Rente: Freiwillige Rentenbeiträge lohnen sich in diesen 5 Fällen überhaupt nicht

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Die Deutsche Rentenversicherung erlaubt 2025 erneut freiwillige Einzahlungen zwischen 103,42 € und 1 497,30 € pro Monat. Die Summen mindern zwar sofort die Einkommensteuer und erhöhen die spätere Monatsrente.

Doch die Strategie scheitert, sobald eine von fünf typischen Konstellationen vorliegt. GegenHartz.de zeigt, warum die Einzahlung dann schnell zum Minusgeschäft wird.

Aktuelle Rahmenbedingungen 2025

  • Der Mindestbeitrag liegt bei 103,42 €; der Höchstbeitrag klettert auf 1 497,30 €.
  • Bis zu 29 344 € (Ledige) bzw. 58 688 € (Verheiratete) erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an – zu 100 %.
  • Seit 1. Juli 2025 beträgt der Rentenwert 40,79 € je Entgeltpunkt.
  • Ein Entgeltpunkt kostet 2025 rund 9 392 €.
  • Für Neurentner gilt ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 83,5 %.
  • Sie müssen einen Antrag auf freiwillige Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  • Die Rentenversicherung teilt Ihnen mit, ob und in welcher Höhe freiwillige Beiträge möglich sind.
  • Sie können die Beiträge dann monatlich, jährlich oder in anderer Form überweisen.

Diese Informationen bilden die Grundlage der folgenden Negativ-Szenarien.

Fall 1: Kurze Lebenserwartung – Rendite kippt ins Minus

Jede Einzahlung ist eine Wette auf ein langes Leben. Wer rund 9 392 € für einen Entgeltpunkt zahlt, erhält lebenslang 40,79 € pro Monat. Ohne Steuern und Krankenkassenabgaben dauert es über 19 Jahre, bis die Einzahlung wieder im Portemonnaie landet. Wird das statistische Alter nicht erreicht – beispielsweise wegen einer schweren Vorerkrankung – bleibt ein Großteil des Kapitals in der Umlage.

Fall 2: Bürgergeld oder Grundsicherung drücken die Rente

Im Alter rechnet das Sozialamt die gesetzliche Rente bis auf einen Freibetrag von 281,50 € fast vollständig auf die Grundsicherung an. Zusätzliche Renteneuro senken deshalb den Transferanspruch. Wer heute wenig verdient und absehbar Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter braucht, parkt Geld besser in einem Schonvermögen – etwa Tagesgeld innerhalb der Freibetragsgrenzen. Dort bleibt Kapital verfügbar und wird nicht gegengerechnet.

Praxisbeispiel
Herr S. kommt auf 250 € Rente und beantragt Grundsicherung. Er zahlt 6 000 € freiwillig ein und erhöht seine Rente auf 300 €. Das Amt reduziert die Grundsicherung um 50 €. Im Endeffekt bleibt der Einsatz ohne Mehrwert.

Fall 3: Steuerbonus schon ausgeschöpft

Viele Pflichtversicherte nutzen den Sonderausgabenhöchstbetrag bereits mit regulären Rentenbeiträgen oder einer Rürup-Rente. Ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag erzeugt dann keinen weiteren Steuervorteil. Die Einzahlung rentiert sich nur noch über die spätere Bruttorente – eine schlechtere Verzinsung als bei voller Absetzbarkeit.

Tipp zur Selbstprüfung
Wer seine letzte Einkommensteuererklärung zur Hand nimmt, findet im Bescheid die Zeile „abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen“. Ist dort schon der Höchstbetrag ausgewiesen, ist das Steuerfenster geschlossen.

Fall 4: Hoher Liquiditätsbedarf oder geplanter Vermögensübergang

Freiwillige Beiträge können nicht zurückgefordert werden, vererben sich nur als Witwen/Waisenrente und sind bei Notfällen gesperrt. Wer Geld für Pflegekosten, Wohnungskauf oder Nachlassplanung benötigt, fährt mit flexiblen Lösungen besser. Ein ETF-Depot erlaubt Entnahmen, Teilvererbungen oder Schenkungen.

Beispiel Erbfall
Frau M. möchte ihrer Nichte 30 000 € vermachen. Steckt sie das Geld in die Rentenkasse, fällt es im Todesfall an die Solidargemeinschaft. Legt sie es in einen thesaurierenden Welt-ETF, lässt sich über ein Depotvermächtnis zielgenau vererben – ohne Abschläge auf die Verrentung.

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Fall 5: Langfristig hohe Renditeerwartung am Kapitalmarkt

Der langfristige Realzins der Rentenkasse liegt knapp über der Inflationsrate. Risikoaffine Sparer erzielen mit weltweit gestreuten Aktien historisch fünf bis sieben Prozent real pro Jahr. Ein MSCI-World-ETF, bespart über 30 Jahre, schlägt daher meist die gesetzliche Umlage – trotz Schwankungen.

Manövrieren gegen Schwankungen
Wird der Rentenbeginn greifbar, hilft ein gleitendes Entnahmekonzept: In den letzten fünf Jahren schichten Anleger das Depot stufenweise in sichere Anleihen um. So sinkt das Verlustrisiko, ohne die starken Renditejahre davor aufzugeben.

Alternativen prüfen

Als Alternativen zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kommen etwa die Rürup-Rente, ein ETF-Depot oder – für Beschäftigte ab 50 Jahren – Ausgleichszahlungen in Betracht. Eine Rürup-Rente bietet dieselbe steuerliche Förderung wie freiwillige Rentenbeiträge, lässt aber beim Vererben in bestimmten Tarifen mehr Spielraum.

Ein breit gestreutes ETF-Depot gibt Ihnen dagegen die volle Kontrolle über Ihr Kapital, verursacht nur geringe Kosten und profitiert von der Teilfreistellung auf Dividenden. Wer bereits 50 Jahre alt ist, kann zudem per Ausgleichszahlung künftige Rentenabschläge reduzieren; dieses Instrument ersetzt jedoch keine echten freiwilligen Beiträge, sondern wirkt nur auf die Höhe der vorgezogenen Rente.

Weil die optimale Lösung von individuellen Faktoren wie Steuersituation, Krankenversicherungsstatus und möglicher Grundsicherung im Alter abhängt, lohnt sich eine exakte Berechnung. Unabhängige Renten- oder Schuldnerberatungen helfen dabei, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wer ist berechtigt, freiwillig in die Rente einzuzahlen?

Freiwillige Beiträge stehen allen Personen offen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aktuell nicht der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung unterliegen.

Dazu zählen insbesondere selbstständig Tätige ohne obligatorische Altersvorsorge, Hausfrauen und -männer, geringfügig Beschäftigte, Studierende ohne Pflichtbeiträge sowie Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben.

Auch ältere Versicherte, die sich vorzeitig in den Ruhestand begeben oder bereits eine Rente beziehen, können weiter freiwillig einzahlen, solange sie nicht mehr der Pflichtversicherung angehören.

Angestellte mit regulärer Sozialversicherungspflicht sind dagegen ausgeschlossen; sie dürfen erst nach einem Austritt aus der Pflichtversicherung oder—ab 50 Jahren—über spezielle Ausgleichszahlungen aktiv werden, um Abschläge auf eine vorgezogene Altersrente zu mindern.

 

*Hinweis: Gegen-Hartz.de bietet keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung an. Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keinesfalls eine persönliche Beratung. Lassen Sie daher Ihre konkrete Situation stets von einer unabhängigen Fachperson – etwa einem zertifizierten Rentenberater, Steuerberater oder Finanzplaner – prüfen, bevor Sie finanzielle Entscheidungen treffen.