Wer zwischen 2032 und etwa 2040 in Rente geht, steckt in einer Lücke, die in der aktuellen Rentendebatte kaum benannt wird. Die Haltelinie, die das Rentenniveau heute bei mindestens 48 Prozent schützt, läuft nämlich Ende 2031 aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor kehrt 2032 dann zurück und dämpft künftige Rentenanpassungen.
Und die neue Kapitalrente ist zu diesem Zeitpunkt noch kaum aufgebaut. Für genau diese Übergangsjahrgänge plant die Alterssicherungskommission einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor, der das Absicherungsniveau stützen soll, bis die Kapitalrente spürbar wirkt.
Inhaltsverzeichnis
Übergangsjahrgänge 2032 bis 2040: Diese Lücke soll der Übergangsfaktor schließen
Die Haltelinie des Rentenpakets 2025 schreibt das Sicherungsniveau – den Anteil der Rente am Durchschnittslohn – bis Ende 2031 bei mindestens 48 Prozent fest. Was danach passiert, war bisher offen.
Die Alterssicherungskommission (ASK) hat nach rund 150 Beratungsstunden Empfehlungen vorgelegt, die am 24. Juni 2026 an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben werden sollen. Kernpunkt für die Übergangsjahrgänge: Der Nachhaltigkeitsfaktor soll 2032 zurückkehren und das Rentenniveau strukturell drücken.
Gleichzeitig kann die neue Kapitalrente für diese Jahrgänge keine nennenswerten Erträge liefern. Die Beiträge starten bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und wachsen erst schrittweise auf 2 Prozent an. Wer 2032 in Rente geht, hat nur wenige Jahre eingezahlt. Die Auszahlungen aus der Kapitalrente fallen dann minimal aus. Wer wirklich von der Kapitalrente profitiert, geht erst ab 2040 in den Ruhestand.
Nachhaltigkeitsfaktor 2032: Was viele nicht wissen
Viele gehen davon aus, dass die Rente nach 2031 einfach wie bisher weiterläuft. Das stimmt formal – aber zu einem niedrigeren Niveau. Der Nachhaltigkeitsfaktor in § 68 SGB VI koppelt die jährliche Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern.
Steigt die Zahl der Rentner schneller als die der Beitragszahler, fällt die Rentenerhöhung kleiner aus. Das Rentenniveau sinkt dann relativ zu den Löhnen. Kein Bescheid kündigt das an. Es passiert durch schwächere Rentenanpassungen Jahr für Jahr.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt sogar, den Faktor zu verschärfen, also seine Wirkung zu stärken. Ab 2032 gehen die Babyboomer-Jahrgänge massenhaft in Rente. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verschlechtert sich rasch.
Ohne Übergangsfaktor bekämen die Jahrgänge 2032 bis 2040 das Schlechteste beider Welten: weder die alte Garantie noch einen nennenswerten Kapitalertrag. Der Übergangsfaktor soll genau diese Lücke schließen.
Kapitalrente: Warum sie für die Jahrgänge 2032 bis 2040 zu spät kommt
Die neue kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild soll verpflichtend sein und von einem Staatsfonds verwaltet werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte der Beiträge.
Ziel: Das Gesamtrentenniveau aus Umlage und Kapitalsrente soll nach Angaben aus Kommissionskreisen langfristig auf 48 Prozent steigen, perspektivisch auf rund 50 Prozent.
Das Problem liegt im Zeitplan. Kapitalgedeckte Renten benötigen Zeit. Wer mit 62 oder 63 Jahren 2032 in Rente geht, kann von einer Kapitalrente, die gerade erst aufgebaut wird, nicht nennenswert profitieren.
Für diese Jahrgänge springt deshalb der steuerfinanzierte Übergangsfaktor ein, bis die Kapitalrente ausreichend gewachsen ist. Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mahnte gegenüber der Rheinischen Post, die Vorschläge blieben „insgesamt zu vorsichtig”.
Ob der Übergangsfaktor tatsächlich breit genug ausfällt, entscheidet sich erst im Bundestag.
Jahrgänge 1962 bis 1975: Was die Empfehlung für Sie bedeuten würde
Wer 1962 bis 1975 geboren ist, gehört zu den Jahrgängen, die die Reformlücke am direktesten spüren würden. Das Rentenalter selbst soll nach Kommissionsempfehlung erst ab 2042 schrittweise mit der Lebenserwartung steigen: 2041 auf 67,5 Jahre, 2051 auf 68 Jahre.
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Für die Übergangsjahrgänge bleibt es also bei der heutigen Regelaltersgrenze. Das Problem liegt nicht beim Zeitpunkt des Rentenbeginns, sondern bei der Höhe der Rente danach.
Zusätzlich soll die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren, bekannt als Rente mit 63, in ihrer heutigen Form nicht fortgeführt werden. Es soll zwar eine neue Regelung für Menschen mit belastenden Erwerbsbiografien geben. Wer aber auf diesen Weg gesetzt hat, verliert eine wichtige Planungsgrundlage.
Wer genau von dieser neuen Sonderregelung profitiert, ist aus den bisherigen Berichten nicht ablesbar. Das kommt auf den Gesetzentwurf an, den die Bundesregierung nach Erhalt der Kommissionsvorschläge erarbeiten muss.
Was jetzt konkret zu tun ist
Die Kommissionsvorschläge sind noch kein Gesetz. Wer 2032 bis 2040 in Rente gehen will, kann sich noch auf keinen konkreten Übergangsfaktor verlassen. Der Bundestag entscheidet über Ausgestaltung und Höhe.
Wer genau wissen will, ob und wann der Übergangsfaktor kommt, muss die parlamentarische Beschlusslage beobachten, sobald die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt.
Was unabhängig davon sinnvoll ist: Bei der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Rentenauskunft und einen vollständigen Versicherungsverlauf anfordern.
Der Versicherungsverlauf zeigt alle erfassten Zeiten und gesammelten Entgeltpunkte, also die persönlichen Rentenpunkte, aus denen sich die Rente berechnet. Wer Lücken findet, etwa durch Kindererziehung, Pflege oder Auslandszeiten, kann fehlende Zeiten bei der DRV nachmelden, sofern die nötigen Unterlagen vorliegen.
Das ist unabhängig vom Ausgang der Reformdebatte sinnvoll und kann die Rentenhöhe erheblich beeinflussen.
Häufige Fragen zum Übergangsfaktor der Rentenkommission
Ist der Übergangsfaktor schon Gesetz?
Nein. Die Alterssicherungskommission übergibt ihre Empfehlungen am 24. Juni 2026. Das sind Vorschläge, keine Beschlüsse. Der Bundestag muss entscheiden, ob und wie der Übergangsfaktor gesetzlich verankert wird. Bis dahin gilt das bisherige Rentenrecht unverändert.
Welche Jahrgänge sind gemeint?
Grob Jahrgänge 1962 bis 1975, die voraussichtlich 2032 bis 2040 in Rente gehen. Sie fallen in die Zeit, in der die heutige Haltelinie abläuft, der Nachhaltigkeitsfaktor wieder aktiv ist und die Kapitalrente noch keine nennenswerten Erträge liefert. Die genaue Abgrenzung hängt vom Gesetzentwurf ab.
Warum sinkt das Rentenniveau ab 2032 ohne Gegenmaßnahme?
Der Nachhaltigkeitsfaktor koppelt die jährliche Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Da ab Mitte der 2020er Jahre die Babyboomer massenhaft in Rente gehen, verschlechtert sich dieses Verhältnis.
Die Rentenanpassungen fallen dadurch kleiner aus, das Niveau sinkt relativ zu den Löhnen. Die Haltelinie hatte das bisher verhindert, aber nur bis Ende 2031.
Muss ich jetzt etwas unternehmen?
Jetzt schon: Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und auf Vollständigkeit prüfen. Fehlende Zeiten, etwa Kindererziehungszeiten, können nachgemeldet werden und erhöhen die Rente dauerhaft. Das ist unabhängig davon sinnvoll, wie die Reformdebatte ausgeht.
Quellen
Handelsblatt: Reform der Alterssicherung — Kommissionsvorschläge, 21. Juni 2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenpaket 2025, Referentenentwurf, 3. Juli 2025
Deutsche Rentenversicherung: § 68 SGB VI, Nachhaltigkeitsfaktor
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): Stellungnahme Marcel Fratzscher, Rheinische Post, 21. Juni 2026




