131 Euro gestrichen und Rente gekürzt: Pflegereform trifft ab 2027 doppelt

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, soll ab 2027 weniger Rente dafür bekommen, obwohl die Pflege durch Familien das System am Laufen hält. Der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kürzt die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger um 30 Prozent.

Gleichzeitig werden Heimbewohner länger auf die höchsten Entlastungszuschläge warten müssen. Tagesspiegel-Redakteur Rainer Woratschka nennt das in einem Kommentar vom 6. Juni 2026 „mutlos, unausgewogen und sozialpolitisch fatal”.

Was die Pflegereform für pflegende Angehörige konkret bedeutet

Die Pflegekasse zahlt heute für Menschen, die einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu Hause versorgen, Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, als Anerkennung dafür, dass sie Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben. Das soll sich ab 1. Januar 2027 ändern.

Laut PNOG-Referentenentwurf werden die Bemessungsgrundlagen auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus abgesenkt. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt das in seinem FAQ zum Gesetzentwurf ausdrücklich:

Ein Drittel weniger Rentenbeiträge

Die Beiträge „werden in Zukunft auf 70 Prozent der bisherigen Beträge beschränkt.” Wer heute noch volle Rentenanwartschaften durch Pflegetätigkeit aufbaut, erwirbt ab 2027 rund ein Drittel weniger. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben zwar erhalten, neue nicht mehr.

Besonders hart trifft es pflegende Angehörige, die selbst schon die Regelaltersgrenze überschritten haben. Nach dem Entwurf sollen sie ab 2027 gar keine Rentenbeiträge mehr von der Pflegekasse erhalten. Andreas Irion, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, bezeichnete das in einem Bericht von leinetal24.de als „Wahnsinn”.

Was das in Euro bedeutet, lässt sich nachvollziehen: Bei Pflegegrad 5 beträgt die monatliche Bezugsgröße 2026 laut verfügbaren Berechnungen rund 3.955 Euro. Davon zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge von 18,6 Prozent — das sind rund 735 Euro monatlich.

Nach der geplanten Kürzung auf 70 Prozent der Bemessungsgrundlage sinkt dieser Beitrag auf rund 515 Euro. Über ein Jahr Pflegetätigkeit ergibt das eine Differenz von rund 2.640 Euro weniger Rentenbeitrag, und das wirkt sich dauerhaft auf die spätere Rente aus.

Pflegeheim: Wer die Reform für Heimbewohner als Entlastung verkauft, lügt

Neben der Rentenkürzung enthält der Entwurf eine zweite Maßnahme, die direkt die finanzielle Lage von Pflegeheimbewohnern verschlechtert: Die gestaffelten Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, also die prozentualen Zuschüsse der Pflegekasse, die mit der Aufenthaltsdauer im Heim steigen — werden um jeweils sechs Monate gestreckt.

Heute gilt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, und die volle Entlastung von 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Nach dem Entwurf greift die höchste Stufe erst nach viereinhalb statt drei Jahren. Für neue Heimbewohner bedeutet das: Sie zahlen über anderthalb Jahre länger den vollen pflegebedingten Eigenanteil, bevor die stärkste Entlastungsstufe greift.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt dieses Sparziel im Entwurf: 2,6 Milliarden Euro weniger Ausgaben allein 2027.

Wer als Heimbewohner bereits Zuschläge bezieht, fällt unter den Besitzstandsschutz, die erreichte Stufe bleibt. Wer aber neu einzieht, zahlt länger mehr. Warum genau das keine unvermeidliche Systemkorrektur ist, sondern eine politische Weichenstellung, erklärt der nächste Abschnitt.

Warum pflegende Angehörige für ein Versäumnis der Politik bezahlen

Tagesspiegel-Redakteur Rainer Woratschka hält in seinem Kommentar vom 6. Juni 2026 fest, die Reform hole sich „das Geld von den Schwächsten”. Das ist die richtige Einordnung, und es lohnt zu benennen, was dahintersteckt.

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Was der Kommentar nicht explizit sagt: Das Bundesgesundheitsministerium begründet sie mit den steigenden Kosten des Systems, und nennt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige eine „versicherungsfremde Leistung”, die das System nicht mehr in voller Höhe tragen könne.

Die Logik dahinter: Weil der Staat jahrelang keine andere Finanzierungslösung umgesetzt hat, bezahlen jetzt diejenigen, die nicht streiken, keine Lobby haben und das System jeden Tag tragen, pflegende Angehörige.

Sozialverbände halten Reform für fatal

Der SoVD nennt das in einer Stellungnahme ein „fatales Signal”. Die Präsidentin Michaela Engelmeier warnt: „Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige wären ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten.”

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnet die Entscheidung als „familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung”, weil es überwiegend Frauen sind, die Pflege übernehmen und dafür Erwerbstätigkeit zurückstellen.

Pflegegrad 1 verliert 131 Euro — und neue Pflegefälle bekommen weniger

Ein weiterer Einschnitt betrifft Menschen, die gerade erst in die Pflegebedürftigkeit eingestuft wurden: Wer neu in Pflegegrad 1 eingestuft wird, verliert künftig den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag war bisher das einzige flexible Budget, mit dem Menschen mit leichter Pflegebedürftigkeit ambulante Alltagshilfen, Betreuungsangebote oder Haushaltshilfen finanzieren konnten.

Für neue Fälle in Pflegegrad 2 und 3 gilt zusätzlich: Pflegegeld und das neue Entlastungsbudget werden in den ersten drei Monaten nach Erstantragsstellung nur zur Hälfte ausgezahlt. Wer also gerade die Pflegebedürftigkeit seiner Mutter oder seines Vaters festgestellt hat und einen Antrag stellt, bekommt die erste Zeit weniger, genau dann, wenn Familien den größten Organisationsaufwand haben.

Noch nicht beschlossen ist der gesamte Entwurf. Der Kabinettsbeschluss soll nach bisherigen Angaben gegen Ende Juni 2026 folgen. Betroffene, die jetzt handeln, haben noch das geltende Recht auf ihrer Seite.

Was Betroffene jetzt tun können

Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung im Bundestag und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt das aktuelle Recht unverändert. Das hat praktische Konsequenzen. Wer einen Pflegeantrag stellt, bevor die neuen Regeln in Kraft treten, kann nach geltendem Recht eingestuft werden, mit den bisher geltenden Schwellenwerten für die Pflegegrade und den bisherigen Entlastungsleistungen.

Wer die Pflege eines Angehörigen trägt und dafür Rentenanwartschaften aufbaut, sollte die eigene Rentensituation jetzt dokumentieren — und im Blick behalten, was der endgültige Gesetzesbeschluss an tatsächlichen Änderungen bringt.

“Schlag ins Gesicht”

Denn noch kann der Bundestag den Entwurf verändern. Verbände wie SoVD, Paritätischer und der Deutsche Pflegerat haben konkrete Nachbesserungen gefordert. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, kritisierte die Rentenkürzung auch innerhalb der Regierungskoalition als „Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten”.

Prüfen Sie den Bestandsschutz

Wer einen Pflegeheimangehörigen hat, der die Leistungszuschläge noch nicht erreicht hat, sollte prüfen, ob der Besitzstandsschutz gilt — also ob die aktuell erreichte Verweildauerstufe durch den Entwurf geschützt ist. Das gilt laut Entwurf nur für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits Zuschläge beziehen. Wer noch keine erreicht hat, fällt unter die neuen längeren Wartezeiten.

Wer fragt, wessen auf wessen Kosten bei der Pflege gespart werden soll, stellt fest: Es sind die Kosten derjenigen, die am wenigsten politischen Rückhalt haben,  pflegende Angehörige und Heimbewohner in den ersten Jahren des Heimaufenthalts.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), Juni 2026, Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf PNOG, Bearbeitungsstand 4. Juni 2026, SoVD – Sozialverband Deutschland: Stellungnahme zum PNOG-Referentenentwurf, Juni 2026, Paritätischer Gesamtverband: Stellungnahme zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Juni 2026