Schwerbehinderung: Grad der Behinderung 50 bei Diabetes Typ 1 zugesprochen

Lesedauer 4 Minuten

Ein wichtiges Urteil für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1:  Das Sozialgericht Halle hat entschieden, dass bei einer betroffenen Jugendlichen ein Grad der Behinderung von 50 festzustellen ist. Der Grund war nicht nur der enorme Therapieaufwand.

Die Richter stellten vor allem darauf ab, dass die ständige Kontrolle durch die Mutter die Entwicklung, Selbstständigkeit und Privatsphäre der Jugendlichen massiv beeinträchtigt.

Damit macht das Gericht klar: Bei Diabetes zählen nicht nur Blutzuckerwerte und Insulindosen. Auch die schweren Folgen für das tägliche Leben können eine Schwerbehinderung begründen.

GdB bei Diabetes Typ 1: Jugendliche klagt auf Anerkennung der Schwerbehinderung

Bei der Klägerin war im Mai 2020 Diabetes mellitus Typ 1 festgestellt worden. Die Behörde hatte zunächst einen GdB von 40 anerkannt und außerdem das Merkzeichen H für Hilflosigkeit vergeben. Die Familie hielt das für zu wenig und zog vor Gericht.

Im Verfahren wurde deutlich, wie belastend die Erkrankung im Alltag tatsächlich ist. Die Jugendliche muss ihren Blutzucker engmaschig kontrollieren, die Insulinpumpe überwachen und ständig auf Veränderungen reagieren. Trotzdem konnte der Stoffwechsel auch mit der Pumpe nicht stabil eingestellt werden.

Diabetes-Alltag bei Jugendlichen: Klassenfahrten unmöglich, keine Übernachtungen bei Freundinnen

Vor Gericht zeigte sich, wie massiv die Krankheit in das Leben der Jugendlichen eingreift. Dazu gehörten unter anderem:

  • ständige Überwachung auch in der Nacht
  • laufende Kontrolle und Anpassung der Insulinpumpe
  • keine Teilnahme an Klassenfahrten
  • keine Übernachtungen bei Freundinnen
  • fortdauernde Abhängigkeit von der Mutter in möglichen Notsituationen

Die Jugendliche schilderte selbst, wie belastend diese Situation für sie ist. Besonders schwer wiege, dass ihr die Privatsphäre fehle und sie sich ein eigenständiges Leben ohne die ständige Nähe zur Mutter nicht zutraue.

Schwerbehinderung bei Diabetes: Gericht sieht gravierende Einschränkungen der Lebensführung

Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen kann bei Diabetes ein GdB von 50 anerkannt werden, wenn eine intensive Insulintherapie erforderlich ist und zusätzlich erhebliche Einschnitte in der Lebensführung vorliegen.

Genau das sah das Sozialgericht Halle hier als erfüllt an.

Die Richter betonten, dass nicht allein der Therapieaufwand entscheidend sei. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Jugendliche durch die Krankheit in einem Ausmaß belastet werde, das weit über das tägliche Messen und Spritzen hinausgehe.

Privatsphäre bei Jugendlichen mit Diabetes: Gericht erkennt seelische und soziale Belastung an

Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts: Im Mittelpunkt stand die Adoleszenz, also die Lebensphase, in der junge Menschen selbstständig werden, sich von den Eltern lösen und eine eigene Privat- und Intimsphäre entwickeln.

Nach Ansicht des Gerichts wird genau diese Entwicklung durch die Erkrankung massiv gestört.

Die Jugendliche ist weiterhin in außergewöhnlich engem Maß auf ihre Mutter angewiesen. Diese Nähe betrifft nicht nur organisatorische Hilfe, sondern auch körperliche Nähe, nächtliche Überwachung und Eingriffe in sehr persönliche Lebensbereiche. Das Gericht wertete dies als gravierenden Einschnitt in die Lebensführung.

Gerade dieser Punkt machte am Ende den Unterschied: Der GdB wurde von 40 auf 50 angehoben.

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Merkzeichen B abgelehnt: Warum das Gericht hier eine Grenze zog

Keinen Erfolg hatte die Klägerin beim Merkzeichen B. Dieses Merkzeichen setzt voraus, dass eine ständige Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel notwendig ist.

Das konnte das Gericht hier nicht feststellen. Die Jugendliche hatte selbst angegeben, dass sie Bus und Bahn alleine nutzen kann. Deshalb blieb es bei der Ablehnung des Merkzeichens B.

Urteil zu Diabetes und GdB: Warum diese Entscheidung für viele Familien wichtig ist

Das Urteil ist für viele Familien von großer Bedeutung. Es zeigt, dass bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes nicht nur medizinische Daten zählen. Auch die Frage, wie stark eine Erkrankung die Selbstständigkeit, soziale Teilhabe und persönliche Entwicklung einschränkt, kann für die Bewertung des GdB entscheidend sein.

Gerade bei Jugendlichen kann eine chronische Erkrankung dazu führen, dass normale Entwicklungsschritte ausgebremst werden. Wenn Privatsphäre verloren geht, Abhängigkeit bestehen bleibt und soziale Erfahrungen wie Klassenfahrten oder Übernachtungen unmöglich werden, kann das nach Auffassung des Gerichts eine Schwerbehinderung rechtfertigen.

Sozialgericht Halle: Das Urteil auf einen Blick

  • Gericht: Sozialgericht Halle, 24. Kammer
  • Datum: 05.12.2023
  • Aktenzeichen: S 24 SB 195/22
  • Entscheidung: GdB von 40 auf 50 erhöht
  • Merkzeichen H: bleibt bestehen
  • Merkzeichen B: abgelehnt

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zum Urteil

1. Warum wurde der GdB von 40 auf 50 erhöht?

Weil das Gericht nicht nur den hohen Therapieaufwand berücksichtigt hat, sondern auch die gravierenden Folgen für die Lebensführung der Jugendlichen. Entscheidend war, dass sie wegen der Diabetes-Erkrankung und der notwendigen ständigen Kontrolle durch ihre Mutter in ihrer Entwicklung zur Selbstständigkeit und in ihrer Privatsphäre massiv eingeschränkt ist.

2. Reicht ein hoher Therapieaufwand bei Diabetes allein für einen GdB von 50 aus?
Nicht automatisch. Nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen müssen zusätzlich erhebliche Einschnitte in der Lebensführung vorliegen. Genau diese sah das Gericht hier als gegeben an, weil die Jugendliche selbst in sehr persönlichen Lebensbereichen weiter eng auf die Hilfe der Mutter angewiesen war.

3. Welche Rolle spielte das Alter der Klägerin?
Eine sehr große. Das Gericht stellte ausdrücklich auf die Adoleszenz ab, also die Phase des Heranwachsens, in der Kinder und Jugendliche zunehmend unabhängig werden und eine eigene Privat- und Intimsphäre entwickeln.

Gerade diese Entwicklung sah das Gericht durch die Diabetes-Therapie und die ständige Fremdkontrolle erheblich gestört.

4. Warum bekam die Klägerin trotz Schwerbehinderung nicht das Merkzeichen B?
Das Merkzeichen B setzt voraus, dass bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig eine Begleitperson notwendig ist. Das war hier nicht der Fall. Die Klägerin konnte nach den Feststellungen des Gerichts Bus und Bahn selbstständig nutzen.

5. Was bedeutet das Urteil für andere Familien mit Kindern oder Jugendlichen mit Diabetes?
Das Urteil zeigt, dass bei der Bewertung des GdB nicht nur Laborwerte, Insulingaben oder Klinikaufenthalte zählen. Auch die Auswirkungen auf Alltag, Selbstständigkeit, soziale Teilhabe und Privatsphäre können entscheidend sein.

Für andere Betroffene kann das ein wichtiger Hinweis sein, im Antrag oder Widerspruch die tatsächlichen Belastungen im täglichen Leben genau darzustellen.

Fazit

Das Sozialgericht Halle macht mit dieser Entscheidung deutlich, dass bei Jugendlichen mit Diabetes nicht nur die medizinische Behandlung zählt. Wenn die notwendige ständige Kontrolle durch die Eltern die Entwicklung einer eigenen Privatsphäre verhindert und die Selbstständigkeit massiv einschränkt, kann das einen GdB von 50 rechtfertigen.

Für betroffene Familien ist das ein wichtiges Signal: Auch die sozialen und persönlichen Folgen einer chronischen Erkrankung müssen bei der Feststellung einer Schwerbehinderung berücksichtigt werden.