Die Armutsquote ist auf 16,1 Prozent gestiegen, der höchste Wert seit Jahren. Der Paritätische spricht von „alarmierenden Befunden”. Das bedeutet für Menschen mit Belastungen: weniger Spielraum, mehr Abhängigkeit von Leistungen, die die Bundesregierung jedoch gleichzeitig kürzt.
Die Armut in Deutschland steigt, wie aktuelle Auswertungen zeigen. Dennoch sollen gleichzeitig Sozialleistungen gekürzt werden.
Nehmen wir ein Beispiel
Nehmen wir an, Johanna, 32, aus Darmstadt, ist alleinerziehend. Ihre Töchter Lina, 6, und Charlotte, 8, brauchen Schulbücher, Winterjacken und manchmal einfach ein Eis.
Johanna arbeitet in Teilzeit, weil sie keine ganztägige Betreuung bekommt. Sie bezieht ergänzendes Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld — und ist damit eine der 13,3 Millionen Menschen in Deutschland, die laut dem Armutsbericht 2026 des Paritätischen Wohlfahrtsverbands als arm gelten.
Ab Juli bekommt sie ein neues Regelwerk, das ihre Lage noch einmal deutlich verschärft. .
Paritätischer Armutsbericht 2026: Wer besonders betroffen ist
Als arm gilt nach der Definition des Paritätischen, wer mit weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens auskommen muss, das sind aktuell knapp unter 1.620 Euro im Monat für eine Einzelperson. Berücksichtigt werden dabei alle Transferleistungen, also auch Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Das Ergebnis: Selbst wer staatliche Hilfe bezieht, zählt in Millionen Fällen noch immer zu den Armen.
Die Armut verfestigt sich nach den Daten des Verbands besonders an den Rändern der Gesellschaft. Fast jeder fünfte Mensch ab 65 Jahren gilt als arm, bei Frauen über 75 trifft das auf mehr als ein Fünftel zu. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent das höchste Armutsrisiko, Alleinerziehende liegen bei 28,9 Prozent.
Und 4,6 Millionen Menschen leben in erheblicher materieller Entbehrung: unerwartete Ausgaben nicht leistbar, sparen beim Heizen, keine gesellschaftliche Teilhabe.
Regionale Armut: Von Bayern bis Bremen
Hinter dem Bundesschnitt verbergen sich regionale Unterschiede. In Bayern ist etwa jeder Achte von Armut betroffen. In Sachsen-Anhalt ist es mehr als jeder Fünfte. In Bremen trifft das auf mehr als jeden Vierten zu. Armut ist damit kein abstraktes statistisches Phänomen, sondern eine geografisch ungleich verteilte Lebenswirklichkeit, die in manchen Regionen zur Normalität geworden ist.
Hauptgeschäftsführer Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband warnte ausdrücklich vor weiteren Einschnitten bei Sozialleistungen: beim Wohngeld, in der Jugendhilfe, bei der Rente und in der Krankenversicherung. Kürzungen würden vor allem jene treffen, „die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche.”
Das ist eine präzise Beschreibung der Gruppe, der auch Johanna und ihre Kinder angehören.
Grundsicherungsgeld ab Juli 2026: Was sich für Johanna ändert
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld formal zur neuen Grundsicherung umgebaut. Die Regelsätze bleiben vorerst unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Was sich ändert, sind die Pflichten und die Konsequenzen bei Verstößen. Sanktionen setzen früher ein, und das Sanktionsrisiko betrifft auch Elternteile, die wegen Betreuungsverpflichtungen nicht sofort vermittlungsfähig sind.
Die Gewerkschaft ver.di warnt: Wer eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses bekommt, den trifft das nicht nur persönlich, sondern es leidet der gesamte Haushalt. Johannas Töchter Lina und Charlotte haben weniger Geld für Essen, Kleidung und Teilhabe, wenn ihre Mutter eine Kürzung bekommt.
Dazu kommt: Die bisherige einjährige Vermögenskarenz wird abgeschafft. Wer Ersparnisse hat, muss sie schneller einsetzen, bevor Leistungen gewährt werden. Die geplanten Totalsanktionen, die auch die Miete streichen können, sind nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern auf Basis des BVerfG-Urteils von 2019 hochumstritten.
ver.di-Vorsitzender Frank Werneke hat klar formuliert: „Es darf keine Sanktionen geben, die Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit riskieren.”
Wohngeld: 287 Euro auf dem Spiel
Durchschnittlich 287 Euro Wohngeld beziehen die 1,2 Millionen anspruchsberechtigten Haushalte in Deutschland monatlich. Das Bundesbauministerium soll laut Sparauftrag für den Haushalt 2027 rund eine Milliarde Euro einsparen, und damit mehr als 40 Prozent des gesamten Wohngeldbudgets entspräche.
Ob diese Pflicht zum 1. Januar 2027 eingehalten wird, hängt von einem noch ausstehenden Parlamentsverfahren ab. Solange kein neues Gesetz beschlossen ist, gilt der bestehende Anspruch.
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Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann nannte das Vorgehen „ein Armutszeugnis für die Bundesregierung”. Die Koalition habe auf die wachsende Armut „keine Antwort”, kritisierte sie und benannte konkret: Kürzungen bei der Unterstützung für Alleinerziehende, bei der Kinderbetreuung und beim Wohngeld sowie ausgebliebene Reformen bei Pflege und Krankenversicherung.
Für Johanna bedeutet das Wohngeld keinen Luxus, sondern den Unterschied zwischen ihrer jetzigen Wohnung und einem Umzug in eine schlechtere Lage, vermutlich weitere Wege zu ihrer Teilzeitstelle (bei der sie derzeit bei Bedarf schnell einspringen kann), das Herausreißen der Kinder aus ihrem sozialen Umfeld und Freundeskreis und das Ende aktiv organisierter Nachbarschaftshilfe. Das Wohngeldgesetz schreibt laut § 43 WoGG eine Dynamisierung alle zwei Jahre vor.
Pflege: Wer länger wartet, zahlt mehr
Gesundheitsministerin Nina Warken arbeitet an einer Pflegereform, deren Richtung nach bisherigen Berichten eindeutig ist: Der volle Zuschuss von 75 Prozent auf den pflegebedingten Eigenanteil im Heim soll erst nach 54 statt bisher 36 Monaten greifen.
Für Menschen, die wegen ihrer Behinderung oder im Alter in stationäre Pflege kommen, bedeutet das in den ersten viereinhalb Jahren höhere Kosten. Dazu kommt eine geplante Verschärfung der Pflegegrad-Zugangskriterien bei den Graden 1 bis 3, die Hunderttausende von Anpassungen oder dem Wegfall ihrer bisherigen Leistungen betreffen könnte.
Britta Haßelmann nannte auch die Pflegepläne „halbherzig”. Joachim Rock hatte klar gemacht, was eine Pflegevollversicherung kosten würde und was es kostet, sie nicht einzuführen: steigende Eigenanteile, höhere Sozialhilfequoten in Heimen, mehr Menschen, die im Alter in Armut fallen.
Der Armutsbericht 2026 zeigt, dass genau diese Gruppe wächst: Frauen über 75, die zu mehr als einem Fünftel als arm gelten, sind dieselben, die statistisch die längsten Pflegezeiten haben.
Opposition: „Alle Sozialsysteme infrage stellen”
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte nach Veröffentlichung des Berichts, Armut sei „längst auch eine Gefahr für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer”. Für immer mehr Menschen reichten die Löhne nicht mehr zum Leben. Er nannte als notwendige Instrumente einen Mindestlohn von 15 Euro, eine Tariftreue, „die öffentliches Geld an gute Arbeit bindet”, sowie eine Grundsicherung, „die den Bedarf deckt, statt Armut zu festigen”.
Co-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warf der Bundesregierung vor, „alle Sozialsysteme infrage zu stellen, die über Jahrzehnte erkämpft wurden”, statt in Krisenzeiten für Sicherheit zu sorgen.
Was die Oppositionspolitiker beschreiben, ist in unserem Beispiel für Johanna und ihre Kinder kein rhetorisches Problem. Ihr Alltag hängt an Systemen, die gleichzeitig unter Druck geraten: Grundsicherung mit verschärften Sanktionen, Wohngeld mit unsicherem Fortbestand, Kinderbetreuung mit unklarer Finanzierungslage.
Zusammen bilden sie eine Mauer, hinter der Menschen mit wenig Ressourcen kaum noch Spielraum haben.
Was Betroffene jetzt konkret wissen müssen
Wer aktuell Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld bezieht, sollte jeden Bescheid nach dem 1. Juli 2026 sofort prüfen. Neue Sanktionsbescheide können innerhalb eines Monats mit Widerspruch angefochten werden.
Wer Wohngeld bezieht und dessen Bewilligungszeitraum 2026 endet, sollte den Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen, aber beachten, dass sich die Rechtslage zum 1. Januar 2027 möglicherweise ändert.
Wer Pflegegrad 1 bis 3 hat, sollte eine aktuelle Begründung im Bescheid verlangen und bei Verschlechterung des Zustands unverzüglich eine Höherstufung beantragen.
Kostenlose Beratung bieten EUTB-Stellen, VdK und SoVD sowie die Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände. Wer keine Beratungsstelle in der Nähe findet, kann den Verbraucherzentralen und dem Paritätischen direkt schreiben.
Die Zahl der Menschen, die diese Beratung brauchen, ist seit 2023 jedes Jahr gestiegen. Der Armutsbericht 2026 zeigt: Sie wird auch 2026 weiter steigen.
Quellen
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Armutsbericht 2026 „Wachsende Armut, Schrumpfende Sicherheit” (der-paritaetische.de)
ver.di: Stellungnahme zum Grundsicherungsgeld 2026 (verdi.de); Deutscher Bundestag: Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung, beschlossen März 2026 (bundestag.de)




