Die Riester-Rente war einmal als Antwort auf eine wachsende Versorgungslücke gedacht: Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich zur gesetzlichen Rente kapitalgedeckt vorsorgen – unterstützt durch Zulagen und Steuervorteile.
In der Praxis siehts das alles aber anders aus. Zu hohe Kosten, komplizierte Förderungen, geringe Renditen in der Niedrigzinsphase und starre Produktvorgaben haben dazu geführt, dass der Markt schrumpfte und viele Riester-Verträge nicht mehr aktiv bespart werden.
Ein Gesetzentwurf, den das Kabinett im Dezember 2025 beschlossen hat, sieht nun einen grundlegenden Umbau der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vor. Starttermin der neuen Produktwelt soll der 1. Januar 2027 sein.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei entscheidend, zwei Dinge auseinanderzuhalten: Erstens geht es nicht um eine „sofortige Abschaffung“ bestehender Riester-Verträge. Zweitens ist das Vorhaben zwar weit gediehen, aber noch nicht endgültiges Recht – Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz beraten, ändern und beschließen.
Wer heute handelt, sollte also weder in Panik verfallen noch die Reform als bloßes Versprechen abtun, sondern die Übergangszeit nutzen, um den eigenen Vertrag nüchtern zu prüfen.
Warum Riester in der Realität so oft enttäuscht hat
Die Riester-Förderung funktioniert bis heute nach einem festen Muster: Eigenbeiträge werden durch Zulagen ergänzt, zusätzlich kann ein Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung greifen, wenn er günstiger ist als die Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden, der sich aus vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ergibt, begrenzt auf 2.100 Euro; Zulagen werden dabei angerechnet.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr, die Kinderzulage liegt je nach Geburtsjahr des Kindes bei 185 Euro oder 300 Euro; für junge Sparerinnen und Sparer gibt es außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Diese Konstruktion hat einen Haken: Sie ist für viele Menschen erklärungsbedürftig und fehleranfällig. Wer zu wenig einzahlt, erhält Zulagen nur anteilig. Wer die Zulagenbeantragung nicht sauber regelt oder Einkommens- und Familiensituation unterschätzt, verschenkt Förderung. Gleichzeitig fraßen bei zahlreichen Tarifen Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Garantievorgaben einen Teil der Rendite. Gerade in klassischen Versicherungsvarianten war das Problem in der Niedrigzinsphase besonders sichtbar.
Hinzu kommt, dass die Statistik der Vertragszahlen nicht automatisch zeigt, wie viele Menschen wirklich aktiv vorsorgen: Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ruhende Verträge im Bestand enthalten sind und deren Anteil auf „gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel“ geschätzt wird.
Auch die Größenordnung des Rückzugs ist belegt. Der bereinigte Bestand an Riester-Verträgen lag Ende 2024 insgesamt bei knapp 15 Millionen. Gleichzeitig ist es plausibel, dass historisch deutlich mehr Verträge abgeschlossen wurden: In der öffentlichen Debatte wird häufig von rund 20 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträgen seit Einführung gesprochen – und davon, dass mehr als fünf Millionen vorzeitig beendet wurden. Beides ist miteinander vereinbar, weil „abgeschlossen seit 2002“ etwas anderes meint als „heute noch im Bestand“.
Was die Reform ab 2027 verändern soll: weniger Zwang, mehr Kapitalmarkt, neue Förderung
Der Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 ist mehr als eine kosmetische Korrektur. Der Regierungsentwurf trägt den Anspruch, die geförderte private Altersvorsorge „einfacher“, „kostengünstiger“ und flexibler zu machen. Inhaltlich stechen vier Bausteine heraus.
Erstens soll es künftig neben sicherheitsorientierten Produkten auch ein renditeorientiertes „Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien geben.
Damit wird staatlich gefördertes Vorsorgesparen stärker an Kapitalmarktanlagen herangeführt, ausdrücklich auch über Fonds- und ETF-Lösungen. Die Logik dahinter ist nachvollziehbar: Wer Jahrzehnte Zeit hat, kann Kursschwankungen eher aushalten, und die Renditechancen steigen, wenn teure Garantien entfallen.
Zweitens führt der Entwurf ein Standardprodukt ein, das die Produktauswahl erleichtern soll. Für dieses „Standarddepot“ sieht der Entwurf eine gesetzliche Begrenzung der Effektivkosten vor. Genannt wird eine maximale durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten von 1,5 Prozent über die Vertragslaufzeit.
Das ist ein heikler Punkt: Für Verbraucher ist eine harte Kostenschranke attraktiv, Anbieter kritisieren dagegen oft, dass Beratung, Vertrieb und Verwaltung damit unter Druck geraten.
Drittens wird die Auszahlungsphase deutlich flexibler beschrieben als im bisherigen Riester-Universum. Der Entwurf nennt die Möglichkeit von langlaufenden Auszahlungsplänen bis mindestens zum 85. Lebensjahr neben lebenslangen Leistungen.
Für viele Menschen ist genau das praktisch relevant, weil die Kosten und Bedingungen von Verrentungslösungen maßgeblich bestimmen, wie viel am Ende monatlich ankommt.
Viertens soll die staatliche Förderung grundlegend umgebaut werden. Die Bundesregierung beschreibt eine künftig beitragsproportionale Zulagenlogik: Gefördert werden sollen 1.800 Euro Eigenvorsorge im Jahr. Bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent Zulage pro Euro, für weitere 600 Euro 20 Cent. So entsteht eine maximale Grundzulage von bis zu 480 Euro im Jahr.
Für Eltern ist zusätzlich eine Kinderförderung vorgesehen, die sich ebenfalls an den Eigenbeiträgen orientiert; in den offiziellen Erläuterungen ist von 25 Cent pro Spar-Euro und Kind bis zu einem Maximalbetrag von 300 Euro jährlich die Rede.
Der Berufseinsteigerbonus soll erhalten bleiben. Das Bundesfinanzministerium konkretisiert außerdem, dass die bisherige starre Grundzulage und die bisherige starre Kinderzulage durch das neue beitragsabhängige System ersetzt werden sollen; bei der Kinderförderung würde das Geburtsjahr des Kindes künftig keine Rolle mehr spielen. Zusätzlich nennt das Ministerium eine Mindestjahreseinzahlung von 120 Euro als Voraussetzung für Zulagen.
Wechsel, Übertragung, Gebühren: Was mit bestehenden Riester-Verträgen passieren soll
Ein verbreitetes Missverständnis ist die Sorge, bestehende Riester-Verträge würden „abgeschaltet“. Nach Darstellung der Bundesregierung ist das nicht geplant: Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn auch nach der Reform weiter besparen; es soll keine automatische Kündigung und keine automatische Umwandlung geben. Neuabschlüsse im alten Riester-Modell sollen ab 2027 allerdings nicht mehr möglich sein.
Gleichzeitig soll ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ausdrücklich möglich werden. Genau hier wird es für Sparer konkret: Lohnt es sich, das vorhandene geförderte Kapital – inklusive Zulagen – zu übertragen? Und welche Gebühren fallen dabei an?
Der Entwurf arbeitet mit mehreren Stellschrauben. Er erwähnt zum einen, dass Abschlusskosten künftig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden sollen, damit ein Anbieterwechsel nicht erneut wie ein Kostenschock wirkt.
Zum anderen greift er das Thema Wechselkosten direkt auf: Nach geltendem Recht existiert bereits eine Obergrenze für Wechselkosten beim abgebenden Anbieter; im Kontext des Entwurfs wird beschrieben, dass nach fünf Jahren ein Wechsel kostenfrei zu gewähren sein soll und die Obergrenze von 150 Euro nur noch innerhalb dieser Fünfjahresfrist gilt.
Dazu kommen weitere Begrenzungen, die verhindern sollen, dass der neue Anbieter überhöhte Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene Kapital kalkuliert.
Für Verbraucher heißt das: Ein Wechsel ist politisch erwünscht, soll aber nicht folgenlos „gratis“ sein, weil je nach Produktwelt weiterhin Kostenbestandteile entstehen können.
Das macht die Abwägung anspruchsvoll: Wer heute kündigt, löst oft sehr teure Rückabwicklungen aus. Wer später wechselt, muss die neue Kostenstruktur prüfen und dabei genau hinschauen, ob ein angeblicher Kostenvorteil real ist oder nur auf dem Papier steht.
Warum „kündigen“ häufig die schlechteste Reaktion ist
In vielen Fällen ist eine förderschädliche Kündigung die teuerste Art, Unzufriedenheit zu beenden. Der Mechanismus ist einfach: Bei Kündigung müssen Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich wirken Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren besonders stark ins Gewicht fallen, weil sie bereits angefallen sind, die Rendite aber noch nicht lange arbeiten konnte.
Wer heute kündigt, macht den Vertrag in der Regel nicht „besser“, sondern beendet ihn zu einem Zeitpunkt, an dem die Nachteile bereits realisiert sind, während mögliche Vorteile der langen Laufzeit nicht mehr eintreten können.
Wenn ein Vertrag wirklich nicht mehr tragbar ist, wird deshalb häufig die Beitragsfreistellung als Zwischenlösung empfohlen. Das bedeutet: Das vorhandene Guthaben bleibt stehen, neue Einzahlungen werden ausgesetzt, und damit entfallen auch künftige Zulagen – aber es wird kein Rückzahlungsmechanismus ausgelöst wie bei einer Kündigung.
Eine Beitragsfreistellung ist zudem reversibel: Wer später doch wieder besparen will, kann das häufig wieder aufnehmen. Gerade in einer Reformphase kann das rational sein, weil es Zeit verschafft, bis Produkte, Kosten und Regeln der neuen Förderung endgültig feststehen.
Wann Weiterbesparen sinnvoll sein kann – und wann Vorsicht angebracht ist
Es gibt Personengruppen, für die Riester trotz aller Kritik weiterhin passen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn ein großer Teil der jährlichen Einzahlung aus Zulagen besteht. In solchen Fällen trägt der Staat einen spürbaren Anteil, und selbst mäßige Renditen können durch die Förderquote kompensiert werden.
Genau deshalb betonen Verbraucherexperten häufig, dass Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern und eher niedrigen Einkommen oft überdurchschnittlich profitieren, während gutverdienende Singles ohne Kinder sehr viel stärker von Kosten und Garantievorgaben „ausgebremst“ werden.
Umgekehrt ist Vorsicht angebracht, wenn ein Vertrag dauerhaft ohne volle Zulagen läuft, weil der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wird, oder wenn die Kostenstruktur des Vertrags hoch ist und die Kapitalanlage kaum Chancen auf Rendite lässt.
Hier kommt es weniger auf Bauchgefühl an als auf Zahlen: Wie hoch sind laufende Kosten? Wie ist das Kapital angelegt? Welche garantierten Leistungen stehen welchen realistischen Erträgen gegenüber? Und wie hoch ist die tatsächliche Förderung, die im eigenen Fall ankommt?
Auszahlungsphase: Warum das Timing vor der Rente besonders heikel ist
Für Menschen, die bereits kurz vor dem Rentenbeginn stehen, ist die Reformdebatte nicht abstrakt, sondern eine konkrete Timing-Frage. Im bestehenden System sind die Auszahlungsregeln stark vom Vertragswerk und den gesetzlichen Rahmenbedingungen geprägt.
Beispielsweise ist eine Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich, allerdings begrenzt: Bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals dürfen als Einmalbetrag entnommen werden, der Rest fließt typischerweise in die lebenslange Leistung. Das schafft Planbarkeit, ist aber nicht immer kostengünstig, weil Verrentungskosten und Kalkulationen die Höhe der monatlichen Zahlbeträge beeinflussen.
Der Regierungsentwurf stellt in Aussicht, die Auszahlungsphase stärker zu flexibilisieren, etwa durch Auszahlungspläne bis mindestens 85 Jahre. Wer unmittelbar vor der Auszahlungsentscheidung steht, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, irreversible Schritte zu gehen, solange der Gesetzgeber die Spielregeln möglicherweise erweitert.
Das ist keine pauschale Empfehlung zum „Aufschieben um jeden Preis“. Es ist ein Hinweis darauf, dass der Start der Auszahlungsphase oft unumkehrbare Folgen hat – und dass es im Zweifel besser sein kann, einige Monate länger im Status quo zu bleiben, wenn das Geld nicht dringend benötigt wird.
Die heikle Statistikfrage: „Unter 1.000 Euro Rente“ – was solche Zahlen bedeuten und was nicht
In der öffentlichen Diskussion über Altersvorsorge tauchen regelmäßig stark vereinfachte Aussagen auf, etwa dass „ein großer Teil“ der Rentnerinnen und Rentner weniger als 1.000 Euro pro Monat bekomme. Solche Sätze wirken alarmierend, sind aber ohne Begriffsklärung nur begrenzt aussagekräftig. Entscheidend ist, ob von der gesetzlichen Rente als Zahlbetrag gesprochen wird oder von Nettoeinkommen insgesamt, ob Haushaltskonstellationen berücksichtigt werden und ob Teilzeitbiografien, Hinterbliebenenrenten oder zusätzliche Einkünfte einbezogen sind.
Das Statistische Bundesamt hat beispielsweise für das Jahr 2021 ausgewiesen, dass ein erheblicher Anteil der Rentnerinnen und Rentner in Privathaushalten ein Nettoeinkommen unter 1.000 Euro hatte, wobei die Betroffenheit bei Frauen deutlich höher lag als bei Männern. Das ist ein sozialpolitisch wichtiger Befund – er beschreibt aber Nettoeinkommen, nicht automatisch die individuelle gesetzliche Rente und nicht automatisch die Situation von Menschen mit zusätzlichen Einkommensquellen.
Geförderte private Vorsorge kann eine Versorgungslücke mindern, sie ersetzt aber weder eine solide Erwerbsbiografie noch löst sie strukturelle Unterschiede wie Teilzeit, Niedriglohn oder Erwerbsunterbrechungen.
Was Sparer jetzt tun sollten: nüchtern prüfen, Fehler vermeiden, Entscheidungen vertagen, wenn sie teuer wären
Wer heute einen Riester-Vertrag hat, sollte vor allem drei typische Fehlentscheidungen vermeiden: eine vorschnelle Kündigung, das jahrelange Weiterlaufenlassen eines ineffizienten Vertrags aus reiner Trägheit und eine überhastete Produktumstellung auf Basis von Werbung statt Vertragsdetails.
Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, die nicht mit Schlagworten arbeitet, sondern mit Vertragsdaten: Wie hoch ist das aktuelle Guthaben? Welche Kosten werden jährlich belastet? Welche Anlageform steckt dahinter? Wird die volle Zulage regelmäßig erreicht oder nur anteilig? Wer die volle Förderung erhalten will, muss die Mechanik des Mindesteigenbeitrags beherrschen; die Deutsche Rentenversicherung erklärt ihn nachvollziehbar und zeigt, wie Zulagen die erforderliche Eigenleistung reduzieren können.
Wenn der Vertrag unattraktiv wirkt, kann eine Beitragsfreistellung eine saubere Zwischenlösung sein. Sie verhindert, dass neue Beiträge in ein möglicherweise ungünstiges Kostenmodell fließen, ohne die teuren Rückabwicklungsfolgen einer Kündigung auszulösen. Parallel lohnt es sich, die Reform konkret zu verfolgen: Sobald Anbieter neue Altersvorsorgedepots oder Standarddepots tatsächlich am Markt anbieten, werden Kosten, Anlageoptionen und Auszahlungsbedingungen vergleichbar. Erst dann lässt sich belastbar beantworten, ob ein Wechsel im eigenen Fall wirklich mehr bringt.
Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte außerdem besonders aufmerksam auf den Zeitpunkt der Auszahlungsentscheidung achten und sich im Zweifel unabhängig beraten lassen, bevor die Auszahlungsphase startet. Bei knapper Liquidität kann ein Abwarten unpraktisch sein; ohne Druck ist es jedoch legitim, die Reformdebatte mitzudenken, weil die geplante Flexibilisierung genau in dieser Phase spürbar werden soll.
Einordnung: Die Reform schafft Chancen, aber kein Gratisversprechen
Die Stoßrichtung des Entwurfs ist klar: Weg von der komplizierten, teuren Garantiewelt, hin zu besser verständlicher Förderung, höherer Kapitalmarktbeteiligung und strengeren Kostengrenzen zumindest im Standardprodukt. Das kann die Attraktivität für viele erhöhen, insbesondere für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und für Familien, wenn die Förderquoten tatsächlich so greifen wie beschrieben.
Gleichzeitig bleiben zwei Risiken. Das erste ist politisch: Bis zur endgültigen Verabschiedung können Details geändert werden, auch beim Starttermin. Das zweite ist finanziell: Kapitalmarktprodukte ohne Garantien schwanken.
Wer die Nerven dafür nicht hat oder nur kurze Laufzeiten hat, kann durch schlechte Zeitpunkte mehr verlieren als gewinnen. Genau deshalb ist die Reform nicht automatisch „besser für alle“, sondern eher ein Werkzeugkasten, der für verschiedene Lebenslagen unterschiedlich passt.




