Zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr? Rentenpunkte und freiwillige Beiträge

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Viele unserer Lesern denken, dass die letzten Erwerbsjahre vor der Altersrente besonders wichtig wären. Zählen zum Beispiel Rentenbeiträge kurz vor dem Ruhestand mehr als in jungen Jahren?

Können Sie in fortgeschrittenem Alters besser in Ihre Rente investieren als zum Beispiel mit Mitte 20? In diesem Beitrag zeigen wir, ob das stimmt.

Entgeltpunkte und Rentenfaktor

Für die Altersrente gilt ein Rentenfaktor von 1 als Richtwert, und das bedeutet: Ihnen wird ein Entgelt- oder Rentenpunkt für dieses Jahr angerechnet. Diesen erhalten Sie, wenn Sie im jeweiligen Jahr exakt das verdient haben, was dem Durchschnitt aller Versicherten hierzulande entspricht.

Wer weniger verdient, bekommt weniger Rentenpunkte

Wenn Sie in einem Jahr weniger verdienen, erhalten Sie anteilig weniger Entgeltpunkte. Verdienen Sie mehr, dann liegt der Wert Ihrer Rentenpunkte in diesem Jahr über 1. Das läuft genauso in der gesamten Zeit ab, in der die Rentenkasse Beiträge erhält oder Ihnen Zeiten anrechnet. Es endet erst mit der Altersrente (und in bestimmten Situationen nicht einmal dann).

Die Rentenpunkte werden immer gleich bewertet

Diese Rentenpunkte werden also nicht höher bewertet, weil Sie kurz vor dem Ruhestand stehen oder sind weniger wert, weil Sie gerade erst mit dem Erwerbsleben beginnen. Die Berechnung ist immer die gleiche.

Freiwillige Beitragszahlungen

Freiwillige Rentenbeiträge können Sie zahlen, wenn Sie nicht pflichtversichert sind und das 16. Lebensjahr erreicht haben. Dies dient dazu, Versicherungslücken zu schließen, Wartezeiten für die Altersrente zu erfüllen oder generell die Rente zu erhöhen.

Die Höhe dieser Beiträge können Sie innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens frei wählen, ab einem Mindest- und bis zu einem Höchstbetrag.

Die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte

Bei den freiwilligen Beiträgen gilt tatsächlich eine Sonderregel, die erst greift, wenn es auf die Rente zugeht. Wer voraussichtlich zum möglichen vorzeitigen Rentenbeginn 35 Jahre als Versicherter erreichen wird, kann eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.

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Früher in Rente mit Abschlägen

Diese bietet den Vorteil, bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand zu gehen, also bei einem Regelalter von 67 Jahren mit 63 Jahren. Dafür sind allerdings Abschläge fällig, und diese liegen bei 0,3 Prozent pro Monat. Bei der maximal vorgezogenen Rente müssen Sie also jeden Monat auf 14, 4 Prozent der Altersrente verzichten.

Freiwillige Beiträge als Pflichtversicherter

Wenn Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben, können Sie als (voraussichtlich) langjährig Versicherter freiwillige Beiträge zahlen, um diese Abschläge auszugleichen.

Sie können allerdings mit der entsprechenden Wartezeit der Rentenkasse auch nur mitteilen, dass Sie vorhaben, vorzeitig in Rente zu gehen. Sie müssen es nicht, und dann können Sie mit den zusätzlichen Rentenbeiträgen ihre Altersrente erhöhen.

Hier handelt es sich tatsächlich um eine Möglichkeit, die Pflichtversicherte erst ab dem Alter von 50 Jahren haben, und auch erst, wenn Sie beim vorzeitigen Rentenbeginn auf 35 Jahre Wartezeit kommen.

In jungen Jahren wäre es unmöglich abzuschätzen, ob Sie mit 63 Jahren die Wartezeit für langjährig Versicherte erreichen werden. Als Berufsanfänger mit 16 Jahren ist die Wartezeit mehr als doppelt so lang wie Ihr Lebensalter.

Fazit

Gehälter werden in den Jahren vor der Rente nicht höher bewertet würden als bei Berufsanfängern. Es gibt aber mit den freiwilligen Beiträgen für Pflichtversicherte, die die die entsprechende Wartezeit erfüllen, für Versicherte ab 50 Jahren eine Möglichkeit, die Altersrente zu erhöhen. Jüngere profitieren davon nicht.