Mit der Mütterrente III steigt auch die Erwerbsminderungsrente

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Die Mütterrente III kann auch Ihre Erwerbsminderungsrente erhöhen. Sie müssen dafür nicht erst das Alter für eine Altersrente erreichen. Entscheidend ist, ob Ihnen die zusätzlichen Erziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind zustehen.

Die Verbesserung gilt ab Januar 2027, das Geld fließt allerdings erst 2028.

Samantha hält die Mütterrente zunächst für ein Altersthema

Fiktives Beispiel: Samantha ist 52 Jahre alt und lebt in Grebenhain in Hessen. Wegen ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) bezieht sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Ihre Tochter kam 1991 zur Welt. Samantha war damals 17 Jahre alt und hat das Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst erzogen. Die bisherigen Kindererziehungszeiten sind in ihrem Rentenkonto erfasst und ihr zugeordnet.

Als Samantha von der Mütterrente III hört, denkt sie zunächst an ältere Frauen im Ruhestand. Doch auch ihre eigene Rente kann steigen. Die Rentenversicherung berücksichtigt Kindererziehung nicht ausschließlich bei Altersrenten.

Sie kann ebenso die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente verbessern.

Welche Kindererziehungszeiten hinzukommen

Für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt die Rentenversicherung bislang bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehung. Die Mütterrente III erweitert die Anerkennung auf bis zu drei Jahre. Damit entfällt der bisherige Unterschied zu Kindern, die ab 1992 geboren wurden.

Für Samantha geht es deshalb um ein zusätzliches halbes Jahr für ihre 1991 geborene Tochter. Wäre ihr Kind erst 1992 geboren, würde die Mütterrente III dafür keine zusätzlichen sechs Monate bringen.

Die Bezeichnung „Mütterrente“ meint dabei keine gesonderte Leistung neben der bisherigen Rente, sondern die bessere Bewertung der Kindererziehung innerhalb der gesetzlichen Rente.

Auch Väter können die Verbesserung erhalten

Maßgeblich ist, wem die Rentenversicherung die Erziehung zuordnet. Dieselbe Erziehungszeit kann sie nicht beiden Eltern gutschreiben. Auch Väter können deshalb von der sogenannten Mütterrente profitieren.

Allein die Geburt eines Kindes beweist noch nicht, dass sämtliche Erziehungszeiten auf dem eigenen Rentenkonto stehen.

Prüfen Sie deshalb den Versicherungsverlauf und die Berechnungsunterlagen Ihrer Rente: Ist das Kind erfasst, stimmt sein Geburtsdatum und sind Ihnen die Erziehungszeiten zugeordnet? Fehlen Angaben, sollten Sie diese mit der Rentenversicherung klären.

Anspruch ab 2027, Auszahlung erst 2028

Die beschlossene Verbesserung setzt zum 1. Januar 2027 ein. Wegen der technischen Umstellung beginnt die Auszahlung erst 2028. Für bereits laufende Renten sieht das Bundesarbeitsministerium die Auszahlung im Januar 2028 einschließlich der rückwirkenden Zahlung für 2027 vor.

Für Samantha bedeutet das: Läuft ihre Rente durchgehend weiter und erfüllt sie die Voraussetzungen, erhält sie den zusätzlichen Betrag für 2027 nachgezahlt. Beginnt eine anspruchsberechtigte Rente erst während des Jahres 2027, betrifft die Nachzahlung grundsätzlich die Zeit ab Rentenbeginn.

Planen Sie das zusätzliche Geld daher nicht bereits für Ihre laufenden Ausgaben im Januar 2027 ein.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Warum mehr Bruttorente nicht genauso viel mehr Haushaltsgeld bedeutet

Die zusätzlichen sechs Monate entsprechen grundsätzlich einem halben Rentenpunkt. Daraus folgt aber kein für alle Betroffenen gleicher zusätzlicher Nettobetrag. Der spätere Rentenwert und die persönliche Rentenberechnung bestimmen die Höhe.

Ein heute genannter Eurobetrag ist deshalb keine verbindliche Auszahlungszusage für 2028.

Außerdem bleibt die Erhöhung Teil Ihrer gesetzlichen Rente. Sie kann daher bei ergänzender Grundsicherung oder beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt werden. Auch eine zusätzlich bezogene Witwen- oder Witwerrente kann von der Einkommensanrechnung betroffen sein.

Situation Mögliche Folge der höheren EM-Rente
Keine ergänzende einkommensabhängige Leistung Der zusätzliche Rentenzahlbetrag erhöht grundsätzlich die verfügbaren Einnahmen.
Ergänzende Grundsicherung Zusätzlich anrechenbares Renteneinkommen kann die Sozialhilfe entsprechend verringern.
Freibetrag wegen Grundrentenzeiten Ein Teil des Renteneinkommens bleibt geschützt; Voraussetzungen und Höchstbetrag sind zu beachten.
Wohngeld Die höhere Rente kann den Zuschuss mindern. Eine pauschale Kürzung um denselben Betrag gilt hier nicht.

Modellrechnung: Wann Samantha trotz höherer Rente nicht mehr Geld hat

Angenommen, Samantha erhält zusätzlich Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung. In einer vereinfachten Modellrechnung beträgt ihr anerkannter monatlicher Bedarf 1.150 Euro. Davon deckt sie 900 Euro mit anrechenbarem Renteneinkommen; das Sozialamt übernimmt die übrigen 250 Euro.

Steigt ihr anrechenbares Renteneinkommen nach allen Abzügen zum Beispiel um 20 Euro, bleiben bei unverändertem Bedarf nur noch 230 Euro Grundsicherung. Zusammen stehen weiterhin 1.150 Euro zur Verfügung.

Ein Freibetrag kann einen Teil der Erhöhung schützen

Die Modellrechnung unterstellt, dass kein zusätzlicher Freibetrag greift. Nach § 82a SGB XII können jedoch Menschen mit mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten einen Freibetrag bei der Grundsicherung erhalten.

Er beträgt 100 Euro zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden gesetzlichen Renteneinkommens, höchstens aber die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1.

Solange dieser Höchstbetrag noch nicht erreicht ist, kann der Freibetrag mit der Rente wachsen. Ist er ausgeschöpft, schützt er die zusätzliche Erhöhung nicht weiter.

Lassen Sie bei der Neuberechnung prüfen, ob das Sozialamt den Freibetrag richtig berücksichtigt.

Muss Samantha einen Antrag stellen?

Bei Menschen, die vor Januar 2028 bereits Rente beziehen, berechnet und zahlt die Rentenversicherung die Mütterrente III automatisch. Samantha braucht keinen gesonderten Antrag.

FAQ: Mütterrente III bei Erwerbsminderung

Muss ich erst Altersrente beziehen?

Nein. Die bessere Anerkennung der Kindererziehung kann bereits Ihre Erwerbsminderungsrente erhöhen.

Bekomme ich für ein 1993 geborenes Kind zusätzliche Monate?

Nein. Für ab 1992 geborene Kinder sind schon bisher bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit vorgesehen.

Bleibt die Erhöhung bei Grundsicherung immer vollständig erhalten?

Nein. Entscheidend sind das anrechenbare Renteneinkommen und mögliche Freibeträge. Eine höhere Rente kann die ergänzende Leistung verringern.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenreform 2025, Fragen und Antworten zur Mütterrente III
Deutsche Rentenversicherung: FAQ zur Mütterrente III, Stand 16. Januar 2026
Deutsche Rentenversicherung: Mütterrente: Verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten