Der Bund will 2027 weniger Geld für das Grundsicherungsgeld ausgeben als noch 2026. Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt sollen dafür 27,7 Milliarden Euro bereitstehen, während für 2026 noch 28,05 Milliarden Euro vorgesehen sind.
Das entspricht einem Rückgang um rund 350 Millionen Euro oder etwa 1,25 Prozent. Gleichzeitig steigen die geplanten Bundesausgaben für Unterkunft und Heizung von 13 Milliarden auf rund 13,15 Milliarden Euro.
Insgesamt sinkt der Etat für die Grundsicherung
Auch wenn der gesamte Arbeits- und Sozialetat des Bundes 2027 wachsen soll, gilt das nicht für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für diesen Bereich sind insgesamt rund 50,81 Milliarden Euro vorgesehen, nach 51,02 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Damit sinkt der Ansatz um rund 210 Millionen Euro. Gleichzeitig wächst der gesamte Etat des Bundesarbeitsministeriums von rund 197,34 Milliarden Euro auf 201,46 Milliarden Euro. (bundestag.de)
| Bereich | 2026 | 2027 geplant | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Grundsicherungsgeld | 28,05 Mrd. Euro | 27,70 Mrd. Euro | -350 Mio. Euro |
| Unterkunft und Heizung, Bundesanteil | 13,00 Mrd. Euro | 13,15 Mrd. Euro | +150 Mio. Euro |
| Eingliederungsleistungen | 4,70 Mrd. Euro | 4,70 Mrd. Euro | unverändert |
| Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt | 51,02 Mrd. Euro | 50,81 Mrd. Euro | -210 Mio. Euro |
Die Zahlen zeigen eine auffällige Verschiebung. Für die eigentliche Geldleistung wird weniger eingeplant, während der Bundesanteil an den Wohnkosten leicht wächst.
Mieten steigen weiter
Die Entwicklung fällt in eine Zeit, in der die Wohnkosten vieler Haushalte weiter zunehmen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die tatsächlichen Nettokaltmieten im Juli 2026 um 2,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats.
Auch Dienstleistungen rund um die Wohnung, darunter Wasserversorgung und weitere wohnungsbezogene Leistungen, verteuerten sich. Bei neu angebotenen Wohnungen zeigt sich der Preisdruck noch deutlicher. (destatis.de)
Für Menschen im Leistungsbezug ist diese Entwicklung besonders relevant. Seit Juli 2026 gelten zudem strengere Vorgaben dafür, welche Unterkunftskosten das Jobcenter vollständig anerkennt.
Mehr dazu: Neue Grundsicherung: Diese Miete zahlt das Jobcenter jetzt nicht mehr vollständig
150 Millionen Euro mehr für die Unterkunftskosten
Der Bund reagiert im Haushaltsentwurf zumindest teilweise auf die Entwicklung der Wohnkosten. Seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung soll um rund 150 Millionen Euro steigen.
Das entspricht allerdings nur einem Plus von ungefähr 1,15 Prozent. Die tatsächlichen Ausgaben hängen unter anderem davon ab, wie viele Menschen Leistungen beziehen, wie hoch die anerkannten Mieten sind und wie sich die kommunalen Unterkunftskosten entwickeln.
Ein unmittelbarer Vergleich zwischen dem prozentualen Anstieg der Mieten und dem Haushaltsansatz ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Steigende Mietpreise bedeuten nicht automatisch, dass der Bundesanteil im gleichen Verhältnis wachsen muss.
Weniger Geld im Haushalt bedeutet nicht automatisch niedrigere Regelsätze
Für Leistungsberechtigte ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Kürzung des Haushaltsansatzes um 350 Millionen Euro bedeutet nicht, dass der monatliche Regelbedarf automatisch gekürzt wird.
Wie hoch die Regelbedarfe 2027 ausfallen, wird nach eigenen gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Dabei steht für 2027 eine Neuberechnung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 an.
Welche Beträge daraus entstehen, steht derzeit noch nicht endgültig fest. Zu den offenen Fragen bei der Berechnung der neuen Regelsätze haben wir hier berichtet: Regelsätze in der Grundsicherung 2027: „BMAS hält Berechnungsdetails geheim“
Ein Haushaltsansatz ist zunächst die Annahme des Bundes darüber, welche Ausgaben im kommenden Jahr zu erwarten sind. Die Höhe eines individuellen Anspruchs ergibt sich dagegen aus dem Sozialrecht und dem jeweiligen Bedarf.
Woher sollen die Einsparungen kommen?
Aus der Veröffentlichung des Bundestages vom 24. August 2026 ergibt sich zunächst nur, dass für das Grundsicherungsgeld weniger Mittel eingeplant werden. Eine genaue Aufteilung, welcher Anteil der Einsparung auf erwartete niedrigere Fallzahlen, gesetzliche Änderungen oder andere Annahmen entfällt, nennt die Bundestagsdarstellung an dieser Stelle nicht. (bundestag.de)
Der niedrigere Ansatz sollte deshalb nicht vorschnell mit einer pauschalen Leistungskürzung gleichgesetzt werden. Ebenso wenig lässt sich daraus bereits ableiten, dass die tatsächlichen Ausgaben 2027 tatsächlich bei exakt 27,7 Milliarden Euro liegen werden.
Haushaltsansätze beruhen auf Prognosen. Entwickeln sich Arbeitslosigkeit, Einkommen, Zahl der Leistungsberechtigten oder Preisentwicklung anders als erwartet, können auch die tatsächlichen Ausgaben anders ausfallen.
Eingliederungsleistungen bleiben bei 4,7 Milliarden Euro
Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind 2027 erneut 4,7 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber 2026 gibt es damit nach den derzeitigen Planungen keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum. (bundestag.de)
Aus diesen Mitteln werden unter anderem Maßnahmen finanziert, mit denen Jobcenter Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Gerade bei einer schwierigen Arbeitsmarktlage kann die Frage der finanziellen Ausstattung der Jobcenter deshalb an Bedeutung gewinnen.
Bereits während der Aufstellung des Haushalts hatten Verbände gefordert, die Eingliederungsmittel 2027 zumindest auf dem Niveau von 2026 zu halten. Genau dies sieht der Regierungsentwurf nun vor.
Wohnkosten werden für Betroffene gleichzeitig strenger geprüft
Der steigende Bundesanteil an den Unterkunftskosten bedeutet nicht, dass Jobcenter jede tatsächlich gezahlte Miete übernehmen. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Übernahme hoher Wohnkosten stärker begrenzt worden.
Während der Karenzzeit werden Unterkunftskosten grundsätzlich nur noch bis zu bestimmten Grenzen geschützt. Besonders wichtig ist dabei die neue Schwelle von 150 Prozent der örtlichen Angemessenheitsgrenze.
Ausführliche Informationen dazu finden sich hier: Grundsicherungsgeld: So hoch darf jetzt die Miete sein
Auch bei den Heizkosten bestehen eigene Vorgaben. Eine unbegrenzte zwölfmonatige Schutzfrist für hohe Heizkosten gibt es nicht.
Mehr dazu: Neue Grundsicherung: Für Heizkosten gilt die Schutzfrist nicht mehr
Zusätzlich können Kommunen seit der Reform weitere Vorgaben bei den anerkannten Wohnkosten anwenden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Höchstbeträge je Quadratmeter Wohnfläche.
Mehr dazu: Grundsicherung: Neuer Quadratmeter-Deckel bei der Miete
Der Bundeshaushalt 2027 ist noch nicht beschlossen
Bei den veröffentlichten Beträgen handelt es sich um den Regierungsentwurf. Der Einzelplan des Bundesarbeitsministeriums soll am 11. September 2026 erstmals im Bundestag beraten und anschließend an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Während der parlamentarischen Beratungen können sich einzelne Haushaltsansätze noch verändern. Erst mit dem endgültigen Haushaltsbeschluss steht fest, wie viel Geld der Bund für die jeweiligen Bereiche tatsächlich einplant.
Für Leistungsberechtigte sind deshalb zwei Entwicklungen getrennt zu beobachten: der Bundeshaushalt und die Festsetzung der Regelbedarfe für 2027. Erst daraus ergibt sich ein vollständigeres Bild für das kommende Jahr.




