Bei Barrierefreiheit denken die meisten an Rampen, um den Zugang zu Gebäuden oder Bahnhaltstellen mit Rollstühlen zu ermöglichen. Das gehört zwar auch dazu, ist aber nur ein kleiner Ausschnitt.
Barrierefreiheit soll so viel Menschen wie möglich Zugänge erleichtern
Kurz gesagt: Barrierefreiheit bedeutet, zu ermöglichen, menschliche Fähigkeiten soweit wie möglich auszuleben, und Barrieren, die bestimmte Menschen dabei behindern, zu beseitigen.
Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen sollen ohne Barrieren zugänglich sein – unabhängig von möglichen körperlichen oder anderweitigen Einschränkungen.
Dazu gehören Formulare in leichter Sprache, ein Gebärdensprachendolmetscher, der es gehörlosen Menschen ermöglicht, Vorlesungen zu folgen, oder auch Bildbeschreibungen für blinde Menschen im Internet.
Barrierefreiheit ist rechtsgültig
Es handelt sich um eine klare gesetzliche Definition im Paragrafen 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Dort steht: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“
“Ohne besondere Erschwernis“
Dieser Text enthält eindeutige Vorgaben. Ohne besondere Erschwernis bedeutet, dass der Zugang für jeden und jede ohne zusätzliche Schritte möglich sein muss.
Menschen mit Behinderungen müssen also zum Beispiel einen Betreiber, Eigentümer oder Verantwortlichen nicht extra benachrichtigen, um ein Angebot zu nutzen.
“Grundsätzlich ohne fremde Hilfe“
Das Angebot, ob Zugang zu einem Gebäude oder das Nutzen einer Webseite, muss prinzipiell auch für Menschen mit Beeinträchtigungen ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Technische Hilfsmittel sind dabei nach wie vor notwendig.
Dazu gehören zum Beispiel Bildschirmleseprogramme für Sehschwache, Rollstühle, Gehhilfen und der Blindenstock. Barrierefrei bedeutet also nicht, dass auf diese Hilfsmittel verzichtet werden kann, sondern dass diese auch anwendbar sind, zum Beispiel durch eine Rampe oder einen Aufzug für Rollstühle.
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Barrierefreie Gegenstände
Nicht nur Gebäude, sondern auch Gegenstände sollen und können barrierefrei entworfen sein. Diese Praxis wird als Universelles Design bezeichnet.
Dazu gehören zum Beispiel Türöffner oder Wasserhähne, die durch Bewegungen aktiviert werden, und so auch Menschen zur Verfügung stehen, die Probleme beim Greifen haben.
Barrierefreie Gegenstände sind auch tiefe Teller mit hoher, steiler Seitenwand, Abstreifkante und einem zur Mitte gewölbtem Boden, der Menschen mit eingeschränkter Motorik unterstützt, oder Tassen mit nach unten offenem Henkel, die leicht zu greifen sind.
Barrierefreie Gebäude
Barrierefreie Gebäude sollen von allen Menschen unabhängig von ihren Einschränkungen nutzbar sein. Das umfasst zum Beispiel den Zugang über Eingangsrampen, Aufzüge zusätzlich oder statt Treppen, sowie breite Gänge und groß geschnittene Räume, die außerdem gut beleuchtet sind. Auch Toiletten, die für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind zählen zum barrierefreien Bauen.
Die DIN-Normen für barrierefreies Bauen des Deutschen Instituts für Normung sind rechtlich allerdings nicht verbindlich, sondern Empfehlungen.
Barrierefreie Dienstleistungen
Dies ist ein weites Spektrum und wird zugleich nach wie vor zu selten umgesetzt. Zu barrierefreien Dienstleistungen zählen zum Beispiel Geldautomaten mit Braille-Tasten und akustischer Information.
Auch Stadtführungen für Menschen mit Behinderungen sowie größere organisierte Reisen für Menschen mit Einschränkungen gehören zu barrierefreien Dienstleistungen. In Film und Versehen gehören dazu Untertitel bei Filmen und Nachrichten in Gebördensprache.
Barrierefreier Verkehr
Im öffentlichen Nahverkehr bedeutet Barrierefreiheit einen einfachen Zugang für Menschen mit Behinderungen. In Hannover zum Beispiel wurden und werden dazu Bahnhaltestellen zu Hochbahnsteigen umgebaut, die einen Zugang für Rollstühle mit Rampe ermöglichen, ohne dass die Betroffenen mehrere Stufen mit fremder Hilfe überwinden müssen. Absenkbare Busse sind ein weiterer Abbau von Barrieren.
Bei privaten Kraftfahrzeugen beinhaltet Barrierefreiheit eine Anpassung des PKWs an die spezielle Einschränkung des oder der Betroffenen.



