Viele Beschäftigte arbeiten bis zur Regelaltersgrenze, weil sie bei einer Frührente dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen müssten. Das stimmt zwar, doch diese Rechnung ignoriert einen anderen Faktor.
Die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte ist tatsächlich jeden Monat geringer, dafür fließt sie aber auch mehrere Jahre früher. Im Ergebnis entscheidet also nicht nur der monatliche Abschlag, sondern auch die Gesamtsumme der Zahlungen im Ruhestand.
Wie hoch sind die Rentenabschläge wirklich?
Versicherte mit mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren können vorzeitig eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze kürzt die Rentenversicherung die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Wer vier Jahre früher in Rente geht, muss deshalb mit dem Höchstabschlag von 14,4 Prozent rechnen. Die Kürzung bleibt grundsätzlich auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen.
Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel Peter aus Düren. Mit 67 Jahren würde er eine Bruttorente von 1.346 Euro erhalten. Beginnt seine Rente bereits mit 63 Jahren, sinkt sie wegen des Abschlags auf rund 1.152 Euro.
Peter fehlen damit jeden Monat ungefähr 194 Euro. Bis zu seinem 67. Geburtstag hat er jedoch bereits vier Jahre lang Rente bezogen. Insgesamt fließen in dieser Zeit rund 55.300 Euro auf sein Konto.
In der Gesamtsumme gewinnt oft die Frührente
Vergleicht man ausschließlich diese beiden Rentenzahlungen, müsste der spätere Rentner den Vorsprung von rund 55.300 Euro erst wieder aufholen. Bei einem monatlichen Unterschied von etwa 194 Euro dauert das mehr als 23 Jahre.
In dieser stark vereinfachten Rechnung läge der Rentenbeginn mit 67 Jahren deshalb erst im Alter von knapp 91 Jahren vorn. Wer vorher stirbt, hätte mit der vorgezogenen Rente insgesamt mehr Rentenzahlungen erhalten.
Viele Betroffene betrachten nur den dauerhaften Abschlag, rechnen aber die vier zusätzlichen Rentenjahre nicht mit ein.
Jeder Einzelfall ist differenziert zu betrachten
Die Rechnung beweist allerdings nicht, dass jeder mit 63 Jahren aufhören sollte. Wer nämlich bis 67 weiterarbeitet, erhält in diesen vier Jahren häufig einen Arbeitslohn, der deutlich über der vorgezogenen Rente liegt.
Außerdem zahlt der Beschäftigte weitere Rentenbeiträge und sammelt so zusätzliche Entgeltpunkte, was die Rente erhöht. Auch die weiteren Beitragsjahre steigern den Anspruch.
Was spielt alles in die Rechnung hinein?
Um zu prüfen, ob sich eine Frührente mit Abschlägen sich für Sie lohnt, müssen Sie also außer Abschlägen und der Länge der Rentenzahlungen weitere Punkte beachten. Dazu zählen das verfügbare Nettoeinkommen aus Arbeit, die voraussichtliche Nettorente, zusätzliche Entgeltpunkte, Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Auch Betriebsrenten, private Vorsorge, Mieteinnahmen und vorhandenes Vermögen wirken sich auf das Ergebnis aus.
35 Versicherungsjahre bedeutet nicht immer 35 Beitragsjahre
Für die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte verlangt die Rentenversicherung 35 Versicherungsjahre. Das sind aber nicht nur Jahre, in denen Sie Beiträge gezahlt haben, sondern auch angerechnete Zeiten. Dazu zählen unter anderem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, sowie freiwillige Beiträge.
Gesundheit kann wertvoller als eine höhere Monatsrente sein
Allerdings ist die Entscheidung für oder gegen eine Frührente mit Abschlägen auch keine reine Rechenaufgabe. Gerade zwischen 63 und 67 viele ältere Menschen vergleichsweise mobil, und es ist keineswegs klar, dass dies so bleibt.
Zeit mit den Enkeln und Kindern zu verbringen, größere Reisen zu unternehmen, oder nach Jahrzehnten harter Arbeit Ruhe zu haben, kann wichtiger sein als mehr Geld auf dem Konto.
Gerade bei Berufen, die auf Dauer ihren körperlichen Preis fordern, stellt sich die Frage, ob eine Arbeit bis zur Regelaltersgrenze die Gesundheit aufs Spiel setzt. Eine höhere Rente ist zum Beispiel kein Ausgleich dafür, wenn in den letzten Arbeitsjahren eine Arthrose fortschreitet, die die spätere freie Zeit stark einschränkt.
Abschläge schlagen bei kleinen Renten besonders ein
Bei niedrigen Renten haben Sie allerdings kaum einen Spielraum. Wenn die gekürzten Bezüge dazu führen, dass Sie kaum noch Geld für Miete, Energie, Lebensmittel und Versicherungen haben, dann bedeutet das finanziellen Druck für den Rest ihres Lebens.
Wenn Sie eine kleine Rente und keine zusätzlichen Einkünfte erwarten, sollten Sie deshalb nicht allein wegen der möglichen Gesamtsumme der Rentenjahre entscheiden.
Sonderzahlungen können Abschläge ausgleichen
Wenn Sie frühzeitig eine vorgezogene Rente einplanen, können Sie die Last der Abschläge verringern. Ab dem 50. Geburtstag können Versicherte zusätzliche Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung liefern, um die Kürzung auszugleichen. Die Rentenversicherung berechnet Ihnen auf Antrag, welcher Betrag dafür nötig ist.
Dafür dient das Formular V0210. Die daraufhin erteilte Auskunft nennt die voraussichtliche Rentenhöhe, die erwartete Kürzung und den maximal möglichen Ausgleichsbetrag. Teilzahlungen sind ebenfalls möglich.
Wer später doch nicht vorzeitig in Rente geht, verliert nicht die zusätzlichen Beiträge. Sie erhöhen dann die spätere Altersrente. Zurückfordern können Versicherte die Zahlungen jedoch grundsätzlich nicht.
Ob sich der Ausgleich lohnt, hängt vor allem von der Höhe der Zahlung, der dadurch gewonnenen Monatsrente, der Lebenserwartung und möglichen Steuervorteilen ab. Sie sollten sich individuell beraten lassen.
Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen
Bezieher einer Altersrente dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Der Hinzuverdienst kürzt nicht die gesetzliche Altersrente.
Die Minijobgrenze liegt im Jahr 2026 bei durchschnittlich 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, übt lediglich keinen Minijob mehr aus, sondern regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Auch ein Minijob ist nicht automatisch vollständig steuer- und beitragsfrei. Arbeitgeber führen häufig eine pauschale Steuer ab. Beschäftigte zahlen grundsätzlich einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag, sofern sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Im gewerblichen Minijob beträgt dieser Eigenanteil regelmäßig 3,6 Prozent.
Ein Minijob kann die geringere Altersrente zwar teilweise ausgleichen, kostet allerdings ebenfalls Zeit und Arbeitskraft. Wer gerade wegen gesundheitlicher Belastungen früher in Rente geht, sollte diese Möglichkeit deshalb realistisch bewerten.
Diese Rentenreform könnte den frühen Ruhestand erschweren
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 weitreichende Veränderungen vorgeschlagen. So soll die frühestmögliche Altersgrenze für die vorgezogene Rente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre steigen.
Für gesundheitlich belastete langjährige Beitragszahler schlägt die Kommission allerdings eine besondere Schutzregelung vor.
Dabei handelt es sich zunächst um politische Empfehlungen und nicht um bereits geltendes Rentenrecht. Betroffene sollten die geplanten Reformen genau verfolgen.
Das sollten Sie vor dem Rentenantrag berechnen
Lassen Sie sich von der Rentenversicherung die voraussichtliche Bruttorente berechnen, für einen jeweils unterschiedlichen Rentenbeginn. Vergleichen Sie danach nicht nur die Monatsbeträge, sondern auch die bis zur Regelaltersgrenze bereits ausgezahlte Rentensumme.
Daneben sollten Sie den entgangenen Nettolohn, weitere Rentenpunkte, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern einbeziehen. Prüfen Sie außerdem, wie lange Ihre Rücklagen reichen und ob Wohngeld oder Grundsicherung im Alter infrage kommen könnten.
Die mathematisch höchste Lebenszeitsumme kann, aber muss nicht, die beste persönliche Entscheidung sein. Geld lässt sich berechnen. Gesundheit, freie Zeit und gemeinsame Jahre mit der Familie lassen sich dagegen nicht nachholen.
FAQ zur vorgezogenen Altersrente
Lohnt sich die Rente mit 63 trotz Abschlägen?
Das hängt von der Rentenhöhe, dem bisherigen Einkommen, weiteren Beitragsjahren, der Gesundheit und der Lebenserwartung ab. Wer nur die Monatsrente vergleicht, erhält kein vollständiges Bild.
Bleibt der Abschlag nach dem 67. Geburtstag bestehen?
Ja. Der Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat gilt grundsätzlich dauerhaft und verschwindet nicht beim Erreichen der Regelaltersgrenze.
Kann ein Minijob die vorgezogene Rente ausgleichen?
Ein Minijob kann das Einkommen erhöhen. Im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei durchschnittlich 603 Euro. Altersrentner dürfen allerdings auch mehr als diesen Betrag hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.
Quellen
Bundesregierung: 33 Empfehlungen für eine große Rentenreform, Stand 2. Juli 2026. (Bundesregierung)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Rentenkommission 2026 und Empfehlungen der Alterssicherungskommission. (BMAS Webseite)
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte. (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen. (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Formular V0210 zur Auskunft über Ausgleichszahlungen. (Deutsche Rentenversicherung)
Minijob-Zentrale: Minijob als Rentner oder Rentnerin sowie Verdienstgrenze 2026. (Minijob-Zentrale)




