Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder weniger Schwellen: Solche Umbauten können helfen, auch im Alter in der eigenen Wohnung zu bleiben.
Doch wer dafür einen KfW-Zuschuss beantragen möchte, steht derzeit vor verschlossenen Türen. Im Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (455-B) sind die Fördermittel für 2026 vollständig mit Anträgen belegt. Neue Anträge nimmt die KfW nicht mehr an.
Bereits zugesagte Zuschüsse sind nicht betroffen. Für neue Vorhaben ist dagegen offen, wann wieder der Zuschuss bereit steht. Wer einen notwendigen Umbau plant, sollte deshalb auch die Förderung durch die Pflegekasse und andere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.
KfW-Zuschuss: Nach wenigen Monaten war das Geld vergeben
Am 8. April 2026 hatte die KfW die Zuschussförderung für den Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern wieder aufgenommen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter konnten Unterstützung erhalten.
Nach Angaben des Sozialverbands VdK standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Bereits Ende Juli seien die Mittel ausgeschöpft gewesen. Die KfW bestätigt den Antragsstopp: Die für 2026 verfügbaren Gelder sind vollständig mit Anträgen belegt.
Ein passender Umbau allein reicht deshalb derzeit nicht für einen neuen Zuschuss. Auch wer die technischen Förderbedingungen erfüllen würde, kann aktuell keinen Antrag im Programm 455-B stellen.
Bestehende Zusagen bleiben erhalten
Wer seinen Antrag bereits gestellt hat, muss den Antragsstopp von einer Ablehnung unterscheiden. Die KfW bearbeitet eingegangene Anträge weiter und prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Liegt bereits eine Zusage vor, ist der Zuschuss nach Auskunft der KfW reserviert. Die Auszahlung erfolgt, sobald die notwendigen Nachweise vorliegen. Maßgeblich bleiben die Bedingungen und Fristen der jeweiligen Zusage.
Betroffene sollten deshalb ihre Unterlagen im KfW-Zuschussportal prüfen und darauf achten, welche Nachweise nach Abschluss der Arbeiten noch einzureichen sind.
Für 2027 gibt es noch keinen festen Neustart
Die KfW stellt eine erneute Antragstellung für 2027 nur unter der Voraussetzung in Aussicht, dass wieder Bundesmittel bereitgestellt werden. Einen verbindlichen Termin nennt sie derzeit nicht.
Gleichzeitig berichtet der VdK über erhebliche Kürzungspläne: Für 2027 seien sechs Millionen Euro vorgesehen, für 2028 nur noch 1,5 Millionen Euro. Diese Angaben stammen aus der Mitteilung des Verbands vom 5. Oktober 2026. Sie sind als berichtete Planungen einzuordnen, nicht als bereits verbindliche Förderbedingungen für die kommenden Jahre.
Bis zu 6.250 Euro gab es nicht für jeden Badumbau
Beim KfW-Zuschuss wurde häufig der Höchstbetrag von 6.250 Euro genannt. Dieser galt jedoch nur für einen Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Für einzelne Maßnahmen lag die Förderung niedriger.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer anerkannten Einzelmaßnahme mit 12.000 Euro förderfähigen Kosten hätte der Zuschuss 1.200 Euro betragen. Der Höchstbetrag von 2.500 Euro wäre erst bei 25.000 Euro förderfähigen Kosten erreicht worden.
Die Tabelle beschreibt die Konditionen der 2026 gestarteten Förderung. Aktuell sind keine neuen Anträge möglich. Ob diese Bedingungen bei einer Wiederaufnahme unverändert gelten, muss dann geprüft werden.
Ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse beim Umbau helfen
Der KfW-Antragsstopp betrifft nicht den Zuschuss der Pflegeversicherung zur Verbesserung des Wohnumfelds. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können dafür bei ihrer Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme beantragen.
Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt. Infrage kommen etwa eine Türverbreiterung, eine fest installierte Rampe, ein Treppenlift oder ein pflegegerechter Badumbau.
Der Pflegegrad allein führt allerdings noch nicht zur Zahlung. Entscheidend ist, welchen konkreten Bedarf der Umbau abdeckt. Eine reine Modernisierung des Badezimmers genügt nicht. Die Voraussetzungen erläutert unser Beitrag zum Umbauzuschuss von bis zu 4.180 Euro ab Pflegegrad 1.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können für eine gemeinsame Maßnahme insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich sein. Ändert sich später die Pflegesituation und werden dadurch neue Anpassungen nötig, kommt auch eine erneute Förderung durch die Pflegekasse infrage.
KfW-Kredit kann die Finanzierung ergänzen
Die KfW verweist als Alternative auf das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“, Nummer 159. Darüber sind bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren in der Wohnung und am Gebäude.
Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt, beispielsweise eine Bank. Das Darlehen muss einschließlich der vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden. Gerade bei einer kleinen Rente sollten deshalb die monatliche Rate und die gesamte Rückzahlungsdauer vorab durchgerechnet werden.
Wichtig bei mehreren Förderquellen: Die KfW schließt eine Kombination dieses Kredits mit einem Pflegekassenzuschuss für dieselbe Maßnahme aus. Werden unterschiedliche Arbeiten über verschiedene Programme finanziert, müssen die Maßnahmen und Kosten entsprechend getrennt werden.
Vor dem Auftrag muss die Finanzierung stehen
Wer auf neue KfW-Zuschüsse wartet, sollte nicht davon ausgehen, einen bereits begonnenen Umbau später nachträglich fördern lassen zu können. Nach dem aktuellen Hinweis der KfW ist eine Antragstellung nur möglich, wenn das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Holen Sie deshalb zunächst Kostenvoranschläge ein und klären Sie mit der zuständigen Förderstelle, welche Unterstützung für die geplanten Arbeiten möglich ist. Bei einem Pflegegrad ist die Pflegekasse eine wichtige Anlaufstelle. Eine Wohnberatung kann zusätzlich helfen, notwendige Anpassungen zu planen.
Muss der Umbau kurzfristig erfolgen, sollte die Finanzierung auch ohne einen bislang ungewissen KfW-Zuschuss gesichert sein. Wer bereits eine Zusage besitzt, richtet sich dagegen nach den dort festgelegten Bedingungen und Fristen.




