Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragen

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Pflegebedรผrftigkeit trifft viele Familien unerwartet โ€“ und hรคufig mischt sich in die Sorge um das Wohlergehen der Betroffenen auch ein schlechtes Gewissen: Darf man ambulante Profis beauftragen, obwohl die Pflegekassen ohnehin belastet sind?

Der Einwand ist nachvollziehbar, doch er รผbersieht einen entscheidenden Punkt: Alle heute Pflegebedรผrftigen haben jahrzehntelang Beitrรคge gezahlt und besitzen damit einen klaren Rechtsanspruch auf professionelle Unterstรผtzung. Darauf weist auch Pflegemanager Robin Bode hin und ermutigt Betroffene und Angehรถrige, die verfรผgbaren Budgets selbstbewusst zu nutzen.

Das Prinzip der Pflegesachleistung

Die sogenannte Pflegesachleistung beschreibt den Geldbetrag, den die soziale Pflegeversicherung monatlich fรผr Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bereitstellt. Anspruch besteht ab Pflegegrad zwei.

2025 belรคuft sich das Budget auf bis zu 796 Euro in Pflegegrad zwei, 1 497 Euro in Pflegegrad drei, 1 859 Euro in Pflegegrad vier und 2 299 Euro in Pflegegrad fรผnf.

Pflegesachleistungen und das Pflegegeld je Pflegegrad

Pflegesachleistung (monatlich) Pflegegeld (monatlich)
Pflegegrad 2 โ€“ 796 โ‚ฌ Pflegegrad 2 โ€“ 347 โ‚ฌ
Pflegegrad 3 โ€“ 1 497 โ‚ฌ Pflegegrad 3 โ€“ 599 โ‚ฌ
Pflegegrad 4 โ€“ 1 859 โ‚ฌ Pflegegrad 4 โ€“ 800 โ‚ฌ
Pflegegrad 5 โ€“ 2 299 โ‚ฌ Pflegegrad 5 โ€“ 990 โ‚ฌ

Diese Betrรคge spiegeln das gestaffelte System wider: Je hรถher der Unterstรผtzungsbedarf, desto mehr Mittel stehen zur Verfรผgung. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Sachleistungsbetrรคge um 4,5 Prozent angehoben โ€“ ein Schritt, mit dem der Gesetzgeber die inflationsbedingten Kostensteigerungen in der ambulanten Versorgung abfedern will.

Pflegesachleistungen decken klassische Grundpflegeaufgaben ab, etwa Hilfe beim Waschen, An- und Auskleiden, Lagern oder bei der Zubereitung von Mahlzeiten.

In der Praxis legen Pflegemanagement oder Pflegeberatung in einem Erstgesprรคch gemeinsam mit Pflegebedรผrftigen und Angehรถrigen detailliert fest, welche Tรคtigkeiten notwendig und sinnvoll sind. So entsteht ein individueller Versorgungsplan, der sich flexibel an Verรคnderungen anpassen lรคsst.

Pflegegeld als Alternative fรผr Angehรถrige

Wer die Pflege ganz oder รผberwiegend selbst รผbernimmt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Diese Leistung wird direkt an die pflegenden Angehรถrigen ausgezahlt.

Auch hier gilt das Staffelprinzip: Im Jahr 2025 erhalten Familien monatlich 347 Euro in Pflegegrad zwei, 599 Euro in Pflegegrad drei, 800 Euro in Pflegegrad vier und 990 Euro in Pflegegrad fรผnf.

Damit soll nicht nur die wertvolle Arbeit honoriert werden, sondern auch finanzielle Spielrรคume fรผr Entlastungsangebote geschaffen werden โ€“ etwa fรผr eine stundenweise Betreuung oder Hilfsmittel.

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Kombinationsleistung: Das Beste aus zwei Welten

Hรคufig entscheiden sich Familien fรผr eine Mischung aus professioneller Hilfe und Eigenleistung. In diesem Fall spricht man von der Kombinationsleistung. Sie funktioniert vereinfacht so: Zuerst wird berechnet, welchen Anteil des Sachleistungsbudgets ein ambulanter Dienst im Abrechnungsmonat tatsรคchlich verbraucht hat.

Der verbleibende Prozentsatz des Budgets wird anschlieรŸend in bares Pflegegeld umgerechnet und an die Angehรถrigen ausgezahlt. Wenn beispielsweise der Pflegedienst drei Viertel des Anspruchs nutzt, flieรŸt ein Viertel des Pflegegeldes an die Familie.

Das Modell schafft Flexibilitรคt, um Pflege bedarfsgerecht aufzuteilen und gleichzeitig Kosten transparent zu halten.

Ob reine Pflegesachleistung, Pflegegeld oder eine Kombination: Jede Versorgung beginnt mit einem strukturierten Erstgesprรคch.

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater analysieren gemeinsam mit Betroffenen und Angehรถrigen den Unterstรผtzungsbedarf. Dabei geht es nicht nur um kรถrperliche Einschrรคnkungen, sondern auch um Alltagsgewohnheiten, Wohnsituation und persรถnliche Wรผnsche.

Das Ergebnis ist ein Pflegeplan, der in regelmรครŸigen Abstรคnden รผberprรผft und fortgeschrieben wird. So lรคsst sich sicherstellen, dass die gewรคhrten Leistungen den tatsรคchlichen Bedarf treffen und Budgets nicht ungenutzt bleiben.

Rechte kennen, Chancen nutzen

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Solidargemeinschaft angelegt. Wer heute Leistungen beansprucht, hat zuvor jahrelang in die Kasse eingezahlt.

Es ist daher weder unbescheiden noch โ€žteuerโ€œ fรผr die Gemeinschaft, wenn ambulante Pflegedienste beauftragt oder Pflegegeld in Anspruch genommen wird. Im Gegenteil: Die professionelle Unterstรผtzung entlastet Angehรถrige, verbessert die Lebensqualitรคt Pflegebedรผrftiger und kann Krankenhaus- oder Heimaufenthalte hinauszรถgern โ€“ auch wirtschaftlich ein Gewinn fรผr das System.

Fazit

Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen bieten einen breiten Werkzeugkasten, um individuelle Pflegesituationen bedarfsgerecht zu organisieren.

Die jรผngste Erhรถhung um 4,5 Prozent stรคrkt diesen Ansatz zusรคtzlich. Betroffene und Angehรถrige sollten sich nicht scheuen, Beratung einzuholen, Leistungen zu beantragen und die eigenen Rechte selbstbewusst wahrzunehmen.

SchlieรŸlich ist professionelle Pflege keine Gnade, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch โ€“ finanziert durch die Beitrรคge von gestern fรผr die Lebensqualitรคt von heute.