Bürgergeld wird trotz Haftbefehl weitergezahlt: CDU will das ändern

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Menschen, die mit Haftbefehl gesucht werden, können derzeit trotzdem Grundsicherung erhalten. Die Union fordert deshalb von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), diese Leistungen so schnell wie möglich zu beenden.

Vereinbart ist dies in der Koalition sowieso, doch es lässt sich viel schwerer umsetzen, als plakative Schlagzeilen vermuten lassen.

Union fordert vollständigen Zahlungsstopp

Günter Krings von der CDU erhöht den Druck auf Arbeitsministerin Bas. Wer per Haftbefehl gesucht werde und sich vor der Polizei verstecke, dürfe, ihm zufolge, „keinen Cent mehr vom Staat erhalten“.

Krings bezieht sich dabei auf einen Beschluss der Regierungskoalition vom Juli 2026. Dieser sah vor, dass Arbeits- und Innenministerium bereits im Juli einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollten. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört ein „Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen“. Zudem sollen  Sozial-, Sicherheits-, Melde-, Ausländer- und weiteren Behörden enger zusammenarbeiten als bisher.

Es geht bei Krings Vorwürfen also nicht darum, dass Bärbel Bas sich weigert, per Haftbefehl Gesuchten die Grundsicherung zu entziehen. Vielmehr wird der Zeitplan nicht eingehalten.

Das Bundesarbeitsministerium erklärt, gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an dem Aktionsplan zu arbeiten und die Änderungen bis Ende 2026 umzusetzen. Einen festen Termin für einen offiziellen Beschluss gibt es noch nicht.

Haftbefehl und trotzdem Grundsicherung?

Nach der derzeitigen Gesetzeslage führt ein offener Haftbefehl nicht unmittelbar zum Verlust des Grundsicherungsgeldes. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind grundsätzlich Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit.

Tatsächlich handelt es sich nicht vorrangig um ein gesetzliches, sondern um ein praktisches Problem. Jobcenter und Polizei haben jeweils eigene Informationssysteme. Die Jobcenter wissen also in der Regel nicht, ob jemand zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Sitzt jemand hingegen bereits im Gefängnis, ist er auch heute von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ausgeschlossen. Die Begründung dafür liegt nicht in der Strafe. Da in der Haft für Unterkunft und Lebensunterhalt gesorgt ist, entfällt das Kriterium der Hilfebedürftigkeit.

Nur sehr wenige Gesuchte beziehen Grundsicherung

Es gibt keine Statistik, wieviele per Haftbefehl Gesuchte Grundsicherung beziehen. Im Juli 2026 speicherte die Polizei 170.667 offene  Haftbefehle in Deutschland. Da gegen manche der Gesuchten mehrere Haftbefehle bestehen, handelt es sich um 148.311 Menschen.

Wieviel Geld ein Leistungsausschluss von per Haftbefehl Gesuchten einsparen würde, ist deshalb vollkommen unklar.

Nicht jeder Haftbefehl bedeutet einen flüchtigen Gewalttäter

Ein Haftbefehl bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein rechtskräftig verurteilter Schwerverbrecher untertaucht. Die Gründe sind sehr unterschiedlich. Auch wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlt, kann dies zu Ersatzfreiheitsstrafen führen und dazu, dass die Polizei den Betroffenen zur Fahndung ausschreibt.

Zudem können manche Gesuchte garnicht in Deutschland gefasst werden, da sie sich im Ausland befinden. Sogar abgeschobene Straftäter aus dem Ausland bleiben im Speicher, falls sie wiedereinreisen, um dann noch bestehende Freiheitsstrafen zu vollziehen.

Viele Haftbefehle bestehen nur kurz

Praktisch bedeutet eine Umsetzung dieses speziellen Leistungsausschlusses ein großes Verwaltungsproblem. Fast jeder zweite Haftbefehl (48,4 Prozent) bestand 2025 weniger als 100 Tage. 29,5 Prozent wiederum blieben mehr als 500 Tage offen.

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Die Jobcenter müssten also permanent im Datenaustausch mit der Polizei stehen, um den Status anzupassen. Denn wenn sich der Haftbefehl erledigt hat, könnte das bedeuten, dass der Leistungsanspruch wieder besteht.

Im besten Fall bedeutet das für die ohnehin überlasteten Jobcenter nur enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Sehr wahrscheinlich sind allerdings rechtwidrige Einordnungen der Jobcenter.

Was sagt das Verfassungsgericht?

Einen Skandal zu inszenieren, nach dem Motto “Kriminelle leben mit Grundsicherung von Steuergeldern” ist eine Sache, Verfassungsrecht eine andere. Und in unserem Grundgesetz gibt es keinen Ausschluss von per Haftbefehl Gesuchten vom menschenwürdigen Existenzminimum.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass sich dieser Anspruch aus Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes ergibt.

Die Menschenwürde steht laut dem Verfassungsgericht nämlich jedem Menschen zu, egal, ob er sich selbst “unwürdig” verhält.  Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ein Auschluss per Haftbefehl Gesuchter per se gegen das Grundgesetz verstößt.

Ein Gesuchter könnte sich jederzeit den Behörden stellen, und in der Haft wäre sein Lebensunterhalt gesichert. Doch ganz so einfach ist es nicht. Es käme auch darauf an, warum der Haftbefehl besteht, wie es bei Bedarfsgemeinschaften aussieht, oder bei den Kosten der Unterkunft.

Was passiert mit Ehepartnern und Kindern?

Der Koalitionsbeschluss nennt einen Leistungsausschluss für die „per Haftbefehl gesuchte Person“. Das bedeutet zwar keinen Leistungsauschluss für Partner und Kinder, die mit dem Gesuchten in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Schwierig wird es aber bei der Wohnung. Wenn der Gesuchte nämlich nicht mehr als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gilt, reduziert sich die Höhe der Angemessenheit, bis zu der das Jobcenter die Miete zahlt.

Ob im geplanten Gesetzentwurf solche entscheidenden Fragen mitgedacht sind, ist bisher nicht an die Öffentlichkeit gekommen.

Die neue Regel gilt noch nicht

Ein unmittelbarer Leistungsausschluss allein aufgrund eines offenen Haftbefehls entspricht nicht der gültigen Gesetzlage. Die Koalition hat ihn zwar politisch beschlossen, das dafür erforderliche Gesetz aber noch nicht verabschiedet. Ende 2026 sollen die Änderungen in Kraft treten.

FAQ: Haftbefehl und Grundsicherung

Wird die Grundsicherung heute schon automatisch gestrichen, wenn ein Haftbefehl besteht?

Nein. Der bloße offene Haftbefehl führt derzeit nicht automatisch zum Ausschluss aus der Grundsicherung. Bei tatsächlicher Inhaftierung gelten dagegen bereits heute besondere Leistungsausschlüsse.

Wieviel per Haftbefehl Gesuchte beziehen Grundsicherung?

Dafür gibt es keine Belege. Am 1. Juli 2026 wurden 148.311 Personen mit offenen nationalen Haftbefehlen gesucht. Wie viele davon Grundsicherung beziehen, ist unbekannt.

Wann soll der neue Leistungsausschluss kommen?

Union und SPD haben ihn im Juli 2026 vereinbart. Arbeits- und Innenministerium arbeiten an der Umsetzung. Nach Angaben des Arbeitsministeriums sollen die gesetzlichen Maßnahmen weiterhin bis Ende 2026 umgesetzt werden.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand Juli 2026
Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7156, Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026, 14. Juli 2026
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2222, Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen
Merkur: Grundsicherung für Haftbefehl-Gesuchte: CDU entsetzt über Untätigkeit von Ministerin Bas, 31. August 2026
ZDFheute: Grundsicherung trotz Haftbefehl? Viel Aufregung, aber kaum Zahlen, 31. August 2026