Pflegegrad 1 bestätigt einen Hilfebedarf, löst aber auch 2026 keine reguläre Pflegegeldzahlung aus. Wer deshalb auf weitere Unterstützung verzichtet, bezahlt womöglich Hilfen selbst, die die Pflegekasse finanzieren könnte.
Bereits beim niedrigsten Pflegegrad können Betroffene den Entlastungsbetrag, benötigte Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für einen pflegegerechten Wohnungsumbau nutzen. Allerdings gelten für diese Leistungen unterschiedliche Voraussetzungen und Abrechnungswege.
Warum Pflegegrad 1 kein Pflegegeld bringt
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Pflegeversicherung soll hier frühzeitig unterstützen, damit Menschen ihren Alltag möglichst lange in der vertrauten Umgebung bewältigen können.
Reguläres Pflegegeld sieht § 37 SGB XI erst für die Pflegegrade 2 bis 5 vor. Auch ein eigenes Budget für die regulären ambulanten Pflegesachleistungen besteht bei Pflegegrad 1 nicht.
Der Leistungskatalog in § 28a SGB XI eröffnet dennoch mehrere Hilfen. Gerade bei einem knappen Einkommen lohnt es sich, die tatsächlich benötigte Unterstützung mit der Pflegeberatung durchzugehen.
Diese Leistungen sind bei Pflegegrad 1 möglich
Die folgende Übersicht zeigt häufig relevante Leistungen nach geltendem Recht, Stand Oktober 2026. Die Beträge sind an den jeweiligen Zweck gebunden und lassen sich nicht zu einer allgemeinen monatlichen Auszahlung zusammenrechnen.
| Leistung | Betrag oder Umfang | Voraussetzung oder Grenze |
|---|---|---|
| Reguläres Pflegegeld | Kein Anspruch | Erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen |
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich | Bei häuslicher Pflege für erstattungsfähige Dienstleistungen |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich | Für benötigte, geeignete Produkte zur häuslichen Pflege |
| Hausnotruf | Bis zu 27 Euro monatlich | Auf Antrag bei erfüllten persönlichen Voraussetzungen und anerkanntem Anbieter |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme | Für einen förderfähigen Umbau, begrenzt auf die anerkannten Kosten |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | Kostenfrei | Beratung für Betroffene sowie Kurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende |
| Wohngruppenzuschlag | 224 Euro monatlich | Für ambulant betreute Wohngruppen mit den gesetzlichen Voraussetzungen |
| Vollstationäre Pflege | 131 Euro monatlich | Zuschuss zu pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim |
Die meisten Beträge finden sich in der Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026. Beim Hausnotruf nennt das Gesundheitsportal des Bundes aktuell eine mögliche Kostenübernahme von bis zu 27 Euro monatlich.
131 Euro Entlastungsbetrag: Hilfe im Alltag bezahlen
Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat zu. Besteht der Anspruch zwölf Monate lang, ergeben sich bis zu 1.572 Euro für erstattungsfähige Unterstützung.
Damit lassen sich beispielsweise anerkannte Hilfen im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht erforderlich.
Eine privat organisierte Putzhilfe lässt sich deshalb nicht automatisch über die Pflegekasse bezahlen. Auch für die Abrechnung von Nachbarschaftshilfe müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllt sein.
Der Anspruch entsteht nach § 45b SGB XI, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ohne einen gesonderten Antrag zur Freischaltung des Budgets. Für die Kostenerstattung müssen Betroffene jedoch entsprechende Belege einreichen.
Bei vereinbarter Abtretung kann ein Anbieter auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wie sich das Budget nutzen lässt, erläutert gegen-hartz.de ausführlicher im Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Auch Unterstützung beim Duschen kann bezahlt werden
Für Pflegegrad 1 gilt beim Entlastungsbetrag eine Besonderheit: Er darf auch für Hilfe eines zugelassenen Pflegedienstes bei der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dazu gehört beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden.
In den Pflegegraden 2 bis 5 ist dieser Verwendungszweck beim Entlastungsbetrag ausgeschlossen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 kann die Regelung zumindest einen Teil notwendiger Pflegedienstkosten auffangen, obwohl ihnen das reguläre Sachleistungsbudget fehlt.
Ungenutzte Beträge aus 2026 können bis Juni 2027 helfen
Ein nicht ausgeschöpfter Entlastungsbetrag verfällt nicht bereits am Monatsende. Restbeträge werden innerhalb des Jahres übertragen und können grundsätzlich noch für erstattungsfähige Leistungen im ersten Halbjahr des Folgejahres eingesetzt werden.
Für ungenutzte Ansprüche aus 2026 endet dieser Nutzungszeitraum am 30. Juni 2027. Eine Auszahlung des Restguthabens ohne entsprechende Ausgaben ist nicht vorgesehen.
Betroffene sollten bei ihrer Pflegekasse erfragen, welcher Betrag noch verfügbar ist. Die Jahressumme von 1.572 Euro entsteht aus zwölf Monatsansprüchen und steht nicht automatisch schon zu Jahresbeginn vollständig bereit.
Bis zu 42 Euro für benötigte Pflegehilfsmittel
Bei häuslicher Pflege übernimmt die Pflegekasse für geeignete Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Dazu können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch gehören, wenn sie für die Pflege benötigt werden.
Die Leistung muss beantragt werden und richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Eine Lieferung über einen Vertragspartner der Pflegekasse oder eine vereinbarte Kostenerstattung sind mögliche Wege.
Wer nur Produkte für 20 Euro benötigt, erhält die verbleibenden 22 Euro nicht als frei verfügbaren Restbetrag. Gewöhnliche Haushaltskäufe werden durch den Pflegegrad ebenfalls nicht automatisch erstattungsfähig.
Daneben kommen notwendige technische Pflegehilfsmittel infrage, die häufig leihweise überlassen werden. Bei einer Versorgung ohne Leihe zahlen Erwachsene grundsätzlich zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel zu, soweit keine Befreiung greift.
Die Einzelheiten regelt § 40 SGB XI. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Hausnotruf: Pflegegrad 1 allein reicht nicht
Ein Hausnotruf kann als technisches Pflegehilfsmittel bereits bei Pflegegrad 1 finanziert werden. Dafür muss unter anderem eine Notsituation jederzeit möglich sein, in der Betroffene nur mit dem System Hilfe rufen könnten.
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Üblicherweise leben sie überwiegend allein oder mit Menschen zusammen, die selbst keinen Notruf auslösen können. Die Pflegekasse kann auf Antrag bei einem von ihr anerkannten Anbieter bis zu 27 Euro monatlich übernehmen; zusätzliche Komfortleistungen können eigene Kosten verursachen.
Bis zu 4.180 Euro für einen pflegegerechten Umbau
Schon mit Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss zur Anpassung der Wohnung infrage kommen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Die Pflegekasse kann dafür bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen. Förderfähig können etwa eine bodengleiche Dusche, eine Türverbreiterung oder eine fest eingebaute Rampe sein.
Die Grenze gilt für die förderfähige Gesamtmaßnahme und ist kein jährlich erneuertes Guthaben. Mehrere Umbauarbeiten wegen derselben bestehenden Pflegesituation begründen grundsätzlich keinen eigenen Höchstbetrag für jede Rechnung.
Vor Beginn sollten Betroffene den Antrag mit Kostenvoranschlag und einer konkreten Beschreibung der Schwierigkeiten im Alltag stellen. Das Bundesportal empfiehlt, den Bescheid vor dem Umbau abzuwarten; in einer Mietwohnung ist außerdem eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Vermieters zu klären.
Verändert sich die Pflegesituation später und werden dadurch weitere Anpassungen notwendig, kann erneut eine Förderung möglich sein. Mehr dazu erklärt der Beitrag zum Zuschuss für den pflegegerechten Umbau ab Pflegegrad 1.
Kostenlose Beratung kann Versorgungslücken sichtbar machen
Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, etwa über ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Dabei lässt sich klären, welche Angebote vor Ort anerkannt sind und welche Unterstützung zur konkreten Situation passt.
Zusätzlich kann einmal je Halbjahr eine kostenfreie Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Stelle genutzt werden. Dieser Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 1 freiwillig; für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende gibt es außerdem kostenlose Pflegekurse.
Was in Pflege-WGs und im Pflegeheim gilt
In einer ambulant betreuten Wohngruppe kann der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich auch bei Pflegegrad 1 zustehen. Dafür müssen die Voraussetzungen des § 45f SGB XI erfüllt sein, etwa zur Zusammensetzung der Gruppe und zur gemeinschaftlich beauftragten Unterstützung.
Eine gewöhnliche Wohngemeinschaft oder das Zusammenleben mit Angehörigen genügt dafür nicht. Bei vollstationärer Pflege im Heim sieht die Pflegeversicherung für Pflegegrad 1 dagegen einen Zuschuss von 131 Euro monatlich zu den pflegebedingten Aufwendungen vor.
Dieser Heimzuschuss ist eine andere Leistung als der Entlastungsbetrag für häusliche Pflege. Er deckt nur einen kleinen Teil der Kosten eines Pflegeheimplatzes.
Welche Leistungen erst ab Pflegegrad 2 hinzukommen
Neben dem regulären Pflegegeld und den ambulanten Pflegesachleistungen fehlt bei Pflegegrad 1 das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bis zu 3.539 Euro nach § 42a SGB XI setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Auch für Tages- und Nachtpflege gibt es bei Pflegegrad 1 kein eigenes reguläres Budget. Der verfügbare Entlastungsbetrag kann jedoch für erstattungsfähige Kosten der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Wenn Pflegegrad 1 den tatsächlichen Hilfebedarf unterschätzt
Wer den Bescheid für zu niedrig hält, sollte das Pflegegutachten anfordern und die Bewertung prüfen lassen. Gegen den Bescheid einer gesetzlichen Pflegekasse ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich.
Hat sich der Zustand erst später verschlechtert, kommt ein Antrag auf Höherstufung infrage. Warum beide Verfahren unterschiedliche Zeiträume betreffen können, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag zu Widerspruch und Höherstufungsantrag bei einem zu niedrigen Pflegegrad.
Praxisbeispiel: Unterstützung trotz fehlendem Pflegegeld
Ein fiktives Praxisbeispiel: Die 78-jährige Ingrid hat Pflegegrad 1 und nutzt einen nach Landesrecht anerkannten Alltagsdienst für 160 Euro monatlich. Ohne angesparte Restbeträge werden davon 131 Euro aus dem Entlastungsbetrag erstattet, sodass 29 Euro selbst zu zahlen sind.
Für eine notwendige Anpassung ihrer Dusche bewilligt die Pflegekasse vorab zusätzlich einen Zuschuss zu den anerkannten Kosten von 3.200 Euro. Ingrid erhält damit laufende Alltagshilfe und Unterstützung beim Umbau, obwohl ihr weiterhin kein reguläres Pflegegeld zusteht.
Sechs Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1
Warum bekomme ich trotz Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
Das reguläre Pflegegeld ist gesetzlich erst für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Pflegegrad 1 eröffnet andere Ansprüche, vor allem auf zweckgebundene Unterstützung und Beratung.
Kann ich mir die 131 Euro Entlastungsbetrag frei auszahlen lassen?
Der Entlastungsbetrag wird nur für erstattungsfähige Leistungen verwendet und gegen entsprechende Belege abgerechnet. Eine Auszahlung ohne solche Kosten oder eine beliebige Weitergabe als Vergütung für familiäre Hilfe ist nicht vorgesehen.
Verfällt ein ungenutzter Entlastungsbetrag jeden Monat?
Ungenutzte Monatsbeträge können angespart und in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Restansprüche aus 2026 lassen sich grundsätzlich noch für passende Leistungen einsetzen, die bis zum 30. Juni 2027 erbracht werden.
Kann ein Pflegedienst bei Pflegegrad 1 das Duschen abrechnen?
Unterstützung bei der körperbezogenen Selbstversorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst kann aus dem verfügbaren Entlastungsbetrag finanziert werden. Reicht das Budget nicht aus, bleiben ohne andere Kostendeckung Eigenkosten.
Stehen mir die 42 Euro für Pflegehilfsmittel automatisch zu?
Die Kostenübernahme muss beantragt werden und setzt geeignete, tatsächlich benötigte Pflegehilfsmittel zur häuslichen Pflege voraus. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro monatlich, ohne ungenutzte Differenzen frei auszuzahlen.
Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss für den Badumbau bekommen?
Ein förderfähiger pflegegerechter Umbau kann bereits bei Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschusst werden. Antrag, Kostenvoranschlag und Bewilligung sollten vor Beginn geklärt sein; eine gewöhnliche Badmodernisierung genügt nicht.




