Pflegereform: Verband warnt vor dem Aus der Tagespflege für Pflegebedürftige

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Die geplante Pflegereform könnte Tagespflege für viele Familien deutlich verteuern. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) warnt deshalb vor einem möglichen „Tagespflege-Aus“ für Pflegebedürftige, die sich ihre bisherigen Besuchstage ohne zusätzliche Zuschüsse nicht mehr leisten können.

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz schafft die Tagespflege zwar nicht grundsätzlich ab. Die Reform will jedoch den bisherigen Entlastungsbetrag neu ordnen und seine Verwendung stark einschränken. Es handelt sich dabei um Mittel, mit denen viele Pflegebedürftige heute ihren Eigenanteil der Tagespflege bezahlen.

Heute hilft der Entlastungsbetrag bei den zusätzlichen Kosten

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 besitzen einen eigenen Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und notwendige medizinische Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung zur Einrichtung und zurück gehört zur teilstationären Pflege.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben allerdings grundsätzlich beim Pflegebedürftigen hängen.

Hier hilft heute häufig der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro. Pflegebedürftige können ihn unter anderem einsetzen, um solche verbleibenden Kosten einer Tages- oder Nachtpflege zu finanzieren. Für manche Familien entscheidet dieser Zuschuss darüber, ob ein Angehöriger einen zusätzlichen Tag im Monat in die Tagespflege gehen kann.

Aus 131 Euro sollen 175 Euro werden – trotzdem droht eine Verschlechterung

Auf den ersten Blick klingt die Reform sogar nach einer Verbesserung. Für die Pflegegrade 2 bis 5 will das Bundesgesundheitsministerium den bisherigen Entlastungsbetrag in ein neues Sozialraumbudget überführen und den monatlichen Betrag von 131 auf bis zu 175 Euro erhöhen.

Das Ministerium will jedoch das Sozialraumbudget künftig allein auf niedrigschwellige Angebote im Alltag konzentrieren. Dazu zählen etwa Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehöriger und Alltagshilfen.

Damit könnten Pflegebedürftige das neue Budget nicht mehr wie heute für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege einsetzen.

Paradoxerweise wäre dann selbst eine Erhöhung von 131 auf 175 Euro für Tagespflegegäste finanziell weniger wert sein als der bisherige Betrag.

Der bad-Verband warnt vor weniger Besuchstagen

Der bad e.V. berichtet, dass viele Gäste den Entlastungsbetrag für die Eigenanteile der Tagespflege einsetzen. Der Verband fürchtet, dass Pflegebedürftige ihre Besuchstage reduzieren müssen, wenn diese Finanzierung entfällt.

Nach Angaben einer vom Verband zitierten Pflegedienstleitung orientieren sich viele Familien bei der Entscheidung über Tagespflegetage an dem Betrag, den sie selbst bezahlen müssen. Bei knappen Renten oder kleinen Haushaltseinkommen droht deshlab der vollständige Verzicht auf Tagespflege.

Denkbeispiel: Ein zusätzlicher Eigenanteil verändert die ganze Pflege

Das folgende Beispiel ist fiktiv. Fatih aus Hamburg-Altona hat Pflegegrad 3 und lebt bei seiner Frau Katja. Zweimal pro Woche besucht er eine Tagespflege. Dort erhält er Betreuung, nimmt an gemeinsamen Aktivitäten teil und bekommt Unterstützung während des Tages.

Katja übernimmt den größten Teil der Pflege zu Hause. Die beiden Tage verschaffen ihr gleichzeitig Zeit für Arzttermine, Einkäufe und Erholung.

Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Kosten der Tagespflege. Für Unterkunft, Essen und weitere Eigenanteile muss das Ehepaar jedoch selbst aufkommen. Einen Teil davon deckt Fatih bislang mit ihrem Entlastungsbetrag.

Fällt diese Option künftig weg, steigt der Betrag, den das Ehepaar jeden Monat aus eigener Tasche zahlen muss. Fatih könnte deshalb nur noch einmal statt zweimal pro Woche in die Tagespflege gehen.

Für Katja bedeutet das nicht nur einen zusätzlichen Tag zu Hause. Sie muss an diesem Tag die gesamte Betreuung und Pflege übernehmen. Eine Änderung an einer oft unbeachteten Finanzierung würde so die komplette Organisation der häuslichen Pflege stören.

Die eigentliche Tagespflege bleibt erhalten

Der PNOG-Entwurf schafft Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nicht ab. Nach geltendem Recht zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro für die erfassten teilstationären Pflegeleistungen.

Kritisch ist hingegen die Finanzierung der Kosten, die diese Leistung nicht abdeckt. Ein Anspruch hilft einem Pflegebedürftigen wenig, wenn er sich den Besuch nicht leisten kann.

Hart würde es bei Pflegegrad 1

Noch gravierender fällt die geplante Änderung bei Pflegegrad 1 aus. Menschen mit Pflegegrad 1 besitzen keinen regulären Leistungsbetrag für Tages- und Nachtpflege wie die Pflegegrade 2 bis 5.

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Sie können bislang den Entlastungsbetrag für Tagespflege verwenden. Der PNOG-Entwurf will dieses Geld bei Pflegegrad 1 ab 2027 vollständig streichen.

Stattdessen setzt die Reform auf eine neue präventionsorientierte Pflegebegleitung. Für einen Pflegebedürftigen, der bislang seinen Entlastungsbetrag fürTagespflege einsetzt, ersetzt Beratung jedoch nicht das fehlende Geld.

Tagespflege entlastet auch Angehörige

Tagespflege stabilisiert die Pflege zu Hause. Die Pflegeperson kann in dieser Zeit arbeiten, Termine erledigen oder sich erholen. Gerade bei hohem Betreuungsbedarf entlastet diese Möglichkeit die unter hohem Druck stehenden Pflegenden zeitweise von Verantwortung.

Entfällt ein Tagespflegetag aus finanziellen Gründen verschiebt sich die Arbeit zurück in die Familie. Der bad-Verband warnt deshalb davor, einzelne Leistungen isoliert zu betrachten.

Viele Familien kombinieren mehrere Pflegeleistungen

Häusliche Pflege funktioniert häufig nur als Mischung verschiedener Hilfen. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt beispielsweise morgens die Körperpflege, Angehörige betreuen den Pflegebedürftigen am Abend und die Tagespflege entlastet die Familie an zwei Wochentagen.

Hinzu können Essen auf Rädern, Haushaltshilfe oder zeitweise Ersatzpflege kommen. Verändert der Gesetzgeber mehrere Budgets gleichzeitig, kann das diese sauber abgestimmte Organisation auf den Kopf stellen.

Der PNOG-Entwurf will neben dem Entlastungsbetrag auch Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege in neue Budgets überführen. Dies soll zu mehr Übersicht und Flexibilität führen. Pflegeverbände bezweifeln dagegen, dass die neuen Zweckbindungen funktionieren.

Auch andere Pflegeverbände sehen ein Problem

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe warnt davor, dass Pflegebedürftige den Betrag künftig nicht mehr für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege einsetzen könnten. Dadurch könnten Menschen weniger Besuchstage buchen oder ganz auf Tagespflege verzichten.

Weniger Tagespflege kann den Heim-Einzug beschleunigen

Der bad-Verband sieht noch eine Gefahr. Wenn Familien Tagespflege reduzieren und gleichzeitig andere Entlastungen verlieren, bricht früher oder später die häusliche Versorgung zusammen

Dann bleibt am Ende nur noch ein Umzug in ein Pflegeheim und damit das Gegenteil des behaupteten politischen Ziels, möglichst lange eine Versorgung zu Hause zu ermöglichen.

Für die Pflegeversicherung bedeutet es darüber hinaus neue Kosten, wenn ambulante Versorgung nicht mehr funktioniert.

Noch ist die Reform nicht beschlossen

Für Pflegebedürftige gilt derzeit weiterhin das bestehende Recht. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und lässt sich weiterhin im gesetzlichen Rahmen auch für Aufwendungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Das PNOG liegt bislang als Referentenentwurf vor. Bundestag und Bundesrat können die geplanten Regelungen noch verändern. Verbände nutzen genau diese Phase, um Änderungen am Entwurf zu fordern.

Pflegebedürftige sollten deshalb ihre Tagespflege für 2026 nicht vorsorglich kündigen oder Besuchstage reduzieren. Entscheidend wird sein, welche Regeln der Gesetzgeber am Ende tatsächlich beschließt.

FAQ zur Tagespflege und zur geplanten Pflegereform

Wird die Tagespflege 2027 abgeschafft?

Nach dem bisherigen Entwurf nein. Die Kritik betrifft vor allem die Finanzierung der Eigenanteile und die neuen Verwendungsvorgaben für Pflegebudgets.

Warum kann die Reform Tagespflege trotzdem verteuern?

Heute lässt sich der Entlastungsbetrag unter anderem für verbleibende Kosten der Tagespflege einsetzen. Das geplante Sozialraumbudget soll dagegen auf Angebote zur Unterstützung im Alltag beschränkt werden.

Gilt die Änderung schon?

Nein. Der PNOG-Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Für 2026 gelten weiterhin die bestehenden Ansprüche.

Quellenverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), insbesondere Sozialraumbudget und Entlastungsbetrag. (BMG)