Pflege von Angehörigen: Diese kostenlosen Angebote helfen

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Wer einen Angehörigen pflegt, muss sich nicht nur um Medikamente, Körperpflege und Arzttermine kümmern. Gleichzeitig stapeln sich Anträge, Bescheide und Rechnungen. Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen, wie sie einen Pflegegrad durchsetzen oder wo sie praktische Pflegetechniken erlernen können.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen diese Aufgaben nicht allein bewältigen. Sie haben Anspruch auf Pflegeberatung. Pflegekassen müssen außerdem kostenlose Pflegekurse anbieten. Bundesweit erreichbare Beratungsstellen, Onlineschulungen und Selbsthilfeangebote ergänzen diese gesetzlich vorgesehenen Hilfen.

Pflegeberatung hilft bei Anträgen und Problemen mit der Pflegekasse

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, hat nach Paragraf 7a SGB XI Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Der Anspruch besteht bereits, wenn ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf vorliegt. Die Beratung soll nicht nur allgemeine Informationen liefern, sondern die konkrete Versorgung organisieren.

Pflegeberater können den Hilfebedarf erfassen, einen persönlichen Versorgungsplan erstellen und erklären, welche Leistungen infrage kommen. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für den barrierearmen Umbau der Wohnung.

Auch beim Verfahren zur Feststellung des Pflegegrades kann eine Beratung helfen. Angehörige erfahren, wie die Begutachtung abläuft, welche Unterlagen wichtig sind und wie sie den tatsächlichen Hilfebedarf schildern sollten. Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus oder lehnt die Kasse den Antrag ab, können Beratungsstellen außerdem über einen Widerspruch und mögliche weitere Schritte informieren.

Angehörige dürfen in die Pflegeberatung einbezogen werden

Die Pflegeberatung richtet sich zunächst an die pflegebedürftige Person. Auf deren Wunsch dürfen Angehörige oder andere Vertrauenspersonen teilnehmen. Das ist besonders wichtig, wenn die pflegebedürftige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr allein überblickt.

Auf Wunsch kann die Beratung auch in der Wohnung oder in der Pflegeeinrichtung stattfinden. Digitale Beratung ist ebenfalls möglich. Die Pflegekasse darf eine persönliche Beratung zu Hause jedoch nicht allein deshalb verweigern, weil sie eine Videoberatung anbietet.

Wer eine unabhängige Anlaufstelle bevorzugt, kann sich an einen Pflegestützpunkt oder eine kommunale Pflegeberatungsstelle wenden. Privat Pflegeversicherte erhalten eine kostenfreie Beratung über COMPASS Private Pflegeberatung. Das Unternehmen berät telefonisch unter 0800 101 88 00.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater auch nach Hause.

Kostenlose Pflegekurse sind eine Pflichtleistung der Pflegekassen

Nach Paragraf 45 SGB XI müssen Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende kostenlose Schulungskurse anbieten. Die Kurse sollen den Pflegealltag erleichtern, gesundheitliche Schäden verhindern und körperliche sowie seelische Belastungen verringern.

Teilnehmer lernen beispielsweise, wie sie einen pflegebedürftigen Menschen rückenschonend aufrichten, umlagern oder beim Gehen unterstützen. Weitere Themen können Körperpflege, Ernährung, Sturzvermeidung, Inkontinenz, der Umgang mit Hilfsmitteln und die Versorgung von Menschen mit Demenz sein.

Die Kasse darf solche Kurse selbst durchführen oder geeignete Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste und Bildungseinrichtungen beauftragen.

Angehörige sollten deshalb ihre Pflegekasse ausdrücklich nach einem „Pflegekurs nach Paragraf 45 SGB XI“ fragen. Dann lässt sich auch klären, ob ein Präsenzkurs, ein Spezialkurs zu einer bestimmten Erkrankung oder ein Onlinekurs angeboten wird.

Häusliche Schulung löst konkrete Probleme vor Ort

Ein Gruppenkurs kann allgemeine Kenntnisse vermitteln. Manche Schwierigkeiten zeigen sich jedoch erst in der Wohnung. Vielleicht steht das Pflegebett ungünstig, der Transfer vom Bett in den Rollstuhl gelingt nicht oder das Badezimmer bietet kaum Bewegungsraum.

Deshalb sieht das Gesetz auf Wunsch auch eine individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung vor. Eine Pflegefachkraft kann vor Ort zeigen, wie Angehörige vorhandene Hilfsmittel richtig einsetzen und Bewegungsabläufe sicherer gestalten. Die Schulung kann außerdem sichtbar machen, ob weitere Hilfsmittel oder eine Anpassung der Wohnung erforderlich sind.

Angehörige sollten bei der Pflegekasse ausdrücklich nach einer „individuellen häuslichen Schulung nach Paragraf 45 SGB XI“ fragen. Das verhindert, dass die Anfrage lediglich als allgemeiner Wunsch nach Informationsmaterial behandelt wird.

Diese Online-Pflegekurse können Angehörige direkt nutzen

Der TK-PflegeCoach steht rund um die Uhr kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung. Das Angebot enthält Videos, Bilder, Fachtexte und Erfahrungsberichte. Es behandelt unter anderem Grundlagen der häuslichen Pflege und kann unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse genutzt werden.

Auch der AOK-Familiencoach Pflege ist kostenlos und frei zugänglich. Er konzentriert sich vor allem auf die psychischen Belastungen der Pflege. Interaktive Übungen, Videos und Audiodateien sollen Angehörigen helfen, Überforderung frühzeitig zu erkennen, Konflikte zu bewältigen und die eigene Gesundheit zu schützen.

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Diese Onlineangebote ersetzen keine individuelle Einweisung, wenn eine konkrete Pflegetechnik unsicher ist. Für das Umlagern eines schwer bewegungseingeschränkten Menschen oder den Einsatz eines Lifters sollten Angehörige eine persönliche Schulung verlangen.

Pflegetelefon unterstützt bei Pflege und Beruf

Das Pflegetelefon des Bundesseniorenministeriums berät bundesweit unter 030 20179131. Das Team ist montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Eine Kontaktaufnahme ist außerdem per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de möglich.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, die Pflege und Beruf vereinbaren müssen. Die Beratung umfasst die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, Familienpflegezeit und mögliche Freistellungen.

Bei Konflikten oder starker seelischer Belastung vermittelt das Pflegetelefon an weitere geeignete Stellen. Die Beratung erfolgt anonym und vertraulich.

Praxisbeispiel: Sophie und Mariel aus Eschweiler

Sophie und Mariel aus Eschweiler bei Aachen sind Schwestern. Seit Mariel nach einem Schlaganfall Hilfe beim Waschen, Anziehen und Gehen benötigt, übernimmt Sophie einen großen Teil der Pflege. Anfangs versucht sie, alle Aufgaben allein zu bewältigen. Gleichzeitig beantwortet sie Schreiben der Pflegekasse und bereitet die Begutachtung für den Pflegegrad vor.

Als die Pflegekasse zunächst nur einen niedrigen Pflegegrad anerkennt, fordert Sophie mit Mariels Einverständnis das Gutachten an. In einer Pflegeberatung lässt sie sich erklären, an welchen Stellen der tatsächliche Hilfebedarf nicht vollständig berücksichtigt wurde. Mariel legt daraufhin fristgerecht Widerspruch ein.

Sophie nutzt außerdem einen kostenlosen Online-Pflegekurs. Weil sie beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl weiterhin Rückenschmerzen bekommt, beantragen die Schwestern bei der Pflegekasse eine individuelle Schulung zu Hause. Eine Pflegefachkraft zeigt ihnen einen rückenschonenderen Bewegungsablauf und erklärt den Einsatz geeigneter Hilfsmittel.

Die Entlastung wirkt nicht nur körperlich. Sophie nimmt schließlich Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige auf. Dort kann sie offen über Erschöpfung, Schuldgefühle und familiäre Konflikte sprechen. Das Beispiel ist fiktiv, zeigt aber, wie Beratung, Schulung und Austausch ineinandergreifen können.

Selbsthilfegruppen schützen vor sozialer Isolation

Pflegende Angehörige stellen ihre eigenen Bedürfnisse häufig über Monate oder Jahre zurück. Viele schlafen schlecht, verzichten auf Freizeit und verlieren Kontakte. Selbsthilfegruppen können die professionelle Beratung nicht ersetzen, bieten aber etwas anderes: Gespräche mit Menschen, die ähnliche Belastungen aus eigener Erfahrung kennen.

Über die NAKOS-Datenbanken können Angehörige Selbsthilfekontaktstellen und bundesweite Selbsthilfeorganisationen finden. Die Datenbank umfasst mehr als 1.000 Einträge. Neben Gruppen vor Ort erfasst die NAKOS auch digitale Selbsthilfeangebote, die unabhängig vom Wohnort genutzt werden können.

Bei einer Demenzerkrankung bietet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft das Alzheimer-Telefon unter 030 259379514 an. Die Beratung richtet sich an Menschen mit Demenz, Angehörige und andere Ratsuchende. Sie umfasst medizinische, pflegerische, rechtliche und psychosoziale Fragen.

Über die Deutsche Alzheimer Gesellschaft lassen sich zudem regionale Alzheimer-Gesellschaften und Angehörigengruppen finden.

Verträge und Abrechnungen sollten genau geprüft werden

Pflegeberatung kann auch bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder einer Tagespflege helfen. Angehörige sollten sich vor Vertragsabschluss erklären lassen, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt und welche Eigenanteile entstehen.

Besonders wichtig ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag. Darin sollten die einzelnen Leistungskomplexe, ihre Häufigkeit und die voraussichtlichen privaten Kosten erkennbar sein. Angehörige sollten Rechnungen regelmäßig mit den tatsächlich erbrachten Leistungen vergleichen. Unklare Positionen müssen sie nicht ungeprüft hinnehmen.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen stößt die allgemeine Pflegeberatung allerdings an Grenzen. Geht es um eine hohe Rückforderung, einen abgelehnten Widerspruch oder strittige Vertragskosten, können eine Verbraucherzentrale, ein Sozialverband oder eine spezialisierte Rechtsberatung erforderlich sein.

Drei Fragen zur Unterstützung für pflegende Angehörige

Muss bereits ein Pflegegrad vorliegen?

Nein. Der Anspruch auf Pflegeberatung kann schon bestehen, wenn ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht.

Darf die Pflegekasse für einen Pflegekurs Geld verlangen?

Pflegekurse nach Paragraf 45 SGB XI müssen für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende unentgeltlich sein. Bei Kursen anderer Anbieter sollten Sie vorab klären, ob es sich um ein Kassenangebot handelt.

Kann ich eine Schulung in der Wohnung verlangen?

Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person soll die Schulung auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Fragen Sie ausdrücklich nach einer individuellen häuslichen Schulung nach Paragraf 45 SGB XI.