82-jährige Rentnerin lebt von 350 Euro im Monat: “Ich bin es einfach nur noch leid”

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Eine 82-jährige Rentnerin aus München hat ihr Leben lang gearbeitet und fünf Kinder großgezogen. Trotzdem bleiben ihr nach Abzug der laufenden Kosten nur etwa 350 Euro im Monat für Lebensmittel, Hygieneartikel und andere Ausgaben. Die Zeitung Merkur brachte den Fall an die Öffentlichkeit.

Der Fall zeigt, wie schnell ältere Menschen trotz eigener Rente, Wohngeld und niedriger Miete in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

Nach Miete und Krankenkasse bleiben nur 350 Euro

Christa Zimmerer lebt allein in einer genossenschaftlichen Wohnung im Münchner Westend. Ihre monatliche Rente beträgt nach eigenen Angaben etwa 1.300 Euro. Zusätzlich erhält sie rund 330 Euro Wohngeld.

Dennoch verfügt sie nach Abzug der Miete, der Beiträge zur Krankenversicherung und weiterer regelmäßiger Kosten nur über ungefähr 350 Euro im Monat. Von diesem Geld muss sie unter anderem Lebensmittel, Drogerieartikel und persönliche Ausgaben bezahlen.

Ihre vergleichsweise niedrige Miete von 610 Euro schützt sie dabei vor noch größeren finanziellen Problemen. Auf dem angespannten Münchner Wohnungsmarkt wäre eine vergleichbare Wohnung für viele Rentnerinnen und Rentner kaum bezahlbar.

Wohngeld zu beantragen fiel der Rentnerin schwer

Den Antrag auf Wohngeld zu stellen, kostete die Seniorin nach eigener Aussage Überwindung. Sie sei es gewohnt gewesen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und habe früher lieber mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausgeübt, als staatliche Unterstützung zu beantragen.

Diese Haltung ist unter älteren Menschen nicht ungewöhnlich. Viele Betroffene verzichten aus Scham, Stolz oder Unwissenheit auf Sozialleistungen, obwohl ihnen diese rechtlich zustehen.

Dabei handelt es sich bei Wohngeld und Grundsicherung im Alter nicht um Almosen. Es sind gesetzlich vorgesehene Leistungen, die verhindern sollen, dass Menschen ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können.

Alleinerziehend mit fünf Kindern

Zimmerer begann bereits im Alter von 14 Jahren zu arbeiten. Nachdem ihr Ehemann früh verstarb, war sie im Alter von 38 Jahren plötzlich alleinerziehende Mutter von fünf Kindern.

Neben der Erziehung musste sie weiterhin arbeiten und den Lebensunterhalt der Familie sichern. Später lebte sie fast 30 Jahre mit einem neuen Partner zusammen. Nach dessen Tod im Jahr 2019 war sie erneut auf sich allein gestellt.

Unterbrochene Erwerbsbiografien, Teilzeitarbeit und niedrige Einkommen wirken sich häufig unmittelbar auf die spätere Rentenhöhe aus. Besonders Frauen, die über viele Jahre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sind deshalb überdurchschnittlich häufig von Altersarmut bedroht.

Körperliche Einschränkungen verschärfen die finanzielle Not

Neben den finanziellen Belastungen hat die 82-Jährige auch gesundheitliche Probleme. Seit einem Beckenbruch ist sie auf einen Rollator angewiesen. Sie hat nach eigenen Angaben einen Grad der Behinderung von 100 und Pflegegrad 1.

Besonders problematisch ist das Badezimmer ihrer Wohnung. Dort befindet sich eine Badewanne, die sie nur noch unter großen Schwierigkeiten benutzen kann. Eine barrierefreie Dusche würde ihren Alltag erheblich erleichtern.

Die Pflegeversicherung kann für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss gewähren. Dazu kann beispielsweise der Umbau einer Badewanne zu einer bodengleichen Dusche gehören.

Der Zuschuss reicht jedoch nicht immer aus, um sämtliche Kosten zu decken. Zimmerer spart deshalb für den Umbau. Auch ihre Kinder wollen sie finanziell unterstützen.

Zuschuss für einen barrierefreien Badumbau

Pflegebedürftige Menschen können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen beantragen, die das häusliche Umfeld verbessern.

Voraussetzung ist in der Regel, dass durch den Umbau die Pflege erleichtert, die selbstständige Lebensführung ermöglicht oder eine Überforderung der pflegebedürftigen Person beziehungsweise der Pflegepersonen verhindert wird.

Wichtig ist, den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Wer den Umbau bereits beauftragt oder begonnen hat, riskiert, dass die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt.

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse können je nach Wohnort weitere Förderprogramme, kommunale Hilfen oder Darlehen infrage kommen.

Günstiger Mittagstisch hilft beim täglichen Sparen

Zimmerer besucht regelmäßig das Alten- und Service-Zentrum der Caritas im Münchner Westend. Dort nimmt sie von Montag bis Freitag am Mittagstisch teil.

Menschen mit geringem Einkommen können die Mahlzeiten ermäßigt oder teilweise kostenlos erhalten. Für die Rentnerin bedeutet dieses Angebot nicht nur eine finanzielle Entlastung. Es sorgt zugleich für soziale Kontakte und eine feste Tagesstruktur.

Sie beteiligt sich aktiv am Leben des Zentrums, besucht Bewegungsangebote und hilft regelmäßig beim Backen. Als ausgebildete Küchenmeisterin hält sie gelegentlich auch Vorträge über das Kochen.

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Beratungsstellen unterstützen bei Wohngeld und Grundsicherung

Alten- und Service-Zentren beraten ältere Menschen unter anderem zu Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Pflegeleistungen, gesundheitlichen Problemen und Einsamkeit.

Nach den Erfahrungen des Sozialpädagogen Ralf Emmerich verfügen viele Besucherinnen des Zentrums lediglich über Renten zwischen 500 und 600 Euro. Bei männlichen Besuchern liegen die Renten demnach häufig zwischen etwa 1.100 und 1.200 Euro.

Nicht alle Betroffenen kennen die vorhandenen Hilfsangebote. Andere scheuen den Kontakt zu Behörden oder Beratungsstellen.

Deshalb existiert in München unter anderem das Streetwork-Projekt SAVE. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sprechen ältere Menschen direkt im öffentlichen Raum an, beispielsweise in Parks oder auf Straßen und Plätzen.

Die erste Beratung kann niedrigschwellig und auf Wunsch anonym erfolgen.

Welche Leistungen bei einer niedrigen Rente möglich sind

Reicht die eigene Rente nicht für den Lebensunterhalt, kommen mehrere Hilfen infrage: Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege. Wenn das Einkommen zwar genügt, um den Lebensunterhalt zu decken, nicht aber die Wohnkosten, besteht ein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Haushaltsgröße, dem Einkommen, der Miethöhe und dem Wohnort ab.

Menschen, die bereits Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten normalerweise kein zusätzliches Wohngeld, weil die angemessenen Unterkunftskosten bereits bei der Grundsicherung berücksichtigt werden.

Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter soll den notwendigen Lebensunterhalt absichern, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen. Berücksichtigt werden insbesondere der gesetzliche Regelbedarf, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe.

Kinder werden grundsätzlich erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Hilfe zur Pflege

Reichen Leistungen der Pflegeversicherung, die eigene Rente und das Vermögen nicht aus, können pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.

Befreiung von Zuzahlungen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten. Bei chronisch kranken Menschen kann eine niedrigere Belastungsgrenze gelten.

Wer die Grenze erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr beantragen.

Einsamkeit ist neben Geldnot ein zentrales Problem

Finanzielle Sorgen sind nicht das einzige Problem vieler älterer Menschen. Nach dem Tod eines Partners können sich auch alltägliche Aufgaben und soziale Kontakte grundlegend verändern.

Betroffene stellen häufig erst nach einiger Zeit fest, welche organisatorischen, finanziellen oder persönlichen Aufgaben zuvor vom verstorbenen Partner übernommen wurden.

Beratungsstellen, Nachbarschaftstreffs und Altenzentren können deshalb eine wichtige Anlaufstelle sein. Sie bieten nicht nur Unterstützung bei Anträgen, sondern auch gemeinsame Mahlzeiten, Sportkurse, Sprachkurse, Gedächtnistraining, Ausflüge und betreute Gruppenangebote.

FAQ: Häufige Fragen zu Altersarmut und Sozialleistungen

Kann man Wohngeld erhalten, obwohl man eine Rente bezieht?

Ja. Auch Rentnerinnen und Rentner können Wohngeld erhalten. Entscheidend sind unter anderem die Höhe des gesamten Einkommens, die berücksichtigungsfähige Miete, die Haushaltsgröße und der Wohnort. Wer Grundsicherung im Alter erhält, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen.

Wann besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde und das vorhandene Einkommen sowie das verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Die Leistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Bezahlt die Pflegekasse einen barrierefreien Badumbau?

Die Pflegekasse kann bei bestehendem Pflegegrad einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligen. Dazu kann der Einbau einer bodengleichen Dusche gehören. Der Antrag sollte vor dem Beginn oder der Beauftragung der Arbeiten gestellt werden.

Quellenverzeichnis

Caritas München: Informationen zu Alten- und Service-Zentren sowie zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren.
Merkur.de: Elisa Buhrke, „Ich bin es leid: Rentnerin lebt von gerade einmal 350 Euro im Monat“, veröffentlicht am 16. Juli 2026.
Pflegekassen: Informationen zu Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei bestehendem Pflegegrad.
Stadt München: Informationen zum Streetwork-Angebot SAVE für Seniorinnen und Senioren.
Wohngeldbehörden und Sozialämter: Informationen zu Wohngeld und Grundsicherung im Alter.