Betriebsrente vergessen: Millionen Rentner haben aber Ansprüche

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Wer in seinem Berufsleben mehrere Arbeitgeber hatte, hat möglicherweise eine Betriebsrente, ohne es zu wissen. Die Anwartschaft ist nicht verfallen, sie liegt nur irgendwo in den Unterlagen eines früheren Arbeitgebers oder bei einem Versicherungsunternehmen.

Millionen frühere Arbeitnehmer in Deutschland haben unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung, die sie nie eingelöst haben. Oft wurde der Anspruch schlicht vergessen.

Betriebsrente vergessen: Wann ein Anspruch überhaupt entsteht

Eine betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedenen Wegen entstehen: als Direktversicherung, über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktzusage des Arbeitgebers oder eine Unterstützungskasse. In allen Fällen gilt: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf die späteren Leistungen ist gesetzlich geschützt, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Betriebsrente wird damit unverfallbar.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt: Wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Jahre lang eine betriebliche Altersversorgung hatte, behält seinen Anspruch auch dann, wenn er das Unternehmen verlässt. Frühere Beschäftigungsverhältnisse vor 2018 können andere, teils längere Fristen haben, entscheidend ist das Datum, an dem die Zusage erteilt wurde.

Wer zwischen 2001 und 2018 gearbeitet hat und in diesem Unternehmen mindestens fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und das 25. Lebensjahr aufzuweisen hatte, hat ebenfalls unverfallbare Ansprüche erworben.

Warum die Betriebsrente verloren geht, ohne wirklich weg zu sein

Der häufigste Grund, warum eine Betriebsrente nicht eingelöst wird ist simpel. Der frühere Arbeitnehmer weiß nicht, dass er Ansprüche hat, oder weiß nicht, wie er sie geltend machen soll. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ist oft vieles gleichzeitig im Gange, und die Betriebsrente rückt in den Hintergrund.

Ein zweiter häufiger Grund ist ein Arbeitgeberwechsel ohne saubere Dokumentation. Wer mehrfach gewechselt hat, verliert leicht den Überblick, bei welchem Unternehmen welcher Vertrag lief. Direktversicherungen werden häufig über externe Versicherungsgesellschaften abgewickelt, der Vertrag besteht weiter, aber der frühere Arbeitnehmer hat keine Unterlagen mehr.

Der dritte Grund ist, dass Sie selbst aktiv werden müssen. Denn Unverfallbarkeit bedeutet keine automatische Auszahlung.

Das Auskunftsrecht: Wie man vergessene Ansprüche aufspürt

Das Betriebsrentengesetz gibt jedem früheren Arbeitnehmer ein gesetzliches Auskunftsrecht. Nach § 4a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) muss der ehemalige Arbeitgeber oder der Versorgungsträger auf Nachfrage mitteilen, ob eine unverfallbare Anwartschaft besteht, wie hoch sie ist und wie sie sich bis zum Versorgungsfall entwickeln wird.

Dieses Recht gilt auch Jahre nach dem Ausscheiden. Es verjährt nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wer beim alten Arbeitgeber nachfragen will, schreibt formlos schriftlich an die ehemalige Personalabteilung und fragt nach dem Status der betrieblichen Altersversorgung und der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft. Wer weiß, dass eine Direktversicherung über eine bestimmte Versicherungsgesellschaft lief, kann auch dort direkt anfragen.

Der Versorgungsträger, also die Versicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds, ist direkt auskunftspflichtig, wenn die Betriebsrente über diesen Weg durchgeführt wurde. Kommt auf die Anfrage keine Antwort, kann Schadensersatz verlangt werden.

Praxisbeispiel: Svenja, 63, aus Wuppertal

Svenja., 63, aus Wuppertal, hat in ihrem Berufsleben drei Arbeitgeber gehabt: ein Handelsunternehmen in den 1990er Jahren, ein mittelständisches Pharmaunternehmen von 2001 bis 2011 und ihren aktuellen Arbeitgeber, bei dem sie seit 2011 beschäftigt ist.

Beim Pharmaunternehmen lief eine Direktversicherung über zehn Jahre, finanziert zu einem Drittel aus Entgeltumwandlung, zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber. Als Svenja 2011 wechselte, bekam sie kurz Post vom Versicherungsunternehmen, legte die Unterlagen ab und vergaß das Thema.

Kurz vor der Rentenplanung schreibt Svenja auf Anraten einer Kollegin an die Personalabteilung ihres früheren Arbeitgebers. Sie erhält eine schriftliche Auskunft: Die unverfallbare Anwartschaft aus dem alten Direktversicherungsvertrag beläuft sich auf eine monatliche Rente von 187 Euro, zahlbar ab dem 65. Lebensjahr.

Svenja hatte an diesen Anspruch nie gedacht . Ohne aktive Nachfrage hätte sie ihn möglicherweise nie abgerufen, weil das Versicherungsunternehmen keine aktuelle Adresse hatte.

Was mit der Betriebsrente beim Jobwechsel passiert — und was viele falsch machen

Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. Der neue Arbeitgeber kann in den bestehenden Vertrag eintreten und ihn fortführen, was die einfachste und für den Arbeitnehmer meistens beste Lösung ist.

Alternativ kann der Übertragungswert auf eine Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen werden, mit einer wertgleichen neuen Zusage.

Beide Wege setzen die Zustimmung aller Beteiligten voraus und müssen innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden beantragt werden.

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Wer das versäumt, verliert keine Anwartschaft, aber er verliert die Möglichkeit zur Übertragung. Die Anwartschaft beim alten Arbeitgeber bleibt bestehen und wird eingefroren: Sie wächst nicht mehr weiter, aber sie ist nicht weg. Wer möchte, kann die Direktversicherung oder Pensionskasse auch privat mit eigenen Beiträgen weiterführen.

In diesem Fall zahlt man aus dem Nettoeinkommen ein, und die spätere Leistung auf diesen privaten Anteil unterliegt dann nicht den vollen Krankenversicherungsbeiträgen wie der vom Arbeitgeber finanzierte Teil.

Was Betriebsrentner bei der Auszahlung beachten müssen

Wer eine Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis bezieht, zahlt auf diesen Betrag volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sofern er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Das gilt für alle Durchführungswege, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingezahlt haben.

Ein Freibetrag von derzeit 197,75 Euro monatlich schützt nur den Teil, der darunter liegt. Wer also eine Betriebsrente von 400 Euro im Monat erhält, zahlt auf 202,25 Euro die vollen KV- und Pflegebeiträge.

Wer die Betriebsrente als Einmalzahlung abruft, zahlt ebenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Diese werden auf zehn Jahre gestreckt und monatlich fällig. Das ist für viele überraschend, weil sie eine Einmalzahlung als beitragsfreie Alternative zur monatlichen Rente ansehen.

Wer die Betriebsrente dagegen als privat weitergeführter Versicherungsnehmer erhält (also als Anwartschaft, die nach dem Jobwechsel vollständig aus eigenem Nettoeinkommen finanziert wurde) kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere Beitragsregel berufen.

Wann der Anspruch tatsächlich erlischt

Unverfallbare Anwartschaften erlöschen nicht durch bloßes Vergessen oder durch den Ablauf von Jahren. Sie bleiben bestehen, bis der Versorgungsfall eintritt oder bis das angesparte Kapital anderweitig verwendet wird.

Eine Ausnahme gilt bei sogenannten geringfügigen Anwartschaften: Liegt der Übertragungswert unter einem gesetzlich festgelegten Grenzbetrag, darf der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen eine Abfindung leisten, auch ohne Zustimmung. Das ist aber eine Ausnahme, keine Regel.

Was tatsächlich zum Verlust führen kann: wenn die Anwartschaft verfällt, weil die Unverfallbarkeitsfristen im Zeitpunkt des Ausscheidens noch nicht erreicht waren.

Wer etwa nach nur einem Jahr das Unternehmen verlässt, hat keine unverfallbaren Ansprüche aus arbeitgeberfinanzierten Leistungen. Eigene Beiträge aus der Entgeltumwandlung hingegen gehen nie verloren, sie bleiben dem Arbeitnehmer erhalten.

Häufige Fragen zur vergessenen Betriebsrente

Wie finde ich heraus, ob ich bei einem früheren Arbeitgeber Betriebsrentenansprüche habe?

Schriftliche Anfrage an den ehemaligen Arbeitgeber oder direkt an den Versorgungsträger. Der Auskunftsanspruch nach § 4a BetrAVG verpflichtet beide zur Auskunft über Bestand und Höhe der Anwartschaft.

Die Anfrage ist kostenlos und formlos möglich. Wer Unterlagen aus der damaligen Zeit besitzt, findet dort oft Namen und Adresse der Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse.

Kann eine Betriebsrente durch Verjährung verloren gehen?

Der Anspruch auf die laufende Betriebsrente verjährt nicht automatisch. Allerdings können einzelne Zahlungsansprüche, also konkrete monatliche Beträge, die nicht abgerufen werden, nach drei Jahren verjähren.

Wer den Versorgungsfall eingetreten sieht, also das Rentenalter erreicht hat oder erwerbsgemindert ist, sollte den Antrag auf die Betriebsrente deshalb nicht länger verzögern als nötig.

Was tun, wenn der frühere Arbeitgeber nicht mehr existiert?

Bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse besteht der Vertrag unabhängig vom Arbeitgeber fort. Der Versicherungsvertrag ist direkt beim Versicherungsunternehmen abrufbar.

Bei einer Direktzusage oder Unterstützungskasse übernimmt im Insolvenzfall der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die Ansprüche bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag von derzeit 11.865 Euro monatlich.

Quellen

§ 4a BetrAVG (Auskunftspflichten), § 1a BetrAVG (Entgeltumwandlung), § 4 BetrAVG (Übertragung) — gesetze-im-internet.de

§ 14 BetrAVG (Insolvenzsicherung) — gesetze-im-internet.de; Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG): Informationen zur Insolvenzsicherung (psvag.de)

Deutsche Rentenversicherung: Betriebliche Altersversorgung — Informationen für Versicherte (deutsche-rentenversicherung.de)