Hartz IV: Elterngeld-Streichung erhöht Armut

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DGB-Studie: Die Streichung des Elterngeldes bei Hartz IV erhöht das Armutsrisiko im extremen Umfang.

(11.06.2010) Die im Sparpaket der Bundesregierung festgelegte Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV Bezieher wird weitreichende Folgen für Alleinerziehende Mütter und Väter und Familien mit Kindern haben, das belegt eine neu vorgestellte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Perspektivisch könnten die Menschen durch die geplanten Kürzungen und Streichlisten der Bundesregierung akut verarmen, so der DGB. Und das, obwohl viele Betroffenen sogar arbeiten gehen.

Das Sparpaket der Bundesregierung ist eben nicht "sozial ausgewogen", wie es immer wieder von Seiten der Koalition zu hören ist. Schon heute sind in Deutschland die etwa 643.000 Alleinerziehenden mit dem höchsten Risiko behaftet, gänzlich zu verarmen. Im letzten Jahr 2009 waren etwa 3 mal soviele Alleinerziehende auf Arbeitslosengeld II Zahlungen angewiesen, wie zum Vergleich Haushalte von Alleinstehenden. 70 Prozent der Alleinerziehenden mit drei oder mehr Kindern mussten Hartz-IV Leistungen beantragen, weil ansonsten das Geld zum Leben nicht mehr ausgereicht hätte.

Von dem akuten Armutsrisiko sind jedoch nicht nur Alleinerziehende bedroht, sondern auch Familien. Mit steigender Anzahl der Kinder im Haushalt, steigt auch rasant das Armutsrisiko. Im vergangenen Jahr mussten viele Familien mit 3 oder mehr Kindern Hartz IV beantragen. Im Gesamtdurchschnitt gemessen anhand aller "Kinderreichen" Familien lag die Bezugs-Quote laut DGB-Studie bei 15,5 Prozent.

Die Bundesregierung argumentiert bei der Streichung des Elterngeldes bei Hartz-IV, dass das Elterngeld für Berufstätige als "Ausgleichzahlung" geschaffen wurde. Aber nicht nur Erwerbslose erhalten Hartz-IV, sondern auch Menschen, die von dem geringen Einkommen nicht leben können. Diese Art von Hartz IV wird "Aufstockung" genannt. Etwa ein Viertel (12,5 Prozent) aller ALG II Bezieher gehen einer Erwerbstätigkeit nach und erhalten dennoch Hartz IV Bezüge. Auch für diejenigen soll das dringend benötigte Elterngeld wegfallen. So berichten die Autoren der Studie, dass dieser Personenkreis aufgrund einer Geburt eines Kindes ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, doch sie wären dann die einzigen "Berufstätigen, die kein Elterngeld mehr erhalten". "Das heißt, es gibt zukünftig schon Säuglinge erster und zweiter Klasse.", so der DGB.

Bislang ist die Streichung des Elterngeldes geplant, aber noch nicht umgesetzt. Zum Wochenende planen zahlreiche Initiativen, Gerwerkschaften und Parteien Demonstrationen gegen das geplante Sparpaket der Bundesregierung. Allein in Berlin und Stuttgart werden zehntausende Demonstranten erwartet. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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