Diese Jahrgänge haben noch Glück: Für sie ist keine Rente mit 70 geplant

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Wer in den vergangenen Wochen Nachrichten über die Rentenreform gelesen hat, trägt vermutlich eine Mischung aus Angst und Verwirrung mit sich: Rente mit 70? Junge Menschen zahlen ein, ohne je etwas zurückzubekommen? Wer 1965 zur Welt kam, muss jahrelang länger arbeiten?

Die Alterssicherungskommission (ASK) hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Bundeskanzler Friedrich Merz übergeben.

Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Professorin für Finanzmärkte an der Universität Mannheim und Leiterin des Forschungsbereichs für Altersvorsorge am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), war als Wissenschaftlerin Teil dieser Kommission. Im Interview mit “FOCUS” korrigiert sie mehrere weitverbreitete Fehlannahmen.

Was die Rentenkommission wirklich beschlossen hat

Zunächst das Wichtigste: Die 33 Empfehlungen der ASK sind kein geltendes Recht. Sie sind politische Vorschläge, die der Bundestag erst in ein Gesetz überführen muss. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle Empfehlungen als Gesamtpaket umzusetzen. Nach bisherigen Planungen soll der Bundestag das Reformpaket nach der Sommerpause 2026 behandeln. Bis dahin gilt die heutige Rechtslage vollständig.

Der inhaltliche Kern der Reform: Das Renteneintrittsalter soll nach 2031 im Verhältnis 2:1 an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, steigt das Rentenalter um acht Monate. Nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes würde das zwischen 2031 und 2041 eine Anhebung von 67 auf 67,5 Jahre bedeuten.

Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren soll vollständig abgeschafft werden.

An ihre Stelle tritt eine neue Schutzrente für langjährige Beitragszahler, die kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Das Frühverrentungsalter für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Beitragsjahren soll von 63 auf 64 Jahre steigen.

Was das für konkrete Menschen bedeutet, weicht deutlich von der öffentlichen Aufgeregtheit ab.

Rente mit 70: Was die Zahlen wirklich aussagen

„Rente mit 70″ ist eine der verbreitetsten Schlagzeilen seit der ASK ihren Bericht vorgelegt hat. Die Zahl ist rechnerisch ableitbar, trifft aber erst Jahrgänge, die in den 2090er Jahren in Rente gehen würden. Die Kommission selbst hat, wie Bucher-Koenen im Interview klarstellt, keine Berechnungen bis ins Jahr 2090 angestellt. Der Zeithorizont des Reformpakets reicht bis 2040 beziehungsweise 2050.

Wie steigt das Rentenalter in den nächsten 15 Jahren?

Was konkret ansteht: Zwischen 2031 und 2041 soll das Rentenalter von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Das ist ein halbes Jahr in zehn Jahren. Die Kopplung an die Lebenserwartung ist graduell und mit langem Vorlauf geplant, damit Betroffene ihre Erwerbsbiografie darauf einstellen können.

Wer heute 55 ist, plant mit anderen Zahlen als jemand, der heute 35 ist. Aber auch der 35-Jährige muss also nicht mit einem Rentenalter von 70 planen.

Wer sich konkret fragt, was für seine persönliche Situation gilt, bekommt bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf Antrag eine individuelle Rentenauskunft, kostenlos, per Post oder online. Für Jahrgang 1965 fällt die Antwort überraschend gering aus.

Jahrgang 1965: Kaum spürbare Veränderung

Viele Betroffene, Jahrgang 1965, meldeten sich mit der Frage: Müssen wir deutlich länger arbeiten? Bucher-Koenen widerspricht dieser Befürchtung direkt: „Nach den heutigen Annahmen eher nicht. Wenn man die Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde legt, würde sich für den Jahrgang 1965 wahrscheinlich nur etwa ein zusätzlicher Monat ergeben.”

Zunahme der Lebenserwartung erhöht langfristig den Renteneintritt

Der Grund liegt in der 2:1-Kopplung. Jede Zunahme der Lebenserwartung schlägt zu zwei Dritteln auf die Erwerbsphase durch und zu einem Drittel auf das Rentenalter. Wer heute kurz vor dem Renteneintritt steht oder wenige Jahre davon entfernt ist, spürt diese kaum. Die spürbaren Veränderungen betreffen jüngere Jahrgänge, aber auch dort gestreckt über Jahrzehnte.

Rentenauskunft klärt auf

Wer seinen konkreten Rentenzeitpunkt und mögliche Abschlagsbeträge kennen will, sollte jetzt eine Rentenauskunft bei der DRV einholen. Das dauert wenige Minuten online und liefert die persönliche Rentenhöhe bei verschiedenen Eintrittszeitpunkten.

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Junge Generation ohne Rente? Eine verbreitete Fehlwahrnehmung

Viele Jüngere glauben, sie würden später keine Rente mehr bekommen. Bucher-Koenen bezeichnet das im FOCUS-Interview als Fehlwahrnehmung: Das Umlagesystem (also das System, in dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren) sei ein starkes und krisenfestes System. „Wer Beiträge zahlt, erwirbt Ansprüche.”

Das Umlagesystem ist immun gegen Börsencrashs, und es existiert, solange Menschen in Deutschland arbeiten und einzahlen. Die eigentliche Herausforderung ist nicht das Ob, sondern das Wie viel.

Babyboomer gehen in Rente

Denn die sogenannten Babyboomer aus geburtenstarken Jahrgängen gehen jetzt in Rente, während deutlich geburtenschwächere Jahrgänge als Beitragszahler nachrücken. Bis Mitte der 2030er Jahre fehlen deshalb, so Bucher-Koenen, pro Jahr rund 400.000 Erwerbstätige.

Migranten und erwerbstätige Frauen reichen nicht zum Ausgleich

Über zehn Jahre akkumuliert ergibt das etwa vier Millionen fehlende Erwerbstätige, ungefähr zehn Prozent der Gesamtzahl. Das lässt sich weder durch Fachkräftemigration noch durch höhere Frauenerwerbstätigkeit allein ausgleichen.

Was können Sie tun?

Junge Menschen können konkrete Schritte unternehmen, um Sicherheit für die Rente zu gewinnen: Holen Sie die Rentenauskunft ein und prüfen Sie, ob die bisherigen Beitragsjahre korrekt erfasst sind. Lücken in der Beitragshistorie lassen sich durch freiwillige Zahlungen schließen.

Für Jahrgänge, die erst ab den 2040er Jahren in Rente gehen, soll die neue kapitalgedeckte Komponente nach schwedischem Vorbild spürbar beitragen. Der Aufbau startet gering und wächst über Jahrzehnte.

Lasten auf mehrere Gruppen verteilt: Warum Jüngere nicht allein zahlen

Ein zentraler Einwand gegen den Kommissionsbericht stammt vom Ökonomen Bernd Raffelhüschen. Am Ende zahlten, ohm zufolge, vor allem die Jüngeren die Rechnung. Bucher-Koenen widerspricht dem im FOCUS-Interview. Die Lasten seien bewusst auf mehrere Gruppen verteilt worden.

Teure abschlagsfreie Rentenzugänge würden abgebaut, der Nachhaltigkeitsfaktor (der automatische Bremsmechanismus bei schlechtem Beitragszahler-zu-Rentner-Verhältnis) solle nach 2031 wieder wirken, und auch Rentnerinnen und Rentner sollten einen Teil der demografischen Last mittragen. Es gehe, so Bucher-Koenen, gerade nicht darum, alles auf die junge Generation abzuwälzen.

Noch gilt die Reform nicht

Für alle Altersgruppen gilt dennoch: Die Reform ist noch nicht beschlossen. Wer heute entscheidet, ob er früher in Rente gehen, freiwillig einzahlen oder betrieblich vorsorgen will, sollte das auf Basis der heute geltenden Rechtslage tun und die geplanten Änderungen im Blick behalten. Die Deutsche Rentenversicherung und zugelassene Rentenberater können individuelle Situationen einschätzen.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Gilt die Rente mit 70 für alle – auch für Menschen, die heute 50 sind?

Nein. Die ASK-Empfehlung koppelt das Rentenalter ab 2031 graduell an die Lebenserwartung. Bis 2041 steigt es von 67 auf 67,5 Jahre. Wer heute 50 ist, geht nach heutigem Stand nicht mit 70 in Rente. Die Zahl 70 ist ein rechnerischer Endpunkt für Jahrgänge, die frühestens in den 2090er Jahren in Rente gehen.

Wird die abschlagsfreie Rente mit 63 sofort gestrichen?

Noch nicht. Die ASK hat die Abschaffung empfohlen, aber kein Gesetz ist verabschiedet. Wer die Voraussetzungen heute erfüllt, hat nach geltendem Recht weiterhin Anspruch. Ob und wann die Änderung kommt, entscheidet der Bundestag nach der Sommerpause 2026.

Was bedeutet die „Schutzrente” als Ersatz für die Rente mit 63?

Die ASK schlägt vor: Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat und kurz vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, soll früher in Rente gehen dürfen. Umschulungen sollen für diese Gruppe keine Pflicht mehr sein. Details sind noch nicht gesetzlich geregelt.

Müssen heutige Rentner durch die Reform Einbußen hinnehmen?

Das ist der Plan. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach 2031 wieder wirken und die jährlichen Rentenanpassungen automatisch bremsen, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern schlechter wird. Bis 2031 gilt die Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau weiterhin unverändert.

Was tun, wenn ich nicht weiß, ob mich die Reform betrifft?

Sie sollten eine Rentenauskunft einholen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf Antrag eine individuelle Übersicht bereit, die zeigt, wann welcher Rentenzeitpunkt gilt und welche Abschläge bei Frühverrentung anfallen. Der Antrag ist kostenlos, per Post oder online über rentenversicherung.de.

Quellen

BMAS: Rentenreform 2025, Haltelinie und Rentenpaket 2025, Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 24. Juni 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenkommission 2026, 33 Empfehlungen zur Rentenreform, FOCUS online: Interview mit Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen, Mitglied der Alterssicherungskommission, ZEW: Profil Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen