Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, bekommt im Durchschnitt rund 48 Prozent seines früheren Nettolohns aus der gesetzlichen Rente, und nicht mehr. Wer die Lücke schließen will, hat ab 2027 eine neue Option: Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot (AV-Depot) ersetzt die Riester-Rente und lässt erstmals ETF-Investitionen mit Staatszulage zu.
Wer bis Ende 2026 die Unterschiede kennt, kann zwischen altem Riester-Schutz und neuem System wählen. Alle anderen verlieren diese Chance.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Rente vs. private Altersvorsorge: Was der Staat zahlt und was nicht
Das Rentensystem in Deutschland ruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Eigenvorsorge. Nur die erste ist Pflicht — und das ist das Problem.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Gesetzliche Rente (GRV) | Private Altersvorsorge |
|---|---|
| Pflichtbeitrag für Arbeitnehmer (18,6 % des Bruttolohns, je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmer) | Freiwillig; eigene Entscheidung über Höhe und Form |
| Rentenniveau gesetzlich bei 48 % gesichert (Haltelinie bis 2031) | Kein garantiertes Niveau; Rendite hängt vom Produkt ab |
| Lebenslange Auszahlung | Lebenslange Rente oder befristeter Auszahlplan möglich (je nach Produkt bis 85 oder 95 Jahre) |
| Keine Wahlmöglichkeit beim Anbieter | Freie Produktwahl: gefördertes AV-Depot, ETF-Sparplan ohne Förderung, Versicherung |
| Rente folgt der Lohnentwicklung | Ab 2027: bis zu 540 Euro/Jahr Grundzulage + bis zu 300 Euro/Kind/Jahr im geförderten Depot |
| Nachgelagerte Besteuerung ab Rentenbeginn | Gefördertes Depot: Ansparphase steuerfrei, Auszahlung wird mit persönlichem Steuersatz besteuert; freies ETF-Depot: Abgeltungssteuer auf Kursgewinne |
Viele gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente nach 45 Arbeitsjahren reicht. Das stimmt nur, wenn man zeitlebens Durchschnittslohn verdient hat, und selbst dann bleiben dauerhaft rund 52 Prozent des früheren Nettolohns weg. Wer weniger als den Durchschnitt verdient hat oder Lücken im Versicherungsleben hat, landet deutlich darunter.
Die Riester-Reform ab 2027: Was sich konkret ändert
Die Riester-Rente, die seit 2002 besteht, wird ab dem 1. Januar 2027 durch das neue AV-Depot-System abgelöst. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.
Die wichtigste Neuerung: Erstmals ist es möglich, mit ETFs und Fonds staatlich gefördert zu sparen. Dies läuft ohne die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie, die Anbieter in niedrigverzinste Anleihen zwang und die Rendite drückte. Die neue Förderlogik ist beitragsproportional: Je mehr man selbst einzahlt, desto mehr Zulage gibt es.
Zulage für eigene Investition
Für jeden eigenen Euro gibt es 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Eigenbeitrag von 720 Euro im Jahr. Für weitere Einzahlungen bis 1.440 Euro gibt es 25 Cent pro Euro.
Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich. Dazu kommen Kinderzulagen: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Wer als Elternteil 2.400 Euro im Jahr einzahlt und ein Kind hat, bekommt damit bis zu 660 Euro Zulage vom Staat, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit als Sonderausgaben.
Förderung auch für Selbstständige
Erstmals förderberechtigt ab 2027 sind auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke — bisher waren sie von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Wer das bisher als Argument gegen private Vorsorge genutzt hat, muss diese Einschätzung überdenken.
Bestehende Riester-Verträge: Was Inhaber jetzt wissen müssen
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nichts unternehmen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen nach den bisherigen Förderregeln weiter. Ab 2027 können keine neuen Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
Wer einen alten Vertrag hat, hat drei Optionen: weiterführen wie bisher, in die neue Fördersystematik umstellen (ohne neuen Vertragsabschluss), oder in ein neues AV-Depot-Produkt übertragen. Ein Wechsel kann Kosten verursachen.
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Achtung für bisherige Riester-Sparer mit wenig Eigenbeitrag: Im alten System genügten bei Bestandsverträgen bereits 60 Euro Jahresbeitrag für die volle Grundzulage. Im neuen System ist die Förderung beitragsproportional. Das heißt, wer wenig einzahlt, bekommt entsprechend wenig Zulage. Wer mehrere Kinder hat und wenig verdient, sollte das alte und das neue System sorgfältig vergleichen, bevor er wechselt.
Erhöhte Altersgrenze
Weitere Einschränkung im neuen System: Die Altersgrenze für den Auszahlungsbeginn wird von 62 auf 65 Jahre angehoben. Wer innerhalb der nächsten Jahre in Rente geht, sollte prüfen, ob ein Wechsel überhaupt noch sinnvoll ist: die Verbraucherzentrale empfiehlt, mit dem staatlich organisierten Standardprodukt zu warten, dessen genaue Konditionen noch nicht feststehen.
Gefördertes AV-Depot oder freier ETF-Sparplan: Was rechnet sich?
Wer ein mittleres oder höheres Einkommen hat, sollte das geförderte AV-Depot nicht automatisch für besser halten. Im geförderten Depot ist die Produktauswahl auf eine gesetzliche Positivliste begrenzt, die Auszahlungen werden später mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Beim freien ETF-Depot gibt es keine Produkteinschränkung, Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer (26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag). In vielen Konstellationen kann das nach Steuern günstiger sein.
Besonders wichtig: Kosten. Hohe Depotgebühren können über 30 Jahre einen erheblichen Teil der staatlichen Förderung aufzehren. Das staatlich organisierte Standarddepot mit gedeckelten Effektivkosten (Gesamtkosten im Verhältnis zum angelegten Kapital) von maximal 1,0 Prozent dient ab 2027 als Vergleichsmaßstab.
Was Sie jetzt tun können — und was Sie besser lassen
Wer noch keinen Riester-Vertrag hat und staatliche Förderung will, kann bis Ende 2026 noch einen Vertrag nach altem Modell abschließen. Die Stiftung Warentest empfiehlt dabei Riester-Fondssparpläne statt Versicherungslösungen. Sie sind flexibler für einen späteren Wechsel ins neue System.
Wer kurz vor dem Renteneintritt steht, sollte keinen übereilten Wechsel vornehmen. Bei kurzem Anlagehorizont lohnt sich das renditeorientierte AV-Depot ohne Garantie oft nicht. Wer dagegen noch zehn oder mehr Jahre hat, kann die neuen Produkte ab Januar 2027 vergleichen.
Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge und Riester-Reform
Kann ich meinen Riester-Vertrag nach 2026 noch weiterführen?
Ja. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen nach den bisherigen Förderregeln weiter. Eine Kündigung oder Umwandlung erfolgt nicht automatisch. Wer will, kann ab 2027 freiwillig in das neue System wechseln — muss aber mögliche Wechselkosten einkalkulieren.
Lohnt sich das neue AV-Depot auch für Geringverdiener?
Das alte Riester-Modell war für Geringverdiener mit Kindern besonders attraktiv: Schon 60 Euro Jahresbeitrag reichten für die volle Grundzulage, die Kinderzulagen übertrafen das Eigenvolumen oft. Im neuen System ist die Förderung beitragsproportional — wer wenig einzahlt, bekommt entsprechend wenig Zulage. Wer mehrere Kinder hat und wenig verdient, sollte alten und neuen Vertrag vor einem Wechsel sorgfältig durchrechnen.
Was passiert, wenn ich das Geld vor dem Rentenalter brauche?
Eine förderneutrale Entnahme ist vor dem 65. Lebensjahr grundsätzlich nicht möglich. Wer früher auf das Geld zugreift, muss erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das unterscheidet das geförderte AV-Depot grundlegend vom freien ETF-Sparplan, bei dem das Kapital jederzeit verfügbar ist.
Quellen
Bundesregierung: Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, Stand Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung: Reform der privaten Altersvorsorge — Bundesrat beschließt Riester-Nachfolge, Mai 2026, Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Juni 2026




