Rentenalter soll ab 2032 steigen: Diese Jahrgänge wären zuerst betroffen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Das Geburtsjahr entscheidet darüber, wann Sie die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten können. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss nach der derzeit geltenden Rechtslage grundsätzlich bis zum 67. Geburtstag warten.

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das Rentenalter ab 2032 erneut anzuheben. Betroffen wären alle Geburtsjahrgänge ab 1965. Noch handelt es sich jedoch um einen politischen Vorschlag und nicht um geltendes Recht.

Regelaltersgrenze steigt für die Jahrgänge bis 1964

Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Bei den Jahrgängen ab 1959 wächst die Altersgrenze jeweils um zwei Monate.

Für die Jahrgänge 1960 bis 1964 gelten folgende Grenzen:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze Altersgrenze wird erreicht
1960 66 Jahre und 4 Monate 2026 oder 2027
1961 66 Jahre und 6 Monate 2027 oder 2028
1962 66 Jahre und 8 Monate 2028 oder 2029
1963 66 Jahre und 10 Monate 2029 oder 2030
1964 67 Jahre 2031

Bei den Jahrgängen 1960 bis 1963 hängt das Kalenderjahr vom Geburtsmonat ab. Die Tabelle nennt deshalb teilweise zwei mögliche Jahre. Der konkrete Rentenbeginn richtet sich außerdem nach dem Geburtstag, der beantragten Rentenart und dem Zeitpunkt des Rentenantrags.

Rentenalter-Tabelle für alle Jahrgänge von 1965 bis 2024

Nach der aktuell geltenden Rechtslage liegt die Regelaltersgrenze für sämtliche Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Die folgende Tabelle zeigt, in welchem Jahr die jeweiligen Jahrgänge ihren 67. Geburtstag erreichen.

Jahrgang 67 Jahre im Jahr Jahrgang 67 Jahre im Jahr
1965 2032 1995 2062
1966 2033 1996 2063
1967 2034 1997 2064
1968 2035 1998 2065
1969 2036 1999 2066
1970 2037 2000 2067
1971 2038 2001 2068
1972 2039 2002 2069
1973 2040 2003 2070
1974 2041 2004 2071
1975 2042 2005 2072
1976 2043 2006 2073
1977 2044 2007 2074
1978 2045 2008 2075
1979 2046 2009 2076
1980 2047 2010 2077
1981 2048 2011 2078
1982 2049 2012 2079
1983 2050 2013 2080
1984 2051 2014 2081
1985 2052 2015 2082
1986 2053 2016 2083
1987 2054 2017 2084
1988 2055 2018 2085
1989 2056 2019 2086
1990 2057 2020 2087
1991 2058 2021 2088
1992 2059 2022 2089
1993 2060 2023 2090
1994 2061 2024 2091

Für die Jahrgänge ab 1965 zeigt diese Tabelle die derzeitige Gesetzeslage. Sie ist keine Garantie dafür, dass das Rentenalter langfristig bei 67 Jahren bleibt.

Rentenkommission will Altersgrenze ab 2032 weiter anheben

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Einer davon betrifft unmittelbar das Renteneintrittsalter.

Nach dem Vorschlag soll die Altersgrenze nach 2031 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen Versicherte acht Monate länger arbeiten, während sich die durchschnittliche Rentenbezugszeit um vier Monate verlängert.

Unter den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um ungefähr sechs Monate steigen. Sie läge am Ende dieses Zeitraums damit bei etwa 67 Jahren und sechs Monaten.

Die Reform soll nach dem Vorschlag bereits den Jahrgang 1965 betreffen, der im Jahr 2032 sein 67. Lebensjahr vollendet. Wie viele zusätzliche Monate für welchen einzelnen Jahrgang gelten würden, steht bislang aber nicht fest. Eine verbindliche Jahrgangstabelle für ein Rentenalter oberhalb von 67 Jahren gibt es deshalb noch nicht.

Für Jahrgänge ab 1965 bleibt die Planung unsicher

Erst wenn Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat konkrete gesetzliche Regelungen beschlossen haben, steht fest, welche Altersgrenze beispielsweise für die Jahrgänge 1965, 1970 oder 1980 gilt. Bis dahin bleibt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren maßgeblich.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Sollte das vorgeschlagene Modell dauerhaft gelten, könnte die Altersgrenze nach 2041 bei weiter steigender Lebenserwartung erneut angehoben werden.

Mit 35 Versicherungsjahren ist die Rente weiterhin ab 63 möglich

Die Regelaltersgrenze bedeutet nicht, dass jeder Versicherte zwingend bis zu diesem Zeitpunkt arbeiten muss. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte derzeit weiterhin ab 63 beantragen.

Der frühere Rentenbeginn verursacht jedoch dauerhafte Abschläge. Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Bei einem Versicherten des Jahrgangs 1964 oder jünger beträgt der maximale Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 insgesamt 14,4 Prozent.

Auch diese Möglichkeit steht politisch zur Diskussion. Die Kommission empfiehlt, das frühestmögliche Alter von 63 auf 64 Jahre anzuheben und danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter zu verschieben. Auch das ist bislang kein geltendes Recht.

Nach 45 Versicherungsjahren ist die Rente mit 65 abschlagsfrei

Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann als besonders langjährig Versicherter früher ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze derzeit bei 65 Jahren.

Die Kommission empfiehlt zudem, den allein an 45 Versicherungsjahre geknüpften abschlagsfreien Renteneintritt abzuschaffen. Solange daraus kein Gesetz geworden ist, besteht die bisherige Rentenart aber fort.

Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen

Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn sie außerdem die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

Für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist diese Rente mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist ab 62 Jahren möglich. Dann fällt ein dauerhafter Abschlag von maximal 10,8 Prozent an.

FAQ zum Renteneintrittsalter

Muss der Jahrgang 1965 bereits länger als bis 67 arbeiten?

Nach derzeitiger Rechtslage nein. Für den Jahrgang 1965 gilt aktuell die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Rentenkommission empfiehlt jedoch, die Anhebung ab diesem Jahrgang beginnen zu lassen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung fehlt noch.

Kann ich trotz Regelaltersgrenze 67 schon mit 63 in Rente gehen?

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist das derzeit möglich. Sie müssen dann aber einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat hinnehmen. Für Jahrgänge ab 1964 können dadurch bis zu 14,4 Prozent Abschlag entstehen.

Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt grundsätzlich, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Vorher sollten Sie Ihr Versicherungskonto prüfen und fehlende Zeiten klären lassen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenkommission 2026 und Empfehlungen der Alterssicherungskommission. (bmas.de)
Bundesregierung: Bericht und FAQ zu den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. (bundesregierung.de)
Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze und Rentenbeginn für die einzelnen Geburtsjahrgänge. (deutsche-rentenversicherung.de)
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen.