Die Bundesregierung plant einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag sowie Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sollen teilweise durch vier neue Budgets ersetzt werden.
Die Einschnitte bei der Pflege sind besonders riskant für Menschen mit Pflegegrad 1, neu eingestufte Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Auch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung sind vorgesehen.
Bei den Plänen handelt es sich bislang nur um einen Referentenentwurf. Das ist keine Entwarnung, heißt aber: Die Änderungen sind noch nicht beschlossen und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.
Inhaltsverzeichnis
Vier neue Budgets statt vieler einzelner Leistungen
Die bisherigen Leistungen der häuslichen Pflege sollen künftig in ein Entlastungsbudget, ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget aufgeteilt werden.
Dadurch sollen Pflegebedürftige Leistungen flexibler einsetzen können. Allerdings werden mehrere bisher getrennte Ansprüche zusammengelegt. Ein höherer Budgetbetrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Betroffene am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Entlastungsbudget ersetzt das Pflegegeld
Das Pflegegeld für Menschen ab Pflegegrad 2 soll durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden. Es richtet sich vor allem an Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen versorgt werden.
Der monatliche Betrag soll höher sein als das bisherige Pflegegeld. Allerdings müssten daraus künftig auch Leistungen bezahlt werden, für die es bislang zusätzliches Geld gab. Dazu zählen die Verhinderungspflege durch Privatpersonen sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen.
Der höhere Betrag kann sich daher schnell relativieren.
Neue Pflegebedürftige bekommen zunächst nur die Hälfte
Wer neu in Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 eingestuft wird, soll in den ersten drei Monaten nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets erhalten.
Gerade zu Beginn einer Pflegesituation entstehen jedoch häufig hohe Kosten. Familien müssen Hilfsmittel besorgen, Betreuung organisieren oder die Wohnung anpassen. Die Kürzung könnte daher ausgerechnet in einer besonders belastenden Phase greifen.
Sachleistungsbudget für ambulante Pflegedienste
Die bisherigen Pflegesachleistungen sollen durch ein Sachleistungsbudget ersetzt werden. Dieses Geld kann für zugelassene ambulante Pflegedienste eingesetzt werden.
Auch professionelle Verhinderungspflege soll daraus bezahlt werden. Verhinderungspflege durch Privatpersonen würde dagegen aus dem Entlastungsbudget finanziert. Beide Budgets sollen weiterhin miteinander kombiniert werden können. Wer nur einen Teil des Sachleistungsbudgets nutzt, könnte zusätzlich einen entsprechend gekürzten Anteil des Entlastungsbudgets erhalten.
Sozialraumbudget ersetzt den Entlastungsbetrag
Der heutige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden.
Geplant sind 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige unter 25 Jahren und 175 Euro monatlich ab dem 25. Geburtstag. Das Geld soll für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden können, etwa für Haushaltshilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuung.
Unklar ist bislang, ob nicht verbrauchte Beträge angespart und in spätere Monate übertragen werden können.
Pflegegrad 1 verliert 131 Euro im Monat
Besonders hart könnten die Pläne Menschen mit Pflegegrad 1 treffen.
Sie erhalten derzeit ebenfalls den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Das neue Sozialraumbudget soll jedoch erst ab Pflegegrad 2 gezahlt werden.
Damit würde für Menschen mit Pflegegrad 1 eine der wichtigsten finanziellen Leistungen vollständig entfallen. Vorgesehen sind stattdessen mehr Beratung, Pflegebegleitung und Präventionsangebote.
Eine Beratung ersetzt jedoch keine Haushaltshilfe oder tatsächliche Unterstützung im Alltag.
Überbrückungsbudget für Pflegenotfälle
Das neue Überbrückungsbudget soll vor allem für Kurzzeitpflege und akute Pflegenotfälle eingesetzt werden. Es könnte genutzt werden, wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt, kurzfristig ein ambulanter Pflegenotdienst benötigt wird, eine vorübergehende Unterbringung nötig wird oder nach einem Krankenhausaufenthalt schnell Pflege organisiert werden muss.
Ab 2028 ist außerdem ein Anspruch auf Akut-Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung vorgesehen.
Diese Leistungen sollen erhalten bleiben
Einige bisherige Leistungen sollen weiterhin bestehen. Dazu gehören die Pflegeberatung, die Tages- und Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten sowie Zuschüsse für Treppenlifte, barrierefreie Duschen und andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Erhöhung der Pflegeleistungen wird verschoben
Die Pflegeleistungen wurden zuletzt Anfang 2025 erhöht. Eine weitere größere Erhöhung war für 2028 vorgesehen.
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Diese soll nun nicht in der ursprünglich erwarteten Form kommen. Stattdessen ist eine spätere und voraussichtlich niedrigere Anpassung geplant. Anschließend sollen die Leistungsbeträge regelmäßig an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.
Höhere Beiträge für mehrere Gruppen
Obwohl der allgemeine Beitragssatz nicht pauschal steigen soll, sind für mehrere Gruppen höhere Belastungen vorgesehen.
Der Zuschlag für kinderlose Versicherte soll steigen. Dadurch erhöht sich der Beitrag, den kinderlose Beschäftigte selbst tragen müssen. Gleichzeitig soll die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Damit würden Beiträge auf einen größeren Teil des Einkommens erhoben, was vor allem Gutverdienende trifft.
Auch die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner soll eingeschränkt werden. Ausnahmen sind unter anderem für Menschen vorgesehen, die Angehörige pflegen, voll erwerbsgemindert sind oder ein kleines Kind beziehungsweise ein Kind mit Behinderung betreuen.
Zusätzlich sollen künftig auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden, die der Arbeitgeber übernehmen soll. Der Minijob allein würde jedoch nicht automatisch einen vollständigen Pflegeversicherungsschutz begründen.
Pflegegrad 1 bis 3 wird schwerer erreichbar
Auch die Begutachtung soll strenger werden. Für die Pflegegrade 1, 2 und 3 könnten künftig mehr Punkte erforderlich sein. Damit müssten Betroffene einen größeren Unterstützungsbedarf nachweisen, um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten.
Bestehende Pflegegrade sollen zunächst erhalten bleiben. Neue Pflegegrade könnten jedoch häufiger befristet bewilligt werden.
Pflegeheim-Zuschläge steigen später
Bewohner von Pflegeheimen erhalten Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil. Diese steigen bisher mit der Aufenthaltsdauer. Künftig sollen die höheren Zuschüsse erst später greifen. Pflegeheimbewohner und Angehörige müssten dadurch länger einen höheren Eigenanteil bezahlen.
Weniger Rente für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
Die dafür gezahlten Rentenbeiträge sollen künftig um rund 30 Prozent sinken. Bereits erworbene Ansprüche bleiben bestehen, neue Ansprüche würden jedoch geringer ausfallen.
Auch der sogenannte Teilrenten-Trick könnte abgeschafft werden. Pflegepersonen im Rentenalter würden dann keine zusätzlichen Rentenbeiträge mehr erhalten, auch wenn sie nur eine Teilrente beziehen.
Müssen Kinder wieder häufiger für ihre Eltern zahlen?
Derzeit werden Kinder pflegebedürftiger Eltern grundsätzlich erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro an den Kosten der Hilfe zur Pflege beteiligt.
Eine Absenkung dieser Grenze wird diskutiert. Sie ist jedoch nicht unmittelbar Bestandteil der aktuellen Reform und müsste in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.
Die 100.000-Euro-Grenze gilt deshalb vorerst weiter.
Wann soll die Pflegereform kommen?
Viele Änderungen sind für Anfang 2027 vorgesehen. Weitere Regelungen sollen 2028 folgen.
Ob die Reform tatsächlich in dieser Form beschlossen wird, ist offen. Sozialverbände und Pflegeorganisationen kritisieren vor allem die geplanten Kürzungen für Menschen mit niedrigen Pflegegraden und pflegende Angehörige.
Betroffene sollten bestehende Leistungen weiterhin nach der geltenden Rechtslage beantragen.
FAQ zur Pflegereform
Wird das Pflegegeld abgeschafft?
Nach dem Referentenentwurf soll das bisherige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Dieses soll zwar höher sein, muss aber auch weitere bisher separat finanzierte Leistungen abdecken.
Was passiert mit Pflegegrad 1?
Menschen mit Pflegegrad 1 sollen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro verlieren. Das neue Sozialraumbudget ist bislang erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Werden bestehende Pflegegrade aberkannt?
Bereits anerkannte Pflegegrade sollen zunächst bestehen bleiben. Für neue Anträge könnten die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 jedoch strenger werden.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur geplanten Pflegereform.
Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz.




