Hart gearbeitet, und dann Sozialhilfe im Pflegeheim: Das muss nicht sein

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Wer heute in ein Pflegeheim einzieht, zahlt im Bundesschnitt 3.245 Euro aus eigener Tasche, und das jeden Monat. Das sind 261 Euro mehr als Anfang 2025, und die nächste Erhöhung ist bereits angekündigt. Die gesetzliche Pflegeversicherung, die nach dem Willen ihrer Gründer zumindest Teilschutz bieten sollte, deckt diese Kosten schon lange nicht mehr.

Und die Reform, die Gesundheitsministerin Nina Warken vorbereitet, wird die Lage nach allem, was bisher bekannt ist, nicht verbessern, sondern verschlechtern.

Pflegereform 2026: Was die Bundesregierung plant — und wen es trifft

Das Pflegeneuordnungsgesetz, das Warken nach mehreren Verzögerungen vorlegen will, zielt nach bisherigen Berichten auf Einschränkungen auf beiden Seiten: bei den Leistungsempfängern und bei den Zugangskriterien. Konkret wird diskutiert, die Zuschüsse zum Eigenanteil für Heimbewohner langsamer steigen zu lassen.

Bisher gibt es nach 36 Monaten Heimaufenthalt einen Zuschuss von 75 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil. Nach den Planungen soll dieser volle Zuschuss erst nach 54 Monaten erreicht werden, was bedeutet: Wer in den ersten viereinhalb Jahren im Heim lebt, zahlt mehr als bisher.

Kriterien für Pflegegrade verschärft

Gleichzeitig sollen die Kriterien für die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 3 verschärft werden. Warken hat im Interview mit der „Rheinischen Post” erklärt, die Anspruchsvoraussetzungen seien nach der Reform von 2017 „deutlich niedriger gesetzt” worden, als die wissenschaftliche Empfehlung vorsah. Das soll jetzt korrigiert werden.

Wer bisher Pflegegrad 2 hat, könnte künftig herausrutschen, wer heute Pflegegrad 1 bezieht, könnte den Anspruch ganz verlieren. „Pflegegrade werden nicht gestrichen”, sagte Warken, aber die Zugangshürden sollen steigen.

3.245 Euro im Monat: Was die Zahlen über die Pflegewirklichkeit sagen

Der durchschnittliche Eigenanteil von 3.245 Euro monatlich übersteigt in vielen Fällen die gesamte Rente der Betroffenen. Eine Person mit einer monatlichen Rente von 1.200 Euro, dem Bundesdurchschnitt nahestehend, hat noch nicht einmal die Hälfte des Eigenanteils zusammen. Den Rest muss sie aus Ersparnissen bestreiten, bis kein Vermögen mehr vorhanden ist, und dann greift das Sozialamt ein.

40 Prozent der Heimbewohner in Deutschland sind bereits auf Sozialhilfe angewiesen, sagt der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda. Seine Einschätzung: „Ich halte das für eine extrem bedenkliche Entwicklung. Damit wird ein ganzer Sozialversicherungszweig sukzessive delegitimiert.”

Wer die Reformpläne von Warken an dieser Realität misst, kommt zu einem klaren Befund: Wenn der volle Zuschuss zum Eigenanteil künftig erst nach 54 statt nach 36 Monaten greift, werden die Kosten in den ersten Jahren des Heimaufenthalts weiter steigen.

Und wer die Pflegegrad-Zugangskriterien verschärft, schiebt die Kosten nicht weg, sondern verlagert sie: auf die Betroffenen, auf ihre Angehörigen, auf die Sozialämter.

Was DGB, Paritätischer und Linke fordern

Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, sagt, Pflege müsse bezahlbar werden und dürfe nicht länger zu Altersarmut führen. Sie kritisiert die Regierungspläne direkt: „Mit der Verschiebung der Leistung auf irgendwann mal und gekürzten Zuschlägen für pflegerische Eigenanteile verteilt die Regierung aber noch mehr Lasten auf den Rücken der Schwächsten und Ältesten.”

Und weiter: „Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos.”

Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, fordert eine solidarische Pflegevollversicherung: „Eine solidarische Pflegevollversicherung schützt Menschen vor Armut im Pflegefall und entlastet Angehörige. Die bisherigen Vorschläge der Bund-Länder-AG drohen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zusätzlich zu belasten, das wäre der falsche Weg.”

Janine Wissler, Vorsitzende der Linkspartei, nennt die strukturelle Ursache: „Die Pflegeversicherung krankt daran, dass Vermögende geschont werden und Besserverdienende bevorteilt werden. Nötig ist, dass alle entsprechend ihres Einkommens in eine Pflegevollversicherung einzahlen.”

Woher das Geld kommen könnte: Konkrete Alternativen zur Leistungskürzung

Die Finanzlage der Pflegeversicherung ist ernst: Ihre Schulden beim Bund belaufen sich auf 4,2 Milliarden Euro. Ohne Bundesdarlehen könnte die Pflegeversicherung ihre Ausgaben nicht mehr decken. Das Defizit soll 2027 auf 7,6 Milliarden Euro anwachsen, bis 2028 auf 15,4 Milliarden.

Wer diese Zahlen kennt, versteht den Druck, unter dem die Reform steht. Was er verstehen muss: Es gibt Einnahmequellen, die bisher ungenutzt oder unvollständig genutzt werden, und über die in der öffentlichen Debatte kaum gesprochen wird.

Risikoausgleich zwischen den Pflegeversicherungen

Erstens: Der Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Privatversicherte zahlen für dieselbe Leistung ungefähr die Hälfte an Beiträgen wie gesetzlich Versicherte, weil das Risiko, pflegebedürftig zu werden, bei Besserverdienenden statistisch niedriger ist. Gesundheitsökonom Greß sagt: „Das ist völlig ungerechtfertigt.”

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Ein finanzieller Ausgleich zwischen beiden Systemen würde laut seiner Einschätzung jährlich drei bis fünf Milliarden Euro in die soziale Pflegeversicherung bringen: ohne Leistungskürzung, ohne höhere Beiträge für Normalverdiener.

Corona-Schulden bezahlen

Zweitens: Die Corona-Schulden. Der Bund hat den Pflegekassen während der Pandemie Aufgaben zugewiesen, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören, und die Mehrkosten nie erstattet. Ein Gutachten der DAK aus dem Jahr 2024 bezifferte die ausstehende Erstattung auf mehr als fünf Milliarden Euro.

Pflegende Angehörigen aus Steuern bezahlen

Hinzu kommen die Rentenversicherungsleistungen für pflegende Angehörige, die aus dem Topf der Pflegekassen finanziert werden, obwohl GKV-Spitzenverband, Paritätischer Gesamtverband und Stiftung Patientenschutz seit Jahren fordern, diese Kosten aus Steuermitteln zu begleichen.

Neun Milliarden Euro Entlastung

Würden Corona-Schulden erstattet und Rentenversicherungsleistungen aus Steuermitteln finanziert, brächte das nach Berechnung des Stiftungsvorstands Eugen Brysch eine sofortige Entlastung von neun Milliarden Euro.

Die Pflegevollversicherung: Was sie bedeutet und warum sie nicht kommt

Sozialverbände, Gewerkschaften und Teile der Opposition fordern seit Jahren eine Pflegevollversicherung. Das bedeutet: Die Pflegeversicherung übernimmt alle notwendigen Pflegekosten vollständig, der Eigenanteil entfällt oder wird auf Unterkunft und Verpflegung begrenzt. Das würde Pflegebedürftige vor dem finanziellen Ruin schützen und die 40-Prozent-Sozialhilfequote in Heimen senken.

Pflegevollversicherung wäre finanzierbar

Die Bundesregierung lehnt das ab. Öffentlich heißt es, die Kosten seien zu hoch.  Ein gesundheitsökonomisches Gutachten von Januar 2025 kommt aber zu dem Schluss, dass eine Pflegevollversicherung durch eine Bürgerversicherung in der Pflege langfristig finanzierbar wäre.

Auch Beamte und Selbstständige müssten einzahlen

Das würde bedeuten, dass auch Beamte, Selbstständige und Privatversicherte in das System einzahlen. CSU-Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner hat immerhin erwogen, die Einnahmebasis der Pflegeversicherung um Privatversicherte zu erweitern: „Um die Einnahmenseite der Pflegeversicherung zu stärken, gilt es die Verantwortungsgemeinschaft um die Privatversicherten und Beamten zu erweitern.”

Was Betroffene und Angehörige jetzt wissen müssen

Wer aktuell in ein Pflegeheim eingezogen ist oder einzieht, sollte sofort prüfen, ob alle Zuschüsse korrekt berechnet und beantragt sind. Der aufenthaltsdauerabhängige Zuschuss greift nicht automatisch vollständig: Er muss nicht beantragt werden, aber die Höhe hängt davon ab, dass der Pflegegrad korrekt eingestuft ist.

Widerspruch lohnt sich

Wer einen zu niedrigen Pflegegrad hat, verliert nicht nur Pflegegeld, sondern auch prozentuale Zuschüsse auf eine kleinere Basis. Ein Widerspruch gegen den Pflegegradsbescheid ist innerhalb eines Monats möglich und lohnt sich in vielen Fällen.

Hilfe zur Pflege

Wer die Heimkosten nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt. Das eigene Vermögen muss dabei weitgehend eingesetzt werden, wobei ein Schonbetrag von 10.000 Euro gilt (bei Ehepaaren 20.000 Euro).

Geschütztes Wohneigentum

Solange ein Ehepartner oder minderjährige Kinder in der eigenen Immobilie wohnen, ist diese geschützt. Wer ambulant gepflegt wird und auf Pflegegeld angewiesen ist, sollte prüfen, ob alle Kombinationsmöglichkeiten aus Pflegegeld und Sachleistungen ausgeschöpft sind.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Werden bestehende Pflegegrade durch die Reform gestrichen?

Ministerin Warken hat ausgeschlossen, dass Pflegegrade gestrichen werden. Geplant ist aber eine Verschärfung der Zugangskriterien für Pflegegrad 1 bis 3. Wer aktuell einen dieser Grade hat, sollte prüfen, ob die Begründung gut dokumentiert ist, und bei Bedarf Widerspruch einlegen, wenn nach einer Neubewertung der Pflegegrad abgesenkt wird.

Was ändert sich bei den Zuschüssen für Heimbewohner?

Nach bisherigen Berichten soll der volle Zuschuss von 75 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil erst nach 54 statt bisher 36 Monaten Heimaufenthalt greifen. Das bedeutet in den ersten viereinhalb Jahren höhere Kosten als bisher. Endgültig beschlossen ist das Stand Juni 2026 noch nicht.

Was kann ich tun, wenn ich die Heimkosten nicht bezahlen kann?

Sofort beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Diese Leistung kann rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, deshalb sofort handeln. Das Sozialamt prüft dann Einkommen und Vermögen. Es gibt Schonvermögensgrenzen und Schutz für die selbst genutzte Immobilie, solange ein Ehepartner oder minderjährige Kinder darin wohnen.

Quellen

Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile stationäre Pflege 2026, Stand Juli 2025 (vdek.com)

DGB, Anja Piel: Statement zur Pflegereform 2026 (dgb.de); Paritätischer Gesamtverband, Dr. Joachim Rock: Statement Pflegevollversicherung (paritaet.org)

Gesundheitsökonom Prof. Stefan Greß, Hochschule Fulda: Interview ntv.de, Mai 2026; Eugen Brysch, Stiftung Patientenschutz: Stellungnahme Pflegereform (stiftung-patientenschutz.de)