Schwerbehinderung: Grad der Behinderung bei Arthrose – Das steht zu

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Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung. Ursache ist ein Abrieb des Gelenkknorpels. Dieser kann zu Steifheit, Bewegungseinschränkungen, Funktionsbeeinträchtigungen und starken Schmerzen führen. Je nachdem, wie sehr die Beschwerden die Teilhabe an der Gesellschaft einschränken kann eine Arthrose einen Grad der Behinderung von Null bis 100 bedeuten.

Primäre und sekundäre Arthrose

Primäre Arthrose ist am meisten verbreitet. Die Ursache ist unbekannt. Sekundäre Arthrose entsteht hingegen als Folge einer anderen Erkrankung oder einer Verletzung. Solche Verletzungen können Knochenbrüche oder Risse des Meniskus sein, Gicht und andere Stoffwechselerkrankungen können ebenfalls zu einer Arthrose führen, ebenso entzündliche Gelenkerkrankungen wie zum Beispiel eine rheumatoide Arthritis. Auch eine Überlastung des Gelenks durch Sport oder körperliche Arbeit führt zu Arthrosen.

Alle Gelenke können betroffen sein

Grundsätzlich kann sich eine Arthrose an allen Gelenken des Körpers entwickeln. Bei einigen Gelenken tritt sie jedoch sehr selten auf, bei anderen weit häufiger. Am verbreitetsten ist eine Arthrose in den Hand- und Fingergelenken und hier besonders in den Fingermittelgelenken und im Daumsattelgelenk.

Ebenfalls häufig sind Hüft- und Kniearthrosen. Sie können die Gehfähigkeit erheblich einschränken, und zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führen. Während die Hüftarthrose primär bei älteren Menschen auftritt, sind von einer Kniearthrose auch Menschen mittleren Alters nicht selten betroffen.

Schulter- und Wirbelsäulenarthrosen zählen ebenfalls noch zu den häufigeren Formen. Beide sind mit Schmerzen. Steifheit und Bewegungseinschränkungen verbunden.

Grad der Behinderung bei Arthrose – Das ist wichtig

Die Höhe des Grades einer Behinderung bei einer Arthrose hängt von der Stärke der Schmerzen und der Einschränkung der Mobilität ab. Ein anerkannter Grad der Behinderung berechtigt sie zu steuerlichen Vorteilen sowie zu Rehabilitationen und Nachteilsausgleichen.

Damit ihr Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung erfolgreich sein kann, brauchen sie medizinische Nachweise wie Röntgenbilder und ärztliche Befundberichte. Fachärzte dafür sind Orthopäden.

Was sollten Sie im Vorfeld tun?

Ein Antrag auf einen Grad der Behinderung hat umso größere Aussichten auf Erfolg, je besser Sie ihn vorbereiten. Prüfen Sie deshalb, wie stark Ihre Arthrose Sie im Alltag beeinträchtigt und notieren Sie dies am besten in einem Tagebuch.

Können Sie ohne fremde Hilfe oder Hilfsmittel wie Stock oder Krücken Treppen steigen und wie lange brauchen Sie dafür? Wie weit können Sie gehen, mit und ohne Hilfsmittel, ohne sich ausruhen zu müssen und / oder Schmerzen zu empfinden.

Wie stark sind die Schmerzen, auch nach ärztlicher Einschätzung? Reichen Schmerzmittel für leichtere und mittlere Schmerzen aus oder müssen Sie regelmäßig beziehungsweise phasenweise Mittel gegen starke und sehr starke Schmerzen nehmen?

Müssen Sie häufiger wegen Ihrer Arthrose arbeitsunfähig geschrieben werden? Welche Bewegungseinschränkungen haben Sie im Alltag, zum Beispiel beim Autofahren oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel? Besprechen Sie all dies mit Ihren Ärzten.

Worauf sollten Sie achten?

Ein Grad der Behinderung bezieht sich nicht unmittelbar auf die Ursache der Einschränkungen, sondern darauf, wie stark die Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren.

An diesem Punkt sollten Sie genau erfassen und mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, in welchen Bereichen Sie sich wegen der Arthrosen einschränken müssen. Müssen Sie auf viele Sportarten verzichten wie zum Beispiel Laufen oder Fahrrad fahren? Nehmen Sie an Wanderungen oder Tanzveranstaltungen nicht mehr teil, weil dies Ihre Gelenke überlastet oder nicht mehr möglich ist?

Sammeln Sie medizinische Nachweise

Zu den medizinischen Nachweisen gehören Röntgenbilder, MRT-Berichte, ärztliche Diagnosen und auch bereits durchgeführte Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapien, möglicherweise auch Entlassungsberichte aus Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen.

So stellen Sie den Antrag

Den Antrag auf die Feststellung des Grades der Behinderung stellen Sie beim zuständigen Versorgungsamt. Dieses stellt Formulare dafür zur Verfügung. In diesen schildern Sie akribisch, wie Ihre Arthrose Ihre Mobilität, Selbstständigkeit und berufliche Tätigkeit einschränkt.

Diesen Antrag senden Sie ein und behalten sauber geordnete Kopien Ihrer eingeschickten Unterlagen. Wenn das Versorgungsamt Rückfragen hat oder weitere Unterlagen verlangt, dann organisieren Sie dies so schnell wie möglich – umso schneller kann über Ihren Antrag entschieden werden.

Prüfen Sie den Bescheid

Nach einer gewissen Zeit erhalten Sie einen Bescheid des Versorgungsamtes über den festgestellten Grad der Behinderung. Sind Sie damit nicht zufrieden, dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Einzel-GdB und Gesamt-GdB

Bei verschiedenen Einschränkungen wird zuerst der Einzelgrad jeder Behinderung festgestellt. Danach werden diese auf ihre Wechselwirkungen überprüft und als Gesamtgrad der Behinderung bewertet. Der Einzel-GdB einer Arthrose richtet sich nach Ihrer Art und Schwere, nach den betroffenen Gelenken und am Ende nach den daraus entstehenden Einschränkungen.

Ein breites Spektrum

Eine leichte Arthrose im Kniegelenk beispielsweise führt zu einem Einzel-GdB. Eine ausgeprägte Kniearthrose mit starken Schmerzen, eingeschränkten Bewegungen und erheblich beeinträchtigter Gehfähigkeit kann hingegen mit einem Einzel-GdB von bis zu 80 bewertet werden.

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Ob mehrere Arthrosen insgesamt einen höheren Grad der Behinderung ergeben, liegt daran, ob sich die jeweiligen Beschwerden gegenseitig verstärken oder nebeneinander stehen. Tendenziell verstärken sich Arthrosen in mindestens drei großen Gelenken wie Hüfte, Knie und Schulter derart gegenseitig, dass der Grad der Behinderung über 50 ergeben kann. Damit haben Sie einen Status als Schwerbehinderter mitsamt den damit verbundenen Nachteilsausgleichen.

Geringe, mittlere und schwere Arthrose

Als groben Rahmen können Sie folgende Muster nehmen: Eine gering ausgeprägte Arthrose mit leichten Beschwerden führt zu einem Grad der Behinderung von zehn bis 20. Eine mittlere Arthrose mit deutlich eingeschränkter Bewegung entspricht ungefähr einem Grad der Behinderung von 20 bis 40. Eine schwere Arthrose, die sowohl die Lebensführung als auch die Bewegungsfähigkeit erheblich einschränkt, wird in der Regel mit einem Grad der Behinderung von 40 bis 100 bewertet.

Welche Merkzeichen sind bei einer Arthrose möglich?

Im Schwerbehindertenausweis werden besondere Merkzeichen eingeschrieben, die jede für sich bestimmte Nachteilsausgleiche rechtfertigen. Bei Arthrosen sind die Merkzeichen G, aG und B möglich.

Das Merkzeichen G

Dieses Merkzeichen steht für eine erhebliche Gehbehinderung. Betroffene sind in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sowie beim Gehen und Stehen erheblich beeinträchtigt. Um dieses Merkzeichen überhaupt erhalten zu können, ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 notwendig.

Infrage kommen hier Betroffene, deren Arthrosen fortgeschritten sind, die starke Schmerzen verspüren und demzufolge eingeschränkt in ihren Bewegungen und ihrer Gehfähigkeit sind. Mit besonderen Belastungen der Gehfähigkeit sind zudem Menschen mit Knie-, Wirbelsäulen- und Hüfarthrosen am stärksten betroffen.

Das Merkzeichen aG

Das Merkzeichen aG steht für außergewöhnlich gehbehindert und reicht über das Merkzeichen G hinaus. Die Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit sind hier so groß, dass die Betroffenen in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Voraussetzung für dieses Merkzeichen bei einer Arthrose ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70. Bei Arthrosen muss dafür eine komplizierte Erkrankung vorliegen, die zur fast vollständigen oder kompletten Gehunfähigkeit führt.

Das Merkzeichen B

Das B im Merkzeichen steht für Begleitperson. Dieses Merkzeichen ist denjenigen vorbehalten, die infolge ihrer Behinderung in erheblichem Umfang auf Hilfe einer Begleitperson angewiesen sind. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70.

Arthrosepatienten mit diesem Merkzeichen haben schwere Erkrankungen in der Lendenwirbelsäule, die starke Schmerzen verursachen und die Bewegung erheblich einschränken.

Was bringen die Merkzeichen?

Jedes Merkzeichen ist mit spezifischen Nachteilsausgleichen verbunden. Wir stellen Ihnen einige davon vor, die bei einer Arthrose Entlastung bringen.

Menschen, die oft den öffentlichen Nahverkehr nutzen, können mit dem Merkzeichen G eine Wertmarke erwerben. Diese kostet jährlich rund 90 Euro und berechtigt dafür zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland.

Das Merkzeichen aG ermöglicht unter anderem das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen (blauer EU-Parkausweis), verbunden mit einer Befreiung von der Kfz-Steuer oder alternativ zum Erwerb einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr.
Der blaue EU-Parkausweis ist eine enorme Erleichterung im Alltag, denn die Behindertenparkplätze sind oft so angelegt, dass Sie einen extra kurzen Weg zu ihrem Ziel haben.

Beim Merkzeichen B kann eine Begleitperson kostenlos mit Ihnen im Nah- und Fernverkehr mitfahren. So ist gewährleistet, dass Sie Reisen bewältigen und/oder bei der Orientierung Unterstützung bekommen.

Kurz und knapp

Eine Arthrose kann eine Behinderung verursachen, wenn sie dazu führt, dass Sie nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Grad der Behinderung und auch die Frage, ob eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegt, entscheidet sich nach der Schwere der Arthrose, den betroffenen Gelenken und den aus der Arthrose entstehenden Beeinträchtigungen.

Was können Sie tun?

Vielen Betroffenen ist unklar, ob bei Ihnen überhaupt Anzeichen für eine Behinderung vorliegen. Das liegt auch am Wesen dieser Gelenkerkrankung selbst. Es handelt sich um einen Verschleiß des Gelenkknorpels.

Viele Menschen haben längst eine Arthrose und merken überhaupt nichts, abgesehen von einem „Knacken“ im entsprechenden Gelenk. Dann wieder kann eine lange unerkannte Arthrose abrupt zu extremen Schmerzen und massiver Einschränkung der Beweglichkeit führen, zum Beispiel, weil ein Stück des brüchigen Knorpels abgebrochen ist.

Im gesunden Zustand ist der Knorpel ein Puffer, der eine reibungslose Bewegung der Gelenke ermöglicht. Brechen jetzt aber Stückchen ab, dann reiben sie, und das erzeugt Schmerzen. Die Beschwerden können wenige Tage anhalten und dann aufhören; sie können sich aber auch über Monate hinziehen.

Deshalb sollten Sie als Arthrosepatient unbedingt mit Ihrem behandelnden Orthopäden klären, ob in Ihrem Fall ein Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung sinnvoll ist.