Längere Befristungen bei Arbeitsverträgen, Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag, mehr Zeit für Diskriminierungsklagen, steigender Mindestlohn, höhere Löhne in der Zeitarbeit und neue Regeln für Arbeitszeit sowie KI im Betrieb – diese Änderungen plant die Bundesregierung oder setzt sie sogar schon um.
Für Arbeitnehmer verändern diese Vorhaben den Arbeitsalltag unmittelbar. Das gilt besonders für das Vorhaben der Bundesregierung, befristete Arbeitsverträge deutlich auszuweiten. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das, wesentlich länger ohne festen Arbeitsvertrag arbeiten zu müssen.
Befristungen: Aus zwei Jahren könnten vier werden
Die wohl folgenreichste Änderung gleich am Anfang: Bislang darf ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund grundsätzlich höchstens zwei Jahre befristen und innerhalb dieser Zeit maximal dreimal verlängern.
Nach den Plänen der Bundesregierung wird sich das deutlich ändern, zum Nachteil für Beschäftigte. Für Neueinstellungen bis Ende 2030 sollen nämlich bis zu vier Jahre Befristung und sechs Vertragsverlängerungen möglich werden.
Außerdem soll es leichter werden, Beschäftigte erneut befristet einzustellen, selbst wenn sie früher bereits im Unternehmen gearbeitet haben.
Für Arbeitnehmer heißt das mehr Unsicherheit und eine unbeständige Lebensplanung. Wer auf eine unbefristete Stelle hofft, soll künftig wesentlich länger in befristeten Verträge festhängen.
Ein Beispiel für die Praxis
Ein Beispiel für die Praxis macht das deutlich. Christina (36) aus Wolfenbüttel arbeitet seit anderthalb Jahren befristet bei einem mittelständischen Unternehmen. Nach geltendem Recht müsste ihr Arbeitgeber bald entscheiden, ob er sie unbefristet übernimmt oder das Arbeitsverhältnis beendet.
Mit den geplanten Regeln könnte Christina dagegen noch mehrere Jahre mit immer neuen befristeten Verträgen beschäftigt werden, ohne die Sicherheit einer dauerhaften Stelle.
Christina hat einen Sohn, Philipp, und eine Tochter, Tatjana, in der siebten und neunten Klasse. Sie ist alleinerziehend, lebt mit den Kindern in einer Dreizimmer-Wohnung und plant, mit ihrem Partner Ralf zusammen zu ziehen.
Ralf wohnt ebenfalls in Wolfenbüttel auf einem Resthof zusammen mit seinen Eltern. Sie wollen einen Teil des Gebäudes aus- und umbauen, um dort gemeinsam mit der ganzen Familie zu leben.
Ohne unbefristeten Arbeitsvertrag bekommt Christina dafür keinen Kredit von einer Bank. Wenn Sie nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses die Stelle verliert und sich einen neuen Job suchen muss, steht das gesamte Vorhaben sowieso infrage.
Die gesamte Lebensplanung der Familie steht also durch die neuen Regelungen weit länger auf dünnem Eis, als es nach der heutigen Rechtslage der Fall ist.
Gut für Arbeitergeber, schlecht für Arbeitnehmer
Es handelt sich also um einen Rückschritt beim Kündigungsschutz. Arbeitgeber profitieren und können flexibler in ihrem Sinne entscheiden. Das geht zulasten der Beschäftigten. Denn diese verlieren Sicherheit in der Lebensplanung und werden gezwungen, sich über viele Jahre hinweg in einer provisorischen Lebenssituation einzurichten.
In dieser Zeit sitzen sie gewissermaßen auf gepackten Koffern, weil sie immer im Hinterkopf haben, ihren Job zu verlieren und sich möglicherweise in einer anderen Stadt eine Stelle suchen zu müssen.
Krankschreibung: Attest soll schon am ersten Tag Pflicht werden
Auch bei Krankmeldungen plant die Bundesregierung eine Verschärfung. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag erforderlich sein. Gleichzeitig steht die telefonische Krankschreibung vor dem Aus.
Für Arbeitnehmer bedeutet das im Alttag mehr Aufwand. Wer morgens mit Fieber oder einer starken Erkältung aufwacht, müsste künftig sofort eine Arztpraxis aufsuchen oder eine Videosprechstunde nutzen, um eine Bescheinigung zu erhalten.
Schon heute dürfen Arbeitgeber ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Neu wäre jedoch, dass eine Möglichkeit im speziellen Arbeitsvertrag eine gesetzliche Norm für alle wird.
Es handelt sich hier nicht nur um eine rein rechtliche Verschärfung. Die bereits jetzt überlasteten Hausärzte müssten in Zukunft unzählige Patienten mit leichten Symptomen mehr aufnehmen, die dann in überfüllten Wartezimmern schwer Erkrankte mit geschwächtem Immunsystem gefährden.
Zudem stellt die Bundesregierung Beschäftigte, viele Millionen Menschen, unter den Generalverdacht, “krank zu feiern”. Das beleidigt nicht nur Beschäftigte, es greift auf Arbeitsverhältnisse an, in denen Vertrauen die Grundlage ist.
Mindestlohn steigt – Minijob-Grenze ebenfalls
Positiv für Millionen Beschäftigte ist hingegen die Entwicklung beim Mindestlohn . Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 soll er auf 14,60 Euro steigen.
Wenn Sie im Niedriglohnsektor arbeiten oder einen Minijob haben, profitieren Sie unmittelbar davon. Gleichzeitig erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 603 Euro auf voraussichtlich 633 Euro im Monat.
Zeitarbeiter erhalten höhere Lohnuntergrenzen
Auch Beschäftigte in der Zeitarbeit erwartet durch höhere Mindestentgelte eine gewisse Erleichterung. Seit Juli 2026 gilt eine Lohnuntergrenze von 14,96 Euro pro Stunde. Bereits zum 1. September steigt sie auf 15,33 Euro, ab April 2027 auf 15,87 Euro.
Wenn Sie als Leiharbeitnehmer beschäftigt sind, bedeutet das für Sie ein spürbares Einkommensplus.
Mehr Zeit bei Diskriminierung am Arbeitsplatz
Wer wegen seines Alters, Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Herkunft benachteiligt wird, soll künftig mehr Zeit erhalten, seine Ansprüche geltend zu machen. Bislang gilt eine Frist von zwei Monaten. Geplant ist eine Verlängerung auf vier Monate.
Wenn Sie diskriminiert werden, gewinnen Sie dadurch wertvolle Zeit, um rechtlichen Rat einzuholen und Beweise zu sichern.
Arbeitszeit: Mehr Flexibilität darf nicht zu mehr Überstunden führen
Auch beim Arbeitszeitgesetz will die Bundesregierung erkämpfte Rechte abschaffen. Künftig soll sich die zulässige Arbeitszeit stärker an einer Wochenhöchstgrenze orientieren. Damit steigt das Risiko (und das ist vermutlich auch das Ziel), dass längere Arbeitstage zur Normalität werden.
Unverändert bleibt dagegen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Arbeitgeber die geleisteten Stunden dokumentieren.
KI und Software: Betriebsrat soll weiter mitentscheiden
Immer mehr Unternehmen setzen auf künstliche Intelligenz, digitale Personalsoftware und Programme zur Leistungsüberwachung. Künstliche Intelligenz hat bereits heute enorme Auswirkungen auf Beschäftigte, und galoppiert arbeitsrechtlichen Kontrollen davon.
Eine arbeitsrechtliche Regelung denkt dies zumindest mit: Der Betriebsrat muss weiterhin mitbestimmen, wenn technische Systeme Ihr Verhalten oder Ihre Leistung überwachen können. Das gilt etwa für Zeiterfassung, Dienstplanprogramme oder KI-gestützte Personalsoftware.
Den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz und die damit verbundenen Auswirkungen auf Beschäftigte wird eine solche Regelung nicht bändigen, aber zumindest der Anspruch auf einen Schutz durch den Betriebsrat ist besser als garkein Schutz.
Mehr Flexibilität für Unternehmen – mehr Unsicherheit für Arbeitnehmer
Die geplanten Änderungen zeigen eine klare Tendenz: Während Mindestlohn und Zeitarbeitslöhne steigen und Betroffene bei Diskriminierung mehr Rechte erhalten sollen, verschiebt sich das Gleichgewicht bei den Befristungen deutlich zugunsten der Arbeitgeber.
Für Sie kann das erhebliche Folgen haben. Wer jahrelang nur von Vertrag zu Vertrag lebt, kann seine Zukunft schlechter planen, eine Wohnung schwieriger finanzieren oder einen Kredit erhalten. Genau deshalb stößt die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen bei Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern auf massive Kritik.
FAQ: Was ändert sich im Arbeitsrecht
Muss ich künftig immer schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen?
Noch nicht. Die Pflicht gehört bislang zu den geplanten Änderungen. Sollte das Gesetz kommen, wäre die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag erforderlich.
Profitiere ich automatisch vom höheren Mindestlohn?
Wenn Sie den gesetzlichen Mindestlohn erhalten oder einen Minijob ausüben, steigen sowohl Ihr Stundenlohn als auch die zulässige Minijob-Grenze.
Warum kritisieren viele Experten die geplanten längeren Befristungen?
Weil Sie dadurch deutlich länger ohne unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt werden könnten. Das erschwert die Lebensplanung und schwächt Ihre Arbeitsplatzsicherheit.
Quellen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 15
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 14




