Wohngeld-Kürzung 2027: Wer die bisherigen Sätze bis 2028 behalten kann

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Rentnerin Helga M., 74, hat einen Wohngeldbescheid bis zum 28. Februar 2027. Nach dem Kabinettsentwurf bleibt der bewilligte Betrag bis zu diesem Tag geschützt. Für die Zeit ab März müsste die Behörde jedoch die dann geltenden Regeln anwenden – auch wenn Helga den Weiterleistungsantrag bereits im Dezember 2026 einreicht.Betroffene sollten deshalb zuerst das Enddatum ihres Bescheids prüfen. Beginnt ein neuer Bewilligungszeitraum noch im Dezember 2026, können die bisherigen Werte bis Ende 2027 fortgelten. Bewilligt die Wohngeldstelle ausnahmsweise 24 Monate, kann der Schutz bis Ende 2028 reichen.

Gilt die Wohngeld-Kürzung auch für bestehende Bescheide?

Nach dem geplanten § 42e Absatz 1 WoGG soll vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums unverändert bleiben. Für noch offene Anträge gibt es eine weitere Regel:

Umfasst der beantragte Zeitraum bereits den Dezember 2026, soll ein höherer Dezemberbetrag auch für die folgenden Monate erhalten bleiben. Beginnt der neue Zeitraum erst 2027, gelten dagegen die geplanten neuen Werte.

Das Kabinett hat entschieden, das Gesetz aber noch nicht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ nach der Mitteilung der Bundesregierung am 6. Juli 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin können sich Einzelheiten ändern; vorgesehen ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027.

Der Kabinettsentwurf des Bundesbauministeriums sieht drei Kürzungen vor. Die Fortschreibung soll 2027 ausfallen, die Heizkostenkomponente soll nach Regierungsangaben halbiert und der Parameter „c“ in der Wohngeldformel angehoben werden. Dadurch können Haushalte mit höherem wohngeldrechtlichem Einkommen ihren bisherigen Zuschuss teilweise oder vollständig verlieren.

Eine Analyse des Gesetzentwurfs erklärt die Formeländerung. Die neuen Beträge der Heizkostenkomponente finden Sie im Heizkosten-Überblick.

Rund 381.000 Haushalte könnten aus dem Wohngeld fallen

Ende 2024 bezogen nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Nach der Berechnung im Kabinettsentwurf könnten etwa 381.000 Haushalte ihren Anspruch verlieren. Die häufig genannte Zahl von 400.000 ist gerundet und beschreibt lediglich die erwartete Größenordnung.

Für 2027 rechnet der Entwurf bei Bund und Ländern mit jeweils 738 Millionen Euro weniger Wohngeldausgaben, für 2028 mit jeweils 1,018 Milliarden Euro. Ab 2029 könnten deshalb rund 68.000 Haushalte Leistungen nach dem SGB II und rund 75.000 Haushalte Leistungen nach dem SGB XII benötigen.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert, Einsparungen von rund 2,1 Milliarden Euro stünden bis zu 750 Millionen Euro Mehrausgaben in anderen Sozialsystemen gegenüber. Der Verband warnt besonders vor den Folgen für Rentnerinnen, Rentner und Alleinerziehende. Die amtliche Folgenabschätzung weist die Kosten getrennt nach Jahr und Leistungssystem aus.

So funktioniert der Schutz des Bewilligungszeitraums

Nach § 25 Absatz 1 WoGG soll die Wohngeldstelle für zwölf Monate bewilligen. Bleiben Einkommen, Miete und Haushaltsgröße voraussichtlich unverändert, kann sie bis zu 24 Monate bewilligen. Darüber entscheidet die Behörde im Einzelfall; einen Anspruch auf zwei Jahre gibt es nicht.

Der geplante § 42e behandelt bestehende Bescheide und am Jahreswechsel offene Anträge unterschiedlich. Die folgende Tabelle zeigt, welche Fassung des Wohngeldrechts nach dem Entwurf anzuwenden wäre.

Ausgangslage Geplante Folge nach § 42e WoGG
Bestehender Bescheid läuft bis 28. Februar 2027 Bisheriger Betrag bleibt bis Ende Februar 2027; ab März folgt eine neue Berechnung.
Neuer Bewilligungszeitraum beginnt am 1. Dezember 2026 und wird noch 2026 bewilligt Schutz bis 30. November 2027; bei genehmigten 24 Monaten bis 30. November 2028.
Antrag für einen Zeitraum ab Dezember 2026 ist am 31. Dezember noch offen Die Behörde rechnet Dezember nach altem und die Zeit ab Januar nach neuem Recht; wäre der neue Betrag geringer, bleibt nach dem Entwurf der höhere Dezemberbetrag bestehen.
Neuer Weiterleistungszeitraum beginnt am 1. Januar 2027 oder später Geplante neue Regeln gelten, auch wenn der Antrag schon 2026 eingereicht wurde.

Erster Schritt: Enddatum prüfen und ohne Lücke weiterbeantragen

Betroffene sollten das Enddatum im Bescheid prüfen. Den Weiterleistungsantrag sollten sie in den letzten zwei Monaten des laufenden Zeitraums einreichen. § 22 Absatz 4 WoGG nennt diese Zweimonatsgrenze ausdrücklich für früh gestellte Folgeanträge.

Unser Ratgeber zur Frist beim Wohngeld-Folgeantrag erklärt die nötigen Nachweise. Antragstellende sollten die Eingangsbestätigung und Kopien aller Unterlagen aufbewahren.

Eine frühe Antragstellung ändert jedoch nicht den Leistungsbeginn. Wer erst ab Januar 2027 erneut Wohngeld beanspruchen kann, erhält durch einen Dezemberantrag kein Wohngeld für Dezember.

Zweiter Schritt: 24 Monate bei stabilen Verhältnissen anregen

Eine Bewilligung für bis zu 24 Monate ist möglich, wenn Einkommen, Miete und Haushaltsgröße voraussichtlich gleich bleiben. Das trifft häufig eher auf eine laufende Altersrente ohne Zusatzverdienst als auf schwankende Erwerbseinkünfte zu.

Wer einen neuen Zeitraum ab Dezember 2026 beantragt, kann die längere Bewilligung formlos anregen. Eine mögliche Formulierung lautet: „Bitte prüfen Sie, ob Sie mein Wohngeld nach § 25 Absatz 1 Satz 2 WoGG für 24 Monate bewilligen können. Meine laufenden Einkünfte ergeben sich aus der beigefügten Rentenmitteilung. Änderungen bei Haushaltsgröße und Miete sind derzeit nicht absehbar.“

Die Wohngeldstelle kann trotzdem einen kürzeren Zeitraum festsetzen. Verlässlich ist die längere Laufzeit erst mit dem Bescheid.

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Dritter Schritt: Erhöhungsantrag nur mit erfüllten Voraussetzungen stellen

Ein Erhöhungsantrag nach § 27 Absatz 1 WoGG ist möglich, wenn die berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung um mehr als zehn Prozent gestiegen ist. Gleiches gilt, wenn das Gesamteinkommen um mehr als zehn Prozent gesunken oder die Zahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder gestiegen ist. In jedem Fall muss die Änderung zu mehr Wohngeld führen; Näheres erklärt unser Beitrag zum Wohngeld-Erhöhungsantrag.

Der Antrag kann den laufenden Anspruch noch 2026 erhöhen, sichert den höheren Betrag aber nicht automatisch für 2027. Entscheidet die Behörde erst nach dem Jahreswechsel, soll sie für die Zeit ab Januar das neue Recht anwenden.

Umzug und Änderungen können den Schutz beenden

Der Bestandsschutz hebt die Mitteilungspflichten nicht auf. § 42e Absatz 1 lässt die Vorschriften über Änderungen und unwirksame Bescheide ausdrücklich bestehen. Ein Umzug, der Auszug eines Haushaltsmitglieds, deutlich höheres Einkommen oder eine erhebliche Mietsenkung kann deshalb eine neue Entscheidung auslösen.

Betroffene sollten solche Änderungen mit Datum und Nachweisen schriftlich melden. Wer sie verschweigt, riskiert Rückforderungen.

Wenn das Wohngeld 2027 wegfällt: Alternativen früh vergleichen

Haushalte mit Kindern sollten Wohngeld und Kinderzuschlag mit einem möglichen Anspruch auf Grundsicherungsgeld vergleichen. In die Vergleichsrechnung gehören auch Unterkunftskosten, Mehrbedarfe sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Rentnerinnen und Rentner sollten prüfen, ob sie Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des SGB XII beanspruchen können. Diese Leistung gibt es nur auf Antrag. Nach § 44 SGB XII wirkt der Antrag auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück, wenn die Anspruchsvoraussetzungen in diesem Monat vorliegen.

Wer ab Januar 2027 kein Wohngeld mehr erwartet, sollte den Antrag noch im Januar beim Sozialamt stellen. Läuft der alte Wohngeldbescheid länger, genügt ein Antrag in dem Monat, ab dem die Grundsicherung benötigt wird. Unser Antragsguide zur Grundsicherung im Alter erklärt die nötigen Unterlagen.

Zeitplan bis zum geplanten Inkrafttreten

Zeitpunkt Was Betroffene daraus ableiten sollten
6. Juli 2026 Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen; das ist noch kein geltendes Gesetz.
Herbst 2026 Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf; Änderungen bleiben möglich.
Nach Abschluss des Verfahrens Erst die Verkündung im Bundesgesetzblatt schafft die verbindliche Gesetzesfassung.
Geplant ab 1. Januar 2027 Neue Berechnungswerte sollen greifen, soweit keine Übergangsregel schützt.

Grafikvorschlag: Eine Zeitachse zeigt Kabinettsbeschluss, parlamentarische Beratungen, Verkündung und den 1. Januar 2027. Zwei Balken darunter vergleichen einen neuen Bewilligungszeitraum ab Dezember 2026 mit einem Beginn im Januar 2027.

Entscheidungs-Check für bestehende Wohngeldhaushalte

Prüffrage Nächster Schritt
Reicht mein Bescheid in das Jahr 2027? Enddatum notieren; der Betrag bleibt nach dem Entwurf bis dahin geschützt.
Endet mein Bescheid am 30. November 2026? Weiterleistung rechtzeitig für einen Beginn am 1. Dezember beantragen und 24 Monate prüfen lassen.
Beginnt mein nächster Zeitraum erst 2027? Mit einer Berechnung nach neuem Recht rechnen und vorsorglich Alternativen vergleichen.
Sind Miete, Einkommen oder Haushaltsgröße erheblich verändert? Mitteilungspflicht erfüllen und prüfen, ob § 27 WoGG eine Erhöhung ermöglicht.
Droht der Anspruch vollständig wegzufallen? Wohngeld samt Kinderzuschlag mit SGB II oder bei Rentnern mit der Grundsicherung im Alter vergleichen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Helgas bewilligter Betrag bleibt nach dem Entwurf bis Ende Februar 2027 bestehen, sofern sich ihre Verhältnisse nicht erheblich ändern. Den Weiterleistungsantrag für März reicht sie im Januar ein. Weil dafür voraussichtlich die neuen Werte gelten, lässt sie zugleich prüfen, ob ihr Einkommen ab März den notwendigen Lebensunterhalt deckt oder ob sie Grundsicherung im Alter benötigt.

Endete Helgas alter Bescheid bereits am 30. November 2026, könnte der nächste Zeitraum am 1. Dezember beginnen. Bei einer Bewilligung noch im Jahr 2026 bliebe der Betrag bis zum Ende dieses Zeitraums geschützt. Bewilligt die Behörde wegen der stabilen Verhältnisse 24 Monate, könnte der Schutz nach dem Entwurf bis zum 30. November 2028 reichen.

Gegen-Hartz begleitet die Beratungen im Herbst und aktualisiert die Hinweise, sobald eine verbindliche Gesetzesfassung vorliegt.

Fragen und Antworten zur Wohngeld-Kürzung 2027

Reicht es, den Weiterleistungsantrag noch 2026 zu stellen?

Nein. Beginnt der Zeitraum erst 2027, soll das neue Recht gelten. Schutz kann bei einem offenen Antrag bestehen, wenn der Zeitraum schon Dezember 2026 umfasst.

Bleibt mein bestehender Wohngeldbescheid 2027 gültig?

Nach § 42e Absatz 1 bis zum Ende des genannten Zeitraums. Änderungen nach §§ 27 und 28 WoGG bleiben möglich.

Wer kann eine 24-monatige Bewilligung bekommen?

Die Behörde kann bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen bis zu 24 Monate bewilligen. Einen festen Anspruch gibt es nicht.

Was geschieht bei einem Umzug?

Beim Auszug kann der alte Bescheid unwirksam werden. Für die neue Wohnung ist regelmäßig ein neuer Antrag erforderlich.

Was passiert bei einer Antragslücke im Januar 2027?

Ohne Dezemberanspruch fehlt der Anknüpfungspunkt für die Schutzregel. Ein neuer Zeitraum ab Januar 2027 soll nach den neuen Werten berechnet werden.

Wann sollten Rentner Grundsicherung im Alter beantragen?

Sobald Rente und sonstiges Einkommen den Lebensunterhalt im betreffenden Monat nicht decken. Der Antrag wirkt auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück, wenn die Voraussetzungen in diesem Monat vorliegen.