Weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen in Deutschland gelten als barrierefrei. Jetzt fordern die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern verbindlichere Regeln.
Auf der Bauministerkonferenz am 10. und 11. September 2026 verlangten sie, Barrierefreiheit ausdrücklich als Schutzziel in der Musterbauordnung zu verankern, mehr rollstuhlgerechten Wohnraum zu schaffen und die Barrierefreiheit künftig in einem Gebäuderegister zu erfassen.
Für Menschen mit Schwerbehinderung, Mobilitätseinschränkungen oder Pflegebedarf könnte das langfristig viel verändern, und auch schon mittelfristig. Noch sind die Forderungen aber kein geltendes Recht.
Barrierefreiheit soll stärker in die Bauordnung
Die Behindertenbeauftragten wollen Barrierefreiheit im Baurecht deutlich aufwerten. Die Musterbauordnung soll sie als verbindliches Schutzziel nennen.
Zusätzlich verlangen die Beauftragten wirksame Kontrollen. Es soll also nicht ausreichen, einen barrierefreien Plan zu liefern. Die Gebäude sollen die Anforderungen auch tatsächlich erfüllen.
Die Bundesländer müssten entsprechende Vorgaben dieser Musterbauordnung in ihre eigenen Landesbauordnungen übernehmen. Erst dann werden sie für Bauherren und Vermieter verbindlich.
Weniger als zwei Prozent der Wohnungen barrierefrei
Die Versorgungslücke ist groß. Nach den veröffentlichten Angaben gelten weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen als barrierefrei.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft bezifferte die Lücke bereits 2023 auf mindestens 2,1 Millionen Wohnungen. Bis 2040 könnte der zusätzliche Bedarf auf mindestens 3,2 Millionen steigen.
Kritisch ist die Lage für Rollstuhlfahrer. Eine Wohnung kann nämlich als barrierefrei gelten, ohne in der Praxis rollstuhlgerecht zu sein.
Mehr Wohnungen sollen den R-Standard erfüllen
Deshalb fordern die Behindertenbeauftragten, den sogenannten R-Standard der DIN 18040-2 stärker in den Landesbauordnungen zu berücksichtigen.
Dieser Standard richtet sich gezielt an Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Er verlangt größere Bewegungsflächen und entsprechend angepasste Räume.
Fehlen solche Wohnungen, können Menschen trotz weitgehender Selbstständigkeit ihre bisherige Wohnung nicht mehr nutzen. Treppen, zu schmale Türen oder ungeeignete Badezimmer können dann einen Umzug erzwingen.
Fehlende Barrierefreiheit kann Pflegebedürftigkeit verschärfen
Die Forderungen betreffen deshalb nicht nur das Baurecht. Sie haben auch Auswirkungen auf Pflege und Sozialhilfe.
Der Sächsische Landesbeauftragte für Inklusion Michael Welsch warnte davor, dass Barrieren in der Wohnung im Ernstfall den Umzug in eine Pflegeeinrichtung auslösen.
Das gilt sogar dann, wenn Betroffene viele Alltagstätigkeiten noch selbst erledigen könnten. Scheitern sie jedoch an Treppen, engen Türen oder fehlenden Bewegungsflächen, endet die Selbstständigkeit an der Baustruktur.
Gebäuderegister soll Barrierefreiheit erfassen
Die Behindertenbeauftragten verlangen auch Angaben zur Barrierefreiheit in das geplante Gebäuderegister aufzunehmen.
Damit ließe sich besser erfassen, wo barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen vorhanden sind und wo Versorgungslücken bestehen.
Bund, Länder und Kommunen könnten Förderungen dadurch gezielter planen. Bislang fehlt vielerorts ein Überblick.
Auch bestehende Wohnungen sollen umgebaut werden
Neubauten können die Lücke nicht schließen. Deshalb verlangen die Behindertenbeauftragten zusätzlich bessere Förderprogramme für bestehende Gebäude.
Gefördert werden könnten unter anderem stufenlose Zugänge, Aufzüge, breitere Türen oder barrierefreie Badezimmer. Gerade für ältere Menschen entscheidet ein solcher Umbau womöglich über Leben in der eigenen Wohnung oder den Umzug ins Heim.
Barrierefreies Bauen muss nicht teuer sein
Gegen strengere Vorgaben wird häufig eingewandt, dass sie das Bauen verteuern. Die Behindertenbeauftragten verweisen dagegen auf eine Untersuchung von Terragon und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Danach verursachte von Anfang an eingeplante Barrierefreiheit im untersuchten Neubau Mehrkosten von etwa einem Prozent. Entscheidend ist also die frühe Planung. Wer Bewegungsflächen, Türen und Zugänge bereits beim Entwurf berücksichtigt, vermeidet teure spätere Umbauten.
Noch gibt es keinen neuen Anspruch für Mieter
Die aktuellen Forderungen schaffen noch keinen neuen persönlichen Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung. Auch ein ein hoher Grad der Behinderung verpflichtet keinen Vermieter zu einem vollständigen Umbau.
Noch gelten die bisherigen Regeln des Miet-, Sozial- und jeweiligen Landesbaurechts. Wer einen Umbau benötigt, sollte bereits bestehende Ansprüche und Förderungen prüfen und nicht auf spätere Änderungen warten.
Was jetzt entscheidend wird
Entscheidend ist nun, ob Bund und Länder die Forderungen tatsächlich in Bauvorschriften übernehmen. Die Länder müssten die Vorgaben jeweils in ihr eigenes Baurecht übertragen.
Die politische Richtung ist deutlich klarer geworden: Die Behindertenbeauftragten wollen Barrierefreiheit als verpflichtenden Bestandteil des Wohnungsbaus verankern und nicht nur als freiwilligen Zusatz behandeln.
FAQ: Barriefreier Wohnungsbau
Gelten seit dem 11. September 2026 bereits neue Baupflichten?
Nein. Die Behindertenbeauftragten haben Änderungen gefordert. Die entsprechenden Vorschriften müssen erst beschlossen und anschließend in das jeweilige Landesrecht übernommen werden.
Ist eine barrierefreie Wohnung automatisch rollstuhlgerecht?
Nein. Für rollstuhlgerechte Wohnungen gelten zusätzliche Anforderungen, unter anderem bei Bewegungsflächen und Raumgrößen.
Was soll das Gebäuderegister bringen?
Es soll unter anderem sichtbar machen, wo barrierefreie Wohnungen vorhanden sind und wo besonders große Versorgungslücken bestehen. Förderprogramme könnten dadurch gezielter eingesetzt werden.
Quellen
Bauministerkonferenz/Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: 149. Bauministerkonferenz in Berlin – Wohnen bezahlbar halten, Bauen einfacher machen, Städte zukunftsfest gestalten, 11.09.2026
Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen: Barrierefreiheit im Wohnungsneubau sichern und Kosten senken, 11.09.2026
Medienservice Sachsen/Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: Behindertenbeauftragte aus Bund und Ländern zu Gast bei der Bauministerkonferenz, 11.09.2026




