Teilzeit ab 55 und Rente fast ohne Verlust – Dr. Utz Anhalt rechnet es vor

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Die Arbeitszeit halbieren und trotzdem einen großen Teil der späteren Rente sichern: Altersteilzeit kann finanziell deutlich günstiger ausfallen als eine gewöhnliche Teilzeitstelle.

In unserem Beispiel von Nina, 55 Jahre, aus Wertheim ergibt sich unter unseren Annahmen ein Vorteil von rund 37.700 Euro.

Dieser Betrag verteilt sich auf fünf Beschäftigungsjahre und 18 spätere Rentenjahre. Es handelt sich also weder um eine Sofortzahlung noch um eine garantierte Nettoersparnis.

Nina möchte weniger arbeiten – aber nicht unnötig viel verlieren

Fiktives Beispiel: Nina arbeitet seit vielen Jahren in einem Unternehmen in Wertheim. Sie verdient bei 40 Wochenstunden monatlich 4.500 Euro brutto, also 54.000 Euro im Jahr (Sonderzahlungen bleiben in unserem Beispiel außen vor).

Künftig möchte sie nur noch 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dafür vergleicht sie gewöhnliche Teilzeit mit der Möglichkeit, Altersteilzeit zu vereinbaren.

In beiden Varianten sinkt ihr reguläres Bruttogehalt auf 2.250 Euro monatlich, also um 27.000 Euro jährlich. Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied: Bei gewöhnlicher Teilzeit erhält Nina keine gesetzliche Aufstockung. Bei Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz kommt diese jedoch hinzu, und außerdem nach zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung.

Die erste Hürde: Mit 60 kann Nina nicht einfach in Altersrente gehen

Nina erreicht mit 55 Jahren das gesetzlich vorgeschriebene Alter für Altersteilzeit. Hinzukommen müssen mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre. Dabei zählen auch gleichgestellte Zeiten.

Außerdem muss ihre Vereinbarung mindestens bis zu dem Zeitpunkt reichen, an dem sie erstmals eine Altersrente in Anspruch nehmen kann.

Eine Vereinbarung von 55 bis 60 würde für Nina deshalb regelmäßig nicht ausreichen. Für ihren Jahrgang kommt etwa die Altersrente für langjährig Versicherte bei erfüllten 35 Versicherungsjahren ab 63 infrage, und dann mit dauerhaften Abschlägen.

Im Beispiel unterstellen wir eine zulässige, vom Arbeitgeber angebotene Altersteilzeit im Gleichverteilungsmodell bis zu ihrem individuell geklärten Rentenbeginn.

Verglichen werden lediglich die ersten fünf Jahre dieser längeren Vereinbarung. Daraus folgt keine Rückkehr in Vollzeit mit 60.

27.000 Euro zusätzliche Aufstockung in fünf Jahren

Bei Nina beträgt das regelmäßige Altersteilzeitentgelt 2.250 Euro brutto im Monat. Die gesetzliche Mindestaufstockung von 20 Prozent dieses Betrags ergibt 450 Euro monatlich. Das sind 5.400 Euro im Jahr und 27.000 Euro in fünf Jahren (Tarifvertrag oder Vereinbarung können allerdings günstigere Leistungen vorsehen).

Die 20 Prozent beziehen sich auf das reduzierte Entgelt für die Regelarbeitszeit, nicht auf Ninas früheres Vollzeitgehalt. Die Aufstockung ist bei steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch die Einkommensteuer erhöhen.

Für unsere Modellrechnung setzen wir diese zusätzliche Steuerbelastung mit angenommenen 1.100 Euro jährlich an. Damit verbleiben von der Aufstockung rechnerisch 4.300 Euro pro Jahr, also 21.500 Euro in fünf Jahren.

Wie viel Nina tatsächlich behalten würde, hängtvon ihren weiteren Einkünften, ihrem Familienstand und ihren abziehbaren Aufwendungen ab.

Der Arbeitgeber sichert einen größeren Teil der Rente

Bei gewöhnlicher Teilzeit zahlt Nina Rentenbeiträge aus 27.000 Euro Jahresbrutto. Bei Altersteilzeit leistet der Arbeitgeber zusätzlich Beiträge auf mindestens 80 Prozent des reduzierten Regelarbeitsentgelts.

Bei Nina sind das weitere 21.600 Euro beitragspflichtige Bemessungsgrundlage im Jahr. Dieser Betrag wird ihr nicht ausgezahlt.

Zusammen ergibt sich eine rentenrechtliche Bemessungsgrundlage von 48.600 Euro jährlich: 27.000 Euro plus 21.600 Euro. Das entspricht 90 Prozent ihres früheren Vollzeitverdienstes.

Die gesetzlichen Begrenzungen bei hohen Einkommen greifen bei ihrem Gehalt nicht.

Gegenüber gewöhnlicher Teilzeit werden damit jedes Jahr zusätzlich 21.600 Euro für ihre Rentenanwartschaft berücksichtigt.

So entstehen rund 88 Euro mehr Monatsrente

Für eine Vergleichsrechnung verwenden wir das vorläufige Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und den aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.

Wir halten diese Größen über den gesamten Modellzeitraum konstant. Das ist eine Rechnung mit heutigen Werten, keine Vorhersage der tatsächlichen Rentenentwicklung.

Die zusätzliche Bemessung von 21.600 Euro geteilt durch 51.944 Euro ergibt rund 0,416 zusätzliche Entgeltpunkte jährlich. Nach fünf Jahren liegt Ninas Altersteilzeitvariante damit rund 2,079 Entgeltpunkte vor gewöhnlicher Teilzeit.

Multipliziert mit 42,52 Euro ergeben sich rund 88,41 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente.

Bei angenommenen 18 Jahren Rentenbezug summiert sich dieser Unterschied auf rund 19.096 Euro brutto. Für die Modellrechnung ziehen wir pauschal 15 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche zusätzliche Einkommensteuer ab.

Es bleiben rund 16.231 Euro. Ninas tatsächliche Belastung kann höher oder niedriger liegen.

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Die Rechnung: Rund 37.700 Euro über zwei Lebensphasen

Die 21.500 Euro zusätzliche Aufstockung nach der angenommenen Steuerwirkung und die rund 16.231 Euro zusätzliche Rente nach den pauschalen Abzügen ergeben zusammen rund 37.731 Euro.

Gerundet liegt der Vorteil im Beispiel bei 37.700 Euro gegenüber gewöhnlicher Teilzeit. Verglichen werden jeweils dieselben fünf Beschäftigungsjahre.

Gewöhnliche Teilzeit bei Nina Altersteilzeit bei Nina
20 Wochenstunden im betrachteten Zeitraum 20 Wochenstunden im Gleichverteilungsmodell
27.000 Euro reguläres Jahresbrutto 27.000 Euro reguläres Jahresbrutto
Keine gesetzliche Altersteilzeitaufstockung 5.400 Euro Aufstockung jährlich vor der individuellen Steuerwirkung
27.000 Euro jährliche Bemessungsgrundlage für die Rente 48.600 Euro jährliche Bemessungsgrundlage für die Rente
Vergleichsbasis ohne Zusatzleistungen 21.500 Euro zusätzlicher verfügbarer Betrag über fünf Jahre bei angenommener Steuerwirkung
Geringere Rentenanwartschaft aus diesen fünf Jahren Rund 88,41 Euro mehr Bruttorente monatlich nach heutigen Rechenwerten, vor Rentenabschlägen

Die Rechnung berücksichtigt weder Inflation noch Abzinsung, spätere Gehaltsänderungen oder Rentenanpassungen. Lebt Nina kürzer oder länger im Ruhestand, ändert sich die Summe.

Beginnt sie ihre Rente vorzeitig, mindern Rentenabschläge auch den hier berechneten Rentenvorteil.

Die letzten Arbeitsjahre zählen nicht automatisch mehr

Nina befürchtet, dass weniger Einkommen kurz vor der Rente besonders teuer wird. Bei der gesetzlichen Altersrente gibt es jedoch keinen allgemeinen Bonus für die letzten Berufsjahre.

Entscheidend sind die erworbenen Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt aus jungen Jahren hat bei derselben Rentenberechnung denselben Wert wie ein später erworbener Punkt.

Allerdings verliert nicht jeder Beschäftigte bei halbierter Arbeitszeit genau einen halben Entgeltpunkt pro Jahr. Das hängt vom Verdienst im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt ab.

Bei Ninas 54.000 Euro Jahresbrutto würde gewöhnliche Halbtagstätigkeit in dieser vereinfachten Rechnung jährlich rund 0,520 Entgeltpunkte weniger bringen als Vollzeit.

Teilzeit kann die 45 Versicherungsjahre weiterhin füllen

Solange Nina rentenversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, zählen ihre Beschäftigungsmonate auch mit niedrigerem Gehalt für die 45-jährige Wartezeit.

Weniger Verdienst bedeutet deshalb nicht weniger anrechenbare Monate. Die Höhe ihrer späteren Rente und die Erfüllung der Wartezeit sind zwei verschiedene Fragen.

Für Ninas Jahrgang liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren bei 65. Die 45 Jahre allein ermöglichen keine beliebig frühe Rente.

Vorsicht ist außerdem bei Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn geboten: Diese Zeiten zählen hierfür grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Welche Alternative Nina ohne Altersteilzeitangebot hat

Nina hat kinen allgemeinen Anspruch auf den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung. Ansprüche ergeben sich aus anwendbaren tariflichen oder betrieblichen Regelungen. Sie sollte deshalb zuerst klären, ob ihr Arbeitgeber Altersteilzeit anbietet und welche Laufzeit, Aufstockung und Rentenbeiträge vereinbart werden.

Möchte Nina tatsächlich nur fünf Jahre kürzertreten und anschließend wieder ihre bisherigen Stunden arbeiten, kann Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz besser zu ihrem Plan passen. Der gesetzliche Anspruch setzt mehr als sechs Monate Beschäftigung und einen Arbeitgeber mit mehr als 45 Beschäftigten voraus.

Betriebliche Ablehnungsgründe sind zu beachten, und bei 46 bis 200 Beschäftigten gilt eine zusätzliche Grenze der Zumutbarkeit. Der Antrag muss mindestens drei Monate vorher in Textform erfolgen.

Die gesetzliche Regeldauer beträgt ein bis fünf Jahre; anschließend gilt wieder die frühere vertragliche Arbeitszeit. Eine Aufstockung der Altersteilzeit gibt es dabei nicht. Bei unbefristeter Teilzeit nach § 8 gelten mehr als 15 Beschäftigte beim Arbeitgeber, mehr als sechs Monate Beschäftigung und ebenfalls eine dreimonatige Antragsfrist.

Auch hier können betriebliche Gründe entgegenstehen.

Was Nina vor der Unterschrift berechnen lassen sollte

Nina benötigt neben dem Vertragsangebot eine Vergleichsabrechnung und eine aktuelle Rentenauskunft. Die Rentenversicherung sollte den möglichen Rentenbeginn, die Wartezeiten und etwaige Abschläge prüfen. Bei ihrer Betriebsrente lässt sie sich gesondert zeigen, wie Teilzeit und Altersteilzeit wirken.

Versorgungsordnungen können unterschiedliche Berechnungsregeln enthalten, auch solche mit Bezug zum letzten Gehalt.

Auch die Absicherung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit gehört in ihre Planung. Weniger beitragspflichtiges Entgelt kann das Krankengeld mindern. Beim Arbeitslosengeld bestehen besondere Bemessungsregeln; die Schutzregel für gewöhnliche Teilzeitphasen gilt nicht ohne Weiteres für Altersteilzeit.

Nina sollte sich deshalb keine pauschale Zusage geben lassen, ihre bisherigen Leistungen blieben unverändert.

Für die Freizeit rechnet Nina ebenfalls mit ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Bei angenommenen 44 tatsächlich gearbeiteten Wochen jährlich gewinnt sie durch 20 Wochenstunden weniger in fünf Jahren 4.400 arbeitsfreie Stunden. Die 44 Wochen sind eine vereinfachte Annahme nach Urlaub, Feiertagen und sonstigen Ausfallzeiten.

Im Blockmodell würde sie diese Entlastung anders verteilen: zunächst weiterarbeiten, später freigestellt werden.

FAQ: Teilzeit und Altersteilzeit ab 55

Erhält Nina die rund 37.700 Euro sofort?

Nein. Der Betrag verbindet zusätzliche Aufstockung während fünf Beschäftigungsjahren mit einer angenommenen höheren Rente über 18 Jahre. Steuern, Abzüge und Rentendauer beruhen teilweise auf Modellannahmen.

Kann Nina Altersteilzeit nur bis zum 60. Geburtstag vereinbaren?

Regelmäßig nicht nach dem Altersteilzeitgesetz, wenn sie dann noch keine Altersrente beanspruchen kann. Die Vereinbarung muss mindestens bis zu ihrem frühestmöglichen Altersrentenbeginn reichen.

Verliert Nina durch Teilzeit Monate für die 45-jährige Wartezeit?

Bei fortlaufender rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung grundsätzlich nicht. Die niedrigeren Beiträge wirken sich jedoch auf die Rentenhöhe aus.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Altersteilzeit – Schrittweise in den Ruhestand.
Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026.
Gesetze im Internet: Altersteilzeitgesetz, insbesondere §§ 2 und 3.
Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz, § 3 Nummer 28 und § 32b.
Gesetze im Internet: SGB III, § 150: Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen.
Gesetze im Internet: SGB VI, insbesondere §§ 36, 38, 51 und 70.
Gesetze im Internet: Teilzeit- und Befristungsgesetz, §§ 8 und 9a.