Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ könnte verschwinden. Trotzdem können Beschäftigte ihren letzten Arbeitstag unter Umständen deutlich vor den gesetzlichen Rentenbeginn legen. Ein Wertguthaben macht das möglich. Beschäftigte sparen dabei Teile ihres Lohns oder Arbeitszeit an und nutzen das Guthaben später für eine bezahlte Freistellung.
Rentenkommission will die bisherige Regel abschaffen
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Heute können Versicherte nach 45 Versicherungsjahren früher ohne Abschläge in Rente gehen.
Die Bundesregierung will die Vorschläge der Kommission prüfen und in eine Rentenreform überführen. Der Gesetzgeber hat die Abschaffung jedoch noch nicht beschlossen. Deshalb steht auch noch nicht fest, welche Jahrgänge neue Regeln treffen und welche Übergangsfristen gelten könnten.
Wer seinen früheren Ausstieg nicht allein von der gesetzlichen Rente abhängig machen will, kann schon heute ein Wertguthaben nutzen.
So funktioniert ein Wertguthaben
Beschäftigte können zum Beispiel Teile ihres Bruttolohns, Sonderzahlungen oder vergütete Überstunden in ein Wertguthaben einzahlen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren dafür ein entsprechendes Modell.
Später zahlt der Arbeitgeber das angesparte Guthaben während einer Freistellung als Arbeitsentgelt aus. Der Beschäftigte arbeitet in dieser Zeit nicht mehr, bleibt aber im Arbeitsverhältnis und grundsätzlich auch sozialversichert.
Das Bundesarbeitsministerium nennt ausdrücklich den Übergang in den Ruhestand als möglichen Zweck. Auf diese Weise können Beschäftigte ihren letzten Arbeitstag vor den eigentlichen Rentenbeginn ziehen.
Denkbeispiel: Manuela aus Schwerin hört mit 63 auf zu arbeiten
Manuela aus Schwerin verdient vor ihrer Freistellung durchschnittlich 4.000 Euro brutto im Monat. Über mehrere Jahre spart sie gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber genügend Wertguthaben an.
Nehmen wir an, Manuela kann ihre gesetzliche Altersrente erst mit 64 beziehen. Sie möchte aber schon mit 63 nicht mehr arbeiten.
Deshalb vereinbart sie eine zwölfmonatige Freistellung. In dieser Zeit zahlt ihr Arbeitgeber aus dem Wertguthaben monatlich 2.800 Euro brutto. Manuela arbeitet nicht mehr, bleibt aber weiterhin angestellt.
Die 2.800 Euro entsprechen 70 Prozent ihres bisherigen Durchschnittsverdienstes. Damit liegt die Zahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Bundesarbeitsministerium akzeptiert während der Freistellung grundsätzlich ein Entgelt zwischen 70 und 130 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der vergangenen zwölf Monate.
Mit 64 endet Manuelas Freistellung. Anschließend beantragt sie ihre Altersrente. Ihr letzter tatsächlicher Arbeitstag lag damit bereits ein Jahr früher.
Die Zahlen dienen nur als Beispiel. Wie viel Guthaben jemand braucht, hängt unter anderem vom Einkommen, von den Sozialabgaben und von der konkreten Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab.
Steuern und Sozialabgaben fallen später an
Wer Teile des Bruttolohns in ein Wertguthaben einzahlt, versteuert diese Beträge zunächst nicht. Auch die Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Ansparphase noch nicht auf die zurückgelegten Beträge an.
Erst wenn der Arbeitgeber das Guthaben während der Freistellung auszahlt, führt er Steuern und Sozialabgaben ab. Dadurch bleibt der Beschäftigte auch während dieser Phase grundsätzlich sozialversichert.
Zum Wertguthaben gehören außerdem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die auf das angesparte Arbeitsentgelt entfallen.
Ohne Arbeitgeber funktioniert das Modell nicht
Beschäftigte können ein Wertguthaben nicht einseitig verlangen. Das Bundesarbeitsministerium stellt klar, dass kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben erhalten bleiben. Der neue Arbeitgeber darf es übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beschäftigte das Guthaben auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen.
Für eine solche Übertragung verlangt die Deutsche Rentenversicherung 2026 eine Mindesthöhe von 23.730 Euro einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.
Das Wertguthaben ersetzt keine gesetzliche Rente
Manuela aus dem Beispiel bezieht mit 63 noch keine Altersrente. Sie finanziert stattdessen ihren vorgezogenen Ausstieg mit zuvor angespartem Arbeitsentgelt.
Genau darin liegt der Vorteil: Auch wenn der Gesetzgeber die bisherige Altersrente für besonders langjährig Versicherte einschränkt oder abschafft, kann ein ausreichend hohes Wertguthaben die Zeit zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Rentenbeginn überbrücken.
FAQ: Vorzeitiger Ruhestand und Wertguthaben
Kann ich mit einem Wertguthaben früher aufhören zu arbeiten?
Ja. Beschäftigte können das Guthaben gezielt für eine Freistellung vor dem Rentenbeginn nutzen. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Muss mein Arbeitgeber ein Wertguthaben anbieten?
Nein. Das Gesetz gibt Beschäftigten keinen allgemeinen Anspruch darauf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf ein entsprechendes Modell einigen.
Hat der Gesetzgeber die Rente mit 63 bereits abgeschafft?
Nein. Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung, aber der Gesetzgeber hat noch keine endgültige Neuregelung beschlossen.
Quellenverzeichnis
Frankfurter Rundschau: „Aus für Rente mit 63 trifft jeden dritten Neurentner – wer jetzt handelt, kann trotzdem früher raus“, 19. Juli 2026.
Bundesregierung: FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission, 2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen und FAQ zu Wertguthaben.
Deutsche Rentenversicherung: Informationen zu Wertguthaben, Stand 2026.




