Riester-Rente-Kündigung kostet bis zu 10.000 Euro: Diese vier Wege sind besser

Lesedauer 6 Minuten

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Die klassische Riester-Rente wird für Neuabschlüsse abgeschafft und durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt.

Für 15,9 Millionen bestehende Verträge ändert sich damit alles – aber nicht so, wie viele Sparer befürchten. Denn wer jetzt in Panik kündigt, zahlt bei einem Vertrag mit 15 Jahren Laufzeit leicht 5.000 bis 10.000 Euro an den Staat zurück. Zulagen, Steuervorteile, Erträge – alles wird zurückgefordert.

Dabei gibt es vier Wege, den alten Vertrag in die neue Rentenwelt zu überführen, ohne die bisherige Förderung zu verlieren.

Welcher der richtige ist, hängt davon ab, wie lange der Vertrag noch laufen soll, wie teuer er bisher war und ob der Sparer Kinder hat. Das Zeitfenster für bestimmte Entscheidungen schließt sich am 31. Dezember 2026 – danach ist kein Neuabschluss im alten System mehr möglich.

Altersvorsorgedepot ab 2027 – bis zu 540 Euro Zulage statt 175 Euro bei Riester

Das Altersvorsorgedepot beseitigt die größten Schwächen der Riester-Rente. Die verpflichtende Beitragsgarantie fällt weg, Sparer können bis zu 100 Prozent in Aktien-ETFs investieren. Die Produktkosten sinken drastisch – ein Kostendeckel von einem Prozent für Standardprodukte ersetzt die typischen zwei bis drei Prozent bei Riester-Versicherungen.

Die neue Förderung funktioniert nach einem Matching-Modell: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro jährlich – dreimal so viel wie die bisherige Riester-Grundzulage.

Familien profitieren zusätzlich: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind fließt bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag. Erstmals sind auch alle Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt.

In der Auszahlungsphase wird es flexibler. Statt der bisher verpflichtenden Verrentung ab 85 können Sparer zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan bis mindestens 85 wählen.

Zu Rentenbeginn dürfen 30 Prozent des Guthabens auf einen Schlag entnommen werden. Nicht ausgezahltes Vermögen aus dem Auszahlungsplan ist vererbbar – ein entscheidender Unterschied zur alten Riester-Rente, bei der das restliche Kapital im Todesfall häufig beim Versicherer verblieb.

Weg 1: Riester-Vertrag behalten und mit alter Förderung weiterlaufen lassen

Alle bestehenden Verträge genießen vollen Bestandsschutz. Die alte Fördersystematik mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage läuft unverändert weiter. Wer seinen Vertrag seit vielen Jahren bespart und mit der Rendite zufrieden ist, muss nichts ändern.

Diesen Weg sollten vor allem zwei Gruppen wählen. Sparer, die weniger als fünf bis sieben Jahre bis zur Rente haben, gehen mit einem Wechsel in ein aktienbasiertes Depot das Risiko ein, in eine Börsenschwäche zu geraten und die Verluste nicht mehr ausgleichen zu können.

Und Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die mit minimalen Eigenbeiträgen die vollen Kinderzulagen kassieren, fahren im alten System unter Umständen günstiger, weil die Zulagen dort unabhängig von der Sparrate fließen.

Helmut W., 61, aus Essen, bespart seinen Riester-Fondssparplan seit 2008. Sein Guthaben liegt bei 34.000 Euro, die Abschlusskosten sind längst abbezahlt. In vier Jahren geht er in Rente. Für ihn wäre ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot riskant – die verbleibende Anlagedauer ist schlicht zu kurz, um Börsenschwankungen auszusitzen. Sein Vertrag läuft besser einfach weiter.

Weg 2: Guthaben ins neue Altersvorsorgedepot übertragen

Riester-Sparer können ihr gesamtes Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Sämtliche Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei erhalten – nichts muss zurückgezahlt werden. Hat der alte Vertrag bereits fünf Jahre Laufzeit, ist die Übertragung kostenlos. Bei kürzerer Laufzeit darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen.

Dieser Weg eignet sich besonders für Menschen, die noch zehn bis fünfzehn Jahre oder länger bis zur Rente haben. Das übertragene Guthaben kann dann in breit gestreute ETFs investiert werden.

Bei einer verbleibenden Anlagedauer von 20 Jahren und einer Marktrendite von sechs bis acht Prozent jährlich wird der Unterschied in der Auszahlung fünfstellig – verglichen mit einer klassischen Riester-Versicherung, die nach Kosten oft kaum mehr als ein Prozent abwirft.

Vor dem Wechsel lohnt ein Blick in die Riester-Jahresmitteilung. Dort sind die jährlichen Kosten ausgewiesen.

Wenn die Zulagen durch Abschluss- und Verwaltungskosten praktisch aufgefressen werden – was bei vielen klassischen Riester-Rentenversicherungen der Fall ist –, spricht alles für die Übertragung. Beim Wechsel muss der Sparer entscheiden, ob er künftig in ein Depot ohne Garantie oder ein neues Garantieprodukt mit 80-Prozent-Absicherung investieren will.

Weg 3: Vertrag stilllegen und parallel ein Altersvorsorgedepot eröffnen

Wer seinen Riester-Vertrag nicht übertragen möchte, kann ihn beitragsfrei stellen. Die bisherigen Einzahlungen und Zulagen bleiben im Vertrag, der Sparer zahlt nichts mehr ein, verliert aber keinen Cent der bereits erhaltenen Förderung. Parallel eröffnet er ab 2027 ein neues Altersvorsorgedepot und bespart dieses mit den höheren Zulagen.

Dieser Weg bietet sich an, wenn der alte Vertrag schlecht performt, die Abschlusskosten aber bereits vollständig gezahlt sind.

Eine Übertragung würde das Guthaben unnötig bewegen und möglicherweise Kosten auslösen, die sich bei der verbleibenden Laufzeit nicht mehr rechnen. Der stillgelegte Vertrag arbeitet mit dem vorhandenen Kapital weiter, während frisches Geld in das günstigere System fließt.

Sabine M., 42, aus Hannover, hat seit 2010 eine Riester-Rentenversicherung, in die sie monatlich 100 Euro einzahlt. Ihr Guthaben liegt bei 18.500 Euro, die Rendite war über die Jahre mager – gerade einmal 1,2 Prozent nach Kosten. Für Sabine lohnt es sich, den Vertrag ruhend zu stellen und ab Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot mit ETF-Sparplan zu eröffnen. Ihr altes Guthaben bleibt erhalten. Das neue Depot profitiert von höherer Förderung und besseren Renditechancen.

Weg 4: Nur die Förderung wechseln – Vertrag bleibt, Zulagen steigen

Eine oft übersehene Möglichkeit, die das Bundesfinanzministerium ausdrücklich vorgesehen hat: Riester-Sparer können ihren bestehenden Vertrag behalten, aber nur das Fördersystem auf das neue Matching-Modell umstellen.

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Dafür reicht eine Erklärung gegenüber dem Anbieter – dessen Zustimmung ist dafür nicht nötig. Die sonstigen Vertragskonditionen bleiben unverändert, nur statt der alten Grundzulage von 175 Euro fließen künftig bis zu 540 Euro.

Attraktiv ist das vor allem für Sparer, die mit ihrem Anbieter und der bisherigen Vertragsgestaltung zufrieden sind, aber die deutlich höhere Förderung des neuen Systems mitnehmen wollen. Singles ohne Kinder mit einem jährlichen Eigenbeitrag ab 360 Euro profitieren im neuen Matching-Modell fast immer stärker als im alten System.

Wer dagegen vertragliche Änderungen will – etwa den Wegfall der Verrentungspflicht –, braucht dafür das Einvernehmen des Anbieters. Das reine Umstellen der Förderung geht dagegen einseitig.

Der entscheidende Vorteil dieses Wegs: Es entsteht keinerlei Aufwand für Depoteröffnung, Guthabenübertragung oder Anbieterwechsel. Wer seinen Vertrag inhaltlich für gut hält und nur die Förderlücke schließen will, kommt hier am schnellsten ans Ziel.

Warum eine Kündigung fast immer der teuerste Fehler ist

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, löst eine förderschädliche Verwendung nach § 93 EStG aus. Die Konsequenz: Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen auf einen Schlag zurückgezahlt werden.

Im ersten Halbjahr 2025 lag die durchschnittliche Rückforderung bei einer Riester-Kündigung laut Deutscher Rentenversicherung bei rund 2.500 Euro – davon etwa 1.750 Euro Zulagen und 750 Euro Steuervorteile. Bei langjährigen Verträgen steigt die Summe leicht auf 5.000 bis 10.000 Euro.

Dazu kommen Stornogebühren des Anbieters. Und die während der Vertragslaufzeit erzielten Erträge werden als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG steuerpflichtig.

Der Rückkaufswert, den der Anbieter mitteilt, ist nicht der Betrag, der am Ende auf dem Konto landet. Bei Verträgen mit 10.000 Euro Guthaben, davon 3.000 Euro aus Förderung, bleiben nach Rückzahlung, Gebühren und Steuern oft nur wenige tausend Euro übrig.

Werner K., 52, aus Dortmund, hat seit 2009 eine Riester-Rentenversicherung bespart. Insgesamt flossen 22.400 Euro an Eigenbeiträgen in den Vertrag, dazu rund 4.900 Euro Zulagen und 3.100 Euro Steuervorteile. Sein Guthaben liegt bei 27.800 Euro.

Würde Werner jetzt kündigen, müsste er 8.000 Euro an Förderung zurückzahlen. Nach Stornogebühren und Steuern auf die Erträge blieben ihm von seinen 22.400 Euro Eigenbeiträgen weniger als 18.000 Euro. Hätte er den Vertrag stattdessen beitragsfrei gestellt und parallel ein Altersvorsorgedepot eröffnet, wäre kein Cent verloren gegangen.

Noch ein Punkt, der in der Debatte untergeht: Riester-Guthaben genießt während der Vertragslaufzeit einen besonderen Pfändungsschutz. Mit der Kündigung entfällt dieser Schutz sofort. Wer Schulden hat, riskiert also nicht nur den Verlust der Förderung, sondern auch die Pfändung des ausgezahlten Kapitals.

Was Riester-Sparer jetzt konkret tun sollten

Der wichtigste Schritt steht am Anfang: Auf keinen Fall kündigen. Egal wie unzufrieden man mit seinem Vertrag ist – eine Kündigung vernichtet Förderung im Wert von tausenden Euro. Stattdessen lohnen sich drei konkrete Schritte noch vor dem Jahresende.

Jeder Riester-Sparer sollte seine Jahresmitteilung heraussuchen und die tatsächlichen Kosten des Vertrags prüfen. Wer nicht weiß, wie hoch Verwaltungskosten, Abschlusskosten und tatsächliche Rendite sind, kann keine fundierte Entscheidung treffen.

Als zweites empfiehlt sich, beim Anbieter eine schriftliche Berechnung des Rückkaufswerts anzufordern – nicht um zu kündigen, sondern um die tatsächliche Vertragssituation zu kennen. Und schließlich sollte die eigene Rentenlücke berechnet werden, um zu wissen, wie viel monatlich gespart werden muss.

Wer danach feststellt, dass sein Riester-Vertrag schlecht performt und noch genug Zeit bis zur Rente bleibt, hat ab dem 1. Januar 2027 drei Optionen, die alle besser sind als eine Kündigung. Mehrere Anbieter bieten bereits jetzt Vormerkungen für das Altersvorsorgedepot an.

Wer Personalausweis, Steueridentifikationsnummer und Nachweis über die Rentenversicherungspflicht bereithält, kann am Stichtag ohne Verzögerung starten. Einen Hinweis verdient allerdings, dass der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen muss – Details wie die exakte Ausgestaltung der Wechselgebühren könnten sich im parlamentarischen Prozess noch ändern. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet die finale Verabschiedung ab und lässt sich bei einer Verbraucherzentrale gegen Entgelt unabhängig beraten.

Häufige Fragen zum Riester-Wechsel ins Altersvorsorgedepot

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, wenn ich ins neue System wechseln will?
Nein. Das Guthaben kann förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen werden. Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.

Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag einfach ruhen lasse?
Die bisherigen Einzahlungen und Zulagen bleiben im Vertrag. Neue Zulagen gibt es nicht mehr, aber die vorhandene Förderung geht nicht verloren. Der Vertrag kann jederzeit wieder bespart werden.

Ist das Guthaben im neuen Altersvorsorgedepot vererbbar?
Beim Auszahlungsplan ja – noch nicht ausgezahltes Vermögen geht an die Erben über. Bei einer lebenslangen Leibrente kann eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart werden. Ohne Garantiezeit endet die Zahlung mit dem Tod. An den Ehepartner kann das Guthaben förderunschädlich übertragen werden.

Ab welchem Alter kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Im neuen System gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Bisher lag die Grenze bei 60 beziehungsweise 62 Jahren. Für Erwerbsgeminderte sind Ausnahmen vorgesehen.

Lohnt sich ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags noch vor dem 31. Dezember 2026?
Nur in Ausnahmefällen. Alleinerziehende oder Geringverdiener mit mehreren Kindern, die mit minimalen Eigenbeiträgen hohe Zulagen kassieren, können im alten System unter Umständen besser fahren. Für die meisten Sparer ist das Altersvorsorgedepot ab 2027 die klar attraktivere Wahl.

Quellen

Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot, Bundesregierung: Fragen und Antworten – Private Altersvorsorge reformiert, Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge