Die Deutsche Rentenversicherung hat Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Viele resignieren jetzt und denken, es sei alles gelaufen.
Dabei ist das Verfahren mit einem ablehnenden Bescheid rechtlich nicht beendet. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Viele Bescheide sind angreifbar, und dies gilt gerade bei Erwerbsminderung.
Mal bewertet die Rentenversicherung nämlich medizinische Einschränkungen nicht korrekt oder unvollständig. Ein anderes Mal wurden Versicherungszeiten übersehen oder falsch eingeordnet. Dann wieder sind Gutachten fragwürdig.
Entscheidend ist jetzt, dass Sie die Monatsfrist bei einem Widerspruch einhalten und diesen fundiert begründen. Ein erfolgreicher Widerspruch muss zeigen, warum die Ablehnung der Rentenversicherung Ihre tatsächliche Belastbarkeit nicht erfasst.
Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben
Für die Erwerbsminderungsrente zählt, wie lange Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes täglich arbeiten könnten.
Können Sie auf nicht absehbare Zeit nur weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, kommt eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht. Bei einer Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden ist eine teilweise Erwerbsminderungsrente möglich. Wer nach Einschätzung der Rentenversicherung mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt jedoch nicht als erwerbsgemindert.
Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel brauchen Sie eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Warum die Rentenversicherung Anträge häufig ablehnt
Oft begründet die Rentenversicherung ihre Entscheidung damit, dass Betroffene noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten könnten. Dabei werden einzelne Erkrankungen manchmal getrennt betrachtet, obwohl erst ihr Zusammenwirken die Arbeitsfähigkeit erheblich einschränkt.
Auch Reha-Berichte spielen eine große Rolle. Bescheinigt eine Klinik eine höhere Leistungsfähigkeit, stützt sich die Rentenversicherung häufig auf diese Einschätzung. Betroffene erleben ihren Alltag jedoch oft völlig anders. Schmerzen, Erschöpfung, Konzentrationsprobleme oder psychische Belastungen können in einem Entlassungsbericht zu wenig berücksichtigt worden sein.
Ein weiterer Ablehnungsgrund betrifft fehlende Beitragszeiten. Dann sollten Sie prüfen lassen, ob Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildung oder andere rentenrechtliche Zeiten vollständig im Versicherungsverlauf erfasst wurden.
Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen
Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Fehlt Ihnen zunächst eine ausführliche Begründung, sollten Sie trotzdem fristwahrend widersprechen. Eine kurze Erklärung genügt zunächst. Die ausführliche Begründung und weitere medizinische Unterlagen können Sie später nachreichen.
Versäumen Sie die Frist, kann der Bescheid bestandskräftig werden. Deshalb sollten Sie das Datum des Zugangs notieren und den Widerspruch nachweisbar versenden.
So begründen Sie den Widerspruch überzeugend
Im Widerspruch sollten Sie sich konkret mit der Begründung der Rentenversicherung auseinandersetzen. Schreiben Sie nicht nur, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Erklären Sie vielmehr, welche Beschwerden bestehen und wie diese Ihre tägliche Leistungsfähigkeit begrenzen.
Wichtig sind aktuelle Befundberichte von Hausärzten und Fachärzten, Krankenhausberichte, Reha-Unterlagen und psychologische oder psychiatrische Stellungnahmen. Die Unterlagen sollten möglichst genau beschreiben, wie lange Sie sitzen, stehen, gehen, sich konzentrieren oder Belastungen aushalten können.
Besonders wichtig ist die Gesamtwirkung mehrerer Erkrankungen. Eine einzelne Einschränkung mag für sich genommen nicht ausreichen. Mehrere körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zusammen aber dazu führen, dass ein regelmäßiger Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr möglich ist.
Reha-Bericht genau prüfen
Die Rentenversicherung folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Sie prüft zunächst, ob medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen können.
Eine bewilligte Reha sollten Sie grundsätzlich antreten. Eine unbegründete Weigerung kann als fehlende Mitwirkung gewertet werden. Gleichzeitig sollten Sie den Entlassungsbericht sorgfältig lesen.
Prüfen Sie, ob alle Diagnosen genannt wurden, ob Belastungsspitzen berücksichtigt sind und ob die festgestellte tägliche Arbeitszeit zu Ihrem tatsächlichen Alltag passt. Widersprüche zwischen dem Bericht und den Befunden Ihrer behandelnden Ärzte sollten Sie im Rentenverfahren deutlich benennen.
Fehlende Beitragszeiten können falsch berechnet sein
Lehnt die Rentenversicherung den Antrag wegen fehlender Versicherungszeiten ab, lohnt sich eine genaue Kontrolle des Versicherungsverlaufs. Nicht jede Lücke bedeutet automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Bestimmte Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten können den maßgeblichen Fünfjahreszeitraum verlängern. Dazu können unter anderem Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung gehören. Auch frühere Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente können eine Rolle spielen.
Für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, kann außerdem die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit relevant sein.
Nach erfolglosem Widerspruch bleibt die Klage
Weist die Rentenversicherung auch den Widerspruch zurück, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erheben.
Das Verfahren ist für Versicherte grundsätzlich gerichtskostenfrei. Eigene Anwaltskosten müssen Sie allerdings regelmäßig selbst tragen, sofern keine Kostenübernahme greift.
Das Sozialgericht kann unabhängige medizinische Gutachten einholen. Gerade diese neue Begutachtung kann entscheidend sein, wenn die Rentenversicherung Ihre Leistungsfähigkeit zuvor zu optimistisch eingeschätzt hat.
Lebensunterhalt während des Verfahrens sichern
Ein Widerspruch oder eine Klage bringt nicht automatisch laufende Zahlungen. Deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, welche Leistungen Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Je nach Situation kommen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe in Betracht. Warten Sie nicht bis zur letzten Zahlung. Stimmen Sie Folgeanträge rechtzeitig mit Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Sozialamt ab, damit keine Zahlungslücke entsteht.
Bleibt ein Antrag über Monate unbearbeitet, kann eine Untätigkeitsklage helfen. Vorher sollten Sie die Rentenversicherung schriftlich zur Entscheidung auffordern und eine angemessene Frist setzen.
FAQ zur abgelehnten Erwerbsminderungsrente
Wie lange kann ich Widerspruch einlegen?
In der Regel haben Sie einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Die konkrete Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Reicht ein kurzer Widerspruch aus?
Zur Fristwahrung zunächst ja. Die ausführliche medizinische und rechtliche Begründung sollten Sie anschließend nachreichen.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig?
Hilfreich sind aktuelle Facharztberichte, Befundberichte, Reha-Unterlagen, Klinikberichte und Stellungnahmen, die Ihre konkrete tägliche Belastbarkeit beschreiben.
Quellen
Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Dezember 2019, B 13 R 7/18 R
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, §§ 43, 240 und 241
Sozialgerichtsgesetz, §§ 87 und 88




