Was wird aus dem alten Riester-Vertrag? Die 4 besten Wege in die neue Rente

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Die Riester-Rente galt lange als Vorzeigeprojekt der privaten Altersvorsorge. Heute ist ihr Ruf angeschlagen. Viele Verträge wurden über Jahre nur noch mit kleinen Beiträgen bespart, manche ruhen längst, andere enttäuschen mit mageren Erträgen und hohen Kosten.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht.

Der Bundestag hat die Reform Ende März 2026 beschlossen, neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Für Millionen Sparer stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Was passiert mit den alten Riester-Verträgen, wenn die neue Förderwelt kommt?

Die kurze Antwort lautet: Alte Verträge verschwinden nicht automatisch. Sie werden nicht entwertet und auch nicht abgeschafft. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz.

Genau daraus ergeben sich mehrere Wege, wie Sparer mit einem Altvertrag weiterverfahren können. Welche Lösung die beste ist, hängt stark davon ab, wie alt der Vertrag ist, welche Garantien er bietet, wie hoch die Kosten sind, ob Kinderzulagen eine Rolle spielen und wie nah der Ruhestand bereits ist.

Warum die Frage 2026 so wichtig ist

Die klassische Riester-Welt mit ihren starren Garantien, komplizierten Förderregeln und oft schwachen Renditen soll durch neue, flexiblere Produkte ersetzt werden. Geplant sind vor allem Altersvorsorgedepots ohne starre Garantievorgaben, daneben weiterhin Garantieprodukte für Menschen mit höherem Sicherheitsbedürfnis. Hinzu kommen ein Standardprodukt mit gedeckelten Kosten und mehr Spielraum in der Auszahlungsphase.

Gerade für Besitzer alter Riester-Verträge ist das brisant. Denn sie stehen nun zwischen zwei Systemen.

Auf der einen Seite existiert der alte Vertrag mit seinen bekannten Regeln, Zulagen und Bedingungen. Auf der anderen Seite öffnet sich ab 2027 eine neue Produktwelt, die mehr Renditechancen verspricht, aber auch andere Risiken mit sich bringt.

Es geht also nicht bloß um die Frage, ob man „bleiben oder wechseln“ sollte. Es geht um eine strategische Neuordnung der privaten Altersvorsorge.

Der alte Riester-Vertrag bleibt bestehen – und das ist zunächst eine gute Nachricht

Die wichtigste Nachricht zuerst: Niemand muss seinen alten Riester-Vertrag überstürzt kündigen. Genau davor warnen Verbraucherschützer seit Jahren, und die neue Reform ändert daran nichts. Wer voreilig kündigt, riskiert, dass Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden müssen. Eine vollständige Auszahlung gilt in vielen Fällen als schädliche Verwendung. Das kann die Bilanz deutlich verschlechtern und aus einem ohnehin unbefriedigenden Vertrag am Ende noch ein schlechtes Geschäft machen.

Der Bestandsschutz hat deshalb eine beruhigende Funktion. Alte Riester-Verträge dürfen grundsätzlich wie bisher weitergeführt werden. Das bedeutet: Die bisherigen Konditionen bleiben bestehen, ebenso die alte Förderung, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Der Vertrag wird also nicht wertlos, nur weil es künftig modernere Alternativen geben soll.

Gerade bei älteren Verträgen kann das ein Vorteil sein. Manche Policen aus früheren Jahren enthalten noch vergleichsweise günstige Rentenfaktoren oder Garantien, die heute am Markt kaum noch zu finden wären. Wer einen solchen Vertrag besitzt, sollte besonders vorsichtig sein, bevor er ihn aufgibt.

Erster Weg: Den alten Riester-Vertrag unverändert weiterführen

Für viele Sparer ist genau das der vernünftigste Weg. Wer einen ordentlich kalkulierten Vertrag besitzt, regelmäßig Zulagen erhält und keine extrem hohen laufenden Kosten trägt, muss nicht zwangsläufig etwas ändern.

Das gilt vor allem für Menschen mit Kindern, bei denen die Kinderzulagen die Rendite spürbar verbessern. Auch für Personen mit niedrigeren eigenen Beiträgen und hohem Förderanteil kann das alte Modell weiterhin attraktiv sein.

Diese Lösung eignet sich vor allem dann, wenn der Vertrag schon lange läuft und die größten Abschlusskosten längst verdient sind. In solchen Fällen kann ein Wechsel mehr zerstören als verbessern. Denn der alte Vertrag hat bereits Struktur, Historie und kalkulierte Ansprüche aufgebaut.

Ein Neustart in einem anderen Produkt kann neue Kosten auslösen und die bisherige Stabilität auflösen.

Für viele Menschen kurz vor dem Ruhestand ist das Festhalten am Altvertrag ebenfalls naheliegend. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, profitiert von den langfristigen Renditechancen eines neuen Depots oft nicht mehr in gleichem Maß wie jemand mit zwanzig oder dreißig Jahren Zeit. In dieser Lebensphase wiegen Verlässlichkeit und Planbarkeit oft schwerer als die Aussicht auf höhere, aber schwankende Erträge.

Zweiter Weg: Den alten Vertrag behalten, aber in die neue Förderung wechseln

Eine weniger bekannte, aber politisch besonders interessante Möglichkeit liegt dazwischen: Sparer können ihren alten Riester-Vertrag behalten und dennoch in die neue steuerliche Förderung wechseln.

Der Vertrag bleibt also im Grundsatz bestehen, seine sonstigen Konditionen bleiben erhalten, aber die Förderung läuft künftig nach den neuen Regeln.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil es keinen vollständigen Produktwechsel voraussetzt. Wer seinem Vertrag nicht vollständig den Rücken kehren will, aber von einer reformierten Förderung profitieren möchte, erhält damit einen Mittelweg.

Diese Option könnte besonders für Menschen interessant sein, deren alter Vertrag zwar keine Katastrophe ist, aber bei der bisherigen Riester-Systematik an Grenzen stößt.

Ob dieser Schritt sinnvoll ist, muss allerdings genau gerechnet werden. Denn die alte Förderung arbeitet mit festen Zulagen und bekannten Eigenbeitragsregeln. Wer heute stark von Kinderzulagen profitiert, könnte mit dem alten Modell besser fahren als mit der neuen Fördersystematik.

Umgekehrt können Menschen ohne Kinder und mit anderer Einkommensstruktur von neuen Regeln eher profitieren. Auch steuerliche Effekte spielen hinein, denn neben Zulagen bleibt die Günstigerprüfung über den Sonderausgabenabzug relevant.

Gerade hier zeigt sich, dass die Debatte über Riester zu oft zu pauschal geführt wurde. Nicht jeder Altvertrag ist schlecht. Nicht jede Reform bringt automatisch für jeden Einzelnen Vorteile. Die neue Wahlfreiheit macht Entscheidungen möglich, aber sie nimmt den Sparern die Rechenarbeit nicht ab.

Dritter Weg: Aus dem alten Riester-Vertrag in ein neues Produkt wechseln

Die Reform eröffnet noch einen weiteren Weg: Das angesparte Kapital aus einem alten Riester-Vertrag kann in einen neuen Altersvorsorgevertrag überführt werden, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Das ist die eigentliche Brücke von der alten Riester-Welt in die neue private Altersvorsorge.

Wer diesen Schritt wählt, muss sich entscheiden, ob er künftig in ein Altersvorsorgedepot mit höheren Renditechancen oder in ein neues Garantieprodukt einzahlen möchte. Für jüngere Sparer mit langem Zeithorizont dürfte das Depot häufig die spannendere Variante sein.

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Es verspricht mehr Chancen am Kapitalmarkt und löst sich von der strengen Beitragsgarantie, die in der alten Riester-Welt viele Produkte schwerfällig und renditeschwach gemacht hat.

Doch auch dieser Weg ist kein Selbstläufer. Ein Wechsel kann neue Abschluss-, Wechsel- oder Vertriebskosten auslösen, auch wenn diese gedeckelt sein sollen. Hinzu kommt ein psychologischer Punkt, der oft unterschätzt wird: Ein modernes Depot kann nur dann seine Stärke entfalten, wenn der Sparer Kursschwankungen aushält und langfristig investiert bleibt.

Wer bei jeder Börsenkorrektur nervös wird, könnte mit einem renditestärkeren, aber volatileren Produkt am Ende schlechter fahren, weil er falsche Entscheidungen zur falschen Zeit trifft.

Besonders interessant ist dieser Weg für jüngere und mittlere Jahrgänge, die noch lange bis zum Ruhestand haben. Für sie kann es sinnvoll sein, ein ineffizientes Altprodukt hinter sich zu lassen und in eine flexiblere Struktur zu wechseln. Wer dagegen kurz vor der Auszahlung steht, sollte sehr kritisch prüfen, ob sich der Neustart tatsächlich noch lohnt.

Vierter Weg: Den Altvertrag ruhen lassen und die Auszahlungsphase klug gestalten

Nicht jeder Vertrag muss aktiv umgebaut werden. In vielen Fällen ist es vernünftig, den alten Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen oder mit minimalem Einsatz fortzuführen und parallel die neue Altersvorsorgewelt erst einmal abzuwarten.

Diese Strategie hat in den vergangenen Monaten an Bedeutung gewonnen, weil sie Zeit verschafft. Zeit, um die neuen Produkte ab 2027 in Ruhe zu vergleichen. Zeit, um die tatsächlichen Kostenmodelle zu prüfen. Und Zeit, um nicht im Übergangsjahr unter Verkaufsdruck vorschnell zu unterschreiben.

Ein ruhender Vertrag ist kein idealer Vertrag, aber oft das kleinere Risiko im Vergleich zur Kündigung. Das bereits angesparte Guthaben bleibt im System, die bisherige Förderung wird nicht sofort zerstört, und der Sparer verschiebt die Entscheidung auf einen Zeitpunkt, an dem die neue Produktwelt tatsächlich sichtbar ist.

Hinzu kommt die Frage der Auszahlung. Schon nach bisherigem Recht können zum Start der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals förderunschädlich entnommen werden. Der Rest wird verrentet.

Bei sehr kleinen Rentenansprüchen ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine vollständige Auszahlung möglich, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen, wobei die Steuerfrage dann trotzdem beachtet werden muss. Für manche Haushalte eröffnet das eine pragmatische Lösung: Altvertrag sichern, Auszahlungsspielräume nutzen und parallel andere Vorsorgebausteine stärken.

Gerade in dieser vierten Variante steckt eine stille Stärke. Sie setzt nicht auf den schnellen Schnitt, sondern auf Schadensbegrenzung und Flexibilität. Das ist für viele Verbraucher realistischer als die Vorstellung, dass aus einem schwachen Altvertrag durch einen einzigen Wechsel plötzlich ein Vorsorgewunder wird.

Wann ein alter Riester-Vertrag eher ein Schatz als ein Problem ist

In der öffentlichen Diskussion wird Riester oft nur noch als Fehlkonstruktion beschrieben. Das greift zu kurz. Es gibt Altverträge, die tatsächlich enttäuschend sind. Es gibt aber auch solche, die unter heutigen Marktbedingungen kaum noch nachgebaut werden könnten. Dazu gehören Verträge mit ordentlichen Garantien, akzeptablen Kosten und brauchbaren Rentenfaktoren.

Solche Policen haben besonders dann einen Wert, wenn sie das sogenannte Langlebigkeitsrisiko gut absichern. Genau an diesem Punkt lohnt ein nüchterner Blick. Denn während neue Produkte mehr Flexibilität versprechen, wird gleichzeitig darüber gestritten, ob eine weniger stark verpflichtende lebenslange Verrentung im Alter wirklich immer im Interesse der Sparer ist.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt bereits davor, dass “mehr Freiheit in der Auszahlungsphase auch das Risiko erhöht, im sehr hohen Alter ohne ausreichende Zusatzrente dazustehen.”

Wer also einen alten Vertrag mit solider lebenslanger Rentenoption besitzt, hält womöglich nicht bloß ein Relikt, sondern ein Absicherungsinstrument, das in einer flexibleren, kapitalmarktnäheren Produktwelt sogar wieder an Wert gewinnt.

Wann ein Wechsel wahrscheinlicher sinnvoll ist

Umgekehrt gibt es klare Konstellationen, in denen ein Abschied vom Altvertrag näherliegt. Dazu zählen vor allem Verträge mit hohen Kosten, schwacher Wertentwicklung, schlechten laufenden Bedingungen und geringer Förderwirkung. Wer seit Jahren kaum noch Zulagen zieht, keinen überzeugenden Rentenfaktor hat und noch lange Zeit bis zum Ruhestand mitbringt, dürfte sich die neue Produktwelt sehr genau ansehen.

Vor allem jüngere Sparer könnten von einem Altersvorsorgedepot profitieren, wenn sie eine lange Laufzeit und ausreichende Risikotoleranz haben. Denn die alte Riester-Mechanik litt gerade in der Niedrigzinsphase darunter, dass Garantien teuer erkauft wurden und Renditechancen blockierten. Ein Depot ohne diese alte Schwere kann langfristig mehr Vermögensaufbau ermöglichen.

Allerdings wird auch die neue Welt nicht automatisch verbraucherfreundlich. Die Verbraucherzentralen warnen bereits davor, dass rund um die Reform eine neue Verkaufswelle teurer Produkte entstehen könnte. Die politische Idee einer flexibleren Vorsorge ist das eine. Was im Vertrieb tatsächlich angeboten wird, ist das andere. Zwischen Gesetzesziel und Marktprodukt kann ein erheblicher Unterschied liegen.

Die eigentliche Entscheidung lautet nicht nur „alt oder neu“, sondern „welche Rolle soll private Vorsorge künftig spielen?“

Wer heute über seinen alten Riester-Vertrag nachdenkt, trifft in Wahrheit eine größere Entscheidung. Es geht um die Frage, wie die private Altersvorsorge künftig aufgebaut sein soll.

Soll sie vor allem Sicherheit liefern, also planbare lebenslange Zahlungen? Soll sie stärker auf Rendite setzen und Schwankungen aushalten? Soll sie nur eine Ergänzung sein oder eine tragende Säule neben gesetzlicher Rente und betrieblicher Vorsorge?

Genau deshalb greifen pauschale Urteile zu kurz. Ein kinderreicher Haushalt mit hoher Zulagenquote beurteilt einen Altvertrag anders als ein gutverdienender Single ohne Kinder.

Ein 35-Jähriger hat andere Prioritäten als eine 61-Jährige kurz vor Rentenbeginn. Ein alter Vertrag kann Ballast sein, aber ebenso eine nützliche Reserve mit guten Altbedingungen.

Die Reform schafft mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Verantwortung. Wer heute entscheidet, sollte deshalb nicht nach Schlagzeilen handeln, sondern nach Vertragsdaten.

Dazu gehören die bisherigen Zulagen, der Eigenbeitrag, die Kostenstruktur, die garantierte Rente, der Rentenfaktor, die Restlaufzeit und die Frage, welche Rolle eine lebenslange Zusatzrente persönlich spielen soll.

Fazit: Vier Wege sind offen – der schlechteste ist meist die schnelle Kündigung

Die Reform der privaten Altersvorsorge bedeutet nicht das Ende alter Riester-Verträge. Sie eröffnet vielmehr vier unterschiedliche Wege. Der erste besteht darin, den Altvertrag unverändert weiterzuführen. Der zweite führt über den Verbleib im alten Vertrag bei Wechsel in die neue Förderung. Der dritte ist der förderunschädliche Wechsel in ein neues Altersvorsorgeprodukt. Der vierte setzt auf Stilllegung, Abwarten und eine kluge Gestaltung der späteren Auszahlung.

Welcher Weg der beste ist, entscheidet sich an der Qualität des einzelnen Vertrags und an der Lebenssituation des Sparers. Für manche ist der alte Riester-Vertrag besser als sein Ruf. Für andere ist er nur noch ein Übergangsmodell in eine modernere Vorsorge. Fast immer gilt jedoch: Eine voreilige Kündigung vernichtet oft mehr Wert, als sie freisetzt.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zur privaten Altersvorsorge und Hinweis, dass für bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz gilt und neue Produkte ab 1. Januar 2027 angeboten werden sollen.