hinzu kommen weitere Leistungen. Dazu zählen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie bis zu 2.085 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5.
Verbesserung des Wohnumfeldes
Besonders wichtig ist im Fall von Daniela der Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Der Höchstsatz für eine Beteiligung an einer Wohnumfeld verbessernden Maßnahme liegt einmalig bei 4500 €. Nur wenn eine neue Situation eintrifft, zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegrades oder eine Verschlechterung des Krankheitsbildes kann auf dieser Grundlage eine Beteiligung der Pflegekasse wieder möglich sein
Barrierefreiheit ist keine “Verschönerung”
Solche Maßnahmen sind keine „Verschönerung“. Sie sollen die Pflege zu Hause ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
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Genau darum ging es bei Daniela: Ohne den angehobenen und neu angelegten Zugang konnte sie ihren Elektrorollstuhl auf dem eigenen Grundstück nicht selbstständig nutzen.
Was hat Daniela richtig gemacht?
Daniela stemmte sich gegen die Ablehnung der Pflegekasse. Das war entscheidend, denn Pflegekassen dürfen einen Antrag nicht mit pauschalen Formulierungen abwehren, wenn eine konkrete pflegerische Notwendigkeit vorliegt.
Rechtsweg statt bloßer Empörung
Auch bei besonders dreisten Abwertungen und Falschaussagen der Pflegekasse wie in Danielas Fall ist es notwendig, hart an der Sache und mit Fakten den Rechtsweg einzuschlagen statt sich nur privat über solche Zumutungen zu empören.
Sie stellte den Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung, dem Elektrorollstuhl und dem Grundstückszugang klar her. Damit ging es nicht um Gartenbau, Komfort oder Optik, sondern um die praktische Frage, ob Daniela ihr eigenes Grundstück eigenständig erreichen und verlassen kann.
Daniela lieferte den praktischen Beweis
Wichtig war auch, dass Daniela die tatsächliche Nutzung des Elektrorollstuhls sichtbar machte. Die Pflegekasse stützte ihre Ablehnung auf die Annahme, Daniela könne sich nicht selbstständig mit einem Rollstuhl bewegen. Ihr Erscheinen im Gerichtssaal mit dem Elektrorollstuhl widerlegte genau diese Annahme.
Je besser die Belege, umso besser die Begründung
Nicht jede Kostenübernahme einer Verbesserung des Wohnumfeldes ist so glasklar wie in Danielas Situation. Betroffene sollten deshalb immer dokumentieren, warum die Maßnahme erforderlich ist.
Fotos, Kostenvoranschläge, ärztliche Unterlagen, Pflegegutachten, Stellungnahmen von Therapeuten und eine genaue Beschreibung der Alltagssituation können verhindern, dass die Pflegekasse den Bedarf kleinredet.
Was bedeutet dieses Verfahren für Betroffene?
Das Verfahren zeigt, dass Pflegekassen den Begriff „Wohnumfeldverbesserung“ nicht zu eng auslegen dürfen. Barrierefreiheit endet nicht an der Wohnungstür, wenn der Zugang zum Haus, zur Wohnung oder zum Grundstück für die selbstständige Mobilität notwendig ist.
Barrierefreiheit zeigt sich in der Praxis
Für Menschen mit Pflegegrad 5 kann der eigene Wohnbereich nur dann tatsächlich nutzbar sein, wenn Wege, Eingänge, Rampen, Schwellen, Türen oder Zugänge mit dem Hilfsmittel erreichbar sind. Ein Elektrorollstuhl hilft wenig, wenn Unebenheiten, abgesackte Böden oder Wasseransammlungen die Nutzung praktisch verhindern.
Nicht einschüchtern lassen
Betroffene sollten sich durch abwertende Begriffe wie „Verschönerung“, „Komfortmaßnahme“ oder „Gartenarbeiten“ nicht einschüchtern lassen. Entscheidend ist nicht, wie die Pflegekasse die Maßnahme nennt, sondern ob sie die Pflege erleichtert, die Selbstständigkeit verbessert oder die häusliche Versorgung erst ermöglicht.
Widerspruch und Klage
Wird ein Antrag abgelehnt, sollten Pflegebedürftige schriftlich Widerspruch einlegen und den konkreten Zusammenhang zwischen Pflegebedarf, Hilfsmittel und Wohnumfeld beschreiben. Bleibt die Kasse bei der Ablehnung, kann eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll sein.
FAQ: Pflegegrad 5 und barrierefreier Zugang
Muss die Pflegekasse einen barrierefreien Grundstückszugang bezahlen?
Ja, wenn der Umbau im Einzelfall notwendig ist, um die Pflege zu Hause zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu verbessern. Bei Daniela war der Zugang zum Grundstück für die Nutzung des Elektrorollstuhls entscheidend.
Reicht Pflegegrad 5 allein für die Kostenübernahme?
Nein. Pflegegrad 5 zeigt zwar einen besonders hohen Unterstützungsbedarf, ersetzt aber nicht die Begründung der konkreten Maßnahme. Betroffene müssen erklären, warum genau dieser Umbau für ihre Pflege oder Mobilität erforderlich ist.
Darf die Pflegekasse einen Antrag als „Verschönerung“ ablehnen?
Eine solche Begründung reicht nicht, wenn die Maßnahme tatsächlich der Barrierefreiheit dient. Die Pflegekasse muss prüfen, ob ein pflegerischer Nutzen besteht und ob die Maßnahme die häusliche Versorgung oder Selbstständigkeit verbessert.
Was sollte dem Antrag beigefügt werden?
Sinnvoll sind Fotos der Barriere, eine Beschreibung der Alltagssituation, ärztliche oder therapeutische Stellungnahmen, das Pflegegutachten, Angaben zum Hilfsmittel und ein Kostenvoranschlag. Je konkreter der Bedarf belegt wird, desto schwerer kann die Pflegekasse pauschal ablehnen.
Was können Betroffene nach einer Ablehnung tun?
Sie sollten fristgerecht Widerspruch einlegen und die pflegerische Notwendigkeit nochmals begründen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
Fazit: Pflegekassen dürfen Barrierefreiheit nicht als Luxus abtun
Danielas Fall zeigt, wie wichtig es ist, Ablehnungen der Pflegekasse genau zu prüfen. Ein barrierefreier Zugang ist keine Verschönerung, wenn er darüber entscheidet, ob ein Mensch mit Pflegegrad 5 sein eigenes Grundstück selbstständig nutzen kann.
Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen ist, sollte sich gegen pauschale Ablehnungen wehren und seinen Anspruch konsequent durchsetzen.
Quelle
AZ: S 62 P 826/24, Betroffenbericht




