Die neue Grundsicherung weitet die Kontrolle bei Verdacht auf organisierten Leistungsmissbrauch deutlich aus. Ab 2027 soll die Bundesagentur für Arbeit überregionale Muster erkennen, die einzelne Jobcenter kaum entdecken können. Dabei sollen IT-Systeme Strukturen im Zahlungsverkehr analysieren.
Bedeutet das jetzt eine umfassende Überwachung von Bankkonten aller Leistungsbezieher? So weit geht die Neuregelung nicht. Die gesetzlich vorgesehene Analyse soll strukturell und im Einzelfall erfolgen und richtet sich ausdrücklich gegen organisierten Leistungsmissbrauch.
Bundesagentur soll verdächtige Muster über mehrere Jobcenter hinweg erkennen
Hintergrund der Neuregelung ist § 64a SGB II. Danach unterstützt die Bundesagentur die gemeinsamen Einrichtungen bei der Bekämpfung organisierten Leistungsmissbrauchs durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen.
Die örtliche Zuständigkeit der Jobcenter bleibt dabei ausdrücklich bestehen.
Nach den Gesetzesmaterialien geht es um Fälle, die über die Grenzen eines einzelnen Jobcenters hinausreichen. Organisierter Leistungsmissbrauch kann beispielsweise vorliegen, wenn mehrere Personen zusammenwirken, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu erhalten, und sich die Strukturen über verschiedene Regionen verteilen.
Auch der Zahlungsverkehr kann analysiert werden
Die Gesetzesbegründung erklärt ausdrücklich, dass zur strukturierten Suche nach Mustern auch eine „Analyse des Zahlungsverkehrs“ dient. Die Ergebnisse sollen Risikomuster ableiten und Schwachstellen aufzeigen, die organisierten Leistungsmissbrauch ermöglichen. Die sogenannte Tat-Mustererkennung soll auch über IT-Systeme laufen. Nicht jedes Konto wird automatisch durchsucht
Eine „Analyse des Zahlungsverkehrs“ sollte allerdings kein pauschaler Zugriff der Arbeitsagentur auf sämtliche privaten Kontobewegungen aller Grundsicherungsbezieher bedeuten. § 64a SGB II selbst schafft gerade kein allgemeines Recht, beliebige Bankkonten aller Leistungsbeziehenden unmittelbar und dauerhaft zu durchleuchten
Die Gesetzesbegründung beschreibt vielmehr IT-gestützte Verfahren für strukturelle und einzelfallunabhängige Analysen.
Auffällige Muster können beim örtlichen Jobcenter landen
Findet die Bundesagentur bei ihrer Analyse Hinweise darauf, dass Leistungen möglicherweise nicht rechtmäßig erbracht wurden, muss sie die Stellen informieren, die für die betreffenden Leistungen zuständig sind.
Die eigentliche Prüfung eines konkreten Leistungsfalls bleibt anschließend Aufgabe des zuständigen Jobcenters. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich klar, dass die neue zentrale Analyse der Bundesagentur keine Entscheidung im Einzelfall bedeutet.
Ein IT-Treffer darf deshalb nicht automatisch zur Rückforderung führen
Ein erkanntes Muster ist noch kein Beweis dafür, dass eine bestimmte Person Grundsicherung zu Unrecht erhalten hat. Über das weitere Vorgehen entscheidet die zuständige Stelle vor Ort.
Die neue IT-Analyse bedeutet nicht automatisch einen Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid. Das Jobcenter muss den konkreten Sachverhalt prüfen und darf dann erst die Entscheidung treffen.
Sechs neue Kompetenzcenter sollen nach verdächtigen Strukturen suchen
Für die neue Aufgabe ist eine eigene organisatorische Struktur vorgesehen. Nach dem Bericht des Bundestagsausschusses sollen insgesamt sechs Kompetenzcenter für Leistungsmissbrauch aufgebaut werden: ein zentrales und fünf regionale Kompetenzcenter. Für die zusätzlichen Personal- und Sachkosten wurden rund 10,5 Millionen Euro jährlich kalkuliert.
Die Berechnungen sehen laufende Mehrkosten ab 2027 vor. Zugleich geht der Gesetzgeber auf Grundlage bereits laufender Pilotprojekte davon aus, dass durch die neue Kontrolle jährlich Einsparungen von schätzungsweise rund 32 Millionen Euro erzielt werden könnten; diese Zahl ist allerdings eine Prognose und kein bereits feststehender tatsächlicher Einsparbetrag.
Organisierter Missbrauch und nicht jeder Fehler im Antrag
Der gesetzliche Auftrag des § 64a SGB II betrifft ausdrücklich (und ausschließlich) organisierten Leistungsmissbrauch und damit vor allem Strukturen, bei denen mehrere Beteiligte planmäßig zusammenwirken.
Ein versehentlich nicht angegebenes Einkommen oder ein einfacher Fehler in einem Weiterbewilligungsantrag wird dadurch nicht automatisch zum Fall für die neuen Kompetenzcenter. Solche Einzelfälle werden weiterhin vom Jobcenter geprüft werden. Sie fallen aber aus dem Raster der neuen überregionalen IT-Musteranalyse.
Für Leistungsbeziehende wird die Datenkontrolle trotzdem wichtiger
Die Reform zeigt indessen, in welche Richtung sich die Kontrolle der Grundsicherung entwickelt. Auffälligkeiten sind künftig nicht mehr ausschließlich Angelegenheit des eines einzelnen Jobcenters, sondern überregionale Prüfungen sprechen für eine systematischere Überwachung.
Für Leistungsbezieher bedeutet das: Ungewöhnliche Konstellationen lassen sich künftig leichter mit ähnlichen Vorgängen an anderen Orten in Zusammenhang bringen.
Die Sorge ist berechtigt, unversehens bei einem Datenabgleich in ein vermeintliches Muster zu rutschen, und plötzlich unter Verdacht eines Leistungsbetrugs zu stehen, ohne zu wissen, worum es überhaupt geht.
Die eigentliche Veränderung findet im Hintergrund statt
Die entscheidende Veränderung findet in der Behördenstruktur statt: Die Bundesagentur soll Informationen überregional auswerten, Muster erkennen und örtliche Stellen auf mögliche Auffälligkeiten hinweisen.
Damit entsteht ab 2027 eine neue Kontrollstufe oberhalb der einzelnen Jobcenter. Die IT soll nicht selbst über Leistungsansprüche entscheiden, kann aber Hinweise liefern, die anschließend konkrete Prüfungen auslösen.
FAQ zur neuen IT-Mustererkennung ab 2027
Prüft die Arbeitsagentur ab 2027 automatisch die Bankkonten aller Grundsicherungsbeziehenden?
Nein. Aus § 64a SGB II ergibt sich kein pauschaler Zugriff auf sämtliche Kontobewegungen aller Leistungsbeziehenden. Vorgesehen sind strukturbezogene und einzelfallunabhängige Analysen gegen organisierten Leistungsmissbrauch, wobei nach den Gesetzesmaterialien auch die Analyse des Zahlungsverkehrs zur Mustererkennung dienen kann.
Kann ein verdächtiges IT-Muster automatisch zu einer Rückforderung führen?
Nein. Die Bundesagentur soll mit ihrer neuen Funktion gerade keine Entscheidung über einzelne Leistungsfälle treffen. Erkennt sie strukturbezogene Hinweise auf möglicherweise rechtswidrig gezahlte Leistungen, werden die zuständigen Stellen informiert und müssen den konkreten Fall selbst prüfen.
Gegen wen richtet sich die neue Kontrolle?
Im Mittelpunkt steht organisierter Leistungsmissbrauch. Gemeint sind insbesondere Konstellationen, in denen mehrere Personen zusammenwirken, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu erhalten, und deren Strukturen wegen ihrer überregionalen oder arbeitsteiligen Organisation für einzelne Jobcenter nur schwer erkennbar sind.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Abschnitt Bekämpfung des organisierten Leistungsmissbrauchs. (BMAS), Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4522: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Begründung zu § 64a SGB II. (DServer Bundestag)




