Wer mit Pflegegrad 1 in ein Pflegeheim zieht, muss mit einer besonders hohen Eigenbelastung rechnen. Der Grund ist einfach: Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 1 in der vollstationären Pflege nur einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro.
Einen festen bundesweiten Eigenanteil gibt es nicht. Entscheidend sind die tatsächlichen Heimkosten der jeweiligen Einrichtung, also Pflegekosten, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und gegebenenfalls Ausbildungsumlagen.
In der Praxis bedeutet das: Bei Pflegegrad 1 wird nicht ein großer Teil der Heimkosten übernommen, sondern nur ein kleiner Pauschalbetrag abgezogen. Der restliche Betrag bleibt grundsätzlich bei der Bewohnerin oder dem Bewohner.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 im Heim?
Pflegegrad 1 gilt als Einstufung für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im häuslichen Bereich gibt es dafür bestimmte Unterstützungsleistungen, etwa den Entlastungsbetrag.
Bei vollstationärer Pflege ist die Unterstützung jedoch sehr begrenzt. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich, wenn sich die pflegebedürftige Person für ein Pflegeheim entscheidet. Damit unterscheidet sich Pflegegrad 1 deutlich von den Pflegegraden 2 bis 5. Dort zahlt die Pflegeversicherung höhere pauschale Leistungsbeträge für die vollstationäre Pflege.
Wie hoch ist der Eigenanteil konkret?
Der Eigenanteil entspricht bei Pflegegrad 1 im Regelfall den gesamten monatlichen Heimkosten abzüglich 131 Euro. Kostet ein Pflegeheimplatz beispielsweise 3.300 Euro im Monat, bleiben nach Abzug des Zuschusses 3.169 Euro selbst zu zahlen.
Die tatsächliche Summe kann je nach Heim, Bundesland und Zimmerart deutlich abweichen. Besonders teuer sind häufig Einrichtungen mit hohen Investitionskosten, hohen Personalkosten oder einem höheren Anteil für Unterkunft und Verpflegung.
Zum 1. Januar 2026 lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr eines Heimaufenthalts laut Verband der Ersatzkassen bundesweit bei 3.245 Euro im Monat. Dieser Durchschnittswert bezieht sich jedoch auf die allgemeine Belastung im Pflegeheim und ist nicht als exakter Wert für Pflegegrad 1 zu verstehen.
Bei Pflegegrad 1 kann die persönliche Belastung sogar ungünstiger ausfallen, weil die üblichen vollstationären Pflegeleistungen für höhere Pflegegrade nicht greifen. Deshalb sollte vor einem Heimeinzug immer ein schriftliches Kostenblatt der konkreten Einrichtung geprüft werden.
Warum Pflegegrad 1 im Heim finanziell problematisch sein kann
Pflegegrad 1 ist eigentlich häufig auf Unterstützung im Alltag, Prävention und den möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung ausgerichtet. Ein dauerhafter Heimeinzug ist bei dieser Einstufung aus Sicht der Pflegeversicherung nur sehr begrenzt abgesichert.
Das führt zu einer finanziellen Schieflage. Wer nur Pflegegrad 1 hat, aber dennoch dauerhaft in eine stationäre Einrichtung zieht, erhält nicht die monatlichen Leistungsbeträge, die Menschen ab Pflegegrad 2 bekommen.
Hinzu kommt: Der Leistungszuschlag zu den pflegebedingten Eigenanteilen gilt nach § 43c SGB XI für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegegrad 1 profitiert davon nicht in gleicher Weise.
Übersicht: Pflegegrad 1 im Pflegeheim
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 für das Pflegeheim? | Ja, aber nur 131 Euro monatlich als Zuschuss. |
| Gibt es einen festen Eigenanteil? | Nein, der Eigenanteil hängt von den Kosten der konkreten Einrichtung ab. |
| Wie wird der Eigenanteil berechnet? | Monatliche Heimkosten minus 131 Euro Zuschuss. |
| Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1? | Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. |
| Gilt der Leistungszuschlag im Heim? | Der gesetzliche Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI gilt für Pflegegrade 2 bis 5. |
Welche Kosten im Pflegeheim zusätzlich anfallen
Die Heimrechnung besteht nicht nur aus Pflegekosten. Bewohnerinnen und Bewohner zahlen auch für Unterkunft und Verpflegung, also etwa Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung und allgemeine Versorgung.
Dazu kommen Investitionskosten. Damit finanzieren Einrichtungen beispielsweise Gebäude, Instandhaltung oder Ausstattung.
Je nach Bundesland und Einrichtung können außerdem Ausbildungsumlagen oder weitere zulässige Entgeltbestandteile auftauchen. Diese Posten erklären, warum sich die monatlichen Kosten zwischen Heimen deutlich unterscheiden können.
Wann ein höherer Pflegegrad geprüft werden sollte
Wenn ein Mensch mit Pflegegrad 1 tatsächlich einen dauerhaften Heimplatz benötigt, sollte geprüft werden, ob die Einstufung noch zur aktuellen Situation passt. Ein Heimeinzug kann darauf hindeuten, dass der Unterstützungsbedarf inzwischen größer geworden ist.
In diesem Fall kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragt werden. Wird Pflegegrad 2 oder höher festgestellt, steigen die Leistungen für vollstationäre Pflege deutlich.
Wichtig ist aber: Die höhere Einstufung erfolgt nicht automatisch durch den Einzug ins Heim. Entscheidend ist die Begutachtung der Selbstständigkeit und des Hilfebedarfs.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Was passiert, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?
Reichen Rente, Vermögen und sonstige Einkünfte nicht aus, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage kommen. Dabei werden die finanzielle Situation der pflegebedürftigen Person und bestimmte Unterhaltspflichten geprüft.
Angehörige werden seit der Reform des Angehörigen-Entlastungsgesetzes in der Regel erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Trotzdem sollte man sich vor einem Antrag beraten lassen, weil Einzelfragen zu Vermögen, Schonbeträgen und Wohnsituation wichtig sein können.
Für Betroffene ist es sinnvoll, frühzeitig mit Pflegekasse, Heimverwaltung und Sozialamt zu sprechen. So lässt sich vermeiden, dass offene Heimkosten auflaufen.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine 82-jährige Frau mit Pflegegrad 1 zieht in ein Pflegeheim, weil sie sich zu Hause zunehmend unsicher fühlt. Die Einrichtung berechnet monatlich 3.450 Euro für Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Umlagen.
Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 nur 131 Euro dazu. Der monatliche Eigenanteil beträgt deshalb 3.319 Euro.
Stellt sich nach einigen Monaten heraus, dass die Frau deutlich mehr Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen und bei der Orientierung benötigt, kann eine Höherstufung beantragt werden. Wird danach Pflegegrad 2 anerkannt, verbessert sich die Leistungslage im Heim erheblich.
Häufige Fragen und Antworten zum Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 1
1. Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 1?
Der Eigenanteil hängt von den tatsächlichen Kosten des Pflegeheims ab. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegegrad 1 nur 131 Euro monatlich als Zuschuss. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich selbst zahlen.
2. Gibt es bei Pflegegrad 1 einen festen Eigenanteil?
Nein, einen festen bundesweiten Eigenanteil gibt es nicht. Die Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung, Bundesland, Zimmerart und Investitionskosten. Deshalb sollte man immer das konkrete Kostenblatt des Pflegeheims prüfen.
3. Was übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 im Pflegeheim?
Bei Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegeversicherung in der vollstationären Pflege nur einen monatlichen Zuschuss von 131 Euro. Die übrigen Kosten für Pflegeheim, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen bleiben in der Regel selbst zu zahlen.
4. Warum ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 1 so hoch?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Deshalb sieht die Pflegeversicherung im Heim nur eine begrenzte Unterstützung vor. Wer mit Pflegegrad 1 dauerhaft in ein Pflegeheim zieht, erhält nicht die höheren stationären Leistungen wie Menschen ab Pflegegrad 2.
5. Kann man mit Pflegegrad 1 überhaupt in ein Pflegeheim ziehen?
Ja, ein Einzug ist möglich. Finanziell ist er aber oft schwierig, weil die Pflegekasse nur wenig dazuzahlt. Vor dem Einzug sollte deshalb genau geprüft werden, ob die Kosten dauerhaft tragbar sind.
6. Sollte bei einem Heimeinzug mit Pflegegrad 1 eine Höherstufung beantragt werden?
Das kann sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Hilfebedarf inzwischen größer geworden ist. Eine Höherstufung erfolgt aber nicht automatisch durch den Einzug ins Pflegeheim. Die Pflegekasse prüft den Antrag durch eine Begutachtung.
7. Was passiert, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?
Wenn Rente, Vermögen und sonstige Einkünfte nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage kommen. Dabei wird die finanzielle Situation geprüft. Angehörige werden in der Regel erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro herangezogen.
Fazit
Bei Pflegegrad 1 ist der Eigenanteil im Pflegeheim in der Regel sehr hoch. Die Pflegekasse beteiligt sich nur mit 131 Euro im Monat, sodass nahezu die gesamten Heimkosten selbst getragen werden müssen. Eine pauschale Antwort wie „Der Eigenanteil beträgt genau X Euro“ wäre deshalb unseriös. Verlässlich ist nur diese Formel: Heimkosten der konkreten Einrichtung minus 131 Euro Zuschuss.
Vor einem Einzug sollten Betroffene das Heimkostenblatt genau prüfen, eine mögliche Höherstufung klären und bei Engpässen rechtzeitig Beratung einholen.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Vollstationäre Pflege im Heim; Pflegegrad 1 erhält bei vollstationärer Pflege 131 Euro monatlich. Verband der Ersatzkassen: Auswertung der Eigenanteile in Pflegeheimen zum 1. Januar 2026; bundesweiter Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr 3.245 Euro monatlich. § 43c SGB XI: Leistungszuschlag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege.




