Rente mit 63: Fünf gute Gründe, früher aufzuhören

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Der Wunsch, bereits mit 63 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden, hat nicht immer nur mit Überlastung zu tun. Viele Beschäftigte möchten die verbleibenden gesunden Jahre selbst gestalten, mehr Zeit für ihre Familie haben oder nicht länger von Schichtplänen und betrieblichen Vorgaben abhängig sein. Ein früher Rentenbeginn kann deshalb trotz finanzieller Nachteile vernünftig sein.

Allerdings verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Rente mit 63“ kein einheitlicher Rentenanspruch. Geburtsjahr, Versicherungszeiten, Rentenart und gewünschter Beginn bestimmen, ob Abschläge entstehen. Vor der Entscheidung sollte deshalb eine persönliche Rentenauskunft mit einer realistischen Haushaltsrechnung verbunden werden.

Die Rente mit 63 gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich ab dem 63. Geburtstag beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen abschlagsfreien Altersgrenze werden jedoch 0,3 Prozent abgezogen. Bei vier Jahren Vorziehung erreicht die Kürzung 14,4 Prozent und bleibt während des gesamten Rentenbezugs bestehen.

Daneben gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren. Diese Rente wird ohne Abschlag gezahlt, beginnt bei jüngeren Jahrgängen aber nicht mehr mit 63. Für 1963 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zehn Monaten, für alle ab 1964 Geborenen bei 65 Jahren.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren darf nicht noch früher mit Abschlägen bezogen werden. Wer das vorgesehene Alter nicht erreicht hat und trotzdem mit 63 Rente beziehen möchte, muss auf die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ausweichen. Weshalb selbst 45 Versicherungsjahre einen Abschlag nicht immer verhindern, zeigt dieser ausführliche Beitrag zur Wahl der Rentenart.

Weg in die frühere Rente Folge
Altersrente ab 63 nach mindestens 35 Versicherungsjahren Dauerhafter Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat, höchstens 14,4 Prozent.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren Abschlagsfrei ab der Altersgrenze des jeweiligen Jahrgangs; für ab 1964 Geborene ab 65.
Arbeit mit 63 beenden und Rentenbeginn verschieben Kein vorzeitiger Rentenabschlag, wenn die Zwischenzeit aus Ersparnissen, Abfindung oder anderen Einkünften finanziert wird.
Vorgezogene Altersrente mit Nebenjob Keine Kürzung der Altersrente wegen des Hinzuverdienstes; Steuern und Sozialabgaben können dennoch anfallen.

Eine gute Übersicht über die beiden Rentenarten bietet auch der Beitrag „Rente mit 63 auch ohne 45 Jahre Rentenbeiträge“. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Voraussetzungen ebenfalls ausführlich.

Erster Grund: Die eigene Gesundheit nicht bis zur Grenze belasten

Körperlich anstrengende Arbeit, Nachtschichten, Zeitdruck oder dauerhaft hohe Verantwortung können im höheren Erwerbsalter immer schwerer zu bewältigen sein. Ein früher Ausstieg kann die Belastung beenden, bevor Beschwerden einen geregelten Ruhestand erschweren. Das gilt besonders für Menschen, deren Arbeitsalltag kaum altersgerechte Anpassungen zulässt.

Eine Altersrente setzt keine Krankheit und keine medizinische Begutachtung voraus. Beschäftigte müssen daher nicht erst vollständig arbeitsunfähig werden, bevor sie einen Schlussstrich ziehen dürfen. Wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der frühere Rentenbeginn eine bewusst gewählte Vorsorge für die eigene Lebensqualität sein.

Der Ruhestand ist allerdings keine garantierte Therapie. Wer unter starken gesundheitlichen Beschwerden leidet, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Rehabilitation, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt. Diese Leistungen haben andere Voraussetzungen und können finanziell günstiger sein als die Altersrente für langjährig Versicherte.

Zweiter Grund: Freie Jahre sind nicht beliebig nachholbar

Ein späterer Rentenbeginn führt meist zu einer höheren Monatsrente. Er bedeutet aber zugleich, dass weitere Monate oder Jahre durch Erwerbsarbeit gebunden bleiben. Wer mit 63 noch aktiv und unternehmungslustig ist, bewertet verfügbare Zeit deshalb möglicherweise höher als einen späteren Aufschlag auf die Rente.

Reisen, ehrenamtliches Engagement, Sport oder persönliche Projekte lassen sich häufig leichter verwirklichen, solange die Gesundheit mitspielt. Das Lebensalter allein sagt zwar wenig über die individuelle Leistungsfähigkeit aus. Dennoch lässt sich nicht sicher vorhersagen, ob sich alle Pläne mit 67 oder 70 noch genauso umsetzen lassen.

Die Entscheidung ist daher mehr als ein Vergleich zweier monatlicher Rentenbeträge. Sie betrifft auch die Frage, wie viel selbst bestimmte Lebenszeit jemand gegen ein höheres Alterseinkommen eintauschen möchte. Darauf kann es keine allgemeingültige Antwort geben.

Dritter Grund: Mehr Zeit für Familie und private Verpflichtungen

Viele Menschen erreichen das Rentenalter in einer Lebensphase, in der Eltern Unterstützung benötigen, der Partner erkrankt oder Enkel betreut werden. Parallel zu einer Vollzeitbeschäftigung kann daraus eine erhebliche Doppelbelastung entstehen. Ein früher Ruhestand schafft Zeit, ohne dass jede private Verpflichtung mit Urlaubstagen oder wechselnden Arbeitszeiten abgestimmt werden muss.

Auch eine langjährige Partnerschaft kann von einem gemeinsamen Tagesablauf profitieren. Wenn ein Partner bereits im Ruhestand ist, während der andere noch mehrere Jahre arbeitet, bleiben gemeinsame Vorhaben häufig auf Wochenenden und Urlaubszeiten beschränkt. Ein abgestimmter Rentenbeginn kann deshalb für beide mehr Lebensqualität schaffen.

Der frühere Ausstieg sollte jedoch nicht dazu führen, dass eine Person sämtliche Pflege- und Betreuungsarbeit übernimmt. Private Erwartungen müssen ebenso besprochen werden wie die finanziellen Folgen. Nur dann entsteht aus der gewonnenen Zeit tatsächlich mehr Freiheit.

Vierter Grund: Der Übergang muss nicht mehr nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip erfolgen

Seit Anfang 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentnerinnen und Rentner dürfen neben ihrer Altersrente grundsätzlich unbegrenzt arbeiten, ohne dass der Verdienst die Rente kürzt. Einkommensteuer und Beiträge zur Sozialversicherung können je nach Beschäftigung trotzdem anfallen.

Dadurch lässt sich der Abschied aus einer belastenden Vollzeitstelle mit einer kleineren, selbst gewählten Tätigkeit verbinden. Ein Minijob, eine Teilzeitstelle oder eine gelegentliche Beschäftigung kann soziale Kontakte erhalten und das monatliche Einkommen verbessern. Der Beitrag „Arbeiten zusätzlich zur Rente“ erklärt, welche Folgen Steuern und Sozialabgaben haben können.

Diese Möglichkeit ist besonders interessant, wenn der bisherige Beruf zu anstrengend geworden ist, die Person aber nicht vollständig auf Arbeit verzichten möchte. Der Rentenbeginn wird dann nicht zum endgültigen Rückzug, sondern zu einem Wechsel in einen freieren Alltag. Umfang und Art der Beschäftigung können stärker an Gesundheit und persönliche Wünsche angepasst werden.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Fünfter Grund: Ein früher Rentenbeginn kann sich trotz Abschlag rechnen

Ein Abschlag bedeutet nicht automatisch, dass der frühe Rentenbeginn wirtschaftlich falsch ist. Wer früher startet, erhält die Rente über einen längeren Zeitraum. Dem niedrigeren Monatsbetrag stehen somit zusätzliche Rentenzahlungen gegenüber, die bei einem späteren Beginn vollständig entfallen würden.

Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Beginn werden 48 Monatsrenten früher ausgezahlt, während der Abschlag 14,4 Prozent beträgt.

Eine stark vereinfachte Rechnung ohne weitere Beiträge, Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben führt erst deutlich nach dem 90. Geburtstag zu einem rechnerischen Gleichstand. Wer bis 67 weiterarbeitet und zusätzliche Entgeltpunkte sammelt, erreicht diesen Vergleichszeitpunkt allerdings früher.

Die Rechnung zeigt dennoch, warum nicht allein die höchste Monatsrente betrachtet werden sollte. Lebenserwartung, vorhandenes Vermögen, Wohnkosten, betriebliche Altersvorsorge und die finanzielle Lage des Partners verändern das Ergebnis. Sinnvoll ist eine Betrachtung mehrerer Varianten bis zu einem hohen Lebensalter.

Mit 63 aufhören, aber die gesetzliche Rente später beantragen

Das Ende der Beschäftigung und der Beginn der gesetzlichen Rente müssen nicht auf denselben Tag fallen. Wer ausreichend Ersparnisse, eine Abfindung, ein Wertguthaben oder private Renteneinkünfte besitzt, kann die Zeit bis zur abschlagsfreien Altersgrenze überbrücken. Wie dieses Modell funktionieren kann, beschreibt der Beitrag „Mit 63 aufhören – mit 65 ohne Abschläge in Rente“.

Bei einer solchen Überbrückung müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Auch der Wegfall des Arbeitsentgelts und möglicher Arbeitgeberleistungen gehört in die Kalkulation. Ein vermeintlich ausreichendes Sparguthaben kann sonst schneller aufgebraucht sein als erwartet.

Abschläge lassen sich durch Sonderzahlungen mindern

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft über Sonderzahlungen zum Ausgleich geplanter Rentenabschläge beantragen. Die Zahlung kann vollständig oder in Teilbeträgen erfolgen. Sie beseitigt aber nicht die Altersgrenze der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren.

Ob sich eine Sonderzahlung lohnt, hängt von der Höhe des erforderlichen Betrags, der voraussichtlichen Bezugsdauer und der steuerlichen Behandlung ab. Der Betrag sollte daher mit anderen Möglichkeiten wie privater Rücklage oder einer zeitlich begrenzten Überbrückung verglichen werden. Weitere Hinweise enthält der Beitrag „Vorzeitig in Rente: So sparen Sie die Abschläge“.

Vor der Entscheidung muss das Versicherungskonto geprüft werden

Die Bezeichnungen 35 oder 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht, dass in jedem dieser Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet worden sein muss. Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßige Pflege, Krankengeld und weitere rentenrechtliche Zeiten können berücksichtigt werden. Welche Zeiten zählen, unterscheidet sich jedoch zwischen den beiden Rentenarten.

Bei den 45 Versicherungsjahren werden Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden ist.

Bürgergeldzeiten und frühere Zeiten mit Arbeitslosengeld II erfüllen die 45-jährige Wartezeit regelmäßig nicht. Eine ungeprüfte Rechnung anhand der bisherigen Berufsjahre kann deshalb zu einem falschen Ergebnis führen.

Außerdem sollte nicht nur mit der Bruttorente gerechnet werden. Von ihr können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen. Erst der voraussichtliche Nettobetrag zeigt, ob Miete, Energie, Versicherungen und sonstige laufende Kosten dauerhaft bezahlt werden können.

Der Rentenantrag sollte rechtzeitig vorbereitet werden

Eine Altersrente beginnt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen. Das Versicherungskonto sollte deutlich früher geklärt werden, damit fehlende Beschäftigungs-, Erziehungs- oder Pflegezeiten noch nachgewiesen werden können.

Auch Kündigungsfrist, Resturlaub, Zeitguthaben und eine mögliche betriebliche Altersversorgung müssen mit dem gewünschten Rentenbeginn abgestimmt werden. Wer mit dem Antrag zu lange wartet, kann unter bestimmten Bedingungen Rentenmonate verlieren. Hinweise dazu bietet der Beitrag über die Drei-Monats-Frist beim Rentenantrag.

Fazit: Früher aufzuhören kann eine vernünftige Entscheidung sein

Gesundheit, verfügbare Lebenszeit, familiäre Verpflichtungen, ein flexibler Übergang und der frühere Bezug der Rente können gute Gründe für einen Ausstieg mit 63 sein. Ein Rentenabschlag ist der Preis für diese Freiheit, sofern die abschlagsfreie Altersgrenze noch nicht erreicht wurde. Dieser Preis sollte weder verharmlost noch automatisch als unwirtschaftlich bewertet werden.

Eine tragfähige Entscheidung entsteht aus der Rentenauskunft, einer Netto-Haushaltsrechnung und der persönlichen Lebensplanung. Wer mit der erwarteten Rente dauerhaft auskommt und die gewonnene Zeit bewusst nutzen möchte, kann gute Gründe haben, nicht bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Kerstin wurde 1963 geboren und hat mit 63 bereits 45 Versicherungsjahre erreicht. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann sie dennoch erst mit 64 Jahren und zehn Monaten beziehen. Würde sie stattdessen mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, läge der dauerhafte Abschlag wegen der 46 vorgezogenen Monate bei 13,8 Prozent.

Bei einer errechneten Bruttorente von 1.800 Euro wären das 248,40 Euro weniger im Monat, sodass zunächst 1.551,60 Euro brutto verblieben. Kerstin entscheidet sich deshalb, ihre Vollzeitstelle mit 63 zu beenden und 22 Monate aus Ersparnissen sowie einer kleinen Teilzeitbeschäftigung zu finanzieren. Anschließend beantragt sie die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren.