Bürgergeld-Bezieher: Die absolute Mehrheit ist nicht arbeitslos
19. März 2024
Ein Jahr nach der Einführung des Bürgergelds in Deutschland hat sich die Debatte vor allem von Seiten der CDU/CSU verschärft. Viele Diskussionen rund um das Bürgergeld zeichnen jedoch ein stark verengtes und oft unzutreffendes Bild der Realität von Leistungsberechtigten. Die vermeintliche Kritik der Union ignoriert häufig die Realität von Menschen im Bürgergeldbezug und beruht auf der Annahme, dass diese weniger Anreiz zur Arbeit hätten. Dabei wird viel zu oft übersehen, dass Leistungsberechtigte stets weniger Geld zur Verfügung haben als Erwerbstätige und die Vermittlung in Beschäftigung aus verschiedenen Gründen nicht immer gelingt. Nicht mehr aber auch nicht weniger Beschäftigung durch das Bürgergeld Trotz der Reform ist die Anzahl der Personen, die aus einer Beschäftigung in den Leistungsbezug wechseln, laut einer aktuellen Auswertung des wissenschaftlichen Instituts der Bundesagentur für Arbeit (IAB) nicht gestiegen. Dies widerlegt die Behauptung, das Bürgergeld mache den Bezug von Sozialleistungen attraktiver als die Erwerbstätigkeit. Zudem erhalten Betroffene, die ihre Arbeit aufgeben, nicht automatisch das volle Bürgergeld, und die Übernahme der Wohnkosten ist nur bis zu einer angemessenen Höhe gewährleistet. Die Vorstellung, das Bürgergeld verringere den Anreiz zur Arbeitsaufnahme, wird durch die aktuellen Zahlen nicht gestützt. Die leichte Abnahme der Vermittlung in Beschäftigung und der Anstieg der Arbeitslosigkeit könnten eher auf die wirtschaftliche Rezession als auf das Bürgergeld selbst zurückzuführen sein. Die meisten Bürgergeld-Bezieher sind nicht arbeitslos Dennoch fordert nun die CDU eine "neue Grundsicherung" und will zurück zu alten Hartz IV Zeiten. Von der Union wird ein Bild von angeblich "faulen" und "arbeitsscheuen" Leistungsbeziehenden gezeichnet. Der Großteil der Bürgergeldbeziehenden ist jedoch nicht arbeitslos. Viele gehen einer nicht bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit nach oder sind aus anderen Gründen, wie etwa Kindererziehung oder Bildungsmaßnahmen, nicht voll erwerbstätig. Gerade einmal 32 Prozent sind laut IAB erwerbslos. Die Mehrheit befindet sich in Beschäftigungsmaßnahmen oder beziehen aufstockende Bürgergeld-Leistungen. Nicht Faulheit sondern Arbeitsmarkthemmnisse Ein wesentliches Hindernis für die Integration in den Arbeitsmarkt sind die vielfältigen Arbeitsmarkthemmnisse, die bei vielen Bürgergeldbeziehenden vorliegen. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Berufsabschlüsse oder Sprachkenntnisse. Die Reformen des Bürgergeldes zielten darauf ab, durch gezielte Förderung und Qualifizierung die Erwerbschancen dieser Menschen zu verbessern. Regelsatzerhöhungen war kein Geschenk sondern entsprechend der Inflation angepasst Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Anpassung der Regelsätze des Bürgergelds, die vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten erfolgte. Die Erhöhungen der Regelsätze lagen zunächst unter dem Anstieg der Verbraucherpreise, überstiegen diesen aber nach der jüngsten Anpassung. Besonders betroffen von den Preissteigerungen sind Bürgergeldbeziehende, die einen höheren Anteil ihres Einkommens für Nahrungsmittel ausgeben müssen. Die Anpassungen berücksichtigen jedoch die besonderen Belastungen dieser Gruppe. Sanktionen nicht aufgrund von Arbeitsverweigerung Dem Druck der Union hat sich die Bundesregierung gebeugt, und Totalsanktionen eingeführt. Wohl wissend, dass der Anteil derjenigen, die "totale" Jobverweigerer marginal gering ist. Der überwiegende Teil der Sanktionen wird nicht, wie oft angenommen, wegen der Ablehnung von Arbeitsangeboten oder Maßnahmen ausgesprochen. Stattdessen erfolgen die meisten Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen. Das bedeutet, dass schlichtweg Termine vergessen wurden und deshalb eine Leistungsminderung ausgesprochen wurde. Im Jahr 2019 waren es laut IAB 78 Prozent aller Sanktionen, die auf das Nichterscheinen zu Terminen zurückzuführen waren. Demgegenüber standen lediglich 10,3 Prozent der Sanktionen in Zusammenhang mit der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder fortzuführen. Bis zum Jahr 2021 änderte sich die Verteilung etwas: Der Anteil der Meldeversäumnisse sank auf 52,4 Prozent, während die Sanktionen für die Weigerung, eine Beschäftigung oder Maßnahme anzunehmen oder fortzusetzen, auf 26,9 Prozent anstiegen. Diese Daten des BA legen daher nahe, dass die Hauptursache für Sanktionen nicht die Arbeitsverweigerung als solches ist, sondern die Unfähigkeit oder das Versäumnis, Termine wahrzunehmen. Dies deutet auf organisatorische und vielleicht auch psychosoziale Schwierigkeiten hin, die einige Bürgergeldempfänger betrifft. Verpasste Termin nicht wegen Verweigerungen Die Meinung der Union, dass Leistungsempfänger absichtlich Termine auslassen, um Arbeitsangebote zu vermeiden, erscheint vor diesem Hintergrund als nicht stichhaltig. Es wäre geradezu irrational, bewusst Sanktionen zu riskieren, um Jobangebote abzulehnen, wenn das Ziel der Maximierung des Bürgergeldanspruchs im Vordergrund stünde. Zwar mag es Einzelfälle geben, in denen dies zutrifft, jedoch deutet die überwiegende Mehrheit der Sanktionen auf andere Problemlagen hin. Mehr Wahltaktik als Lösungsansätze Insgesamt bleibt also festzuhalten, dass die immer weiter fortgeführte Debatte der Union um das Bürgergeld aus wahltaktischen und populistischen Gründen geschieht. Die Einführung des Bürgergeldes war und ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, auch wenn dieser bei weitem nicht ausreichend war.
Aktuelles
19. März 2024
Wer die Übersicht beim Papierberg der Bürokratie verliert, den erwarten schnell hohe Summen, die er dem Jobcenter zurückzahlen muss. Wie ein Urteil das Landessozialgerichts Hamburg zeigt, hat dieser Mensch auch vor Gericht schlechte Karten. Das Landessozialgericht Hamburg "urteilte zur Erstattung vorläufig erbrachter Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des Leistungsempfängers zur Feststellung dessen Hilfebedürftigkeit." (L 4 AS 90/23 D) Keine Leistungen ohne Nachweis Es gebe, so das Gericht keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen wenn die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen werde, unter anderem bei Weigerung, Kontoauszüge zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorzulegen. Ohne Erfüllung der Mitwirkungspflicht und durch Erschweren der Aufklärung des Sachverhalts, könne ein Kläger einen Verzicht des Gerichts auf weitere Maßnahmen der Amtsermittlung nicht rügen. Dann seien vorläufig erbrachte Leistungen zu erstatten. Der Tatbestand Der Kläger verlangte, eine Erstattungsforderung des Jobcenters von 5.053,44 Euro nicht zahlen zu müssen. Er arbeitete im Zeitraum, iin dem das Jobcenter ihm vorläufige Leistungen zahlte, selbstständig als Küchen- und Möbelmonteur und bekam vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2018 Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter forderte eine abschließende Anlage EKS für die Zeit, dazu Nachweise über sämtliche betriebliche Einnahmen und Ausgaben, die Kontoauszüge aller privaten und geschäftlichen Konten und Nachweise für alle sonstigen Änderungen. Diese Unterlagen reichte er nicht ein. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Statt Berufsausbildung eine Erwerbsminderungsrente gegen den eigenen Willen Kein Leistungsanspruch Das Jobcenter stellte mit Bescheid fest, dass der Leistungsanspruch nicht bestanden hätte und begründete dies damit, dass der Kläger die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht hätte. Die zu erstattenden Leistungen lagen, laut Jobcenter, bei 5.053,44 Euro. "Nicht die richtigen Kontoauszüge" Der Kläger schickte Kontoauszüge per E-Mail. Dabei handelte er sich, allerdings außerhalb des umstrittenen Zeitraums, eine Kapitalauszahlung von 40.000 Euro und eine zweite von 25.000 Euro, handschriftlich als Kredit gekennzeichnet. Eine weitere Überweisung von 25.000 Euro war mit "Stammkapital" vermerkt. Telefonisch teilte der Kläger mit, die Kontoauszüge dienten dazu, dass die Erstattungsforderung nicht aufrecht erhalten werde. Einen Widerspruch wies das Jobcenter ab, da dieser nicht in der festgelegten Frist erfolgt sei. Vor dem Sozialgericht Die erste Instanz, das Sozialgericht, forderte vom Kläger die "Vorlage einer vollständig ausgefüllten Anlage EKS für den Zeitraum vom 1. März 2018 bis 31. August 2018, von Kopien sämtlicher betrieblicher Einnahme- und Ausgabebelege sowie von Kontoauszügen", innerhalb eines Monats. Das Gericht wies ihn außerdem darauf hin, dass "der vollständige Zugang der aufgeführten Unterlagen den Verwaltungsakten des Beklagten nicht zu entnehmen sei." Landessozialgericht bestätigt Jobcenter Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung. Eine Hilfebedürftigkeit sei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht nachgewiesen. Trotz mehrerer Aufforderungen hätte der Kläger weder die nötigen Kontobelege vorgelegt noch eine Erklärung Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Auf deren Notwendigkeit sei er bereits vor der Verhandlung schriftlich hingewiesen worden. Er hätte sie dennoch nicht einmal teilweise erbracht. Das Gericht schließt: "Er hat lediglich vorgetragen, dass für ihn der Umgang mit Papieren und Schreiben der Behörden und des Gerichts schwierig sei."
18. März 2024
Häufig erreicht unsere Redaktion die Frage, ob die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente auch abgemildert werden können, wenn ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird. Am Beispiel von Gerda W. aus Hannover, die aufgrund einer schweren Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wollen wir das Problem mit den Abschläge erläutern. Nach Krankengeld Erwerbsminderungsrente beantragt Gerda, 58 Jahre alt, sieht sich nach einer langen und kräftezehrenden Krankengeldphase damit konfrontiert, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ihre Erkrankung hat sie nicht nur körperlich und seelisch stark belastet, sondern zwingt sie nun auch, ihren Lebensunterhalt durch die Erwerbsminderungsrente zu sichern. Trotz eines Schwerbehindertenausweises, den sie aufgrund ihrer Erkrankung erhalten hat, muss Gerda mit finanziellen Einbußen durch Rentenabschläge rechnen. Wie viele andere in ihrer Situation war sich Gerda der Abschläge auf ihre Rente zunächst nicht bewusst. Lesen Sie auch: - Schwerbehinderung: Wann gilt der Nachteilsausgleich? Warum wird die EM-Rente gemindert Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind das Alter bei Rentenbeginn und das Jahr des Rentenbeginns. Für jeden Monat, den der Rentenbeginn vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze liegt, werden 0,3 Prozent vom Rentenbetrag abgezogen, maximal jedoch 10,8 Prozent innerhalb von drei Jahren. Diese Regelung trifft vor allem jüngere Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können. Dauerhafte Kürzung um fast 11 Prozent Da Gerda mit 58 Jahren in Rente geht, muss sie die vollen Abschläge in Kauf nehmen. Das bedeutet, dass ihre Brutto-Erwerbsminderungsrente dauerhaft um fast 11 Prozent gekürzt wird - ein erheblicher Verlust, der ihr Leben stark beeinflussen wird. Keine Erleichterung durch Schwerbehindertenausweis Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Schwerbehindertenausweis bei der EM-Rente ähnliche Vorteile bringen könnte wie bei der Altersrente. In Gerdas Fall hat der Ausweis nämlich keinen Einfluss auf die Minderung der Abschläge. Das ist harte Realität für viele, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ohnehin schon vor großen Herausforderungen stehen und nun auch noch finanziell benachteiligt werden. Immer im Vorfeld den weiteren Weg planen Gerdas Geschichte ist kein Einzelfall, sondern spiegelt die Erfahrungen vieler Menschen wider, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und die möglichen finanziellen Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente zu informieren. Besser ist, im Vorfeld genau die Vorgehensweise zu planen. In einem weiteren Artikel haben wir beispielsweise erläutert, wie eine gewisse Zeit auch überbrückt werden kann, ohne Abschläge die Rente zu erreichen. Beratungen bieten zum Beispiel die Sozialverbände wie der Paritätische oder auch der SoVD. Denn jeder Fall ist immer individuell zu betrachten zu planen.
18. März 2024
Die Zeit ist knapp: Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss eine kurze Frist von gerade einmal 3 Wochen eingehalten werden, um gegen die Kündigung vorzugehen und somit eine Abfindung zu erwirken. Eigentlich ist es danach nicht mehr möglich, eine Klage am Arbeitsgericht einzureichen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Nach Frist wird die Kündigung rechtswirksam Werden Arbeitnehmer gekündigt, haben sie nur eine kurze Frist von 3 Wochen Zeit, um gegen die Kündigung bei einem Arbeitsgericht vorzugehen. Mit Hilfe eines Anwalts muss in dieser kurzen Zeit geprüft sein, ob die Kündigung rechtswirksam war oder nicht. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung rechtswirksam. Dabei ist im Grundsatz egal, ob die Kündigung ungerechtfertigt war oder nicht. Eine Abfindung oder eine Widereinstellung kann dann nicht mehr erreicht werden. "Es gibt aber auch Ausnahmen", wie der Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover betont. Oft sind Kündigung rechtswidrig Fast die Hälfte aller Kündigung sind rechtswidrig. Weil meistens das Klima zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer "vergiftet" ist, verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Vorverhandlung auf eine Abfindung. Ein Arbeitgeber wird fast nie selbst auf den Gekündigten zukommen und eine Abfindung anbieten. Gekündigte müssen immer selbst aktiv werden und einen Anwalt beauftragen, sagt Lange. Es ist also in bestimmten Konstellationen möglich, auch nach Fristende eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, um dennoch eine Abfindung zu erwirken. Aber wann tritt eine solche Konstellation ein? "Kann der Gekündigte glaubhaft nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen verhindert war, eine Klage bei einem Arbeitsgericht innerhalb der 3 Wochen-Frist nach Kündigung schriftlich einzureichen, kann das Gericht nach § 5 Abs. 1 KSchG eine Klage zulassen", so der Anwalt. Das Gericht prüft in solchen Fällen die individuelle Situation und die persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers. Dabei gilt ein "strenger Maßstab". Das bedeutet, der Gekündigte darf kein Verschulden an der zu spät eingereichten Klage haben. "Auch eine leichte Nachlässigkeit darf nicht als Grund dienen", betont der Arbeitsrechtsexperte. Lesen Sie auch: - Aufhebungsvertrag mit Abfindung statt Kündigung? Häufig ein Nachteil Beispiele aus der Praxis: Gekündigter spricht kein Deutsch Ein Arbeitnehmer spricht kein Deutsch. Im Grundsatz muss der Gekündigte das Kündigungsschreiben übersetzen lassen. Hat der Chef allerdings eine falsche Auskunft über das Anschreiben erteilt, kann ein Anwalt trotz Fristablauf eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Zu späte Kenntnis der Kündigung durch dritten Überbringer Wurde das Kündigungsschreiben nicht beim Arbeitnehmer an der Wohnadresse persönlich, sondern an die Frau, dem Kind des Betroffenen oder einer zufällig anwesenden Person übergeben und wurde dann das Kündigungsschreiben durch den 3. Überbringer erst deutlich später an den Gekündigten übergeben, kann dann eine verspätete Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Denn dem Gekündigten war es zuvor nicht möglich, fristgerecht auf die Kündigung zu reagieren. Durch Krankheit zu späte Kündigungsklage Ist der Gekündigte krank, kann eine verspätete Zulassung der Klage ebenfalls in Betracht gezogen werden. Das klappt allerdings nur, wenn der Erkrankte glaubhaft machen kann, dass die Erkrankung eine fristgerechte Klage unmöglich gemacht hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Krankheit in seiner Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt war. Psychische Störungen, Koma oder andere schwerwiegende Krankheiten kommen hierfür in Frage. War die Entscheidungsfähigkeit nicht beeinträchtigt, kann der Gekündigte auch ein Familienmitglied oder einen Bekannten beauftragen, einen Anwalt zu beauftragen. Aber Achtung: Die Tatsache im Krankhaus zu liegen, rechtfertigt allein nicht die nachträgliche Klageeinreichung bei Gericht! Kann ein Urlaub die nachträgliche Kündigungsschutzklage rechtfertigen? Im Grundsatz gilt auch die 3-Wochen-Frist, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Denn der Arbeitnehmer muss im immer dafür sorgen, dass er Kenntnis über die Post auch in Zeiten des Urlaubs erlangt. Hat aber der Arbeitnehmer seinem Chef mitgeteilt, wo er in Zeiten des Urlaubs erreichbar ist und hat dann der Chef dennoch die Kündigung an die Heimatadresse geschickt, so kann auch nach Fristende eine Klage beim Arbeitsgericht zugelassen werden. Die Lücken kennt nur ein Anwalt Grundsätzlich muss also der Gekündigte mit Hilfe seines Anwalts glaubhaft machen, dass kein persönliches Verschulden an der verspäteten Kündigungsklage besteht. Nur ein versierter Anwalt kennt diese Lücken und kann die Zulassung einer Klage trotz Verstreichen der Klagefrist erreichen. Es kommt hierbei auf Formulierungen und Feinheiten an, die nur Juristen kennen. Achtung: Aber auch hier existieren Fristen! Der Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis und Abwendung des Hindernisses gestellt werden. "Sechs Monate nach Ablauf der versäumten Kündigungsschutzfrist kann kein Antrag mehr auf Klagezulassung gestellt werden (§ 5 Abs. 3 KSchG)", so Lange.
18. März 2024
Wer vorzeitig in Rente geht, hat weniger Beiträge bezahlt und bekommt weniger Rente. 2024 ist die jährliche Erhöhung, bis die Grenze von 67 Jahren erreicht sein wird, auf 12,6 Prozent erhöht, das sind 0,3 Prozent weniger pro Monat, den Sie früher Rente beziehen. Ist es sinnvoll, frühzeitig in Rente zu gehen? Wegen dieser hohen Abschläge sollten sich Betroffene genau überlegen, ob es sinnvoll ist, die Rente vorzuziehen. Generell ist dies nur von Vorteil, wenn auch eine Rente mit einigen Prozenten weniger für ihre Lebenshaltungskosten und Bedürfnisse ausreicht. Kurz gesagt: Wenn Sie zu dem Entschluss kommen "auf einige hundert Euro pro Monat kann ich verzichten, auf Lebenszeit, um am Lebensabend zu tun, was ich will, nicht", dann lohnt sich vermutlich ein Abschlag. Jobben gleicht aus Wenn Sie jetzt vorzeitig in Rente gehen, dann haben Sie die Möglichkeit, das monatliche Minus auszugleichen und zwar durch Arbeiten, wie auch der Sozialverband SoVD Deutschland bestätigt. Mehr Flexibilität im Alter Seit 2023 können Menschen in Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. Auch für vorgezogene Altersrenten wurde die jährliche Hinzuverdienstgrenze aufgehoben. Der Vorteil dieser Neuerung ist eine größere Flexibilität im Alter. Nebenjob statt Vollzeit Nehmen wir zum Beispiel an, jemand möchte nicht mehr in seinem regulären Beruf arbeiten, ist aber fit und hat keine Probleme, in einem Neben- oder Minijob etwas zu verdienen. Für diesen Menschen wäre eine vorzeitige Rente, deren Abschlag er mit Jobben ausgleicht, ein Gewinn. Lesen Sie auch: - Kann die Rente mit 50 ausgezahlt werden? Der Abschlag bleibt Die schlechte Nachricht ist: Der Abschlag, den Sie auf ihre Rente wegen eines vorzeitigen Renteneintritts hinnehmen müssen, bleibt. Ob Sie während der Rente hinzuverdienen oder nicht, ändert daran nichts, und Sie können auch nach Eintritt der Altersrente keine Rentenpunkte mehr sammeln, die ihre Rente erhöhen würden. Wann wird der Hinzuverdienst angerechnet? Bis zu 6.300 Euro pro Jahr dürfen Sie neben der Rente verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Das Geld durch Erwerbstätigkeit darüber hinaus wird durch zwölf (Monate) geteilt und zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Bei 6.400 Euro Hinzuverdienst, wären 100 Euro über der Anrechnungsgrenze. Von diesen würden Ihnen wiederum 40 Euro auf die Miete angerechnet, durch zwölf wären das 3,33 Euro. Jährlich dürfen Sie bis zu 6.300€ neben Ihrer Rente anrechnungsfrei hinzuverdienen – und zwar unabhängig davon, wie Sie die Summe auf das Jahr verteilen. Was Sie darüber hinaus erhalten, wird durch 12 Monate geteilt und zu 40% auf Ihre Rentenbezüge angerechnet. Später in Rente gehen Möglich ist auch der unmgekehrte Fall. Statt früher können Sie auch später in die Rente gehen. Während Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt einen Abzug von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen müssen, steigt ihre Rente für jeden Monat des späteren Rentenbeginns auf 0,5 Prozent an. Ein Jahr länger arbeiten, sind dann schon sechs Prozent Rente - bei 1000 Euro Rente immerhin 60 Euro. Weiter Rentenbeiträge zahlen Auch wenn Sie mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente gehen und dazuverdienen, können Sie ihre Rente erhöhen. Dazu müssen Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Mit Beginn der Altersrente sind das nämlich keine Pflichtbeiträge mehr, sondern freiwillige Zahlungen. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung Bei Erwerbsminderungsrenten ist es nach wie vor nur möglich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens zu arbeiten. Arbeiten Sie mehr Stunden pro Tag, als in der Erwerbsminderung definiert ist, laufen Sie Gefahr, ihren Status zu verlieren.
18. März 2024
Wer immer fleißig die Bonusprgramme der gesetzlichen Krankenkassen einhält, erwartet auch von seiner Kasse, dass die versprochenen Bonis ebenfalls eingehalten werden. Doch ein neues Urteil zeigt, dass die Krankenkassen die Regeln einfach auch ändern können. Regeln für Bonusprogramme der Krankenkassen können sich ändern Gesetzlich Krankenversicherte müssen damit rechnen, dass ihre Krankenkasse die Regeln für Bonusprogramme ändert, insbesondere auch die Frist zur Einreichung der Belege. Wird die neue Frist versäumt, besteht kein Anspruch auf den Bonus, wie das Sozialgericht Braunschweig in einem am Montag, 18. März 2024, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: S 6 KR 41/23). Bonus für 10 Jahre verloren Damit hat ein Versicherter der Krankenkasse Knappschaft seinen Bonus für zehn Jahre verloren. Die Krankenkasse hatte seit Jahren ein Programm aufgelegt, das gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem „Gesundheitsbonus“ fördert, etwa die Teilnahme an Sport- oder anderen Bewegungsangeboten, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Lesen Sie auch: - Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen – auch bei Rente und Bürgergeld Im November 2021 änderte die Vertreterversammlung den Zuschnitt des Programms und führte eine Frist für das Einreichen der Belege ein – und zwar jeweils bis Ende März des Folgejahres. Der Kläger beantragte im September 2022 die Boni für die Jahre 2012 bis 2022. Die Krankenkasse lehnte dies für die Jahre 2012 bis 2021 ab; der Antrag sei zu spät gesellt worden. Sozialgericht Braunschweig bestätigt neue Frist für Belege Mit seinem bereits rechtskräftigen Urteil vom 24. Oktober 2023 hat das Sozialgericht Braunschweig dies nun bestätigt. Die Satzungsänderung sei zulässig gewesen und über die Medien und die eigene Mitgliederzeitung „tag“ ausreichend bekannt gemacht worden. Eine unerlaubte Rückwirkung liege daher nicht vor. Auch sei eine individuelle Information an alle Versicherten nicht erforderlich gewesen, befanden die Braunschweiger Richter.
18. März 2024
Robert H. ist 38 Jahre alt und möchte seit vielen Jahren endlich eine Ausbildung abschließen. Dabei fühlt er sich zwischen Rentenversicherung und Jobcenter hin- und hergeschoben. Prozesse, die er gegen die Behörden führte, nagen an seiner Gesundheit. In seiner Not wandte er sich an die Gegen-Hartz.de Redaktion, damit sein Fall öffentlich wird. Ausbildungsförderung scheitert In jungen Jahren meldete Herr H sich beim Jobcenter als arbeitssuchend. In der Eingliederungsvereinbarung beschloss er mit der damals zuständigen Mitarbeiterin die Förderung einer Ausbildung zum Masseur / medizinischem Bademeister. Damit war er weit fortgeschritten und brauchte finanzielle Mittel, um das für die Prüfung notwendige Material zu bezahlen. Das Jahresbudget war, laut der Mitarbeiterin, aufgebraucht, und sie sagte, er könne die Prüfung im folgenden Jahr absolvieren. Jobcenter hält sich nicht an Abmachungen Im folgenden Jahr wechselte allerdings die Mitarbeiterin, und die jetzt Zuständige wollte von dieser Ausbildung nichts mehr wissen, sondern versuchte, Herrn H in andere Stellen zu vermitteln. Er bewarb sich viele Male, nahm an etlichen Maßnahmen der Jobcenter teil, diese führten aber alle nicht zum Abschluss einer Ausbildung. Er beharrte nach wie vor auf dem Eingliederungsvertrag und versuchte dies letztlich auch juristisch durchzusetzen. Dann wieder jobbte er ohne Ausbildung in diversen Bereichen, fiel aber immer wieder ins Jobcenter zurück. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: Etwa 90 Prozent der Jobs von Jobcentern verstoßen gegen Arbeitsschutzbestimmungen Vertrauensbruch Zudem litt sein Vertrauensverhältnis im Jobcenter. Er hatte eine gesetzliche Betreuerin, die "seinen Papierkram" organisierte und diese reichte, entgegen der ärztlichen Schweigepflicht und gegen seinen ausdrücklichen Willen, ärztliche Unterlagen an die Beraterin vom Jobcenter weiter. Erwerbsminderung aufgrund eines falschen Gutachtens Irgendwann beantragte er eine Reha-Maßnahme. Er hatte keine akute Erkrankung und auch keine diesbezüglichen Diagnosen, sondern wollte "eine Auszeit nehmen", weil er sich "allgemein erschöpft" fühlte. "Statt Auszeit Diagnose Schizophrenie Nach wenigen Tagen in der Reha in Freiburg im Breisgau wurde er dann krank geschrieben, und zwar mit einer Diagnose, die er nie zuvor mit sich in Verbindung gebracht hätte. Laut den Fachärzten sollte er an einer Schizophrenie leiden. Herr H sagt: "Das Gutachten ist falsch." In der Folge stufte ihn die Rentenversicherung als voll ewerbsgemindert ein, und er erhielt eine Erwerbsminderungsrente - gegen seinen Willen. Aus der Diagnose herausgekämpft Er holte Gutachten von mehren unabhängigen Fachärzten ein, die bestätigten, dass er weder an einer Schizophrenie noch an einer anderen psychiatrischen Erkrankung leide und versuchte, dies auch juristisch durchzusetzen. Mit der vollen Erwerbsminderung durfte / konnte er keine Ausbildung abschließen. So vergingen vier Jahre, in denen er sich, wie er sagt, aus "der Erwerbsminderung herauskämpfte". Er legte Widerspruch bei der Rentenversicherung ein, wollte zumindest eine nur teilweise Erwerbsminderung erreichen, damit er eine schulische Ausbildung absolvieren kann. Schließlich galt er nicht mehr als erwerbsgemindert. Zurück in die Erwerbsminderung Dann jedoch bekam er epileptische Anfälle, insgesamt vier. Damit gilt er jetzt als zu 50 Prozent schwerbehindert und ist wieder dort, wo er nicht sein wollte - in der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zusätzlich erhält er aufstockende Leistungen der Sozialhilfe. "Gehen Sie doch in Rente" Herr H fragt, warum das Jobcenter ebenso wie Gerichte, sein Bedürfnis, eine Ausbildung abzuschließen, immer wieder ignorierten. So sagte eine Richterin: "Gehen Sie doch in Rente", obwohl er gerade dargelegt hatte, dass er genau das nicht will und auch gesundheitlich nicht muss. Psychischer Druck Herr H ist überzeugt, dass die epileptischen Anfälle psychisch ausgelöst sind, und zwar durch den Behördendruck und die "Strapazen, von einem zum anderen getrieben zu werden", die auf ihm lasten. Zwischen den Stühlen Heute weiß Herr H nicht mehr ein noch aus. Manchmal überlegt er, trotz der von der Rentenversicherung festgestellten Erwerbsminderung einfach "ranzuklotzen", fürchtet aber, dann die Erwerbsminderung zu verlieren und wieder in die Mühlen des Jobcenters zu geraten. Da aber, sagt er "möchte ich nie wieder im Leben hin".
18. März 2024
In einem verhandelten Fall ordnete das Gericht eine ärztliche Untersuchung an, da die Klägerin eine Erwerbsminderungsrente beantragte und Zweifel bestanden, ob die Antragstellerin berechtigt ist. Volle Erwerbsminderungsrente beantragt In dem entschiedenen Rechtsstreit hatte die ausländische Klägerin eine volle Erwerbsminderungsrente beantragt. Sie war zuletzt als Küchenhilfe beschäftigt und seit dem 17. Oktober 2014 arbeitsunfähig und arbeitslos. Seit 2016 bezog sie Bürgergeld (damals Hartz IV). Sie machte neben orthopädischen insbesondere psychische Gründe für ihre Erwerbsunfähigkeit geltend. Das Sozialgericht Reutlingen beauftragte daraufhin einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens. Dieser stellte unter anderem ein schmerzhaftes Wirbelsäulensyndrom, eine depressive Störung und unterschwellige Angst fest. Die Klägerin könne leichte Tätigkeiten nur noch weniger als drei Stunden arbeitstäglich ausüben. Während der Anamnese und Befunderhebung fungierte die Tochter der Klägerin als Übersetzerin. Die Frau habe daher Anspruch auf eine befristete volle Erwerbsminderungsrente, so das Gericht. Begutachtung regelmäßig ohne Beteiligung Dritter Doch das LSG hob diese Entscheidung mit Urteil vom 23. September 2022 wieder auf. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ein weiteres eingeholtes Gutachten hatte ergeben, dass keine mittel- bis schwergradige Depression vorliege. Die Frau habe zu ihrer Familie ein gutes Verhältnis und sei nicht sozial zurückgezogen. Auch die angeführten orthopädischen Einschränkungen könnten eine Erwerbsminderungsrente nicht begründen. LSG Stuttgart: Bei Sprachproblemen vereidigter Dolmetscher nötig Zudem sei das vom Sozialgericht eingeholte ärztliche Gutachten nicht verwertbar. Bei einer psychiatrischen Untersuchung und Befunderhebung dürfe keine dritte Person anwesend und beteiligt sein, da diese die Begutachtung beeinflusse. Hier sei die Tochter als Dolmetscherin hinzugezogen worden, obwohl die Sprachkenntnisse der Klägerin für die Begutachtung ausgereicht hätten. Bei bestehenden Sprachschwierigkeiten dürfe auch nicht auf Angehörige, sondern müsse auf einen vereidigten Dolmetscher zurückgegriffen werden, forderte das LSG. Die Anwesenheit einer dritten Person während einer psychiatrischen Untersuchung sei nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar, etwa wenn der Proband auf die ständige Unterstützung einer Pflegeperson angewiesen sei. Das Urteil in der Übersicht Bei einer gerichtlich angeordneten psychiatrischen Untersuchung darf regelmäßig keine dritte Person anwesend sein und mitwirken. Verfügt der Betroffene nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, muss statt eines Angehörigen ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 2. November 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 8 R 2664/21). Andernfalls bestehe die Gefahr, dass das psychiatrische Gutachten verfälscht werde. Bundessozialgericht: Begleitung bei medizinischen Gutachten möglich Am 27. Oktober 2022, also nach der LSG-Entscheidung, hatte das Bundessozialgericht (BSG) geurteilt, dass bei einem gerichtlich angeordneten medizinischen Gutachten die zu begutachtende Person regelmäßig die Mitnahme einer Vertrauensperson verlangen kann (Az.: B 9 SB 1/20 R). Werde allerdings „die objektive, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert“, könne das Gericht, nicht aber der Gutachter, den Ausschluss der Vertrauensperson von der Begutachtung anordnen. Dies könne etwa von der Beziehung des Beteiligten zur Begleitperson abhängen oder auch bei psychischen Erkrankungen erforderlich sein. fle/mw
18. März 2024
Eine häufig gestellte Frage: Kann man als gesetzlich Rentenversicherter seine Rente auch vorzeitig auszahlen lassen, zum Beispiel mit 50 Jahren? Es gibt tatsächlich eine Ausnahme, die dies ermöglicht. Daneben kann auch in einigen Lebenslagen und angesammelten Versicherungsjahren die Rente früher bezogen werden. Die gesetzliche Rente Die Altersrente in Deutschland basiert auf dem Prinzip der Rentenversicherung. Wenn Sie abhängig beschäftigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber monatlich Beiträge in Höhe von 18,6 % Ihres Bruttolohns in die Rentenversicherung ein. Diese Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Im Laufe der Jahre sammeln sich so beträchtliche Ansprüche an, deren Höhe aus der jährlichen Renteninformation ersichtlich ist. Die Auszahlung dieser Rentenansprüche ist jedoch an das Erreichen der Regelaltersgrenze gebunden, die je nach Geburtsjahr unterschiedlich hoch ist. Der Anspruch auf eine Regelaltersrente entsteht jedoch grundsätzlich erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Dieses variiert je nach Geburtsjahrgang und liegt derzeit zwischen 65 und 67 Jahren. Vorzeitige Rente beziehen Für viele ist der Gedanke verlockend, früher in den Ruhestand zu gehen. Die vorgezogene Altersrente bietet hierfür verschiedene Wege, allerdings meist verbunden mit finanziellen Einbußen. Zu den Optionen gehören die Inanspruchnahme bei Schwerbehinderung, nach 45 Versicherungsjahren oder durch Inkaufnahme erheblicher Abzüge. Selbst diese Wege setzen in der Regel ein Mindestalter von 60 Jahren voraus. Wann kann man in die vorgezogene Rente gehen? Es gibt mehrere Wege, bereits vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters Rentenansprüche geltend zu machen. Diese Optionen sind allerdings an Voraussetzungen geknüpft: Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter Umständen früher in Rente gehen. 45 Versicherungsjahre: Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls früher Rentenansprüche erhalten. Hohe Abzüge in Kauf nehmen: Eine weitere Möglichkeit bietet die vorgezogene Altersrente mit Abzügen. Hierbei muss jedoch mit deutlichen Einbußen bei den Rentenzahlungen gerechnet werden. Auszahlung der kompletten Rentenansprüche Eine Frage, die immer wieder aufkommt, ist die Möglichkeit, Rentenansprüche vorzeitig, beispielsweise mit 50 Jahren, auszahlen zu lassen. Dies wäre mit einer Aufgabe der Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung verbunden. Allerdings ist eine solche Auszahlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung (fast) nie möglich. Im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen, bei denen unter Umständen vorzeitige Auszahlungen realisierbar sind, müssen bei der gesetzlichen Rente bestimmte Altersgrenzen erreicht sein, und eine Komplettauszahlung ist ausgeschlossen. Lesen Sie auch: - Rente: Änderungen für Rentner ab April 2024 Es gibt eine Möglichkeit, die Rente auszahlen zu lassen Es gibt jedoch eine Ausnahme, die eine Renten-Auszahlung ermöglicht: Wenn Sie das gesetzliche Mindestversicherungsalter noch nicht erreicht haben und weniger als fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Diese Regelung betrifft vor allem Berechtigte, die sich selbständig machen oder verbeamtet werden. In diesen Fällen ist es möglich, die eigenen Rentenbeiträge erstattet zu bekommen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Tobias W. hat während seiner Banklehre drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nach Abschluss der Lehre entschließt er sich jedoch, eine Ausbildung zum Finanzbeamten zu beginnen, wodurch er aus dem Kreis der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung ausscheidet. Da Tobias zu diesem Zeitpunkt weniger als die erforderlichen fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, öffnet sich für ihn die Möglichkeit, seine eigenen Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Bedingungen für die Auszahlung der Rente Die Zahlung eigener Rentenbeiträge ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie ist nur möglich, wenn man nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert ist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erfüllt hat. Dies ist bei Tobias der Fall, da er durch den Wechsel in das Beamtenverhältnis nicht mehr pflichtversichert ist und seine Beitragszeit unter der Fünf-Jahres-Grenze liegt. Um seine Beiträge zurückerstattet zu bekommen, muss Florian einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Dieser Schritt ist notwendig, da im Sozialrecht ohne Antrag grundsätzlich nichts bearbeitet wird. Tobias kann dafür ein spezielles Formular verwenden, das das Verfahren vereinfacht. Das Formular kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Es werden die Arbeitnehmeranteile zur Rente ausgezahlt Bei einer solchen Auszahlung der Rente werden nur die von Florian selbst geleisteten Beiträge zurückerstattet. Die Arbeitgeberanteile, die ebenfalls auf auf das Rentenkonto eingezahlt wurden, bleiben im System der gesetzlichen Rentenversicherung.
18. März 2024
Die Rentenversicherung kann Ihnen beim Autokauf helfen, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Zuschuss kann bis zu 22.000 Euro betragen, ist jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft. Für wen gilt der Zuschuss? Die Deutsche Rentenversicherung knüpft den Zuschuss an konkrete Voraussetzungen: Er gilt erstens für Menschen mit körperlich Einschränkungen, die ihren Arbeitsplatz nur mit eigenem Auto erreichen können. Zweitens müssen die Betroffenen dauerhaft auf das Nutzen des eigenen PKWs angewiesen sein und auch auf Dauer keine Alternative dazu zu haben. Drittens müssen die Betroffenen in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu fahren oder von einer anderen Person gefahren zu werden. Viertens muss die Übernahme durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar sein. Fünftens richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der Betroffenen, sinkt mit zunehmenden Einkommen und gilt ab einer gewissen Grenze überhaupt nicht mehr. Wozu dient der Zuschuss? Der Zuschuss dient laut der Deutschen Rentenversicherung dazu, eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen und zu verhindern, dass die Betroffenen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine vorzeitige Rente beantragen müssen. Wer gewährt den Zuschuss? Für Sozialversicherte trägt der jeweilige Rehabilitations-Träger die Kosten für die Kraftfahrzeug-Hilfe. Außer der Deutschen Rentenversicherung können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Agentur für Arbeit den Zuschuss leisten. Was wird mit dem Zuschuss finanziert? Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Anschaffungen, die nötig sind, damit die Betroffenen den Weg zu Arbeit bewältigen können. Das kann der Kauf eines behindertengerechten Autos sein, oder auch die Zusatzausstattung eines bestehenden Autos, sodass es den Bedürfnissen des körperlich eingeschränkten Menschen gerecht wird. Wann wird der Zuschuss nicht geleistet? Falls es Alternativen gibt wie zum Beispiel Mitfahrgelegenheiten oder Werkbusse, die für die Betroffenen nutzbar sind, wird der KFZ-Zuschuss nicht gezahlt. Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses? Maximal gefördert wird der Kauf eines Kraftfahrzeuges bis zu einem Betrag von 22.000. In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer speziellen Behinderung, kann auch ein höherer Kaufpreis erstattet werden. Wieviel Zuschuss prozentual gewährt wird, hängt von dem Einkommen der Betroffenen im Vergleich zur monatlichen Bezugsgröße ab. Was bedeutet Bezugsgröße? Bezugsgröße wird berechnet als durchschnittliches Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern zwei Jahre zuvor. 2024 waren das 40.740 Euro und 3.395 Euro pro Monat. Im Osten wird der Durchschnitt nach dem Arbeitsentgelt im Osten berechnet. Hier sind es 2023 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro im Monat. Wer erhält den Zuschuss? Den vollen Zuschuss -also 100 Prozent- können Betroffene bekommen, wenn ihr Nettoeinkommen maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt. Das wäre im Westen ein Nettoeinkommen von 1358 Euro. Der Zuschuss sinkt bis zu einem Nettoeinkommen, das bei 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße liegt. Dann gilt nur noch ein Anspruch auf 16 Prozent Kostenübernahme. Bei mehr als 2546,25 Euro netto gibt es keinen Zuschuss beim KFZ-Kauf mehr. Wann muss der Zuschuss beantragt werden? Betroffene müssen einen Antrag auf Zuschuss beim KFZ-Kauf bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen zuständigen Trägern vor dem Kauf stellen. Ein Antrag auf Kostenerstattung nach dem Kauf ist nicht möglich.
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Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.
Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!