Hartz IV: 240 Euro pandemiebedingten Mehrbedarf erstritten

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In der derzeitigen Corona-Pandemie sind die Schulen noch lรคngst nicht zum Regelunterricht zurรผckgekehrt. Viele Schรผler befinden sich in der Mehrheit ihrer Schulzeit zuhause und lernen z.B. via “Zoom” von zu Hause aus. Eltern im Hartz IV Bezug haben es schwer, einen internetfรคhigen Computer fรผr ihre Kinder anzuschaffen. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Kรถln nun 240 Euro fรผr die Anschaffung eines PCยดs und Drucker zugebilligt.

Das Sozialgericht Kรถln hat in einem aktuellen Beschluss einen Laptop und Drucker in Hรถhe von 240 โ‚ฌ als pandemiebedingten Mehrbedarf nach ยง 21 Abs. 6 SGB II zuerkannt (AZ: S 32 AS 2150/20 ER). Die Eltern konnten glaubhaft machen, dass sie keinerlei finanzielle Mรถglichkeiten haben, ein digitales Endgerรคt anzuschaffen.

Eltern konnten glaubhaft machen, dass keine anderen Mรถglichkeiten bestehen

Ferner konnten die Eltern glaubhaft machen, dass die durch einen Fรถrderverein der Schule zur Verfรผgung gestellte Gerรคte bereits vergriffen waren. Auch die Vorlage von Kontoauszรผgen zeigte, dass die Eltern รผber keinerlei Vermรถgen verfรผgen, um einen Drucker sowie einen PC anzuschaffen.

Zuvor hatten die Klรคger einen Antrag beim zustรคndigen Jobcenter gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Auch der darauffolgende Widerspruch wurde durch die Widerspruchstelle des Jobcenters Rhein-Sieg abgelehnt. Daraufhin stellten die Eltern einen Eilantrag bei Gericht, damit ihr Kind am sog. Homeschooling teilnehmen kann. Das Gericht anerkennt zwar das Argument des Jobcenters an, dass alsbald die Sommerferien beginnen. Dennoch sei nicht auszuschlieรŸen, dass eine Regelbeschulung in Vollzeit nach den Ferien aufgrund der Pandemie immer noch nicht stattfinden wird. Daher sei der Mehrbedarf unabwendbar.

Das Gericht schloss sich damit der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts NRW an. Fรผr die Anschaffung wies das Gericht in einem Beschluss die zustรคndige Behรถrde an, 240 EUR als Mehrbedarf nach ยง 21 Abs. 6 SGB II fรผr einen Drucker und einen Computer auszuzahlen.

Jobcenter versuchen mit allen Mitteln Anspruch abzuwenden

Einige Jobcenter versuchen mit einigen Tricks einen Mehrbedarf abzuwenden, auch wenn sie nach AuรŸen behaupten, Familien mit schulpflichtigen Kindern unterstรผtzen zu wollen. Betroffene sollten sich allerdings nicht entmutigen lassen. Mehrere Urteile wie dieses zeigen, dass ein pandemiebedingter Anspruch besteht, auch wenn der Antrag und der Widerspruch zunรคchst abgelehnt wird. Daher sollten Eltern diesen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Wir haben einen Musterantrag erstellt, der unverbindlich und kostenfrei รผbernommen werden kann.

Antrag auf Gewรคhrung eines Mehrbedarfs fรผr ein internetfรคhiges digitales Endgerรคt fรผr den pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld

Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit beantrage ich fรผr meine/n Tochter/Sohn โ€ฆ. einen Mehrbedarfszuschuss fรผr ein internetfรคhiges digitales Endgerรคt fรผr den pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld. Dieser Mehrbedarf ergibt sich aus ยง 21 Abs. 6 SGB II. Dieser unabweisbare Bedarf ist nicht in den derzeitigen Regelleistungen vorgesehen. Die Anschaffung eines internetfรคhigen Endgerรคts ist mit der pandemiebedingten SchlieรŸung des Prรคsenzschulbetriebs erforderlich. Das ergeht auch aus zwei aktuellen Beschlรผssen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2020 โ€“ L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER).

In dieser derzeitigen Sondersituation ist das Gerรคt ein grundsicherungsrechtlich relevanter Bedarf fรผr Bildung und Teilhabe. Ich beantrage daher einen einmaligen Mehrbedarf in Hรถhe von 150 EUR fรผr meinen Sohn/Tochter. Ich erwarte eine Anwtort zumโ€ฆ. (Anmerkung: Frist von 10 Tagen setzen).

Mit freundlichen GrรผรŸenโ€ฆโ€ฆ

Bei Ablehnung Widerspruch stellen

Wurde der Antrag abgelehnt, empfiehlt es sich einen Widerspruch zu stellen und bei erneuter Ablehnung einen Eilantrag einzureichen. Nach dem aktuellem Urteil sind die Aussichten gut, dass das Gericht einem solchen Eilantrag statt gibt. Bei einer Klage empfiehlt es sich einen Anwalt zu involvieren. Bei einer Klage sollte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wie das funktioniert, erlรคutern wir hier: Prozesskostenhilfe bei Hartz IV Klagen โ€“ Das ist wichtig!