Pfändung trotz P-Konto: Banken missachten immer öfter die Schutzregeln

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Das Geld ist auf dem Konto, aber die Miete lässt sich nicht überweisen und am Geldautomaten kommt nichts heraus. Genau davor soll ein Pfändungsschutzkonto Menschen mit Schulden bewahren. Doch Beschwerden zeigen: Manche Banken blockieren selbst geschütztes Guthaben oder überweisen es an Gläubiger.

Für Betroffene ist das keine lästige Verzögerung, sondern eine unmittelbare Bedrohung ihres Lebensunterhalts. Ein P-Konto erfüllt seinen Zweck erst dann, wenn das gesetzlich geschützte Geld tatsächlich verfügbar bleibt. Daher, Pfändungsschutz ist eine Verpflichtung der Bank, keine freiwillige Hilfe.

Verbraucherschützer melden mehr Probleme trotz reformierter Regeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beschreibt in seinem Bericht „Das ungeliebte Konto“ vom 9. Juni 2026 wiederkehrende Schwierigkeiten mit Banken und Sparkassen.

Die statistische Auswertung für 2024 und 2025 beruht auf 354 Beschwerden; 83 Prozent betrafen den laufenden Vertrag. Genannt werden falsch berücksichtigte Freibeträge, vollständige Kontosperren und nicht richtig verarbeitete Unterlagen bis hin zu Gerichtsbeschlüssen.

Nach Angaben des Verbands liegt das Beschwerdeniveau höher als vor dem Inkrafttreten der P-Konto-Reform im Dezember 2021. Daraus lässt sich allerdings nicht ablesen, welcher Anteil aller Banken rechtswidrig handelt oder wie häufig jeder einzelne Fehler bundesweit vorkommt. Belegt sind wiederkehrende Beschwerden mit teilweise existenziellen Folgen, keine repräsentative Fehlerquote der gesamten Branche.

Eine Pfändung ist trotz P-Konto möglich – der Schutzbetrag muss bleiben

Ein P-Konto verhindert die Kontopfändung nicht und beseitigt auch keine Schulden. Es schützt vorhandenes Guthaben innerhalb bestimmter Grenzen vor dem Zugriff der Gläubiger. Deshalb ist eine Pfändung trotz P-Konto für sich genommen noch kein Rechtsverstoß.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Grundfreibetrag grundsätzlich 1.590 Euro je Kalendermonat. Die gesetzliche Erhöhung muss die Bank von sich aus berücksichtigen; allein dafür ist keine neue Bescheinigung erforderlich. Das erläutert die Verbraucherzentrale zu den aktuellen Pfändungsfreigrenzen.

Der Betrag ist keine zusätzliche Auszahlung, sondern schützt Geld, das tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Bei besonderen Pfändungen, etwa wegen Unterhaltsforderungen, können gerichtlich festgesetzte abweichende Grenzen gelten. Wer einen zu niedrigen Freibetrag vermutet, sollte deshalb auch den Pfändungsbeschluss prüfen lassen.

Geschütztes Guthaben darf nicht in der Bearbeitung verschwinden

Nach § 908 Zivilprozessordnung muss die Bank Leistungen aus dem nicht gepfändeten Guthaben im vertraglich vereinbarten Rahmen ermöglichen. Sie muss außerdem darüber informieren, wie viel geschütztes Guthaben im laufenden Monat noch verfügbar ist und welcher Betrag seinen Schutz zum Monatsende verliert. Ein bloßer Hinweis auf eine laufende Pfändung erklärt deshalb nicht, warum auch geschütztes Geld gesperrt bleibt.

Betroffene sollten eine nachvollziehbare Berechnung verlangen: Welcher Freibetrag ist hinterlegt, welche Ausgaben wurden bereits berücksichtigt und weshalb wird der verbleibende Betrag zurückgehalten? Der angezeigte Kontostand allein beantwortet diese Fragen nicht. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag über Banken, die geschütztes Guthaben auf P-Konten sperren.

Wann Betroffene eine Blockade beanstanden sollten

Problem Was zu prüfen ist Was Betroffene verlangen können
Die Bank rechnet noch mit dem alten Grundfreibetrag. Seit Juli 2026 gelten grundsätzlich 1.590 Euro monatlich. Korrektur der Berechnung und Freigabe des dadurch geschützten Guthabens.
Eine eingereichte Bescheinigung bleibt unbearbeitet. Die Angaben sind ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag zu beachten. Berücksichtigung der Bescheinigung unter Hinweis auf den belegten Eingang.
Das gesamte Guthaben ist wegen der Pfändung gesperrt. Welcher Teil ist nach den geltenden Schutzregeln verfügbar? Zugang zum geschützten Guthaben im vereinbarten Leistungsumfang.
Eine größere Nachzahlung wird zurückgehalten. Leistungsart, Nachzahlungszeitraum und erforderlicher Nachweis. Freigabe nach Bescheinigung oder erforderlicher gerichtlicher Entscheidung.

Für Familien kann deutlich mehr als der Grundbetrag geschützt sein

Wer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung tatsächlich Unterhalt gewährt, kann zusätzliche Freibeträge erhalten. Auch Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen können den geschützten Betrag erhöhen. Die Voraussetzungen regelt § 902 ZPO.

Gerade bei Leistungen für mehrere Mitglieder eines Haushalts reicht der automatische Grundschutz häufig nicht aus. Zusätzlicher Schutz muss gegenüber der Bank regelmäßig durch eine P-Konto-Bescheinigung nachgewiesen werden. Wo diese erhältlich ist, erklärt unser Beitrag über Wege zur P-Konto-Bescheinigung.

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Die Bank darf eine Bescheinigung nicht wochenlang liegen lassen

Nach § 903 Absatz 4 ZPO muss die Bank die Angaben ab dem zweiten auf die Vorlage folgenden Geschäftstag beachten. Deshalb sollte der Eingang belegbar sein, etwa durch eine bestätigte Kopie oder eine elektronische Eingangsbestätigung. Eine wochenlange interne Bearbeitung rechtfertigt es nicht, diese gesetzliche Vorgabe zu übergehen.

Unbefristete Bescheinigungen sind grundsätzlich zwei Jahre zu berücksichtigen; konkrete Hinweise auf unrichtige oder überholte Angaben können einen früheren neuen Nachweis rechtfertigen.

Will die Bank nach diesen zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen, muss sie die beabsichtigte Nichtberücksichtigung mindestens zwei Monate vorher mitteilen. Ein unbefristeter Nachweis wird also nicht allein durch seinen zweiten Jahrestag automatisch wertlos.

Auch ein überzogenes Konto lässt sich umwandeln

Bereits beim Zugang zum Pfändungsschutz gelten klare Regeln: Ein negativer Kontostand schließt die Umwandlung eines bestehenden Zahlungskontos nicht aus. Ist das Guthaben bereits gepfändet, kann die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages verlangt werden. Das ergibt sich aus § 850k ZPO.

Das P-Konto wird anschließend auf Guthabenbasis geführt, und jede Person darf nur eines unterhalten. Die Umwandlung tilgt einen bestehenden Dispokredit nicht. Die Bank darf sie aber nicht allein mit der Begründung verweigern, das Konto müsse zunächst ausgeglichen werden.

Bei Nachzahlungen ist eine Sperre nicht automatisch ein Bankfehler

Gehen mehrere Monatsbeträge auf einmal ein, muss der zusätzliche Schutz gesondert geprüft werden. Für bestimmte Nachzahlungen, etwa aus der Grundsicherung oder beim Kindergeld, sieht § 904 ZPO einen Nachweis durch Bescheinigung vor. Bei anderen laufenden Sozialleistungen und Arbeitseinkommen gilt dieser Weg für Nachzahlungen bis einschließlich 500 Euro.

Übersteigt eine Nachzahlung dieser zweiten Gruppe 500 Euro, setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag den geschützten Betrag fest. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang das Geld in den Monaten, für die es bestimmt war, pfändungsfrei geblieben wäre. Die 500-Euro-Grenze bedeutet deshalb nicht, dass jede höhere Nachzahlung verloren ist.

Wenn Miete und Lebensmittel nicht bezahlt werden können

Wer an geschütztes Geld nicht herankommt, sollte die Bank sofort schriftlich zur Korrektur und Freigabe auffordern. Das Schreiben sollte den blockierten Betrag, den beanspruchten Schutz und die bereits eingereichten Nachweise benennen. Drohen Mietrückstände oder fehlt Geld für Lebensmittel und Medikamente, gehört diese Dringlichkeit ausdrücklich dazu.

Bleibt die Bank untätig, sollten Betroffene unverzüglich eine anerkannte Schuldnerberatung oder anwaltliche Hilfe einschalten. Verweigert die Bank einen nachgewiesenen Erhöhungsbetrag rechtswidrig, kann eine einstweilige Verfügung gegen sie infrage kommen. Auf diese Möglichkeit weist auch die Verbraucherzentrale in ihren Informationen zum P-Konto hin.

Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen zunächst ein höherer Schutzbetrag festgesetzt werden muss.

Eine Beratung sollte deshalb klären, ob ein Antrag auf zusätzlichen Pfändungsschutz oder ein Vorgehen gegen die Bank erforderlich ist. Wer heute kein Geld für das Nötigste hat, braucht eine schnelle Klärung und darf nicht auf unbestimmte Zeit zwischen Bank und Beratungsstellen hin- und hergeschickt werden.