Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr. Das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat und der Bundesrat am 8. Mai 2026 billigte, ersetzt die Riester-Rente durch das neue Altersvorsorgedepot. Bestandsverträge laufen mit ihrer bisherigen Förderung weiter.
Ob weitersparen im alten System oder wechseln ins neue die bessere Wahl ist, hängt bei kleinen Einkommen von einer Rechnung ab, die die meisten nicht kennen.
Inhaltsverzeichnis
Riester oder Altersvorsorgedepot: Warum Geringverdiener die Entscheidung selbst rechnen müssen
Die pauschale Botschaft, das neue Altersvorsorgedepot sei für alle besser, stimmt nicht. Wer ein mittleres oder hohes Einkommen hat, profitiert von der höheren Grundzulage bis zu 540 Euro und günstigeren Kosten. Wer aber wenig verdient und keine Kinder hat, trifft auf eine Rechnung, in der das alte Riester-System klare Vorteile behält.
Der entscheidende Unterschied liegt im Verhältnis zwischen Pflichtbeitrag und staatlicher Gegenleistung. Im alten Riester-System löst schon ein Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr die volle Grundzulage von 175 Euro aus, sobald das Einkommen so niedrig ist, dass die 4-Prozent-Berechnungsregel unter diesen Sockelbetrag fällt. Im neuen Altersvorsorgedepot sind mindestens 120 Euro im Jahr fällig, um überhaupt staatliche Zulagen zu erhalten.
Der Riester-Sockelbeitrag: Warum 60 Euro für kleine Einkommen eine besondere Rolle spielen
Die Riester-Grundformel lautet: Vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, abzüglich der Zulagen, ergeben den Mindesteigenbeitrag. Liegt dieser Betrag unter 60 Euro, gilt der Sockelbetrag: 60 Euro Eigenbeitrag genügen für die volle Grundzulage von 175 Euro.
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 5.000 Euro wären vier Prozent 200 Euro. Zieht man die Grundzulage von 175 Euro ab, bleiben 25 Euro. Da 25 Euro unter der 60-Euro-Schwelle liegen, gilt automatisch der Sockelbetrag: 60 Euro einzahlen, 175 Euro Zulage erhalten.
Das entspricht einer Förderquote von fast 300 Prozent auf den Eigenbeitrag. Diese Konstellation betrifft Beschäftigte mit wenigen Stunden Teilzeit, Berufsrückkehrerinnen nach langer Unterbrechung oder Personen mit geringfügiger rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Das Altersvorsorgedepot: Was Geringverdiener wirklich bekommen
Im neuen System gilt: 50 Cent auf jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr, danach 25 Cent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr. Für Einkommen unter 26.250 Euro brutto kommt ein Geringverdiener-Bonus von 175 Euro hinzu bei einem Mindestbeitrag von 120 Euro.
Wer unter 26.250 Euro verdient, kann mit 360 Euro Eigenbeitrag 180 Euro Grundzulage plus 175 Euro Geringverdiener-Bonus erhalten, also 355 Euro staatliche Förderung. Das klingt deutlich mehr als die 175 Euro im alten System. Aber der Vergleich muss am tatsächlich nötigen Eigenbeitrag ansetzen, nicht an der absoluten Zulage.
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bringt es auf den Punkt: „Wenn man nur auf die Förderung schaut, ist ein alter Vertrag mit 60-Euro-Mindestbeitrag in manchen Fällen tatsächlich die bessere Wahl.”
Genau das gilt für den Fall, dass der Sockelbetrag greift: 60 Euro für 175 Euro Zulage schlagen 120 Euro für 235 Euro Zulage, solange die Riester-Vertragskosten nicht übermäßig hoch sind.
Die Entscheidungsrechnung: Wann das alte System vorn liegt
Bei einem Bruttojahreseinkommen von 5.000 Euro mit Sockelbetrag: Riester verlangt 60 Euro für 175 Euro Grundzulage. Das Altersvorsorgedepot verlangt 120 Euro für maximal 235 Euro Förderung (60 Euro Grundzulage plus 175 Euro Geringverdiener-Bonus).
Das Riester-System liefert hier mit halbem Jahresbeitrag nahezu dieselbe Grundförderung. Wer nicht mehr als fünf Euro monatlich für die Altersvorsorge aufwenden kann, bleibt im alten System effizienter gefördert.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Bei einem Bruttoeinkommen von 16.000 Euro ändert sich die Rechnung. Vier Prozent sind 640 Euro, minus 175 Euro Grundzulage ergeben 465 Euro Mindesteigenbeitrag für die volle alte Riester-Grundzulage. Im neuen System sind für 355 Euro Förderung nur 360 Euro Eigenbeitrag nötig.
Das Altersvorsorgedepot ist hier bei weniger Eigenbeitrag förderstärker. Wer zusätzlich einen teuren alten Versicherungsvertrag bespart, hat mit dem Wechsel einen doppelten Vorteil: mehr Förderung und niedrigere Kosten.
Für Eltern mit Kindern funktioniert das alte System weiterhin stark. Mit zwei Kindern (geboren nach 2007) und einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro ergibt sich: 4% = 800 Euro, minus 175 Euro Grundzulage, minus 600 Euro Kinderzulage = 25 Euro. Da 25 Euro unter dem Sockelbetrag liegen, zahlt diese Mutter 60 Euro Eigenbeitrag und bekommt 775 Euro Förderung. Das neue System repliziert diese Logik ebenfalls günstig, aber der Bestandsvertrag läuft ohne Aufwand weiter.
Wechseln, stilllegen oder kündigen: Was Geringverdiener wissen müssen
Wer kündigt, zahlt alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück. Bei zehn Jahren Laufzeit und 175 Euro Grundzulage pro Jahr sind das allein 1.750 Euro Rückzahlung. Wer dazu Kinderzulagen erhalten hat, schuldet mehr. Kündigung ist fast immer die schlechteste Option.
Drei bessere Wege stehen offen: den Vertrag mit Bestandsschutz und alter Förderung weiterlaufen lassen, ihn beitragsfrei stellen (Guthaben bleibt, Zulagen fließen nicht mehr) oder das Guthaben ohne Rückzahlungspflicht in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Der Wechsel ist ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss kostenlos, davor darf der alte Anbieter maximal 150 Euro berechnen.
Für Geringverdiener mit sehr niedrigem Einkommen ist die erste Option oft die richtige: weitersparen mit 60 Euro im Jahr, 175 Euro Zulage kassieren, den Bestandsschutz nicht aufgeben. Steuerliche Vorteile spielen dabei kaum eine Rolle:
Bei sehr niedrigen Einkommen ist der Grenzsteuersatz so gering, dass der Sonderausgabenabzug keine nennenswerte Ersparnis bringt. Der Zulagenweg ist nahezu immer günstiger als der Steuerweg.
Wer unsicher ist, sollte die Entscheidung nicht unter Zeitdruck treffen. Bestehende Verträge laufen ohne Frist weiter. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich auch 2027 prüfen, wenn konkrete Depot-Angebote und ihre Kosten bekannt sind.
Häufige Fragen zur Riester-Entscheidung bei niedrigem Einkommen
Verliert der Riester-Vertrag seinen Schutz beim Bürgergeld?
Nein. Riester-Vermögen wird beim Bürgergeld nicht als Schonvermögen verbraucht. Der Schutz gilt für Bestandsverträge unverändert weiter. Ob das neue Altersvorsorgedepot denselben Schutz nach § 12 SGB II genießt, ist noch nicht abschließend geregelt. Wer Bürgergeld bezieht und einen Neuvertrag plant, sollte das vorab bei einer Verbraucherzentrale klären.
Was passiert mit einem beitragsfrei gestellten Riester-Vertrag?
Das angesparte Kapital bleibt erhalten und läuft weiter, aber Zulagen fließen nicht mehr. Die Entscheidung, ob eine Reaktivierung oder Übertragung sinnvoller ist, hängt von den Vertragskosten und der verbleibenden Restlaufzeit ab.
Bei sehr teuren Policen und mehr als zehn Jahren bis zur Rente kann die Übertragung ins neue Depot langfristig günstiger sein.
Lohnt sich ein Riester-Neuabschluss noch 2026?
Nur für sehr spezifische Konstellationen: Wer ein ausgesprochen niedriges Einkommen hat, keinen Vertrag besitzt und einen günstigen Riester-Fondssparplan abschließen kann, profitiert noch bis 31. Dezember 2026 von der alten Sockelbeitrag-Logik. Alle anderen warten besser auf das neue System ab 2027.
Quellen
Deutscher Bundestag: Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088 und 21/4996, 27. März 2026
Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Deutsche Rentenversicherung: Meldung zur Bundesratszustimmung vom 8. Mai 2026
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Einschätzung Niels Nauhauser (zitiert via biallo.de)




