Das Geburtsjahr entscheidet darüber, wann Sie die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten können. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bereits bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss nach der derzeit geltenden Rechtslage grundsätzlich bis zum 67. Geburtstag warten.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, das Rentenalter ab 2032 erneut anzuheben. Betroffen wären alle Geburtsjahrgänge ab 1965. Noch handelt es sich jedoch um einen politischen Vorschlag und nicht um geltendes Recht.
Regelaltersgrenze steigt für die Jahrgänge bis 1964
Seit 2012 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Bei den Jahrgängen ab 1959 wächst die Altersgrenze jeweils um zwei Monate.
Für die Jahrgänge 1960 bis 1964 gelten folgende Grenzen:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Altersgrenze wird erreicht |
|---|---|---|
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 oder 2027 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 oder 2028 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 oder 2029 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 oder 2030 |
| 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Bei den Jahrgängen 1960 bis 1963 hängt das Kalenderjahr vom Geburtsmonat ab. Die Tabelle nennt deshalb teilweise zwei mögliche Jahre. Der konkrete Rentenbeginn richtet sich außerdem nach dem Geburtstag, der beantragten Rentenart und dem Zeitpunkt des Rentenantrags.
Rentenalter-Tabelle für alle Jahrgänge von 1965 bis 2024
Nach der aktuell geltenden Rechtslage liegt die Regelaltersgrenze für sämtliche Geburtsjahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Die folgende Tabelle zeigt, in welchem Jahr die jeweiligen Jahrgänge ihren 67. Geburtstag erreichen.
| Jahrgang | 67 Jahre im Jahr | Jahrgang | 67 Jahre im Jahr |
|---|---|---|---|
| 1965 | 2032 | 1995 | 2062 |
| 1966 | 2033 | 1996 | 2063 |
| 1967 | 2034 | 1997 | 2064 |
| 1968 | 2035 | 1998 | 2065 |
| 1969 | 2036 | 1999 | 2066 |
| 1970 | 2037 | 2000 | 2067 |
| 1971 | 2038 | 2001 | 2068 |
| 1972 | 2039 | 2002 | 2069 |
| 1973 | 2040 | 2003 | 2070 |
| 1974 | 2041 | 2004 | 2071 |
| 1975 | 2042 | 2005 | 2072 |
| 1976 | 2043 | 2006 | 2073 |
| 1977 | 2044 | 2007 | 2074 |
| 1978 | 2045 | 2008 | 2075 |
| 1979 | 2046 | 2009 | 2076 |
| 1980 | 2047 | 2010 | 2077 |
| 1981 | 2048 | 2011 | 2078 |
| 1982 | 2049 | 2012 | 2079 |
| 1983 | 2050 | 2013 | 2080 |
| 1984 | 2051 | 2014 | 2081 |
| 1985 | 2052 | 2015 | 2082 |
| 1986 | 2053 | 2016 | 2083 |
| 1987 | 2054 | 2017 | 2084 |
| 1988 | 2055 | 2018 | 2085 |
| 1989 | 2056 | 2019 | 2086 |
| 1990 | 2057 | 2020 | 2087 |
| 1991 | 2058 | 2021 | 2088 |
| 1992 | 2059 | 2022 | 2089 |
| 1993 | 2060 | 2023 | 2090 |
| 1994 | 2061 | 2024 | 2091 |
Für die Jahrgänge ab 1965 zeigt diese Tabelle die derzeitige Gesetzeslage. Sie ist keine Garantie dafür, dass das Rentenalter langfristig bei 67 Jahren bleibt.
Rentenkommission will Altersgrenze ab 2032 weiter anheben
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Einer davon betrifft unmittelbar das Renteneintrittsalter.
Nach dem Vorschlag soll die Altersgrenze nach 2031 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen Versicherte acht Monate länger arbeiten, während sich die durchschnittliche Rentenbezugszeit um vier Monate verlängert.
Unter den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um ungefähr sechs Monate steigen. Sie läge am Ende dieses Zeitraums damit bei etwa 67 Jahren und sechs Monaten.
Die Reform soll nach dem Vorschlag bereits den Jahrgang 1965 betreffen, der im Jahr 2032 sein 67. Lebensjahr vollendet. Wie viele zusätzliche Monate für welchen einzelnen Jahrgang gelten würden, steht bislang aber nicht fest. Eine verbindliche Jahrgangstabelle für ein Rentenalter oberhalb von 67 Jahren gibt es deshalb noch nicht.
Für Jahrgänge ab 1965 bleibt die Planung unsicher
Erst wenn Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat konkrete gesetzliche Regelungen beschlossen haben, steht fest, welche Altersgrenze beispielsweise für die Jahrgänge 1965, 1970 oder 1980 gilt. Bis dahin bleibt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren maßgeblich.
Sollte das vorgeschlagene Modell dauerhaft gelten, könnte die Altersgrenze nach 2041 bei weiter steigender Lebenserwartung erneut angehoben werden.
Mit 35 Versicherungsjahren ist die Rente weiterhin ab 63 möglich
Die Regelaltersgrenze bedeutet nicht, dass jeder Versicherte zwingend bis zu diesem Zeitpunkt arbeiten muss. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte derzeit weiterhin ab 63 beantragen.
Der frühere Rentenbeginn verursacht jedoch dauerhafte Abschläge. Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Bei einem Versicherten des Jahrgangs 1964 oder jünger beträgt der maximale Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 insgesamt 14,4 Prozent.
Auch diese Möglichkeit steht politisch zur Diskussion. Die Kommission empfiehlt, das frühestmögliche Alter von 63 auf 64 Jahre anzuheben und danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter zu verschieben. Auch das ist bislang kein geltendes Recht.
Nach 45 Versicherungsjahren ist die Rente mit 65 abschlagsfrei
Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann als besonders langjährig Versicherter früher ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt die Altersgrenze derzeit bei 65 Jahren.
Die Kommission empfiehlt zudem, den allein an 45 Versicherungsjahre geknüpften abschlagsfreien Renteneintritt abzuschaffen. Solange daraus kein Gesetz geworden ist, besteht die bisherige Rentenart aber fort.
Schwerbehinderte Menschen können früher in Altersrente gehen
Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn sie außerdem die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.
Für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist diese Rente mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Ein vorzeitiger Beginn ist ab 62 Jahren möglich. Dann fällt ein dauerhafter Abschlag von maximal 10,8 Prozent an.
FAQ zum Renteneintrittsalter
Muss der Jahrgang 1965 bereits länger als bis 67 arbeiten?
Nach derzeitiger Rechtslage nein. Für den Jahrgang 1965 gilt aktuell die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Die Rentenkommission empfiehlt jedoch, die Anhebung ab diesem Jahrgang beginnen zu lassen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung fehlt noch.
Kann ich trotz Regelaltersgrenze 67 schon mit 63 in Rente gehen?
Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist das derzeit möglich. Sie müssen dann aber einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat hinnehmen. Für Jahrgänge ab 1964 können dadurch bis zu 14,4 Prozent Abschlag entstehen.
Wann sollte ich den Rentenantrag stellen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt grundsätzlich, den Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Vorher sollten Sie Ihr Versicherungskonto prüfen und fehlende Zeiten klären lassen.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenkommission 2026 und Empfehlungen der Alterssicherungskommission. (bmas.de)
Bundesregierung: Bericht und FAQ zu den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. (bundesregierung.de)
Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersgrenze und Rentenbeginn für die einzelnen Geburtsjahrgänge. (deutsche-rentenversicherung.de)
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen.




