Rente: 3 Rentenfallen durch den neuen Mindestlohn ab 2026

Lesedauer 4 Minuten

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig steigt die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr), und der Übergangsbereich (Midijob) beginnt bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. Genau in dieser Kombination liegt die Rentenfalle:

Der Stundenlohn steigt, aber das rentenrelevante Jahresbrutto wächst in vielen Konstellationen nicht im gleichen Maß – und der „Preis“ für einen Rentenpunkt steigt 2026 zusätzlich, weil das vorläufige Durchschnittsentgelt auf 51.944 Euro klettert (2025: 50.493 Euro).

„Kippen“ bedeutet deshalb nicht „Rente wird gestrichen“, sondern: nominal mehr Lohn, aber im Verhältnis zum Rentenmaßstab weniger Entgeltpunkte – oder ein Punkte-Zuwachs, der deutlich kleiner ausfällt als erwartet.

So entstehen Rentenpunkte – und warum 2026 der Maßstab härter wird

Entgeltpunkte werden ermittelt, indem das rentenversicherungspflichtige Entgelt eines Jahres durch das Durchschnittsentgelt desselben Jahres geteilt wird. Steigt das Durchschnittsentgelt, wird ein Entgeltpunkt rechnerisch „teurer“, weil für denselben Punkt mehr Jahreseinkommen nötig ist.

Der Effekt lässt sich mit einem typischen Niedriglohn-/Teilzeitwert sauber zeigen:

Beispiel: 2.000 Euro brutto im Monat = 24.000 Euro brutto im Jahr
2025: 24.000 / 50.493 = 0,4753 EP
2026: 24.000 / 51.944 = 0,4620 EP

Das sind rund 2,8 Prozent weniger Entgeltpunkte, obwohl das Brutto unverändert ist. Selbst eine kleine Erhöhung kann knapp nicht reichen, um den Vorjahreswert zu halten: 2.050 Euro monatlich (24.600 Euro jährlich) ergeben 2026 0,4736 EP und liegen damit immer noch minimal unter dem 2025er Wert von 0,4753 EP.

Schnellüberblick: Wo die Punkte kippen – und warum

Fallgruppe Was passiert in der Praxis – und was das mit Rentenpunkten macht
1) Minijob am Limit Mindestlohn steigt, aber der Job bleibt auf 603 Euro pro Monat gedeckelt; dafür sinken oft die Stunden. Das Jahresbrutto bleibt klein, die Entgeltpunkte steigen kaum.
2) Midijob/Übergangsbereich Netto und Abgaben reagieren bei Wechseln im Bereich 603,01–2.000 Euro spürbar; Rentenpunkte folgen weiterhin dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt. Kritisch wird es, wenn aus „Netto lohnt sich nicht“ Stunden gekürzt werden.
3) Durchschnittsentgelt-Effekt Der Rentenmaßstab steigt 2026 auf 51.944 Euro; wer mit dem Lohn nur gering nachzieht, bekommt rechnerisch weniger EP pro Jahr als im Vorjahr.

Fallgruppe 1: Minijob am Limit – mehr Mindestlohn, aber weniger Stunden, fast keine zusätzlichen Punkte

Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro monatlich. In vielen Betrieben wird der Minijob genau auf dieses Limit „eingestellt“. Steigt der Mindestlohn, wird das Limit häufig nicht überschritten, sondern die Arbeitszeit angepasst – das Ergebnis ist dann: mehr Euro pro Stunde, aber weniger Stunden, und damit kaum mehr rentenrelevantes Jahresbrutto.

Rechnerisch ist die Oberkante ohnehin begrenzt: Wer 2026 das Minijob-Limit ausschöpft, kommt auf 7.236 Euro pro Jahr, was 7.236 / 51.944 = 0,1393 EP entspricht. Das ist der Grund, warum der Mindestlohnanstieg im Minijob häufig „gut klingt“, aber im Rentenkonto nur einen sehr kleinen Ausschlag erzeugt, solange der Verdienst gedeckelt bleibt.

Zusätzlich kippt die Rentenwirkung, wenn Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bei einem Minijob an der Verdienstgrenze ergibt sich als typische Größenordnung:

Mit Eigenbeitrag liegt der Rentenzuwachs pro Jahr höher als bei Befreiung, weil dann lediglich der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag wirkt. Wer hier spart, spart oft am falschen Ende – gerade im Niedriglohnbereich, in dem jeder Entgeltpunkt zählt.

Fallgruppe 2: Midijob/Übergangsbereich – Netto kippt bei Schwellen, die Rentenlogik bleibt bruttobasiert

Der Übergangsbereich beginnt 2026 bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro. In diesem Korridor werden Arbeitnehmerbeiträge gleitend entlastet. Das kann das Netto stabilisieren, erzeugt aber auch eine Wahrnehmungsfalle:

Wer über 2.000 Euro rutscht, verliert die Entlastung und landet im regulären Beitragsregime. Dann kommt netto oft weniger an, als die Bruttoerhöhung vermuten lässt.

Für Entgeltpunkte gilt trotzdem: Sie orientieren sich am rentenversicherungspflichtigen Entgelt und dem Durchschnittsentgelt des Jahres, nicht daran, ob die Arbeitnehmerbeiträge im Übergangsbereich reduziert sind.

Das eigentliche Risiko entsteht in der Praxis indirekt: Wer aus Frust über einen kleinen Nettozuwachs Stunden reduziert oder versucht, „unter einer Grenze“ zu bleiben, senkt damit das Jahresbrutto – und erst dann sinken auch die Entgeltpunkte messbar.

Fallgruppe 3: Durchschnittsentgelt-Effekt – kleine Lohnzuwächse reichen 2026 oft nicht für stabile Punkte

Das Durchschnittsentgelt steigt 2026 deutlich. Damit wird der Rentenpunkt rechnerisch teurer, und wer im Niedriglohn- oder Teilzeitbereich nur geringe Steigerungen bekommt, kann trotz „Mehr“ auf dem Lohnzettel im Verhältnis weniger Entgeltpunkte erwerben.

Gerade bei Gehältern um 1.800 bis 2.400 Euro brutto ist das der entscheidende Mechanismus, weil Lohnanpassungen oft nominal spürbar wirken, aber den Rentenmaßstab nicht einholen.

Der Mindestlohn kann diesen Effekt nur dann abfedern, wenn das Jahresbrutto tatsächlich mitwächst; er verhindert ihn nicht automatisch, wenn Entgeltgrenzen, Stundenreduzierungen oder nur minimale Erhöhungen die Entwicklung deckeln.

Was Betroffene 2026 konkret prüfen sollten – ohne Rentenmathematik

Entscheidend ist nicht, ob der Stundenlohn steigt, sondern ob das rentenversicherungspflichtige Jahresbrutto steigt, und zwar so, dass es den gestiegenen Maßstab zumindest annähernd mitgeht.

Im Minijob sollte außerdem klar sein, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt, denn sie bremst die ohnehin kleine Rentenwirkung zusätzlich. Im Midijob-Bereich lohnt sich eine nüchterne Trennung:

Das Netto kann an Schwellen und Beitragssystematik hängenbleiben, die Rentenpunkte folgen trotzdem dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt – kritisch wird es erst, wenn man daraus Konsequenzen zieht, die das Jahresbrutto reduzieren.

FAQ

Bekomme ich 2026 automatisch mehr Rentenpunkte, weil der Mindestlohn 13,90 Euro beträgt?
Nur dann, wenn dadurch Ihr rentenversicherungspflichtiges Jahresbrutto tatsächlich steigt und nicht durch Minijob-Deckelung oder Stundenreduzierung wieder eingefangen wird.

Warum kann ich 2026 trotz kleiner Lohnerhöhung weniger Entgeltpunkte bekommen?
Weil das Durchschnittsentgelt 2026 steigt und damit der Rentenmaßstab härter wird; wenn Ihr Einkommen weniger stark wächst als diese Bezugsgröße, fällt das Punkte-Verhältnis kleiner aus.

Ist Midijob gleichbedeutend mit weniger Rentenpunkten?
Nicht automatisch. Die Entlastung betrifft vor allem die Arbeitnehmerbeiträge; die Entgeltpunkte orientieren sich am rentenversicherungspflichtigen Entgelt und dem Durchschnittsentgelt des Jahres. Problematisch wird es, wenn aus Netto-Enttäuschung das Entgelt aktiv gedrückt wird.