Rente mit 73 soll kommen: Beamte sollen aber verschont bleiben

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Regierungsberater fordern Rente erst mit 73 – welche Jahrgänge das am härtesten trifft

Wer heute zwischen 30 und 55 Jahren alt ist und auf die gesetzliche Rente baut, sollte diese Vorschläge kennen: Ein wissenschaftlicher Beraterkreis, eingesetzt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), hat in zwei Gutachten gefordert, das Renteneintrittsalter automatisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.

Das Ergebnis dieser Rechnung: Bei der prognostizierten Lebenserwartungsentwicklung könnte die Regelaltersgrenze bis 2060 auf 73 Jahre steigen. Ein Gesetz ist das noch nicht, aber die Richtung ist klar, und sie trifft vor allem jüngere Jahrgänge.

Was der Beraterkreis konkret fordert – und was er verschweigt

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen wissenschaftlichen Beraterkreis für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik eingesetzt.

Die vier Ökonomen (Prof. Veronika Grimm, Prof. Justus Haucap, Prof. Stefan Kolev und Prof. Volker Wieland) haben im September 2025 ein Impulspapier zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt und im Oktober 2025 eine Wachstumsagenda für Deutschland veröffentlicht.

Beide Dokumente enthalten dieselbe Forderung: Das Renteneintrittsalter soll nicht mehr politisch festgesetzt werden, sondern automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt sein.

Ab 2031, wenn die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre abgeschlossen ist, müsste das Rentenalter etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.

Zwei Drittel der gewonnenen Lebenszeit sollen auf die Erwerbsphase entfallen, ein Drittel auf den Ruhestand. Entwickelt sich die Lebenserwartung wie prognostiziert, läge die Regelaltersgrenze demnach im Jahr 2060 bei 73 Jahren.

Was die Ökonomen in ihren Gutachten nicht erklären: Nicht alle profitieren gleichermaßen von steigender Lebenserwartung. Wer jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet hat, auf dem Bau, in der Pflege, im Schichtdienst, erreicht die heutige Altersgrenze oft nur unter großen Schwierigkeiten.

Beamte bleiben verschont

Ein pauschaler Automatismus trifft genau diese Gruppe am härtesten, weil sie gleichzeitig seltener von einer längeren Lebenserwartung profitiert. Die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung, in der auch Beamte, Politiker und Selbstständige einzahlen, fehlt in den Gutachten vollständig. Welche Jahrgänge das konkret trifft, macht die Rechnung der Berater erst sichtbar.

Welche Jahrgänge konkret betroffen wären

Das geltende Recht nach § 235 SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch) ist eindeutig: Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt vollständig für alle, die ab Jahrgang 1964 geboren sind. Die schrittweise Anhebung von 65 auf 67 läuft bis 2031. Was danach kommt, ist heute gesetzlich nicht geregelt – genau hier setzt der Beraterkreis an.

Für die Praxis bedeutet das eine klare Dreiteilung nach Geburtsjahrgang: Wer 1964 oder früher geboren ist, bleibt nach aktuellem Recht bei 67 Jahren – die Reformpläne der Berater betreffen diese Jahrgänge nicht direkt. Wer ab etwa 1975 geboren ist, könnte eine erste Anhebung auf 67,5 Jahre erleben, wenn die Politik den Beraterkreis-Mechanismus ab 2031 umsetzt.

Und wer 1990 oder jünger ist, bewegt sich rechnerisch im Bereich des 73-Jahres-Szenarios – sofern die Kopplung kommt und die Lebenserwartung sich wie prognostiziert entwickelt.

Das ist kein beschlossenes Gesetz, sondern ein politisches Szenario. Ob es eintritt, hängt von einer Prämisse ab, die die Berater als selbstverständlich behandeln, aber die die Daten längst in Frage stellen.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Der Reibungspunkt: Lebenserwartung steigt längst nicht mehr so stark

Die Berater begründen ihre Forderung mit steigender Lebenserwartung. Aber die Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeichnen ein anderes Bild: Die Lebenserwartung bei Geburt lag 2024 bei 78,9 Jahren für Männer und 83,5 Jahren für Frauen.

Der Anstieg hat sich gegenüber dem Vorpandemie-Trend deutlich verlangsamt. Und wer heute mit 65 in Rente geht, hat statistisch kaum mehr Ruhestandsjahre als jemand, der 2012 mit 65 in Rente ging – zahlt dafür aber schon heute mit einem späteren Renteneintritt.

Was heute noch gilt – und was Betroffene jetzt prüfen sollten

Beschlossen ist nichts. Der Beraterkreis ist ein Beratungsgremium, kein Gesetzgeber. Was aus seinen Empfehlungen wird, entscheiden Bundesregierung und Bundestag. Auch die Alterssicherungskommission (ASK), die die Bundesregierung Ende 2025 eingesetzt hat, hat keine Gesetzgebungskompetenz.

Meldungen aus dem Mai 2026, wonach die ASK eine Anhebung auf 70 ab 2061/62 empfehlen wolle, wurden von Kommissionsmitgliedern gegenüber dem Handelsblatt dementiert.

Trotzdem gilt: Wer jetzt plant, tut das unter politischer Unsicherheit. Das hat konkrete Konsequenzen für alle, die über einen vorzeitigen Rentenausstieg nachdenken.

Wer vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen will, muss nach § 77 SGB VI dauerhaft 0,3 Prozent Abschlag pro Monat akzeptieren. Bei drei Jahren früherem Ausstieg sind das 10,8 Prozent, und dieser Abzug bleibt für den gesamten Ruhestand bestehen.

Wer diesen Abschlag vermeiden will, kann ihn unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen, geregelt in § 187a SGB VI. Wie hoch diese Ausgleichszahlung wäre, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf Anfrage mit. Zu finden ist der voraussichtliche Abschlagsbetrag auch in der sogenannten Renteninformation: dem Schreiben, das die DRV jedem Versicherten einmal jährlich zuschickt.

Wer prüfen will, ob er die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Frühverrentung (45 Beitragsjahre) erfüllt, sollte das rechtzeitig mit der DRV klären – denn Beratungszeiten sind begrenzt und die Planung braucht Vorlauf.

Rente mit 73: Forderung, kein Gesetz – aber die Debatte ist real

Wer die Rentenpolitik der kommenden Jahre verfolgt, wird diese Debatte nicht loswerden: demografischer Druck, wachsende Haushaltszuschüsse, eine politisch brisante Frage danach, wer wie lange arbeiten muss. Der Beraterkreis hat den Rahmen gesetzt.

Renteneintrittsalter an Lebenserwartung koppeln, Nachhaltigkeitsfaktor (das ist der Mechanismus, der das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bei der Rentenanpassung berücksichtigt und 2018 ausgesetzt wurde) wieder einführen, die Mütterrente nicht ausweiten. Das  kommt aus dem engsten Beratungskreis der Wirtschaftsministerin.

Was fehlt, ist die Gegenrechnung: Wer nicht in die Rentenversicherung einzahlt  (Beamte, Selbstständige, ein Teil der Politiker) bleibt von den Zumutungen verschont.  Das übrigens gegen die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung, die Rentenbeiträge von allen fordert. Das allein sollte ausreichen, um jede Reformankündigung kritisch zu lesen, bevor man sie für sinnvoll hält.

Quellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Pressemitteilung zum Impulspapier des Wissenschaftlichen Beraterkreises zur gesetzlichen Rentenversicherung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Pressemitteilung zur Wachstumsagenda für Deutschland, § 235 SGB VI – Regelaltersrente; § 77 SGB VI – Zugangsfaktor; § 187a SGB VI – Beitragszahlung zur Vermeidung von Rentenminderungen