Schwerbehinderung: 3 Mythen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine wichtige Rentenoption, die jedoch oft missverstanden wird. Zahlreiche Mythen kursieren in Deutschland, die zur Verwirrung führen.

In diesem Artikel werden drei weitverbreitete Missverständnisse aufgeklärt.

Mythos 1: Altersrente ohne Abschläge schon mit 50 Jahren

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, man könne als schwerbehinderte Person bereits mit 50 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Dieser Mythos basiert häufig auf einer Verwechslung zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Erwerbsminderungsrente kann tatsächlich schon in jungen Jahren gewährt werden, wenn eine Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Diese Rente ist jedoch unabhängig vom Alter und vom Vorhandensein einer Schwerbehinderung. Hingegen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens fünf Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter möglich.

Für Personen, die bis 67 Jahre arbeiten müssten, wäre dies mit 62 Jahren möglich, jedoch nicht ohne Abschläge.

Mythos 2: Schwerbehindertenausweis allein reicht für den Renteneintritt

Ein weiteres Missverständnis besteht darin, dass der Schwerbehindertenausweis allein ausreichen würde, um früher in Rente zu gehen. Es ist zwar korrekt, dass Schwerbehinderte die Altersrente fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen können, allerdings ist der Ausweis allein nicht ausreichend.

Zusätzlich zur Schwerbehinderung, die mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 anerkannt sein muss, müssen auch 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.

Diese Jahre setzen sich nicht nur aus der Erwerbstätigkeit zusammen, sondern können auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Krankheitsphasen umfassen.

Mythos 3: Die Altersrente für Schwerbehinderte wird künstlich erhöht

Ein weiterer Mythos besagt, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen „künstlich gepusht“ wird.

Diese Annahme ist falsch. Die Höhe der Rente basiert ausschließlich auf den zuvor erworbenen Rentenpunkten, die durch Beitragszahlungen in das Rentenkonto angesammelt wurden.

Statistisch gesehen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Durchschnitt höher als andere Rentenarten.

Dies liegt unter anderem daran, dass schwerbehinderte Personen oft früher ohne Abschläge in Rente gehen können, was ihre durchschnittliche Rentenhöhe positiv beeinflusst.

Entscheidend für die Rentenhöhe sind jedoch die individuellen Rentenpunkte, die während des Erwerbslebens angesammelt wurden.

Voraussetzungen sind entscheidend

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt erhebliche Vorteile, insbesondere, früher in Rente zu gehen.

Allerdings ist eine sorgfältige Planung erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen, speziell die 35 Versicherungsjahre, erfüllt sind.

Missverständnisse und Mythen rund um die Altersrente können leicht zu Fehlentscheidungen führen, weshalb eine fundierte Information unerlässlich ist.